Hallo liebe Forumsmitglieder.
Da ich nicht der "Versicherungsexperte" bin benötige ich eure Hilfe. Dabei geht es um den Begriff "Sonder-Gliedertaxe" und die Frage: wann ist eine Gliedertaxe eine Sonder-Gliedertaxe?
In den AUB's zu meinem Vertrag ist eine Gliedertaxe hinterlegt, welche hinsichtlich der Invaliditätsgrade höhere Werte angibt als sonst üblich (anstatt 40% beispielsweise 70%). Weder in den AUB's noch in meinem Vertrag taucht der Begriff Sonder-Gliedertaxe auf, noch gibt es einen Hinweis darauf, dass dies eine Sondervereinbarung ist.
Hintergrung meiner Frage ist, dass es in den AUB's eine Vereinbarung gibt, dass ab einem bestimmten Invaliditätsgrad eine um 50% höhere Leistung erbracht wird wenn ... und jetzt kommt der entscheidende Satz... wenn es sich nicht um eine "Sonder-Gliedertaxe" handelt.
Kann mit hierzu jemand etwas sagen?
Im voraus besten Dank dafür!
Gruß
Lapierre
Da ich nicht der "Versicherungsexperte" bin benötige ich eure Hilfe. Dabei geht es um den Begriff "Sonder-Gliedertaxe" und die Frage: wann ist eine Gliedertaxe eine Sonder-Gliedertaxe?
In den AUB's zu meinem Vertrag ist eine Gliedertaxe hinterlegt, welche hinsichtlich der Invaliditätsgrade höhere Werte angibt als sonst üblich (anstatt 40% beispielsweise 70%). Weder in den AUB's noch in meinem Vertrag taucht der Begriff Sonder-Gliedertaxe auf, noch gibt es einen Hinweis darauf, dass dies eine Sondervereinbarung ist.
Hintergrung meiner Frage ist, dass es in den AUB's eine Vereinbarung gibt, dass ab einem bestimmten Invaliditätsgrad eine um 50% höhere Leistung erbracht wird wenn ... und jetzt kommt der entscheidende Satz... wenn es sich nicht um eine "Sonder-Gliedertaxe" handelt.
Kann mit hierzu jemand etwas sagen?
Im voraus besten Dank dafür!
Gruß
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