Hi,
also irgendwie glaube ich, dass ich mich mißverständlich ausgedrückt habe.
Also nochmal- ich habe
1. Anspruch auf KHTG- 10 Euro am Tag- gilt in einer Rehamaßnahme genauso wie im normalen Krankenhaus, wenn ich aufgrund eines Unfalls behandelt werden muss.
2. Habe ich Anspruch auf eine Sofortleistung (nennt sich bei der Aachen münchener -. bei schweren verletzungen) von 10.000 Euro, wenn ich mich aufgrund eines unfalls in stationärer Behandlung befinden- die mehr als 20 Tage am stück dauert.
So - zur Zeit habe ich gar kein Geld bekommen. Weder das KHTG noch die Sofortleistung. - Die Aachen Münchener verweigert die Zahlung auch nicht allgemein- also Anspruch würde grundsätzlich auch bei meinem Fall sein- allerdings berufen die sich darauf- das der Arzt in dem Fragebogen hauptsächlich in behandlung stationär aufgrund des Unfalls. Siehe meinen 1. Beitrag.
Hier ist also nicht die Frage ob 18 Monate später, oder wie hoch die Invalidität.
Die einzige Voraussetzung die ich erbringen muss, ist, das ich aufgrund eines Unfalls, für mehr als 20 Tage Stationär ins KH muss- das gilt auch für eine Reha- die ja in einem Krankenhaus stattgefunden hat.
Diese Vorausstzung habe ich erfüllt. Aber aufgrund so eines kleinen Wortes, das die Versicherung selber in ihrer Frage gestellt hat- stellen die sich jetzt an. Hier nochmal die Fragen der Versicherung - und die Antworten der Reha Klinik:
[FONT="]Frage 1: Leidet der Patient an unfallfremden Krankheiten oder Gebrechen oder bestehen noch Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen?[/FONT]
[FONT="]Antwort: ja und zwar Z. n. Nucleotomie (L5/S1) seit 2006[/FONT]
[FONT="]Frage 2: Haben unfallunabhängige Beschwerden oder Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen den stationären Aufenthalt verlängert?[/FONT]
[FONT="]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT="]Frage 3: Wäre auch ohne den Unfall vom 06.02.2010 eine stationäre Behandlung nötig gewesen?[/FONT]
[FONT="]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT="]Frage 4: Erfolgte der Aufenthalt in der Reha hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalles oder der psychischen Störung von Frau ...[/FONT]
[FONT="]Antwort: Der Aufenthalt erfolgte hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalls[/FONT]
und Hier nochmal die Bedingungen.
[FONT="]Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) erbringen wir bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung nach folgenden Bedingungen:[/FONT]
[FONT="]1 Voraussetzungen für die Leistung:[FONT="]
Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalles für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 20 Tagen in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden.
Diese Voraussetzung werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. [/FONT][/FONT]
]Der Kreuzbandriss war vor mehr als 18 Monaten, sind Komplikationen aufgetreten....? Sonst kannst Du für den Kreuzbandriss doch nicht mehr AU sein und darauf wird sich die PUV berufen.
Ich war von Feb bis August wegen Kreuzband krank geschrieben- da ich im Aussendienst tätig war und aufgrund des rechten knies und mit Krücken kein Auto fahren konnte. Aufgrund dessen das ich dann auch noch AL wurde und vorher schon Psychische Probleme sehr akut waren und dadurch viel viel viel schlimmer geworden sind- bin ich seither darauf krank geschrieben. Und wie gesagt, die Sofortleistung richtet sich nich nach AU oder ähnlichem
Wichtig ist da nur- dass ich im KH war- medizinisch notwendig- aufgrund des Unfalls- Mehr als 20 Tage.
Ich weiss echt nicht mehr weiter.
Und ach übrigens- §125 hat das AA nicht anerkannt- angeblich bin ich gesund- das ich nicht lache- Aktenlage wurde entschieden.
Gut, dann hab ich mich dem Arbeitsmarkt zur verfügung gestellt- bewerbungen geschrieben- aufgrund diverser anderer Probleme jetzt einen Nervenzusammenbruch gehabt- noch schlimmer krank als vorher- bin jetzt von der Psychaterin wieder Krank geschrieben worden. Bin gespannt, ob das Arbeitsamt das anerkennt- oder ob ich jetzt dann trotzdem mich zur verfüugng stellen muss.
Neues Gutachten will mein SB jedenfalls nicht. Das ist so entschieden und basta.
Das tolle System in Deutschland treibt mich noch ins Grab
Lg Nici