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Sofortleistung und KHTG bei schweren Verletzungen

Nici82HH

Mitglied
Registriert seit
15 Sep. 2011
Beiträge
35
Ort
Hamburg
Hallo Liebes Forum.
Ich bin neu hier und habe ein Problem mit meiner PUV.
Hatte im Feb 2010 einen Unfall- Vorderes Kreuzband gerissen- op im März 2010.
Soweit hat die PuV keine Probleme gemacht- das KHTG von 4 Tagen gezahlt.
Ich habe Invaliditätsanspruch gestellt- begutachtung wurde bei KH beantragt- warte auf Termin- Lt. KH kann das aber noch 6 Monate dauern bis ich einen Termin bekomme.
Jetzt war ich dieses Jahr im Juni in Stationärer Reha wegen meinem Knie.
Hierfür habe ich ansrpuch auch KHTG und einer Sofortleistung von 10.000Euro, da ich mich in medizinisch notwenidger Behandlung für mehr als 20 Tage am Stück aufgrund meines Unfalls in Stationärer Behandlung befunden habe.
Die unfallversicherung weigert sich, weil auf dem Entlassungsbericht auch noch die Diagnosen meines alten Bandscheibenvorfalles drauf stehen und auch psychische Störungen. Diese wurden dort in der KLinik allerdings nur als Nebendiagnose geführt.( Reha über Rentenversicherung- und die will ja immer wiessen wie es ihren versicherten so geht.)
Also- beantrag war die Reha wegen des Knies, genehmigt wegen meinem Knie und angetretetn auch.
Jetzt hat die Versicherung einen Fragebogen an die Klinik geschickt mit folgenden Fragen und antworten:
[FONT=&quot]Frage 1: Leidet der Patient an unfallfremden Krankheiten oder Gebrechen oder bestehen noch Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen?[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: ja und zwar Z. n. Nucleotomie (L5/S1) seit 2006[/FONT]
[FONT=&quot]Frage 2: Haben unfallunabhängige Beschwerden oder Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen den stationären Aufenthalt verlängert?[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT=&quot]Frage 3: Wäre auch ohne den Unfall vom 06.02.2010 eine stationäre Behandlung nötig gewesen?[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT=&quot]Frage 4: Erfolgte der Aufenthalt in der Reha hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalles oder der psychischen Störung von Frau ...[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: Der Aufenthalt erfolgte hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalls[/FONT]

So - jetzt weigert sich die Unfallversicherung diese Anworten anzuerkenne, weil der Arzt in frage 4 das wort Hauptsächlich benutzt hat. Aber so war auch die Frage. Und alleine Frage 2 und drei sind ja schon eindeutig.
Hier nochmal die AUB:
[FONT=&quot]Ergänzend zu Ziffer 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) erbringen wir bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung nach folgenden Bedingungen:[/FONT]

[FONT=&quot]1 Voraussetzungen für die Leistung:[FONT=&quot]
Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalles für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 20 Tagen in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden.
Diese Voraussetzung werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. [/FONT]
[/FONT]

Jetzt will die Unfallversicherung das Gutachten des Krankenhauses abwarten, der entscheiden soll, welchen Invaliditätsgrad ich habe.
Das ist doch humbuk, woher soll der Arzt das denn wissen.

Hat jemand solche Erfahrungen schon gemacht und gibt es jemand der Vielleicht die gleiche Versicherung hat ( AundM) und erfolgreich war?
Ich brauche das Geld wirklich dringend, da ich aufgrund der Erkrankung arbeitslos wurde und acuh psychische Probleme jetzt dazu geführt haben, das ich aus der KK ausgesteuert wurde...und und und.

Wie komm ich an mein Geld.
Verdammt.

Bitte helft mir, ich bin ratlos

Liebe Grüsse

Nici
 
Hallo Nici82HH,

wilkommen im Forum.

Das ist doch humbuk, woher soll der Arzt das denn wissen.

Wieso ist das Humbug? Wenn nicht ein Arzt wer soll denn dann festellen können welchen Invaliditätsgrad du hast?

Das wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt und ist der normale Lauf der Dinge.

So - jetzt weigert sich die Unfallversicherung diese Anworten anzuerkenne,
Wie ist der Wortlaut dieser "Ablehnung"?

Im Moment wüßte ich nicht was bei dir schief läuft.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Nici,

die PUV (AundM kenne ich nicht) wird sich an diesem kleinen Wort "Hauptsächlich" aufhängen und nur mit viel Glück bekommst Du Dein KTG ohne Klage.

Mach Dich jetzt bitte nicht verrückt und zeige Deiner PUV nicht wie sehr Du auf das Geld angewiesen bist....dann lassen sie es ganz sicher auf eine Klage ankommen.

Versuche so wenig wie möglich und schon ÜBERHAUPT NICHT Deiner PUV zukommen zu lassen das Du psychische Probleme hast....sonst schieben sie noch den Kreuzbandriss darauf...nichts ist Unmöglich:eek:.

Wenn der Unfall im Feb.10 war, dann ist es höchste Zeit eine Invalidität bemessen zu lassen, sonst ist diese Frist abgelaufen und Du bekommst nichts.

Bist Du noch AU? Und kannst Du jetzt nicht ALG1 bekommen?

Lies Dich durchs Forum, gerade die Begutachtungen und stelle dann hier Deine Fragen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Nabend....

@Ironman-- Gitti - Ironman's Ehefrau
Wieso ist das Humbug? Wenn nicht ein Arzt wer soll denn dann festellen können welchen Invaliditätsgrad du hast?
Humbug ist, dass der Arzt, der den Invaliditätsgrad bestimmen soll auch sagen soll, ob ich wegen des Unfalls im Krankenhaus war- oder aus anderen Gründen. Und deshalb- woher um Himmels willen soll der Arzt das denn wissen. Der war weder dabei noch sonst was- das kann doch nur die Klinik in der ich war- und die hat wie im ersten Beitrag geschrieben bestätigt, dass ich aufgrund des Unfalls in der Klinik war.

„Der Bericht der Rehaklinik liegt und jetzt vor, allerdings ist der Bericht nicht ausreichend. Es ist nicht abschließend erläutert, ob sie ausschließlich aufgrund des Unfalls in der Klinik waren.
Wir hatten am…. Ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben (zwecks Invaliditätsbestimmung). Dieses werden wir abwarten müssen.“
Das ist doch wirklich ein Witz- das ist das wie oben schon beschrieben- woher soll der Gutachter wissen, weshalb ich in der Reha war. Alle Unterlagen diesbezüglich hat die Aachen Münchener. Beantragt wegen Knie, genehmigt wegen Knie- angetreten wegen Knie. :mad:
Was soll ich denn noch tun?:confused:


@Kai- Uwe
die PUV (AundM kenne ich nicht) wird sich an diesem kleinen Wort "Hauptsächlich" aufhängen und nur mit viel Glück bekommst Du Dein KTG ohne Klage.
AundM= Aachen Münchener :)
Die Frage die sich mir stellt ist folgende: die Frage der AundM war hauptsächlich- der Arzt hat im genauen Wortlaut geantwortet nämlich mit Hauptsächlich.
Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt...:mad: Ich habe keine Lust auf Klage. Keine Nerven ....

Versuche so wenig wie möglich und schon ÜBERHAUPT NICHT Deiner PUV zukommen zu lassen das Du psychische Probleme hast....sonst schieben sie noch den Kreuzbandriss darauf...nichts ist Unmöglich:eek:.
Leider haben die aufgrund der Abschlussdiagnosen schon erfahren. Denn die steht halt mit im Abschlussbericht - leider leider leider. Das ließ sich nicht vermeiden. Aber der Unfall ist auf keinen Fall darauf zurück zu führen- es war ein Ski Unfall- der kann unmöglich was mit der Psyche zu tun habe! Oder

Wenn der Unfall im Feb.10 war, dann ist es höchste Zeit eine Invalidität bemessen zu lassen, sonst ist diese Frist abgelaufen und Du bekommst nichts.

Ich habe schon die Bestätigung vom Arzt das ein Invaliditätsschaden sein wird. Allerdings muss ich in ein bestimmtes Krankenhaus- und die haben eben erst in 6 Monaten oder noch später einen termin. Die Versicherung hat das dort in Auftrag gegeben. Die haben mir überlassen, welches von XX Krankenhäusern ich will. Ich habe das mit dem besten Ruf genommen. Und das habe ich jetzt davon - warten. Aber die AundM weiss davon- denn die haben das Gutachten in Auftrag gegeben und ich kann mir den Termin leider nicht aus den Rippen schneiden *grummel- ich hatte mir das auch irgendwie anders vorgestellt.

Und genau aus dem Grund möchte ich ja auch nicht das Gutachten abwarten, was die Sofortleistung bei schweren Verletzungen und das KHTG anbetrifft. Denn das ist eine ganz andere Leistung- das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, oder sehe ich das irgendwie falsch?:confused:

Lg Nici




 
Hallo Nici,

Du schreibst, dass Du die Reha über die DRV angetreten hast.

Wie kommt dann die Versicherung an diese Berichte? Hast Du Sie denen zur Verfügung gestellt?

Oder hast Du bei der DRV eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, damit sie die Versicherung in Regress nehmen können?

Irgendwie muss ja der Zusammenhang hergestellt werden.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Nici,

ja, aber wie ist die PUV an diese Daten gekommen.

Es hätte doch gereicht sich in der Klinik eine Bescheinigung ausstellen zu lassen für den Zeitraum in dem Du dort warst und dass Du wegen Deiner Unfallfolgen "Knie" behandelt worden bist.

Daher, wieso kommen die an andere Diagnosen? Was ist da schief gelaufen?

Viele Grüße

Kasandra
 
@kasandra
ja, aber wie ist die PUV an diese Daten gekommen.Es hätte doch gereicht sich in der Klinik eine Bescheinigung ausstellen zu lassen für den Zeitraum in dem Du dort warst und dass Du wegen Deiner Unfallfolgen "Knie" behandelt worden bist.

Ja das ist auch so eine Sache. Die Klinik hat sich geweigert solch eine Bescheinigung auszustellen als ich dort war :-( Und haben gesagt, das ist normal das man die erste seite des Abschlussberichtes schickt. Ich hammel habe mir nichts dabei gedacht und die einfach da hin geschickt.
In der Klinik ist so viel schief gelaufen und ich bin mittlerweile aufgrund diverser anderer Dinge Psychisch total am Ende- ich wollte nur aus der KLinik weg- es war so die Hölle dort! Ich hätte mal darauf bestehen sollen, dass ich die bescheinigung haben will. Jetzt is es dafür aber zu spät.
Was mache ich nur?
Das Kind ist zu tief in den Brunnen gefallen oder? Jetzt kann ich nur noch hoffen oder?
 
@kai uwe

Eben ganz vergessen

Bist Du noch AU? Und kannst Du jetzt nicht ALG1 bekommen?
Ja ich bin noch AU- allerdings aufgrund von einer anderen Sache. bin dementsprechend jetzt auch aus der KK ausgesteuert. Leider hat das Arbeitsamt §125 BGB nicht anerkannt. Jetzt bin ich weiter krank und hoffe das ich nach 6 Wochen gelben Schein Anspruch auf Harz 4 habe. Kannst du mir dazu auch was sagen?

Lieben Gruss

Nici

 
Hallo Nici82HH,

hmmm, ich weiß nicht ob der Brunnen schon zu tief ist.

Lass dir von deiner A & M einfach einen Bescheinigungsvordruck zusenden, den schickst du an die Superklinik zum Ausfüllen. Vielleicht klappt das. Verlieren kannst du nichts.

Dann lege von deiner KK vor das du vorher nie psychische Probleme hattest und deshalb auch nie in Behandlung warst.

Dann teile ihnen dein Bankkonto mit und schreibe das du bis zum ....... die dir zustehende Sofortleistung auf deinem Konto erwartest.

Manchmal siegt die Frechheit, schlage sie mit ihren eigenen Waffen.

Ansonsten würde ich ihnen noch mitteilen das der Arzt die Fragen genau so beantwortet hat wie sie von ihnen selbst gestellt wurden. Kehre den Spieß um.

Und das mit dem GA, tja, das ist blöd gelaufen, da wirste dich wohl gedulden müssen.
Aber der Versicherungswirtschaft gehts wirklich schlecht wenn sie jetzt schon bei solchen Summen so zicken.:rolleyes:

Viel Erfolg
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Nici,

bei uns ist es ähnlich gelaufen und wir klagen u.a. auch das KHTG + GG + Reha-Betrag ein.

Unsere PUV hat einfach "zu" gemacht und den Rehabericht nicht als Unfallfolge anerkannt (auch nicht die Krankenhausaufenthalte):mad:.

Es ist äußerst schwer, bis unmöglich in einer Rehaklinik ein Attest zu bekommen mit "Unfallfolge". Die werden von der DRV bezahlt, alles andere interessiert die nicht.

Ich würde es erst einmal versuchen wie Gitti es Dir vorgeschlagen hat.

Wenn Du kein ALG1 bekommst, weil §125 (Nahtlosigkeitsregelung) nicht anerkannt wurde - da hättest Du dann ja auch einen Rentenantrag stellen müssen- so solltest Du doch ALGII bekommen, schon um Krankenversichert zu sein.
Sonst mußt Du Deine Krankenversicherung selber zahlen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (AUB 2000)

Hallo Nici,

vergleiche bitte den Text Deiner **AUB 2000 Aachen Münchener**

mit meiner, ** AUB 2000 Hamburg Mannheimer** (jetzt ERGO).

Text:

2.10 Sofortleistung bei Schwerverletzungen

2.10.1 Voraussetzung für die Leistung:

2.10.1.1 Ein Unfall führt zu

-.-.-.-.-.- einer Querschnittslähmung nach einer Schädigung der Rückenmarks

-.-.-.-.-.- einer Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder
-.-.-.-.-.- einer ganzen Hand
-.-.-.-.-.- einem Schädel-Hirn-Trtauma ab III Grad
-.-.-.-.-.- einer/m schweren Mehrfachverletzung/ Polytrauma
ist gleich = Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm, Ober und Unterschenkel
oder Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:

-.-.-.-.-.- Fraktur des Beckens, der Wirbelsäule
-.-.-.-.-.- gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs
-.-.-.-.-.- Verbrennungen III. Gtrades von mehr als 30 % der Körperfläche
-.-.-.-.-.- einer Erblindung oder hochgradiger Sehbehinderung beider Augen, Sehschärfe nicht mehr als 1/20


2.10.1.2


Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist von Ihnen durch einen objektiven, am Stand
medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Berichts nachzuweisen.

Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, findet Ziffer XXXXXXXX entsprechend Anwendung.

Bitte lese jetzt genau nach und schreibe dann, ob es in Deinem Vertrag Unterschiede gibt.
Werde Dir dann gerne eine weitere Möglichkeit aufzeigen.

Viele Grüsse

Meggy
 
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