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Sozialdatenschutz...!

Ingeborg!

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Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
Ort
Keine Angaben!
Guten Tag!

In einem unendlichen Verfahren brauche ich unbedingt eine rechtssichere Grundlage gegen die ausufernde Neugierde eines auf Antragsablehnung fixierten Beratungsarztes.

In einem anderen Klageverfahren (anderer Leistungsträger, andere Grundlagen) wurde ich durch 2 Gutachter eigenmächtig beweisbeschlußübergreifend begutachtet. Gleichzeitig wurden, wie üblich, die Unfallfolgen negiert und die Ursachen meiner schweren Behinderungen auf andere Ursachen verlagert.

Nun mault der Beratungsarzt einer Nachfolgeeinreichtung eines früheren Versorgungsamtes immer dann darüber, wenn er im lfd. Klageverfahren 'mal wieder zu Wort kommt, daß ich diese 2 Gutachten nicht freigegeben hätte. Zuerst wollte er mir das nachteilig auslegen, jetzt könnte er die Inhalte nicht berücksichtigen, wenn ich die Verweigerung zur Einsicht weiterhin aufrecht erhalten würde. Das mutete wie zensierendes Verhalten an...!
(Ich bin die Einzige, die mich vor weiteren Schäden bewahrt...!)

Ich muß dazu ergänzen, daß er Unterlagen (Atteste/Arztberichte), wenn er sie hat, nicht entsprechend auswertet, sie als bereits vorliegend erkennt und jetzt als nie nachgewiesen (es sind die selben Berichte von einem Facharzt, der gründliche Untersuchungen bis zur Diagnosenennung angestellt hat) darstellt. Ist hat Verwaltungsgezicke/Verfahrensverschleppen, was mir nicht unbekannt ist! Ein weiteres Gutachten, das ihm vorliegt wäre kein objektiver, durch Dritte überprüfbarer Befund, der das Klagebegehren stützen könnte!

Man sieht schon, um was es hier geht: Ablehnen, ablehnen, ablehnen!

Um was es mir geht: Wie kann ich weiterhin SICHER verhindern, daß dieser Berufsablehner die 2 o.g. Gutachten in die Finger bekommt?
Gibt es rechtssichere Bestimmungen, Urteile o.ä.?


An die deutsche Sozialgerichtsbarkeit habe ich KEIN Vertrauen zu verschwenden!
Ich kann mir vorstellen, daß der Beratungsarzt weiter zu meinem Schaden rumstochert..., um das zu bekommen, was er unbedingt will!


Danke schon 'mal und
Grüße von
Ingeborg!
 
hallo Ingeborg!

für "eine rechtssichere Grundlage" kann man wohl nur einen auf DS-recht spezialisierten RA empfehlen. für empfehlungen und hinweise dazu reicht es aber hier auch, sofern das erst einmal genügt.
du sprichst von GA in "anderen Klageverfahren (anderer Leistungsträger, andere Grundlagen)", auf denen ein sogen. beratungsarzt zugriff möchte. das DS-recht kennt viele verteilte bestimmungen je nach rechtsgebiet, die im einzelfall den allgemeinen DS-bestimmungen (DSGVO, BDSG) vorgehen. die "rechtssichere Grundlage" müsste also dem jeweiligen rechtsgebiet entnommen werden.

du konntest ja schon mehrfach lesen, dass ein verhindern der weitergabe durch den widerruf der einwilligung (hier evtl. ausdrücklich auf diese GA bezogen) möglich ist. dadurch ist nicht verhindert, dass der verantwortliche, in dessen händen sich die GA befinden, die darauf basierenden entscheidungen nicht mehr verwenden darf oder diese gar löschen muss (damit also aber auch kein nachträglicher vorhalt fehlender mitwirkung), aber er darf ab widerruf diese daten (und natürlich die GA) nicht mehr weitergeben. eine andere möglichkeit wäre, diese daten (evtl. explizit diese) sperren zu lassen.
im zweifel kannst du dich - ohne dies ausdrücklich anführen zu müssen - auf die DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/ ) beziehen.

worin aber ein anderes problem zu sehen ist: mit der ausführlichkeit und beharrlichkeit des sogen. "beratungsarztes" scheint es weit über die selbst gerichtlich anerkannte beratungstätigkeit hinauszugehen und das ganze ganz offensichtlich auf ein GA hinauszulaufen, was wiederum unzulässig wäre. meine argumentation liefe erst einmal mit aller vehemenz darauf hinaus.


gruss

Sekundant
 
Danke @Sekundant !

Ich habe nie meine Einwilligung zur Weitergabe an diesen Interessenten gegeben! Vielmehr habe ich dies explizit untersagt.
Aber... siehe #1.

Ich werde jetzt in meiner Antwort an das Sozialgericht noch einmal auf meine Rechte hinweisen und die Gutachten für den Weitergebrauch sperren lassen!

Ja, das siehst Du richtig: Dieser Beratungsarzt ist ganz wild auf alles, was er evtl. noch gegen mich verwenden könnte.

Ein Beispiel: Wenn mein HA schreibt, daß ich 'vielleicht' noch eine bestimmte Meterzahl - die er nennt - (mit Hilfe und auf UAG) gehen könnte, dann läßt der Beratungsarzt diese Einschränkung weg!

Ich geh' 'mal im I-Net gucken...
und Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Tag!

Das Neueste von der Ablehnungsfront gegen die Anerkennung meiner Schwerbehinderung:

Dem Sozialgericht lagen/liegen seit 9 Jahren keine aktuellen Akten der Verwaltung vor..., nun wurden die Akten angefordert.
Da kann ich ja lange nachweisen, beschreiben, berichtigen, widersprechen und meiner Verzweiflung Ausdruck verleihen!
Und es ging/geht zunächst nur um's erleichterte Parken wg. Rollstuhl!

Mir fehlen die Worte!
Eigentlich unverständlich, zumal alle Ärzte wiederholt vom Sozialgericht zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden..., möglicherweise war das dann eine Reaktion auf meine Eingaben.

Grüße von
Ingeborg!
 
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