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Sonder-Gliedertaxe

Lapierre

Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2012
Beiträge
51
Hallo liebe Forumsmitglieder.

Da ich nicht der "Versicherungsexperte" bin benötige ich eure Hilfe. Dabei geht es um den Begriff "Sonder-Gliedertaxe" und die Frage: wann ist eine Gliedertaxe eine Sonder-Gliedertaxe?

In den AUB's zu meinem Vertrag ist eine Gliedertaxe hinterlegt, welche hinsichtlich der Invaliditätsgrade höhere Werte angibt als sonst üblich (anstatt 40% beispielsweise 70%). Weder in den AUB's noch in meinem Vertrag taucht der Begriff Sonder-Gliedertaxe auf, noch gibt es einen Hinweis darauf, dass dies eine Sondervereinbarung ist.

Hintergrung meiner Frage ist, dass es in den AUB's eine Vereinbarung gibt, dass ab einem bestimmten Invaliditätsgrad eine um 50% höhere Leistung erbracht wird wenn ... und jetzt kommt der entscheidende Satz... wenn es sich nicht um eine "Sonder-Gliedertaxe" handelt.

Kann mit hierzu jemand etwas sagen?

Im voraus besten Dank dafür!

Gruß

Lapierre
 
Hallo Lapierre,

die normale Gliedertaxe (für Dich interessant Arm/Hand)

Arm 70 %
Arm oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
Hand 55 %
Daumen 20 %
Zeigefinger 20 %
Zeigefinger 10 %
anderer Finger 5 %

Wenn die Gliedertaxe in Deinen Versicherungsbedingungen hierzu andere Prozent-Werte
aufweist, ist in Deiner Versicherung einer Sonder-Gliedertaxe vereinbart.

Somit kann man davon ausgehen, dass bei der Berechnung der Invaliditätsleistung,
nicht eine um 50 Prozent höhere Entschädigung, sondern der entsprechende %-Satz
der festgestellten Invalidität (lt.Deiner, vereinbarter Gliedertaxe) entschädigt wird.

Dies wäre mein Verständnis nach Deinen Informationen.

Um eine richtig aussagefähige Antwort geben zu können müsste ich die Versicherungs-
Gesellschaft, den Namen des Police und die Jahreszahl der AUB (Allgemeine-Unfallver-
sicherungs-Bedingungen) kennen.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy.

Vielen Dank für deine Rückmeldung!
Wie ich bereits erwähnt habe findet sich der Begriff "Sonder-Gliedertaxe" weder in den AUB's noch im Versicherungsvertrag. In beiden Dokumenten ist immer nur von Gliedertaxe die Rede. Auch ist nirgendwo vermerkt, dass es sich bei der dem Vertrag zugrunde liegenden Gliedertaxe um eine Sondervereinbarung handelt.

Deine Interpretation wäre: die von dir genannten Invaliditätsgrade sind "Standard", alles was davon abweicht ist "Sonder". Müßte das aber nicht vermerkt sein?

In den nächsten Tagen soll ich hierzu eine Stellungnahme von meiner Versicherung erhalten. Bin mal gespannt wie die argumentieren (wobei ich's mir eigentlich schon denken kann). Komisch ist auch, dass die bereits nach einem Jahr komplett regulieren wollen, nachdem zunächst ja nur eine Vorauszahlung angekündigt war (wie war nochmal der Spruch mit der Nachtigall?;)).

Gruß

Lapierre
 
Hallo Lapierre,

frage doch einfach schriftlich bei deiner Versicherung an, was genau damit gemeint sei ... Das ist wahrscheinlich der schnellere Weg zu einer sicheren Auskunft.

Sie sollen dir diese "Sonder-Gliedertaxe" bitte beilegen und dir erklären, worum es sich handelt und wieso nicht die "normale" Gliedertaxe gilt.

Ich denke, du musst keine Angst haben, dass du "schlafende Hunde" weckst, denn die Versicherung kann nur aufgrund der bestehenden Unterlagen abrechnen. Und wenn du nicht nachvollziehen kannst, wie es dazu kommt, muss dich die Versicherung schon aufklären.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Lapierre,

frage doch einfach schriftlich bei deiner Versicherung an, was genau damit gemeint sei ...


Hallo Rudinchen.
Die Anfrage bei meiner Versicherung läuft ja. Ich hatte erwähnt, dass ich dazu in den nächsten Tagen eine Stellungnahme der Versicherung erhalte.

Nur wissen wir doch alle nur zu gut, wie Versicherungen in der Regel verfahren: wie kann die Leistung geschmälert werden!

Um hier vorzubeugen hatte ich gehofft, im Forum einige Informationen zu bekommen.

Gruß

Lapierre
 
Sorry, Lapierre,

das mit der Stellungsnahme der Versicherung, die du erwartest, hatte ich überlesen ...

Grüße, Rudinchen
 
Hallo zusammen.

In den letzten Tagen habe ich hier im Forum nochmals bezüglich Gliedertaxe recherchiert. Ebenso im übrigen Netz.

Dabei ergibt sich für mich folgendes Bild:

1. Der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gibt seinen Mitgliedern eine Empfehlung bezüglich der AUB's und der darin enthaltenen Gleidertaxe. Da es sich "nur" um eine Empfehlung handelt ist diese für die einzelnen Versicherer nicht bindend.

2. Jeder Versicherer kann dem Vertrag eine eigene AUB zugrunde legen. Um im Wettbewerb zu anderen Versicherern Vorteile zu erlangen kann der Versicherer die Gliedertaxe nach seinen Wünschen und Vorstellungen anpassen.

3. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beantwortet die Frage "Gibt es für jedes einzelne Versicherungsunternehmen eine eigene Gliedertaxe oder gibt es eine Gliedertaxe, an die alle Versicherer gebunden sind?" folgendermaßen: "Jedes Unternehmen kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Gliedertaxe eigenständig festlegen."

Meinem Versicherungsvertrag liegt eine AUB aus 05/08 zugrunde. Die darin festgelegte Gliedertaxe weicht vom Vorschlag des GDV ab (höhere Invaliditätsgrade). Es findet sich weder in meinen AUB's noch in meinem Vertrag selber ein Hinweis darauf, dass es sich bei dieser Gliedertaxe um eine Sonder-Gliedertaxe handelt noch gibt es dazu eine besondere Vereinbarung.

Aus diesen Informationen schließe ich, dass die in den AUB's dokumentierte Gliedertaxe für meinen abgeschlossenen Vertrag als Standard angesehen werden kann.

Ist meine Schlussfolgerung falsch?

Wäre super wenn ich hierzu Hinweise erhalten könnte.

Besten Dank im voruas!

Liebe Grüße

LaPierre
 
Hallo Lapierre,

wenn diese Gliedertaxe so in deinem Vertrag enthalten ist - "verbrieft und versiegelt", d.h. von beiden Seiten unterschrieben - dann ist sie gültig. Es sei denn, du hast von der Versicherung irgendwann einmal einen Änderungsvertrag bekommen, den du angenommen hast. Aber das müsstest du dann ja wissen, oder? Denn ohne dass du davon in Kenntnis gesetztz wurdest, kann der Vertrag nicht verändert worden sein.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Ist meine Schlussfolgerung falsch?


Liebe Grüße

LaPierre

Hallo liebe Forumsmitglieder.

Ich wollte nur mal kurz informieren, dass meine Schlussfolgerungen aus Beitrag Nummer 7 wohl richtig sind. Ich schließe dies aus der Tatsache, dass die Versicherung die Mehrleistung von 50% anstandslos erbracht hat.

Ich hoffe, dass ich in den nächsten Tagen auch etwas in meinem Thema "PUV zur Regulierung aufgefordert" schreiben kann.

Liebe Grüße

LaPierre
 
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