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Soziale Gerechtigkeit in der gesetzlichen UV

Ist das Verhältnis zwischen Urteile für Verunfallte und Berufserkrankte mit 1:10 gerechtfertigt?

  • Ja

  • Nein


Das Ergebnis kann erst nach Abgabe einer Stimme betrachtet werden.

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Ich befasse mich zur Zeit mit der sozialen Gerechtigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).

Was versteht man unter Sozialer Gerechtigkeit
Prinzip eines staatlichen oder gesellschaftlichen Verhaltens, das jedem gleichermaßen sein Recht gewährt.

Hier befasse ich mich insbesondere mit Gerichtsurteile. hier gibt es doch aus meiner Sicht ein krasses Missverhältnis.
SG Urteile zu Gunsten Verunfallte und Berufserkrankte liegen bundesweit bei ca. 10 %, zuungunsten bei 90 %.

Wie seht Ihr das?
 
Hallo Oerni,

hatte kurze Zeit bevor ein SG Termin hinter mir. Obwohl 6 unterschiedliche Gutachten (PKV, MDK, VA, PUV, §109), 5 Kliniken, Unikliniken und 6 Ärzte zu Gunsten neurologische Defizite, Diagnosen erstellt und bescheinigt haben, hat SG 1.Instanz §106 Nervenärztlich-Gutachten als Basis gesehen. Welche für MDE 0% vorschlug und alles Unfallunabhängig erklärte.

Somit eine MDE 10% wegen Tinnitus, auch nach §106 er HNO-Gutachten, anerkannt. Nämlich §109 Neuro-Gutachten fiel auch zu meinem Gunsten auf. Der Neurologe nach §109 eine MDE 50% zu Anerkennung vorgeschlagen.

SG hat nicht mal eine Stellungsnahme von §109 Neuro-Gutachter haben wollen (auf Äußerungen des BG-Beratungsarztes, der seit §109 GA 2x Beratungsärztlich zu Schrift gemeldet hatte. Das leztere 4 Werkstage vor dem Verhandlungstermin.)

Warte jetzt auf 2. Instanz LSG.
 
oerni, das ist eine schwierige Frage. Allein die Definition der sozialen Gerechtigkeit hat es schon in sich und wenn Du Dir dann noch die Dimensionen ansiehst ... Aber sehr interessant.

Becker und Hauser unterscheiden "vier Dimensionen sozialer Gerechtigkeit: Chancen-, Leistungs-, Bedarfs- und Generationengerechtigkeit. Zum Teil bedingen die vier Aspekte einander, zum Teil stehen sie in einem Konkurrenzverhältnis, wie etwa die gleichzeitig erhobenen Forderungen "jeder soll bekommen, was er zum Leben braucht" und "was jemand bekommt, soll sich nach seiner Arbeitsleistung richten". Die Wissenschaftler sprechen von einem "magischen Viereck", das die Politik stets als Ganzes im Auge haben müsse. Hinzu kommen "Querschnittsaufgaben" wie die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit, die keinem der Eckpunkte exklusiv zugeordnet sind."
"Bedarfsgerechtigkeit erfordert genügend Mittel, um die Grundbedürfnisse zu befriedigen - unabhängig davon, ob die jeweilige Person in der Lage ist, Gegenleistungen zu erbringen. Die Umverteilung von Einkommen durch Steuererhebung und Zahlung von Sozialleistungen soll denen zugute kommen, die am Markt kein ausreichendes Einkommen erzielen." (Irene Becker, Richard Hauser, 2009: Soziale Gerechtigkeit - ein magisches Viereck)

Was genau gemeint ist, wenn von Bevorzugung oder Benachteiligung (diese Benachteiligung siehst Du wahrscheinlich in dem Missverhältnis der Urteile) die Rede ist, hat der Ökonom Amartya Sen ausgeführt. Ein Schlüsselbegriff in seinem Konzept sind die "Verwirklichungschancen". Er fragt: Welche Möglichkeiten haben Menschen, ein hohes Maß an Lebensqualität zu erzielen, "ein mit Gründen schätzenswertes Leben zu wählen?" Je größer die Zahl der Wahlmöglichkeiten, desto besser.
Entsprechend drehen sich Gerechtigkeitsfragen nicht nur um Einkommen und einige Grundrechte. Wichtig sind auch der Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarkt, demokratische Mitsprache, ein verlässliches soziales Netz und gesellschaftliche Transparenz, das heißt ein Umfeld ohne Korruption und Machtmissbrauch.

Herzliche Grüße
martinrouterking
 
Hallo,
ich muss mich erneut wiederholen: Frühestens in 2ter Instanz haben die wenigen UO, welche sich überhaupt gegen die BG, Gutachter, unfähige Anwälte (unterbezahlt und/oder vom VDK), korrupte Krankenhäuser, BG unterwürfige Richter usw. überhaupt eine Chance zu Ihrem Recht (Verletztenrente in angemessener Höhe, Kostenübernahme der weiteren Operationen o.ä.) zu kommen.
Bis zu dieser Verhandlung vor dem LSG gibt es keine soziale Gerechtigkeit - noch nicht mal ein nur annähernd gesetzeskonformes Verhalten!!
Die BG kann nicht bestraft werden und hat somit nichts zu verlieren - die eventuellen Zinsen gehen dabei in den nicht zugestandenen Kosten für andere UO unter und sind somit ein lächerlicher Kostenfaktor.


Gruß Prowler
 
Genau da sehe ich die soziale Ungerechtigkeit und einen Ansatz das dieses geändert werden muss.
Es kann nicht sein, dass die gesetzlichen UV-Träger einen 5- Zeilen an ein SG schreiben und behaupten sie hätten alles richtig gemacht, Nicht(in) schau die doch die Akten an.
Wir müssen alles aufs i-Tüpferchen beweisen.

Missverhältnis in Bezug auf Urteile 1:10 - d.h. zu 90 % gewinnt die verklagte Partei und nur 10 % der Verunfallte /B-Kranke.
Würde das Verhältnis 40:60 / 60:40 oder am besten 50:50 oder drum rum bei SG Entscheidungen, würde ich schreiben es ist soziale UV-Träger Gerechtigkeit.

Aber vielleicht haben die Richterinnen und Richter in den Sozialgerichten klare Ansprachen von der Politik zu beachten.
Man munkelt ja oft, von Vorgaben zur Anerkennung von Berufskrankheiten und Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der UV-Träger.
Sicherlich wird sich nie Jemand von den Angesprochenen hier Melden und seine Sicht niederschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin ich wieder fast der "Einzige" der sich mit dem Thema Gerechtigkeit im SG Verfahren auseinandersetzt?
 
Hallo oerni,

nein du bist nicht der "Einzigste" der sich mit diesem Thhema auseinandersetzt, aber sehr gut das du diese Thema hier aufmachst!

Ich habe mit abgestimmt und kann die 33% die meinen das die Gewinnquote von 90% der BGn gerecht sein soll, wegen meinen Erfahrungen nicht nachvollziehen. M.E. kann man erst zu einer Entscheidungsfindung kommen über das Thema ob die 1:10 gerecht sind, wenn man das ganze Hintergrundwissen hat und das Ausmaß kennt bzw. leider auch die negativen Erfahrungen haben muss.

Weil wenn wie von Geisterhand alles glatt läuft, von Angang an bis zur Anerkennung der MdE, kann es dem UO wurscht sein, was mit dem Rest ist und kann M.E. gar nicht mitreden was für eine Schweinerei mit dem Rest abgezogen wird!

M.E. wäre die Frage besser gewesen ob eine 1:10 Quote pro BG, nach allgemeiner Lebenserfahrung, überhaupt als Reale-Quote angesehen wedren kann? Weil Gerechtigkeit liegt M.E. im Auge des Betrachters und ist eine Sache von Erziehung und Charakterbildung mit "Sozialen" Verantwortungsbewustsein.

Außerdem stellen sich wir UOs unsere positiven Arztberichte nicht selbst aus und es ist auch nicht wie nach BG-Meinung davon auszugehen, dass Ärzte positive Berichte nur aus Gefälligkeit ausstellen.

Und gerade hier setzt die Gerechtigkeit an, weil wo Willkür herrscht, indem alle positiven UO-Gutachten-Arztberichte vom BG-SB abgelehnt werden, kann keine Gerechtigkeit gedeien, "Nie und Niemer".
So zieht sich dann die Ungerechtigkeit durch alle Instanzen durch, ohne jegliche Selbstreflexion und Selbstkritik.

Dieses Verantwotungsbewustsein gibt es jedoch für uns UOs defenetiv nicht, ansonsten gäbe es diese Massenphänomen des "Systematischen" UO-Mobbing erst garnicht! Sowas können nur M.E. Psychophaten ohne Gewissen durchziehen, weil die sind absolut skrupellos und berechnent.

Sorry, wenn es dem einen oder anderen zu weit gehen sollte, aber aus Jahrelanger Praxis der M.E. Quellerei und Folter durch entsprechende SBs, kann und muss ich es so dratisch formulieren.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Oerni,

nein du bist nicht alleine auch nicht der "Einzige"

Es findet keine Gerechtigkeit im SG Verfahren statt (im Gegenteil) hier muss man kämpfen und es wird den meisten hier nur Steine in den Weg gelegt bzw. alles wird abgelehnt.
Was meinst du wie viele Richter und Kostenträger ständig sich austauschen und nur eines im Sinn haben ablehnen und alles mit gewissen gekauften
Gutachten als harmlos darstellen.
Ich habe nach den vielen Jahren Kampf und solch ............... die Nase voll wie wir UO behandelt werden von Gerechtigkeit und fair keine Spur.

Macht keinen Spaß mehr mit solchen gewissen .............. außer sich die Taschen voll stopfen und dann Prost haben wir mal wieder eine gute % Zahl
mit Ablehnungen und Einsparungen errungen.
Aber oben beim lieben Vater kommt die große Abrechnung und die Strafen sind dann gerecht und fair.

LG Wolle
 
Bin ich wieder fast der "Einzige" der sich mit dem Thema Gerechtigkeit im SG Verfahren auseinandersetzt?

ne, @oerni, bist du nicht. aber nach m.M. ist das von dir angeführte verhältnis allesfalls ein (vll starkes) indiz. aber das thema ist damit alleine nicht anzugehen und auch nicht zugänglich.
ich halte es da wie @martinrouterking, und wenn man sich nicht mal so nebenbei das von ihm beschriebene zu gemüte führt, merkt man ganz schnell, welche thematik dahinter steht, der sich seit der aufklärung einige grosse namen annahmen und zu erklären versuchen.

da dies aber ein so grosses thema ist, können nach m.A. nur kleine sichtfenster darauf geöffnet werden, mit denen wir es hier ja auch regelmässig zu tun haben. mehr darüber hinaus ist immer ein gedanke wert, führt aber schnell ins philosophische und an unauflösbare fragen heran.
das heisst nicht, dass es falsch oder ganz unpassend ist, aber eben umfangreich und vll ausufernd. es erinnert mich an ein sehr interessantes gespräch letztes jahr nach einem RA-termin, als ich mich danach auf einer bank im stadtpark regenerierte und von einer jungen betroffenen person auf ein thema angesprochen wurde. die doch längere unterhaltung könnten wir heute noch ohne unterbrechung führen.
ich hatte zum schluss angeregt, den ort im stadtmagazin als "philosophenbank" zu deklarieren und für weitere gespräche zu bewerben. du verstehst vll die parallelen ...
die einen arbeiten mit baggern und abrissbirnen, wie mit kleinen sandschäufelchen.


gruss


Sekundant
 
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1354318. Wahlperiode 08.09.2017 – Drucksache 18/13374 –

Die Statistik der Sozialgerichtsbarkeit enthält nach Angaben der DGUV die folgenden Daten:
Statistik der Sozialgerichtsbarkeit (Verfahren 1. Instanz)
DGUV Referat Statistik; erstellt am 24. August 2017 Seite 8
Seite 9
In den „Sozialgerichtsverfahren aufgrund von Erkrankungen“ sind nicht nur die Streitigkeiten, ob eine Krankheit anzuerkennen ist, enthalten, sondern auch z.B.Fragen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit, zum Rentenbeginn, zum Umfangder Berufskrankheiten-Folgen, zur Höhe des Jahresarbeitsverdienstes oder zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder nach § 3 Absatz 2der Berufskrankheiten-Verordnung (Minderverdienst). Von den 505 im Jahr 2016 mit Erfolg für Versicherte/Hinterbliebene erledigten Sozialgerichtsverfahren aufgrund von Erkrankungen führten 275 Verfahren zur Anerkennung des Versicherungsfalls (113 mit und 162 ohne nachfolgende Rentengewährung). Bei den übrigen Fällen handelt es sich um erstmalige Feststellung von Rente, Abfindungoder Sterbegeld bei durch die Unfallversicherung bereits anerkannten Versicherungsfällen bzw. um sonstige Renten- oder Leistungsfeststellungen.
Im Jahr 2016 wurden 841 Landessozialgerichtsverfahren aufgrund von Erkrankungen wirksam abgeschlossen, davon 10,7 Prozent mit Erfolg für Versicherte/Hinterbliebene.
Seite 18
die wenigen beim BVA eingegangenen Beschwerden zu Mängeln bei Begutachtungen befassten sich zum einen mit der Dauer des Verfahrens von der Beauftragung des Gutachters bis zur Gutachtenerstattung. Des Weiteren beanstandetenVersicherte eine vermutete Abhängigkeit der Gutachter vom Unfallversiche-rungsträger. In zahlenmäßig zu vernachlässigenden Fällen bemängelten Versicherte eine fehlende Begutachtung oder die unterschiedliche medizinische Beur-teilung des gleichen Sachverhalts in verschiedenen Gutachten.

Das sind Zahlen und Erkenntnisse im BK Verfahren, allerdings dürften die Zahlen bei Unfällen ähnlich sein.
 
Hallo Oerni,

mach Dir doch mal den Spass und vergleiche die Zahlen mit den Zahlen auf Seite 28 dieser Publikation . Da sehen die Zahlen meiner Meinung nach noch schlechter für die Betroffenen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ehrlich, Spass macht es nicht mehr, wenn man die grotesken Zahlen betrachtet, es ist einfach nur noch zum Weinen.

Stimmt und was macht die Politik - nichts!
 
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