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Sohn als Mitfahrer verletzt

tinedani

Nutzer
Registriert seit
5 Okt. 2008
Beiträge
2
Hallo zusammen,
habe hier im Forum schon einige Beiträge gelesen, doch leider auf meine Frage(n) keine Antwort gefunden. Deshalb schildere ich Euch mein Problem hier mal kurz:
Ich bin eine 40-jährige alleinerziehende Mutter von vier Kindern. Aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung bin ich erwerbsunfähig, bettlägrig und selbst ein Pflegefall (aus diesem Grund lebe ich mit meinen Kindern leider auch nur von Sozialgeld). Mein 16-jähriger Sohn hat sehr guten Kontakt zu unseren Nachbarn. Mit diesen war er vorgestern, also am Freitag, mit dem Auto unterwegs. Er saß hinten im Auto und war natürlich angeschnallt, als unsere Nachbarin wegen Aquaplaning die Kontrolle über ihren BMW (Breitreifen!) verlor und gegen die Leitplanke krachte. Unsere Nachbarin und ihr Ehemann (Beifahrer) blieben unverletzt, das Auto hat Totalschaden und mein Sohn wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Im Krankenhaus wurde er geröntgt, überwacht und bekam Schmerzinfusionen, sowie eine Halskrause. Bereits gestern durfte er wieder nach Hause. In dem ärztl. Übergangsbericht steht: Prellungen des Schädels, Prellungen der HWS und der BWS, Hals-Wirbel-Syndrom und leichte Gehirnerschütterung. Morgen soll mein Sohn gleich zum Hausarzt, der ihn dann auch krankschreiben wird. Mein Sohn hat erst am 1. September mit einer Ausbildung begonnen und befindet sich noch in der Probezeit! Da er aber noch über starke Kopf-und Nackenschmerzen klagt, kann er auf jeden Fall so die nächsten Tage nicht arbeiten gehen. Die Polizei kommt noch bei uns vorbei; bis dahin sollten wir uns überlegen, ob wir gegen unsere Nachbarin eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung machen wollen oder nicht. Die Polizei selbst hat wohl Anzeige erstattet. Der Polizeibeamte sagt auch, daß mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Unsere Nachbarin hat natürlich ein sehr schlechtes Gewissen und kümmert sich mit ihrem Mann sehr lieb um meinen Sohn! Bereits vor dem Unfall hatten alle ein sehr gutes Verhältnis und so möchte mein Sohn eigentlich keine Anzeige erstatten! Jetzt meine Frage: Hat es irgendwelche Vor-oder Nachteile, wenn wir unsere Nachbarin wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen oder auch nicht? Hat die Zahlung eines Schmerzensgelds etwas mit einer Anzeige zu tun? Da ich selbst ja bettlägrig und auch auf Hilfe angewiesen bin, kann ich meinen Sohn auch zu keinen Terminen (Arzt etc.) begleiten. Auch fällt seine Hilfe hier im Haushalt derzeit komplett aus...Unsere Nachbarin hat mich bereits darüber informiert, daß wir Post von ihrer Versicherung bekommen würden und wir alle ärztl. Unterlagen und Rezepte kopieren sollten. Aufgrund unserer kompletten Situation möchte und kann ich eigentlich keinen Anwalt einschalten... Kann ich evtl. trotzdem etwas erreichen, z.B. Zahlung eines Schmerzensgeld, Fahrtkosten vom Krankenhaus nach Hause und zum Arzt etc.?
Über Eure Hilfe und Antworten würde ich mich riesig freuen! Vielen Dank schon einmal im Vorraus!
Liebe Grüße
tinedani
 
Liebe Tinedani,

erst einmal wünsch' ich Deinem Sohn gute Besserung. Es klingt so, als wäre es im Großen und Ganzen noch einmal gutgegangen.

Zu Deinen Fragen:

(i) Für die Frage, ob Dein Sohn Schmerzensgeld zugesprochen bekommt oder nicht, spielt ein Antrag wegen fahrlässiger Körperverletzung keine Rolle. Wahrscheinlich machen sich die beiden mehr als genug Vorwürfe. Die Polizei ist verpflichtet, am Anfang zu ermitteln. Das Verfahren wird wahrscheinlich jedoch eingestellt, wenn die Geschindigkeitsüberschreitung nicht zu groß war.

(ii) Deine Nachbarn haben den Unfall ja bereits der Versicherung gemeldet. Diese wird natürlich anwaltlich vertreten sein. Daher ist es nur fair, dass Du auch einen Anwalt einschaltest. Die Kosten für den Anwalt bekommst Du gewöhnlich ebenfalls ersetzt. Ich würde das im Vorfeld Deinen Nachbar sagen - auch, dass das nicht gegen sie gerichtet ist, sondern der Wahrung der Interessen Deines Sohnes dient. Bei der Gelegenheit könntest Du auch noch fragen, ob die Versicherung auch Ansprüche von Insassen mitversichert (ich bin mir nicht sicher, ob das Standard ist). Wenn ja brauchst Du Dir erst recht keine Sorgen machen, da dann alle Ansprüche von der Versicherung gedeckt sind.

Einen guten Anwalt zu finden, ist nicht einfach - vor allem, weil die Streitsumme in Eurem Fall relativ gering sein wird. Vielleicht hat ja jemand in Deinem Bekanntenkreis einen Tip oder Du stellst die Frage ins Forum.

(iii) Wichtig ist, dass Dein Sohn erst einmal gesund wird - d.h. wahrscheinlich, dass er eine Zeitlang liegen muss. Ich hatte vor einigen Jahren einen Unfall und auch Probleme mit der Hals- und Brustwirbeln. Das hat recht lange gedauert. Dein Sohn sollte daher unbedingt auch noch mal zu einem Orthopäden gehen und sich vernünftig durchleuchten lassen. Die Kosten müsste die Krankenversicherung bzw. die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacher übernehmen. Morgen früh solltet Ihr aber auf jeden Fall den Arbeitgeber Deines Sohnes informieren. Nach den Arztbesuchen kann man dann absehen, wie lange es dauern wird und dem Arbeitgeber den gelben Zettel schicken.

(iv) Seenixe hat mir heute morgen einen Link geschickt, in dem auch die Frage behandelt wurde, ob man einen Schadensersatz für "Entgangene Dienste" erhält. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsstest Du Anspruch auf Ersatz des Schadens haben, der dadurch entstanden ist, dass Dein Sohn Dir nicht helfen kann (und z.B. deswegen eine Hilfe eingestellt werden muss). Wahrscheinlich kann Dir das ein auf Verkehrsunfallrecht spezialisierter Anwalt schnell erklären. Sollte ich bei der Suche nach Antworten auf meine Fragen über genauere Anworten stolpern, lasse ich es Dich wissen.

Beste Grüße
Jan
 
Hallo Jan FFm,

Ich bins wieder, bitte mache nicht solche Aussagen" Wie ein guten Anwalt ist nicht leicht zu finden-weil vielleicht die Streitsumme relativ gering sein wird"...
Wenn du kein Fachanwalt für Verkehrsrecht bis, also auf gut Deutsch, keine Ahnung von der Materie hast, unterlasse solche Aussagen.
Du kennst nicht die richtige, ausführliche Diagnose. Es steht nicht fest ob der Gesundheitsverlauf kurz und knapp ist oder sich noch eine Kopfgelenksverletzung heraus kristalliert. Keiner von uns weis ob er durch den Unfall seinen Ausbildungsplatz verliert, da gerade erst angetreten.
Und, und....mehr. Da kann etwas zusammen kommen. Auch weil er seiner Mutter nachweislich eine Hilfe ist.
Also vorsichtig mit deinen Äußerungen. Wenn der Junge zur Untersuchung geht, wie CT, MRT u.s.w. bezahlt das die KK. Er muß aber angeben das es ein Unfall war. Die gegnerische Versicherung muß soviel ich weis auch die RA- Kosten übernehmen, bis zur Einigung. Im Klageverfahren nicht mehr. Der Arbeitgeber hollt sich auch seine Ausfallkosten zurück, auch die Krankenkasse. Siehst du hier immer noch eine relativ geringe Summe:confused:.
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Buffy,

ich bin mir nicht sicher, ob das hier das richtige Forum ist, um diese Diskussion zu führen, möchte aber dennoch kurz Stellung nehmen.

Ich denke, dass der Großteil der von Dir angesprochenen Positionen unstreitig sein wird - das betrifft insb. die Behandlungskosten und die Ansprüche des Arbeitgebers.

Streit - bzw. Verhandlung - wird es wahrscheinlich geben im Zusammenhang mit Schmerzensgeld und Kostenübernahme für die Haushaltshilfe. Hierbei wird es sich um einen Betrag handeln, der - wenn man die Anwaltsgebühren auf Grundlage des RVG berechnet - eine überschaubare Anwaltsgebühr rechtfertigt (wenn keine anderweitige Vergütung vereinbart wird, die dann wahrscheinlich nicht ersetzt wird).

Ich hatte 1998 das Pech, mich in eigener Angelegenheit um diese Fragen kümmern zu müssen. Mein Anwalt hat nach 2 Anwaltsschreiben darauf gedrängt, einen Vergleich zu schließen. Ich habe ihm daraufhin das Mandat entzogen und habe selbst mehrfach mit der Versicherung telefoniert bzw. Briefe geschrieben. Das hatte weniger mit Recht zu tun als mit Verhandlung von Beträgen. Das Schmerzensgeld hat sich dadurch verdoppelt (wahrscheinlich immer noch viel zu wenig :)). Dieser werte Kollege war übrigens Fachanwalt - und darüber hinaus vom ADAC empfohlen.

Beste Grüße
Jan
 
Hallo zusammen,
erstmal vielen tausend Dank für Eure schnellen Antworten! Mein Sohn war heute beim Hausarzt und wurde erstmal bis einschl. Mittwoch krankgeschrieben. Am Mittwoch muß er wieder hin... Er bekam ein Rezept für 6 mal Naturmooranwendung, alternativ Fangopackungen mit Diagnose: Z.n. Schädelprellung, Gehirnerschütterung und HWS-/BWS-Distorsion und Prellung. Gleichzeitig bekam er Novalgin als Schmerzmittel und etwas zur Muskelentspannung verschrieben. Unser Hausarzt rief mir vorhin an, um mir mitzuteilen, dass mein Sohn vermutlich am Mittwoch auch weiterhin krankgeschrieben wird, unser Arzt jedoch etwas "Angst" hat wegen der Probezeit etc. Wir müssen jetzt halt mal abwarten, wie sich der Gesundheitszustand meines Sohnes entwickelt... Ich selbst merke schon deutlich, dass es ihm noch nicht so gut geht. Er klagt auch noch über starke Kopf- und Nackenschmerzen, sowie über ein "komisches Gefühl" im Kopf. Auch ist auffallend, dass er plötzlich sehr vergesslich ist...
Ich werde für die Versicherung sämtliche Rezepte und ärztl. Unterlagen kopieren. Morgen kommt die Polizei vorbei, um mit meinem Sohn zu sprechen. Unsere Nachbarn kümmern sich wirklich super toll um meinen Sohn; er wird zum Arzt gefahren, es wird ihm fast jeder kleine Wunsch erfüllt etc.
Zum Glück ging der Unfall relativ glimpflich aus... Wenn man die Fotos des Autos (Totalschaden!) sieht....die hatten echt ne ganze Armee Schutzengel!
Auf dass die Schutzengel auf Euch alle achtgeben grüße ich Euch ganz herzlich
tinedani
 
hallo, tinedani

gib mal bt. in der suchfunktion - hws-distorsion - ein
und informiere dich ein bischen.
nicht das du wertvolle zeit verlierst mit fango u.ä.
ist zwar nicht schlecht , aber auch nicht alles.

dein hausarzt wird zwar gut sein, aber es gibt spezialisten.
tritt ihm aber bt.nicht auf die füsse, du wirst ihn noch brauchen.
informiere dich gut.

mfg
pussi
 
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