Hallo Liebes Forum.
Ich bin neu hier und habe ein Problem mit meiner PUV.
Hatte im Feb 2010 einen Unfall- Vorderes Kreuzband gerissen- op im März 2010.
Soweit hat die PuV keine Probleme gemacht- das KHTG von 4 Tagen gezahlt.
Ich habe Invaliditätsanspruch gestellt- begutachtung wurde bei KH beantragt- warte auf Termin- Lt. KH kann das aber noch 6 Monate dauern bis ich einen Termin bekomme.
Jetzt war ich dieses Jahr im Juni in Stationärer Reha wegen meinem Knie.
Hierfür habe ich ansrpuch auch KHTG und einer Sofortleistung von 10.000Euro, da ich mich in medizinisch notwenidger Behandlung für mehr als 20 Tage am Stück aufgrund meines Unfalls in Stationärer Behandlung befunden habe.
Die unfallversicherung weigert sich, weil auf dem Entlassungsbericht auch noch die Diagnosen meines alten Bandscheibenvorfalles drauf stehen und auch psychische Störungen. Diese wurden dort in der KLinik allerdings nur als Nebendiagnose geführt.( Reha über Rentenversicherung- und die will ja immer wiessen wie es ihren versicherten so geht.)
Also- beantrag war die Reha wegen des Knies, genehmigt wegen meinem Knie und angetretetn auch.
Jetzt hat die Versicherung einen Fragebogen an die Klinik geschickt mit folgenden Fragen und antworten:
[FONT="]Frage 1: Leidet der Patient an unfallfremden Krankheiten oder Gebrechen oder bestehen noch Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen?[/FONT]
[FONT="]Antwort: ja und zwar Z. n. Nucleotomie (L5/S1) seit 2006[/FONT]
[FONT="]Frage 2: Haben unfallunabhängige Beschwerden oder Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen den stationären Aufenthalt verlängert?[/FONT]
[FONT="]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT="]Frage 3: Wäre auch ohne den Unfall vom 06.02.2010 eine stationäre Behandlung nötig gewesen?[/FONT]
[FONT="]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT="]Frage 4: Erfolgte der Aufenthalt in der Reha hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalles oder der psychischen Störung von Frau ...[/FONT]
[FONT="]Antwort: Der Aufenthalt erfolgte hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalls[/FONT]
So - jetzt weigert sich die Unfallversicherung diese Anworten anzuerkenne, weil der Arzt in frage 4 das wort Hauptsächlich benutzt hat. Aber so war auch die Frage. Und alleine Frage 2 und drei sind ja schon eindeutig.
Hier nochmal die AUB:
[FONT="]Ergänzend zu Ziffer 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) erbringen wir bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung nach folgenden Bedingungen:[/FONT]
[FONT="]1 Voraussetzungen für die Leistung:[FONT="]
Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalles für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 20 Tagen in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden.
Diese Voraussetzung werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. [/FONT][/FONT]
Jetzt will die Unfallversicherung das Gutachten des Krankenhauses abwarten, der entscheiden soll, welchen Invaliditätsgrad ich habe.
Das ist doch humbuk, woher soll der Arzt das denn wissen.
Hat jemand solche Erfahrungen schon gemacht und gibt es jemand der Vielleicht die gleiche Versicherung hat ( AundM) und erfolgreich war?
Ich brauche das Geld wirklich dringend, da ich aufgrund der Erkrankung arbeitslos wurde und acuh psychische Probleme jetzt dazu geführt haben, das ich aus der KK ausgesteuert wurde...und und und.
Wie komm ich an mein Geld.
Verdammt.
Bitte helft mir, ich bin ratlos
Liebe Grüsse
Nici
Ich bin neu hier und habe ein Problem mit meiner PUV.
Hatte im Feb 2010 einen Unfall- Vorderes Kreuzband gerissen- op im März 2010.
Soweit hat die PuV keine Probleme gemacht- das KHTG von 4 Tagen gezahlt.
Ich habe Invaliditätsanspruch gestellt- begutachtung wurde bei KH beantragt- warte auf Termin- Lt. KH kann das aber noch 6 Monate dauern bis ich einen Termin bekomme.
Jetzt war ich dieses Jahr im Juni in Stationärer Reha wegen meinem Knie.
Hierfür habe ich ansrpuch auch KHTG und einer Sofortleistung von 10.000Euro, da ich mich in medizinisch notwenidger Behandlung für mehr als 20 Tage am Stück aufgrund meines Unfalls in Stationärer Behandlung befunden habe.
Die unfallversicherung weigert sich, weil auf dem Entlassungsbericht auch noch die Diagnosen meines alten Bandscheibenvorfalles drauf stehen und auch psychische Störungen. Diese wurden dort in der KLinik allerdings nur als Nebendiagnose geführt.( Reha über Rentenversicherung- und die will ja immer wiessen wie es ihren versicherten so geht.)
Also- beantrag war die Reha wegen des Knies, genehmigt wegen meinem Knie und angetretetn auch.
Jetzt hat die Versicherung einen Fragebogen an die Klinik geschickt mit folgenden Fragen und antworten:
[FONT="]Frage 1: Leidet der Patient an unfallfremden Krankheiten oder Gebrechen oder bestehen noch Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen?[/FONT]
[FONT="]Antwort: ja und zwar Z. n. Nucleotomie (L5/S1) seit 2006[/FONT]
[FONT="]Frage 2: Haben unfallunabhängige Beschwerden oder Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen den stationären Aufenthalt verlängert?[/FONT]
[FONT="]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT="]Frage 3: Wäre auch ohne den Unfall vom 06.02.2010 eine stationäre Behandlung nötig gewesen?[/FONT]
[FONT="]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT="]Frage 4: Erfolgte der Aufenthalt in der Reha hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalles oder der psychischen Störung von Frau ...[/FONT]
[FONT="]Antwort: Der Aufenthalt erfolgte hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalls[/FONT]
So - jetzt weigert sich die Unfallversicherung diese Anworten anzuerkenne, weil der Arzt in frage 4 das wort Hauptsächlich benutzt hat. Aber so war auch die Frage. Und alleine Frage 2 und drei sind ja schon eindeutig.
Hier nochmal die AUB:
[FONT="]Ergänzend zu Ziffer 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) erbringen wir bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung nach folgenden Bedingungen:[/FONT]
[FONT="]1 Voraussetzungen für die Leistung:[FONT="]
Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalles für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 20 Tagen in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden.
Diese Voraussetzung werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. [/FONT][/FONT]
Jetzt will die Unfallversicherung das Gutachten des Krankenhauses abwarten, der entscheiden soll, welchen Invaliditätsgrad ich habe.
Das ist doch humbuk, woher soll der Arzt das denn wissen.
Hat jemand solche Erfahrungen schon gemacht und gibt es jemand der Vielleicht die gleiche Versicherung hat ( AundM) und erfolgreich war?
Ich brauche das Geld wirklich dringend, da ich aufgrund der Erkrankung arbeitslos wurde und acuh psychische Probleme jetzt dazu geführt haben, das ich aus der KK ausgesteuert wurde...und und und.
Wie komm ich an mein Geld.
Verdammt.
Bitte helft mir, ich bin ratlos
Liebe Grüsse
Nici