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Sollte man einen Vergleich machen

Fürst

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2020
Beiträge
5
Ich hoffe hier eventuell einen Rat zu bekommen,denn ich weiß nicht mehr was ich richtig mache. Ich hatte vor fast sieben Jahren einen Berufsunfall.Durch falsches Verhalten eines Motorradfahrers hatte ich einen lkw Unfall bei dem ich eine inkomplette Querschnittlähmung erlitt. Seit 6 Jahren ist der Fall jetzt vor Gericht.Beim Landesgericht wurde ein Urteil gesprochen,bei dem ich zu 90 Prozent recht bekommen habe. Die Versicherung hat die Schuld zu 100 Prozent anerkannt,aber ansonsten gegen das Urteil Berufung eingelegt.Jetzt war die Verhandlung beim OLG.Dort wurde mir nahegelegt einen Vergleich zu schließen oder es mûssen noch mehrere Gutachten gebracht werden.Derzeit würde das OLG ein Viertel der vom LG beschlossenen Zahlungen akzeptieren.Darauf soll sich auch der Vergleich aufbauen.Nun ist meine Frage ob jemand schon àhnliche Erfahrungen gemacht hat und mir Rat geben kann. Ich weiß nicht was ich richtig mache.Einerseits hàtte ich kein Problem die Gutachten machen zu lassen,aber ich habe keine Rechtsschutzversicherung und müsste diese Gutachter ja bezahlen,andererseits weiß ich nicht ob es nicht besser wäre alles zu akzeptieren und endlich abzuschließen.
 
Hallo Fürst,

ohne zu wissen wie alt du bist, würde ich von mir aus sagen: NIE WIEDER abfinden. Beim Vergleich wird doch meist eine Abfindung vereinbart.

Aber es geht auch nicht hervor WAS abgefunden werden soll? Verdienstausfall? Oder, oder?

Ich hab mir echt in den allerwertesten gebissen. Damals mit Anfang 20, unverschuldet Querschnittsgelähmt, eine Abfindung (für Treppenlifte) vor die Nase gesetzt bekommen und 40.000 Euro gesehen. Ohhhh geil. Das erwachen kam dann später. Für immer und ewig abgegolten für behindertengerechtes Bauen.

Wer sagt das ich für immer im ersten Haus leben bleiben muss? "Normale Leute" bauen auch 2x im Leben. Aber beim zweiten Haus habe ich nichts für behindertengerechtes Bauen bekommen. (immer die Mehrkosten, die sonst nicht angefallen wären. Also Unfall weggedacht!) Hätte ich mich doch damals nicht abfinden lassen!

Daher habe ich auch danach nie wieder was abfinden lassen. Du musst dich fragen: Was passiert morgen? Oder übermorgen, oder nächstes Jahr... Kann dir niemand sagen. Aber wenn du dich heute abfinden lässt (für was auch immer), ist alles für den Rest des Lebens abgegolten.

Und ich kann dir echt sagen, da fällt eine Menge an, woran du heute nicht denkst.

Aber wie gesagt, dass hängt auch von deinen individuellen Umständen ab.
 
Hallo @Fürst,

ich entnehme deinen Angaben, dass es sich um ein zivilrechtliches Verfahren gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung handelt.

Andererseits gibst Du an, es sei ein Berufsunfall gewesen. War es ein Unfall während oder in Verbindung mit einer unselbständigen Arbeit, für den (auch) die Gesetzliche Unfallversicherung deines Arbeitgebers zuständig sein könnte?

LG

KoratCat
 
Erst einmal recht vielen Dank für die Antworten. Ich bin 55 Jahre alt und der Unfall war ein wegeunfall von der Baustelle zum Betrieb. Die Bg hat ihre Pflichten aus dem Unfall erfüllt,da habe ich keine Probleme.Es geht um die Versicherung des unfallgegners .Es ist schwer alles richtig zu erklären,darum beantworte ich gerne Fragen.
 
Lieber Fürst,
einen Vergleich würde ich ablehnen. Auch auf Grund der unsicheren gesellschaftlichen Situation, in der wir jetzt alle leben müssen.

Die Abfindung musst Du auch irgendwie bei der Bank anlegen, zur Zeit haben wir eine massive Inflation, die Baupreise steigen usw.

Welche Gutachten sind erforderlich?

LG
KS 1973
 
Erst einmal recht vielen Dank für die Antworten. Ich bin 55 Jahre alt und der Unfall war ein wegeunfall von der Baustelle zum Betrieb. Die Bg hat ihre Pflichten aus dem Unfall erfüllt,da habe ich keine Probleme.Es geht um die Versicherung des unfallgegners.
Da sich die BG ihre Leistungen im Regressverfahren vom Unfallverursacher zurückholen wird, sollte man die nicht zu früh aus ihrer Verantwortung entlassen und damit ein Druckmittel aus der Hand geben.

Wer in einem solchen Fall der BG gegenüber zu schnell nachgibt, schießt sich damit evtl. selbst ins Knie.
 
Hallo Fürst,

wieso vergleichen, das käme nur in Frage, wenn du im Moment schnell mit Brosamen zufrieden bist und die Gegenseite sich über die Sahnetorte freut und sich ins Fäustchen lacht. Wenn du einen Vergleich eingehst, dann gehen alle Kosten der zukünftigen Schäden zu deinen Lasten. Wenn die Frage 90 zu 10 geklärt ist, wozu dann deinen Trumpf aus der Hand geben.

Ich hatte mich damals verglichen mit der Haftpflicht des Gegners, weil sich Abwicklung die Sache mindestens ein weiteres Jahr gedauert hätte. Der Richter machte die Ansage: die vorliegenden Gutachten, die von der Gegenseite veranlasst worden waren, seien parteiisch und widersprechen dem von Amtsarzt, Rehaarzt etc. Also sollten alle Richtungen: orthopädisch, psychologisch und neurologisch erneut erstellt werden und zwar von jenen, die nichts mit den anderen zu tun hatten. Da ich im Großraum Stuttgart mehrfach begutachtet worden war, sollte ich nach München, Heidelberg oder Freiburg. Da das gerichtlich veranlasste Gutachten wären. Gutachter suchen drei Monate - Gutachtertermin finden drei Monate, Gutachten erstellen drei Monate, Gutachten vorliegen weitere drei Monate. So ist schnell ein ganzes Jahr ins Land gegangen.

Mein Umfeld - Familie - Hausarzt - riet mir zum Vergleich, den ich nach vier Wochen Bedenkzeit annahm, sowie auch die Haftpflichtversicherung. Mein Anwalt machte die Rechnung auf, lieber die Hälfte sicher, als noch Gefahr laufen auf mehr Abstriche. Man meinte es würde mir psychisch besser gehen, wenn der Aktendeckel geschlossen wäre, aber ob mit oder ohne Vergleich, die neurologischen Ausfälle, die Schmerzphasen die Zeiten in der Depression wurden dadurch nicht weniger.

Aus heutiger Sicht: wenn nicht zwingend erforderlich durch besondere Umstände, n i e m a l s dem Gegnern die Chance geben und mit einem Vergleich auf nachweislich berechtigte Ansprüche verzichten.

LG Teddy
 
Hallo Teddy genau das ist es,du sprichst so wie ich gerade denke.Das LG hatte mir die 90 Prozent zugesprochen,aber das OLG gibt der Versicherung recht das es wohl zuviele Verfahrensfehler gab und alles geprüft werden muss. Das Gutachten was existiert wird unter den Tisch gekehrt und ich soll alles neu nachweisen.Nach 7 Jahren hin und her liegen die Nerven blank und man will eigentlich nur noch Ruhe haben und abschließen.Irgendwo ist aber noch ein bisschen Kampfgeist der die nicht durchkommen lassen will mit der Ungerechtigkeit.Darum bin ich so hin und her gerissen.Es gibt soviel Fragen und mein Anwalt beràt auch nicht so.Habe ich eine Chance oder ist es besser die Krümel zu nehmen?Was kann man erreichen? Die erste Verhandlung beim OLG hat meine Erwartungen so nieder gemacht,das ich nicht weiß was richtig ist.Lg
 
Hallo Fürst,

hast du noch Kampfgeist - ja
wäre es ungerecht - ja
hast du nach einem Vergleich wirklich Ruhe - nein
wie geht es dir hier und heute - das weißt nur du - kein Richter - kein Anwalt - kein Gegner - kein Gutachter - nur du
das OLG hat offene Fragen hat noch nicht entschieden - sonst hätten sie bereits ein Urteil gesprochen - diese Türe ist also nicht zu, sondern sie lässt sich leider nicht einfach durch schreiten wie eigentlich gewünscht.
Also was hält dich ab die noch offenen Fragestellungen der Richter anzugehen und deinen Zustand mit Gutachten klären lassen.

Mein Anwalt meinte damals: ein Richter will glauben, dass er mit seiner Entscheidung richtig liegt. Er ist auch nur ein Mensch und sucht sich alle Fäden zusammen um aus seiner Sicht Recht zu sprechen.

Daher was hast du zu verlieren - Zeit, ja - Nerven, ja - aber was wiegt schwerer. erstens nach dem Vergleich ohne gerechtem Ausgleich mit denselben gesundheitlichen Einschränkungen leben zu müssen und sich ärgern, dass man zu schnell kleinbei gegeben hat. Oder zweitens sich die Bestätigung von Gutachtern zu holen und die Chance zu wahren doch zu seinem Recht zu kommen.

Die Gegenseite wartet nur darauf, die drohen, schmeicheln, schmettern ab, stellen in Frage um möglichst nichts oder so wenig wie möglich zahlen zu müssen.

Wenn du irgendwie die Möglichkeit hast, dann gehe den längeren Weg, denn wenn der Richter sich sicher wäre, würde er nicht noch Gutachten wollen.

Wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen - das wünsche ich Dir (frei nach B. Brecht)

LG Teddy

PS: huch, das war ja echt mein 1001 Beitrag hier im Forum - wahnsinn - aber für mich sehr befriedigend anderen auf ihrem Weg durch den Dschungel zu helfen.
 
Hallo

Glückwunsch, @Teddy zum 1001!!!
Du bist gut dabei, anderen durch den Dschungel zu helfen! Danke!

LG an alle
 
Hallo Teddy ich muss sagen du bist echt spitze im Mut machen. Ich danke dir und werde mir das zu Herzen nehmen.Du hast recht man soll kämpfen und das werde ich jetzt mit meinem Anwalt besprechen.LG
 
Hallo Fürst,

eins verstehe ich nicht; Du sagst, dass das LG Dir einen 90%tigen Schadenersatz zugesprochen hat, das OLG will Dir aber nur 25% vom LG beschlossenen Zahlen zusprechen. Wie geht das denn zusammen? Hier sehe ich einen Widerspruch. Bitte um Aufklärung.

Zum Vergleich: Man kann sich immer vergleichen; die Frage ist nur, zu welchem Preis und zu welchen Voraussetzungen. Es gibt den endgültigen, vorbehaltlosen Vergleich, dem ich NIE zustimmen würde. Denn damit bist Du aus Allem raus, keine weitere Chance, dann noch Folgeansprüche zu stellen, es sei denn, dass der Vergleich gegen die guten Sitten verstossen hätte, dann hättest Du nach BGH einen weiteren Anspruch. Es gibt aber auch Vergleiche, die Vorbehalte enthalten, die Dich schützen und in die Lage versetzen, weitere Ansprüche zu stellen. Der beste Vorbehalt ist, zu vereinbaren, "das künftige weitere unfallbedingte Ansprüche vom Vergleich ausgenommen sind und der Vorbehalt die Wirkung eines Feststellungsurteils hat" Das bedeutet, dass Du dann für 30 Jahre !!!! geschützt wärst. Ich habe hierzu schon wiederholt im Forum darauf hingewiesen, diese Art des Vorbehaltes zu formulieren, damit die Geschädigten geschützt sind. Es ist aber eigentlich Sache Deines Anwaltes darauf hinzuwirken. Aber leider gibt es Anwäte, die entweder keine, oder unzureichende Ahnung haben, oder einfach nur den Deckel draufmachen wollen.

Also mein Fazit? Niemals einem vorbehaltlosen Vergleich zustimmen, schon garnicht, wie bei Dir, mit dem Querschnitt. Du wirst Dein Leben lang unter den Folgen zu leiden haben und es werden Kosten auf Dich zukommen, von denen Du heute vielleicht noch garnicht weiss, dass sie entstehen könnten.

Bleib stark und spuck der Versicherung auf den Schwanz.

Bei Problemen, weisst Du wo Dein Forum ist.

Alles Gute und beste Grüße aus Köln


Dieter
 
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