Ingeborg!
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Guten Tag!
In einem unendlichen Verfahren brauche ich unbedingt eine rechtssichere Grundlage gegen die ausufernde Neugierde eines auf Antragsablehnung fixierten Beratungsarztes.
In einem anderen Klageverfahren (anderer Leistungsträger, andere Grundlagen) wurde ich durch 2 Gutachter eigenmächtig beweisbeschlußübergreifend begutachtet. Gleichzeitig wurden, wie üblich, die Unfallfolgen negiert und die Ursachen meiner schweren Behinderungen auf andere Ursachen verlagert.
Nun mault der Beratungsarzt einer Nachfolgeeinreichtung eines früheren Versorgungsamtes immer dann darüber, wenn er im lfd. Klageverfahren 'mal wieder zu Wort kommt, daß ich diese 2 Gutachten nicht freigegeben hätte. Zuerst wollte er mir das nachteilig auslegen, jetzt könnte er die Inhalte nicht berücksichtigen, wenn ich die Verweigerung zur Einsicht weiterhin aufrecht erhalten würde. Das mutete wie zensierendes Verhalten an...!
(Ich bin die Einzige, die mich vor weiteren Schäden bewahrt...!)
Ich muß dazu ergänzen, daß er Unterlagen (Atteste/Arztberichte), wenn er sie hat, nicht entsprechend auswertet, sie als bereits vorliegend erkennt und jetzt als nie nachgewiesen (es sind die selben Berichte von einem Facharzt, der gründliche Untersuchungen bis zur Diagnosenennung angestellt hat) darstellt. Ist hat Verwaltungsgezicke/Verfahrensverschleppen, was mir nicht unbekannt ist! Ein weiteres Gutachten, das ihm vorliegt wäre kein objektiver, durch Dritte überprüfbarer Befund, der das Klagebegehren stützen könnte!
Man sieht schon, um was es hier geht: Ablehnen, ablehnen, ablehnen!
Um was es mir geht: Wie kann ich weiterhin SICHER verhindern, daß dieser Berufsablehner die 2 o.g. Gutachten in die Finger bekommt?
Gibt es rechtssichere Bestimmungen, Urteile o.ä.?
An die deutsche Sozialgerichtsbarkeit habe ich KEIN Vertrauen zu verschwenden!
Ich kann mir vorstellen, daß der Beratungsarzt weiter zu meinem Schaden rumstochert..., um das zu bekommen, was er unbedingt will!
Danke schon 'mal und
Grüße von
Ingeborg!
In einem unendlichen Verfahren brauche ich unbedingt eine rechtssichere Grundlage gegen die ausufernde Neugierde eines auf Antragsablehnung fixierten Beratungsarztes.
In einem anderen Klageverfahren (anderer Leistungsträger, andere Grundlagen) wurde ich durch 2 Gutachter eigenmächtig beweisbeschlußübergreifend begutachtet. Gleichzeitig wurden, wie üblich, die Unfallfolgen negiert und die Ursachen meiner schweren Behinderungen auf andere Ursachen verlagert.
Nun mault der Beratungsarzt einer Nachfolgeeinreichtung eines früheren Versorgungsamtes immer dann darüber, wenn er im lfd. Klageverfahren 'mal wieder zu Wort kommt, daß ich diese 2 Gutachten nicht freigegeben hätte. Zuerst wollte er mir das nachteilig auslegen, jetzt könnte er die Inhalte nicht berücksichtigen, wenn ich die Verweigerung zur Einsicht weiterhin aufrecht erhalten würde. Das mutete wie zensierendes Verhalten an...!
(Ich bin die Einzige, die mich vor weiteren Schäden bewahrt...!)
Ich muß dazu ergänzen, daß er Unterlagen (Atteste/Arztberichte), wenn er sie hat, nicht entsprechend auswertet, sie als bereits vorliegend erkennt und jetzt als nie nachgewiesen (es sind die selben Berichte von einem Facharzt, der gründliche Untersuchungen bis zur Diagnosenennung angestellt hat) darstellt. Ist hat Verwaltungsgezicke/Verfahrensverschleppen, was mir nicht unbekannt ist! Ein weiteres Gutachten, das ihm vorliegt wäre kein objektiver, durch Dritte überprüfbarer Befund, der das Klagebegehren stützen könnte!
Man sieht schon, um was es hier geht: Ablehnen, ablehnen, ablehnen!
Um was es mir geht: Wie kann ich weiterhin SICHER verhindern, daß dieser Berufsablehner die 2 o.g. Gutachten in die Finger bekommt?
Gibt es rechtssichere Bestimmungen, Urteile o.ä.?
An die deutsche Sozialgerichtsbarkeit habe ich KEIN Vertrauen zu verschwenden!
Ich kann mir vorstellen, daß der Beratungsarzt weiter zu meinem Schaden rumstochert..., um das zu bekommen, was er unbedingt will!
Danke schon 'mal und
Grüße von
Ingeborg!