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Sozialgericht 1. Instanz

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Aus masochistischen Gründen, habe ich mir gestern mehrere Temine meiner (es steht ein Verfahren an) Kammer beim Soz.-Ger. angehört (reingezogen).
Um nicht in den Ruch der Rosinenpickerei zu geraten, werde ich die weiteren Termine wahrnehmen; denn es scheint, das die 1. Instanz zur Selektion verurteilt ist.
Fall 1: Dame mit Bänderiss im Knöchel, keine weitern Verletzungen, demonstratives Auftreten mit 2 Krücken.
Nun mag es in dem Fall, zu weitern Beschwerden, jenseits der dokumentierten Verletzungen gekommen sein, der Abgang aus dem Gerichtssaal, passte nicht mehr in das geschilderte Verletzungsniveau.
Fall 2: Dame, mit Impigment der Schulter, machte Ihre Arbeit, aufkurbeln der Basketballkörbe für den Sportunterricht für ihr Syndrom verantwortlich.
Ablehnung war vorgegeben.
Fall 3: Dem Kollegen war ein schweres Teil auf den Fuss gefallen, sagt er.
Da sei der Grosse Zeh gebrochen, doch war er erst am nächsten Tag beim D-Arzt, der eingedrückte Sicherheitsschuh war unauffindbar und kein Kollege konnte es bestätigen.
Fall 4: Ein Doktorant wurde zu einem Kongress in die USA geschickt. Beim Snowborden ging er über die Ohren und brach sich (kam beim Prozess nicht raus), nun er wollte den Snowbordunfall als Arbeitsunfall anerkannt bekommen, weil er beim Snowborden für sein Fach wichtige Kontakte geknüpft hätte.
Fall 5: Putzfrau fiel auf nassem Boden, Summe der undokumentierten Verletzungen, Gehirnerschütterun, SHT 1, Hörsturz, Tinnitus.
Da die Dame nicht anwesend war, bat ihr Anwalt um ein Urteil. na ja.
Wir beschweren uns immer über die Richter, aber wer einen solchen Tag erlebt/hat, hat Verständnis für die Art; denn wann ist ein Fall, ernstzunehmen?
Ausserdem bemängele ich, dass die Laienrichter erst in der Verhandlung die Fälle erfahren; denn mancher Laienrichter könnte sonst aus seiner Praxis etwas beitragen.
Resüme, warum haben wir eine 1. Instanz, die sich mit der "im Rücken" befindlichen 2. Instanz, nicht wirklich entscheidet?
 
Hallo Paro,

das ist ja gerade der Sinn eines Laienrichters (auch Schöffe). Dieser soll ohne rechtliche und möglichst juristische Kenntnisse den Fall aus seiner Sicht betrachten und dann seine Meinung kundtun.

Du kannst dich auch selbst als Schöffe in deinem Amtsgerichtsbezirk bewerben. Leider kannst du dir nicht raussuchen, in welche Gerichtsbarkeit du dann eingeteilt wirst.

Bist du einmal als Schöffe angenommen, musst du diese Aufgabe dann auch ausführen. Unkosten bekommst du erstattet, Arbeitsausfall auch, der Arbeitgeber ist verpflichtet dich freizustellen.

Gruß Jens
 
Hallo,
Ja, so sieht leider der Alltag aus, aber muß es nicht.
Ich bin selbst auch Schöffe, allerdings nicht am Sozialgericht, habe mich aber in diesem Zusammenhang sehr intensiv damit beschäftigt.
Schöffe beim Sozialgericht zu werden ist etwas schwieriger als von Jens beschrieben. Beim Sozialgericht werden die Schöffen paritätisch besetzt. Ein Schöffe im Sozialgericht ist entweder Vertreter der Arbeitgeberseite oder der Arbeitnehmerseite und wird auch jeweils von diesen nominiert. Die Schöffen werden auch entgegen der ehrenamtlichen Richter an Straf-, Zivilgerichten berufen. Die sonstigen Schöffen werden durch die jeweiligen Regionalparlamente bestimmt.

Den Kammern der Sozialgerichte gehören neben dem Berufsrichter jeweils zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter an. Sie werden für fünf Jahre durch die Sozialgerichte berufen. Vorgeschlagen werden sie von hierzu ermächtigten Verbänden oder Vereinigungen. Das ist vom Fachgebiet abhängig und können z.B. Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen, Sozial- und Behindertenverbände, aber auch Behörden sein.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter spiegeln in ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Verbänden und Vereinigungen die Interessen der am Gerichtsverfahren beteiligten gesellschaftlichen Gruppen wider.

Voraussetzung zur Berufung sind:
deutsche Staatsangehörigkeit, Vollendung des 25. Lebensjahres. Sie sollten in jeweiligen Bezirk wohnen oder beschäftigt sein. Für eine Tätigkeit in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung ist eine versicherungspflichtige Tätigkeit notwendig.

Was macht ein ehrenamtlicher Sozialrichter?
Sozialgerichte entscheiden in Angelgenheiten
- der fünf Sozialversicherungen (Arbeitsförderung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung)
- des sozialen Entschädigungsrechtes
- des Schwerbehindertenrechtes
- des Vertragsarztrechtes
- des Bundeserziehungsgeldgesetzes
- der Grundsicherung für Arbeitssuchende (u.a. Arbeitslosengeld II)
- der Sozialhilfe, des Sozialgeldes und des Kindergeldzuschlages.

Interessierte gehen zu einer Gewerkschaft, einem Sozial-Verband oder ihrem Arbeitgeber und lassen sich von denen dem Sozialgericht als ehrenamtlicher Sozialrichter vorschlagen.

Übrigens: Das ein Verfahren vor dem Sozialgericht auch anders aussehen kann, können Berliner User gerne am 14.7. erleben. Wer Interesse hat, bitte kurze PN an mich.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

ist das dein ernst?:

zitat;

"Schöffe im Sozialgericht ist entweder Vertreter der Arbeitgeberseite oder der Arbeitnehmerseite "

mfg
pussi
 
Hallo Seenixe,

ich habe mir ebenfalls vorgenommen, wenn ich jetzt Urlaub habe mal zum SG zu fahren und mir Verhandlungen zur eigenen Vorbereitung anzusehen.

Nun, auf der HP des SG finde ich keine Info´s. Ich wohne auch nicht in der gleichen Stadt des Gerichtes. Wie bekomme ich heraus, wann Verhandlungen stattfinden?
Wo werden die öffentlichen Termine sonst noch veröffentlicht?

Hast Du einen Tipp der noch besser ist, außer anzurufen, sich zum richtigen Ansprechpartner durchzufragen und den um Nennung von Terminen zu bitten?

Kasandra
 
Hallo,
Ja, es ist mein Ernst, die Interessenvertreter setzen sich offiziell aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Wer noch arbeitet kann aber über seinen Arbeitgeber zum Arbeitgebervertreter werden ;)

In jedem Sozialgericht gibt es einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser befindet sich auch meist auf den Internetseiten der Sozialgerichte. Dort ist ersichtlich, welche Kammer für den Bereich Unfallversicherung zuständig ist. Da alle Verhandlungen öffentlich sind, bekommt man auch über die jeweilige Geschäftsstelle das Recht, Auskunft über Termine zu bekommen.

Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht, aber meist hat die jeweilige Kammer feste Sitzungstage, die sich ständig wiederholen...zum Beispiel immer Dienstags.....


Gruß von der Seenixe
 
Hallo @ alle,
an jedem Soz.-Ger. gibt es einen Geschäftsverteilungsplan.
Aber wenn man beim Gericht anruft, und fragt wann die Kammer für Unfallversichrungssachen öffentlich tagt, bekommt man die nächsten 3, 4 Sitzungstage genannt.
Man geht dann einfach hin, im Sitzungsraum (Gerichtssaal will ich das nicht nennen) stehen hinten bequeme Stuhlreihen, von denen man die Verhandlungen verfolgen kann.
Angesichts der herrschende Temperaturen, verzichtete der Richter und die Anwälte auf ihre Roben.
Nur zur Urteilsverkündigung zwang sich der Richter wieder in seine Robe. Ich kann allen nur empfehlen, sich ein paar Verhandlungen anzuhören/-anzusehen. Man kann nur lernen.
Ich, älterer Jahrgang, habe die Scheu, die uns vor der Obrigkeit und den Gerichten anerzogen worden ist verloren. Bei sachlicher Diskussion kann sogar ein gewisser Humor einziehen, besonders wenn Kläger und Richter (beide Akademiker) sich über den Tisch ziehen wollen. Das der Richter in dem Falle (Snowborden) durch Präzedenzurteile gebremst wurde, tat dem Dialog keinen Abbruch.
Was oder wer mich enttäuschte, waren die Anwälte. Einer schien sogar seine abwesende Mandantin zu fürchten und bat den Richter um ein Urteil, um seine "Unschuld" am Ausgang des Verfahrens zu beweisen.
Es schien mir so, als ob die Anwälte ohne Wissen im Soz.-Recht in diese Verhandlungen gingen und von den klaren Ansagen des Richters bzgl. Gutachten/er überrascht würden.
Keiner, weder Richter (Ausrede:"Ich bin kein Mediziner") noch Anwalt hinterfragten ein Gutachten, auch die Kläger nicht.
Wenn das Gutachten für mich negativ ausfällt, ich anderer Meinung bin, sammele ich doch Gegenargumente. Wieso trage ich die nicht vor?
Das Recht auf Anhörung hat doch jeder!
 
hallo, paro

zitat:

"Wenn das Gutachten für mich negativ ausfällt, ich anderer Meinung bin, sammele ich doch Gegenargumente. Wieso trage ich die nicht vor?
Das Recht auf Anhörung hat doch jeder!"

das hab ich praktiziert.
offensichtlich hätte ich mir das sparen können. es wurde im urteil oder auch im protokoll gar nicht beachtet.

rechtliches gehör gibts auf dem papier, aber nicht im gerichtssaal.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

dann mußt du innerhalb der zweiwöchigen Notfrist gegen den Gerichtsentscheid Gehörsrüge einlegen und prüfen, ob nicht eventuell auch noch ein Verfahrensmangel vorliegt. Und die Gehörsrüge kannst du bis zum Bundesverfassungsgericht erheben und da nach gehts zum EuGh.

Viel Glück
tamtam
 
Hallo,
vielleicht noch einmal:
Es wird ein Protokoll angefertigt. Das macht das Gericht. Dieses Protokoll muß von Kläger und Beklagter genehmigt werden. Warum hast Du dann dem zugestimmt?

Dort ist der Zeitpunkt......Darauf bezieht sich dann auch die nächste Instanz.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe
wo sollte ich wann dem protokoll zustimmen
das habe ich erst über den anwalt im nachhinein so stikum zugestellt bekommen. (gelb)

hallo, tamtam

wo steht die rechtsbelehrung, dass ich eine 2-wöchige notfrist habe?

ihr geht alle von den voraussetzungen aus, dass man sich auskennt,
wenn dieses so wäre, bräuchte ich doch keinen anwalt!
für mich tun sich abgründe auf!
na - ich bin geschockt!
mfg
pussi
 
Hallo Pussi,
Warum warst Du zur Verhandlung nicht anwesend?
Jetzt weißt Du es....Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....Du mußt notfalls den Anwalt in Haftung nehmen.
Ich habe die über 4 Jahre seit Klageerhebung und 6 Jahre nach Unfall intensiv genutzt mich mit all diesen Sachen bekannt zu machen. Meinst Du, ich hätte mich vor meinem Unfall auch nur ein wenig mit diesem Stoff beschäftigt?

Nein, ich habe nicht an die Abgründe, die sich auch im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auftun, gedacht.

Sie es nicht als persönlichen Angriff an, sondern helfe uns, damit andere nicht Deine Fehler wiederholen. Leider fallen noch viel zu viele Opfer darauf herein.

Gruß von der Seenixe
 
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