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Sozialgericht bestellt IMB-Gutachter! Warum?

beni

Nutzer
Registriert seit
13 Sep. 2006
Beiträge
39
Hallo,

mein Verfahren, inklusive Widerspruchsverfahren, dauert nun schon 17 Jahre! Beim Termin vor dem Sozialgericht lagen dem Gericht 2 unabhängige Gutachten vor, welche eine MdE von 40% ausführlich begründeten. Diese wissenschaftlichen Gutachten wurden von namhaften Chefärzten und von Professoren einer Orthopädischen Universitätsklinik erarbeitet und stützen meine Forderungen voll. Die BG versucht mit allen Mitteln (auch illegalen Mitteln, wie Verfälschungen......etc.), diese Gutachten vor Gericht zu entkräften. Die BG hat den Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt. Zu meinem großen Erstaunen spielt der Richter mit und hat nun, anstatt endlich ein Urteil zu fällen, einen weiteren Gutachter bestellt. Dieser Gutachter (Dr.R.L. aus München) ist allerdings Mitglied im IMB-Fachverband, ist beratender Arzt mehrerer großer Versicherungen, absolvierte diverse Kurse der KölnerRück und hat zwischenzeitlich ca. 4000 Gutachterfälle (er lebt also nur von Gutachten!) und praktiziert schon lange nicht mehr als Chirurg. Dieser Arzt wurde in diesem Forum bereits mehrfach äußerst negativ erwähnt. Ich weiß also genau welcher Zweck diese weitere Begutachtung erfüllen soll.
Wer kann mir einen Rat geben? Was kann ich tun? Hilfe!
Beni:(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ackermann. Danke für die PM. Werde entsprechend verfahren, vielleicht habe ich Glück! Übrigens, der nun vom Gericht bestellte GA ist Unfallchirurg, mein Fall bezieht sich aber nur auf das Gebiet der Orthopädie. ist das eigentlich o.k.? Ist die lange Dauer des Verfahrens überhaupt statthaft - immerhin jetzt fast 18 Jahre!? Für jede weitere Hilfe bin ich dankbar! Also, wer einen weiteren Rat für mich haben könnte - bitte melden!
Beni
 
Zuletzt bearbeitet:
Verfahrensdauer

Hallo beni,

zu deinen ersten Fragen kann ich dir nicht viel sagen, aber in einem Punkt bin ich mir relativ sicher: die Verfahrensdauer verstößt gegen die Menschenrechte. Lies dir mal folgenden Link durch:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2006/09/16/print1.html
Es gab auch ein Urteil des BSG, nach dem sozialgerichtliche Verfahren über zwei Instanzen maximal 6 Jahre dauern dürfen, was bei dir ja deutlichst überschritten ist, guck mal hier: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=350&highlight=Verfahrensdauer#post350

Gruß
Joker
 
Hallo Joker, danke für die Hinweise. Bei mir dauert die 1. Instanz bereits fast 18 Jahre! Das glaubt mir fast keiner. Ich werde meinem Anwalt wohl Dampf in dieser Hinsicht machen müssen. Aber langsam verliere ich echt das Vertrauen in die deutsche Justiz. Alles erinnert einen mehr an sizilianische Organisationen.......leider!
 
Hallo Beni,

könntest Du etwas mehr über Deinen Fall berichten? 17 Jahre ist eine sehr lange Verfahrensdauer und es muß ja Gründe für diese Dauer geben. Kannst Du was dazu sagen, wo die Gründe liegen?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, es sind inzwischen fast 18 Jahre. Arbeitsunfall 1989. Das Widerspruchsverfahren zog sich über die Jahre hin, immer wieder wurden neue Gutachten angefertigt. Ich kann schon gar nicht mehr aufzählen wieviele Gutachten, Berichte und Stellungnahmen gemacht wurden. Es kam bis 1999 zu keinem rechtskräftigen Bescheid der BG. Die Klage läuft seitdem mit weiteren Gutachten. Die Gutachten, bei denen eine körperliche Untersuchung stattfand stützen meine Forderungen voll. Trotz Verhandlungstermin kein Urteil des Richters. Es wird der BG immer wieder Gelegenheit gegeben die vorhandenen Gutachten durch Stellungnahmen von beratenden BG-Ärzten anzugreifen. Diese Stellungnahmen sind alle nur nach Aktenlage erstellt worden und enthalten z.T. haarsträubende Verfälschungen und unrichtige Aussagen. Dennoch scheint der Richter diesen Stellungnahmen der beratenden BG-Ärzte größere Bedeutung zuzumessen als den für mich positiven Gutachten. Ich soll nun zu der exakt gleichen medizinischen Fragestellung zum dritten Mal zu einer körperlichen Untersuchung, diesmal bei einem IMB-Gutachter. Die BG hat bereits 2 Vergleichsvorschläge des Gerichts abgelehnt. Doch es kam danach nicht etwa zu einem Urteil, sondern zu weiteren Gutachten. Ich werde solange zu Gutachtern geschickt bis einer der Gutachter dann zugunsten der BG aussagt. Dieses Gutachten wird dann wohl als Zutreffend genommen. Ich sitze als schwächstes Glied in dieser Kette da und kann fast nichts tun, außer warten und mitspielen (seit fast 18 Jahren!).
beni
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Beni,

als ich klage beim SG eingelegt habe, musste ich zu drei Gutachten. Der erste GA erkannte eine BK an. Die Stellungnahme der BG sagte natürlich das Gegenteil.
Also ein Zweites GA bei einem IMB Gutachter, bei dem ich auch schon im Verwaltungsverfahren war.
Antrag wegen Befangenheit - musste aber trotzdem hin. Ich musste eine Std. warten und ging kurz zum Arzt. Der sagte dann, dass er mich ja vor kurzem erst untersucht hätte und er alles wisse. Eine BK sei meine Krankheit nicht. Ablehnung.
Musste dann noch zu einem Dritten, der auch ablehnte und dieses GA war dann ausschlaggebend für das Gericht - Ablehnung der Klage.

Kurz vor der Verhandlung erhielt ich Post vom Gericht, dass ich doch die Klage zurückziehen solle. Ich hielt daran fest und gewann in der nächsten Instanz.

Also Beni. Auch wenn es ewig dauert. Nicht aufgeben und vor allem nicht kleinkriegen lassen.

Alles Gute für dich.

Gruß Ramona
 
Hallo Ramona, wieviele Gutachter hattest Du in der 2. Instanz? Wurde da alles wieder neu begutachtet?
Gruß beni
 
Hallo beni,

in der zweiten Instanz hatte ich nur ein Gutachten und dieses hat alles vorherige umgeworfen.
Die ganzen Fehldiagnosen wurden wiederlegt.
Natürlich gab es von Seiten der BG vorher noch ein Zusammenhangsgutachten und eine 8 seitige Stellungnahme nach dem Gutachten, in der man wieder einen neuen Grund fand, die BK 2110 nicht anzuerkennen.
Aber das Gericht hat sich da nicht mehr reinreden lassen.
Der von ihnen bestellte Gutachter hat den Ausschlag gegeben, dass meine Krankheit als BK anerkannt wurde.

Natürlich habe ich mit dem Gericht und dem GA Glück gehabt.(LSG Chemnitz)
Das SG Leipzig hatte sich in der 1. Inst. vom IMB Gutachter, durch ein Schreiben von ihm über das belastungskonforme Schadensbild, beeinflussen lassen (meine Meinung). Er schickte dem Richter Unterlagen und Studien, die nur von Gegnern der Rücken-BK'n erstellt wurden.

Der Clou war, dass dieses letzte Gutachten (LSG) in der Höhle des Löwen - einer Bau BG - gemacht wurde und ich anfangs negativ dachte. Aber der Arzt war sehr kompetent. Und ich war k.o., denn ich hatte eine Anreise von 600 km hinter mir und sah nicht so gut aus. ;)
Die Untersuchung dauerte zwei Stunden. Bevor ich zum Arzt fuhr, schrieb ich ihm noch über meine Beschwerden (Wurde von ihm dazu aufgefordert) und schickte gleichzeitig noch einige neuere wissenschaftliche Erkenntnisse mit.

Ich drücke dir die Daumen, dass du bald etwas positives berichten kannst.

L.G. Ramona
 
Vielleicht hilft es..............

Hallo,
vielleicht hilft es, Deinen Fall mal dem Sozialministerium bekannt zu machen. Manchmal sind die kurzen Wege noch die Besten.

Viel Erfolg!

LG
Stefanie
 
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