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Sofortleistung und KHTG bei schweren Verletzungen

Hallo Meggy,

bei mir steht in den besonderen Bedingungen AUB 2000 nur:
[FONT=&quot]1 Voraussetzungen für die Leistung:[FONT=&quot]
Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalles für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 20 Tagen in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden.
Diese Voraussetzung werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. [/FONT]
[/FONT]
Das heisst, bei mir hat es wirklich nichts mit wirklich schweren Verletzungen zu tun. Die gehen eben nur davon aus , dass man eine schwere Verletzung hat, wenn man so lange im Krankenhaus sein muss. Mehr steht dazu nicht da- kannst du mir trotzdem helfen?

Lg Nici
 
Hallo Nici,

da wir diese Sofortleistung nicht in unserem Vertrag mit unserer PUV haben, habe ich das:
Sofortleistung bei Schwerverletzungen

überlesen. (Siehe Meggy's Beitrag.)

Meiner Meinung nach ist ein Kreuzbandriss keine Schwerverletzung und die Raha war wohl stationär, aber nicht als Krankenhausaufenthalt nach dem Unfall anzusehen.
Für eine Reha (je nach Vertrag) muß KHT und GG gezahlt werden.
Der Kreuzbandriss war vor mehr als 18 Monaten, sind Komplikationen aufgetreten....? Sonst kannst Du für den Kreuzbandriss doch nicht mehr AU sein und darauf wird sich die PUV berufen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hi,

also irgendwie glaube ich, dass ich mich mißverständlich ausgedrückt habe.
Also nochmal- ich habe
1. Anspruch auf KHTG- 10 Euro am Tag- gilt in einer Rehamaßnahme genauso wie im normalen Krankenhaus, wenn ich aufgrund eines Unfalls behandelt werden muss.
2. Habe ich Anspruch auf eine Sofortleistung (nennt sich bei der Aachen münchener -. bei schweren verletzungen) von 10.000 Euro, wenn ich mich aufgrund eines unfalls in stationärer Behandlung befinden- die mehr als 20 Tage am stück dauert.

So - zur Zeit habe ich gar kein Geld bekommen. Weder das KHTG noch die Sofortleistung. - Die Aachen Münchener verweigert die Zahlung auch nicht allgemein- also Anspruch würde grundsätzlich auch bei meinem Fall sein- allerdings berufen die sich darauf- das der Arzt in dem Fragebogen hauptsächlich in behandlung stationär aufgrund des Unfalls. Siehe meinen 1. Beitrag.

Hier ist also nicht die Frage ob 18 Monate später, oder wie hoch die Invalidität.
Die einzige Voraussetzung die ich erbringen muss, ist, das ich aufgrund eines Unfalls, für mehr als 20 Tage Stationär ins KH muss- das gilt auch für eine Reha- die ja in einem Krankenhaus stattgefunden hat.
Diese Vorausstzung habe ich erfüllt. Aber aufgrund so eines kleinen Wortes, das die Versicherung selber in ihrer Frage gestellt hat- stellen die sich jetzt an. Hier nochmal die Fragen der Versicherung - und die Antworten der Reha Klinik:

[FONT=&quot]Frage 1: Leidet der Patient an unfallfremden Krankheiten oder Gebrechen oder bestehen noch Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen?[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: ja und zwar Z. n. Nucleotomie (L5/S1) seit 2006[/FONT]
[FONT=&quot]Frage 2: Haben unfallunabhängige Beschwerden oder Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen den stationären Aufenthalt verlängert?[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT=&quot]Frage 3: Wäre auch ohne den Unfall vom 06.02.2010 eine stationäre Behandlung nötig gewesen?[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: Nein[/FONT]
[FONT=&quot]Frage 4: Erfolgte der Aufenthalt in der Reha hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalles oder der psychischen Störung von Frau ...[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: Der Aufenthalt erfolgte hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalls[/FONT]und Hier nochmal die Bedingungen.

[FONT=&quot]Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) erbringen wir bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung nach folgenden Bedingungen:[/FONT]

[FONT=&quot]1 Voraussetzungen für die Leistung:[FONT=&quot]
Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalles für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 20 Tagen in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden.
Diese Voraussetzung werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.
[/FONT]
[/FONT]
]Der Kreuzbandriss war vor mehr als 18 Monaten, sind Komplikationen aufgetreten....? Sonst kannst Du für den Kreuzbandriss doch nicht mehr AU sein und darauf wird sich die PUV berufen.
Ich war von Feb bis August wegen Kreuzband krank geschrieben- da ich im Aussendienst tätig war und aufgrund des rechten knies und mit Krücken kein Auto fahren konnte. Aufgrund dessen das ich dann auch noch AL wurde und vorher schon Psychische Probleme sehr akut waren und dadurch viel viel viel schlimmer geworden sind- bin ich seither darauf krank geschrieben. Und wie gesagt, die Sofortleistung richtet sich nich nach AU oder ähnlichem
Wichtig ist da nur- dass ich im KH war- medizinisch notwendig- aufgrund des Unfalls- Mehr als 20 Tage.

Ich weiss echt nicht mehr weiter.

Und ach übrigens- §125 hat das AA nicht anerkannt- angeblich bin ich gesund- das ich nicht lache- Aktenlage wurde entschieden.
Gut, dann hab ich mich dem Arbeitsmarkt zur verfügung gestellt- bewerbungen geschrieben- aufgrund diverser anderer Probleme jetzt einen Nervenzusammenbruch gehabt- noch schlimmer krank als vorher- bin jetzt von der Psychaterin wieder Krank geschrieben worden. Bin gespannt, ob das Arbeitsamt das anerkennt- oder ob ich jetzt dann trotzdem mich zur verfüugng stellen muss.
Neues Gutachten will mein SB jedenfalls nicht. Das ist so entschieden und basta.
Das tolle System in Deutschland treibt mich noch ins Grab :mad::mad::mad::mad:
Lg Nici

 
Hallo Nici,

Das tolle System in Deutschland treibt mich noch ins Grab

Wenn Du ALGI nach §125 erhalten willst, dann mußt Du einen Rentenantrag stellen für eine Erwerbsminderungsrente.......dieses wird sehr sehr schwer.

Wir haben hier Leute im Forum die nicht einmal selber mehr ein Auto fahren können, geschweige knien oder laufen können....die um ihre EM-Rente vor dem SG kämpfen.
Dann bekommst Du sie auch nur auf Zeit und alles geht von Vorne los.

Sollte dein Rentenantrag abgelehnt werden und Dein Anspruch auf ALGI läuft aus.....dann bleibt nur ALGII.

Da Du nicht Ausschließlich wegen Deines Knie's in der Reha warst und Deine Verletzung nicht als Schwerverletzung eingestuft wird, noch dazu ist es eine Reha....wird es schwer an das Geld zu kommen. Du sagst ja selber, dass Du nicht wegen dem Kreuzbandriss jetzt noch AU bist.

Versuche es doch wie Gitti es Dir geschrieben hat, aber ich selber habe die Erfahrung gemacht.....hat die Versicherung erst einmal "zu" gemacht....hilft nur eine Klage.

Ich wünsche Dir Glück.
Kai-Uwin


 
@>Kai Uwe,

ich versuche es jetzt nochmal- das mit dem ALG1 hat nichts mit dem Unfall zu tun. Ich bin Psychisch krank- sehr krank! Das hat nichts mit dem Knie zu tun. WEnn es nach dem Knie ginge, dann könnte ich sofort wieder arbeiten.

Bitte wirf nicht die einzelnen Bereiche in einen Topf. Das war nur am Rande.
Also wenn es nur um die PUV geht:

Dann bin ich nicht mehr krank. Damit hat die PUV auch kein Problem.
Das einzige Problem was die haben ist der folgende Satz.
Frage: War Frau ... hauptsächlich aufgrund des Unfalls oder wegen ihrer Psychischen Leiden in statiönerer Behandlung.
Antwort: Hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalls.

Die Versicherung hängt sich an dem WORT HAUPTSÄCHLICH auf. Obwohl sie danach gefragt haben. Der Arzt hat dementsprechend einfahc im gleichen WOrtlaut geanwortet. Sonst - nach den anderen Fragen im Unfallbogen- würde alles glatt gehen. Nämlich, wäre der aufenthalt auch ohne den Unfall nötig gewesen- Hier die Antwort NEIN- und hat irgend ein anderes Leiden den Aufenthalt verlängert- auch hier wieder NEIN.
Und alleine diese Fragen schliessen doch aus, das ich aufgrund anderer Probleme in der Klinik war.
Und genau so ist es auch- beantragt, genehmigt, und angetreten wegen meinem KNIE!
Das war eine Orthopädische Rehaklinik! Nichts anderes.

Ich hoffe jetzt ist die Situation klar.

Ich würde mir wirklich wünschen, wenn man meinen Hauptbeitrag wirklich genau liest.

Liebe Grüsse
Nici
 
Hallo Nici,


hast Du schon versucht von der Reha-Klinik eine Korrektur des
Fragebogens der PUV zu erhalten.

Die Klinik müsste bestätigen, dass Du nur auf Grund des Unfalls
(Knieverletzung) die Reha erhalten hast.

Aber leider bin ich weiterhin der Meinung, dass auch wenn die
AUB 2000 der Aachen Münchener missverständlich sein kann,
die Versicherung zur Leistung der vereinbarten Summe von
10.000 Euro nicht verpflichtet ist.

Es ist trotzdem nicht alles schlecht in unserem Land!

Alles Gute für Dich und Kopf hoch


Meggy
 
Hallo Nici,

dann hättest Du Deinen Hauptbeitrag besser schreiben müssen, denn hier hast Du geschrieben:
da ich aufgrund der Erkrankung arbeitslos wurde und acuh psychische Probleme jetzt dazu geführt haben, das ich aus der KK ausgesteuert wurde
Dazu kommt die Fragestellung der PUV (die sicher auch extra verwirrend sein soll):
[FONT=&quot]Frage 1: Leidet der Patient an unfallfremden Krankheiten oder Gebrechen oder bestehen noch Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen?[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: ja und zwar Z. n. Nucleotomie (L5/S1) seit 2006[/FONT]
Nukleotomie ist ja auch etwas für eine orthopädische Reha!
[FONT=&quot]Frage 2: Haben unfallunabhängige Beschwerden oder Beeinträchtigungen aus früheren Unfällen den stationären Aufenthalt verlängert?[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: Nein[/FONT]

[FONT=&quot]Frage 4: Erfolgte der Aufenthalt in der Reha hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalles oder der psychischen Störung von Frau ...[/FONT]
[FONT=&quot]Antwort: Der Aufenthalt erfolgte hauptsächlich aufgrund der Folgen des Unfalls[/FONT]
Daraus schließt die PUV, dass was sie verstehen will.:rolleyes:
Wenn Du, wie ich schon geschrieben habe....Gitti's Weg erst einmal gehst, wirst Du sehen ob die PUV einlenkt oder ob Du nur den Klageweg hast.

Noch etwas: Sofortleistung bei schweren Verletzungen ist für mich nur sofort nach dem Unfall zu verstehen.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Unfall-Sofortleistung

Hilfeeeeeee

Die Unfallversicherung rief heute an.
Sie wollen 5000 Euro Vorschuss unter Vorbehalt zahlen.
Ich sagte, ist ja nett, dass sie mir entgegen kommen, aber siehe meinen ersten Beitrag- mir steht das komplette geld zu- ohne Vorbehalt.
Daraufhin hat sie nochmal rücksprache gehalten- jetzt will sie 10.000 zahlen mit Vorbehalt.
Was soll das.
Ich wollte mir das überlegen- aber sie macht die Überweisung fertig.
Mir bringt es gar nichts, weil ich das Geld nicht nutzen kann und habe nichts darüber schriftlich.
Was kann ich jetzt tun?
Bin total aufgeregt....und durcheinander....

Bitte fragen wenn was unklar ist. Danke
 
Hallo Nici,

das hört sich doch sehr gut an, hätte ich wirklich nicht gedacht.

Was meinst Du mir:
Mir bringt es gar nichts, weil ich das Geld nicht nutzen kann und habe nichts darüber schriftlich.

Gruß
Kai-Uwin
 
@Kai Uwe

Na das mit dem Vorbehalt.

Mein Problem ist, dass die das Gutachten der Invalidität abwarten wollen.
Und wenn ich es doch zurück zahlen muss?
Ich kann es auch nicht liegen lassen. In 4 Wochen falle ich wahrscheinlich in Harz 4- dann muss ich das geld zum leben nutzen.
Und wenn die es dann zrück haben wollen hab ich es nicht mehr.
Das ist doch alles Kacke
 
Vorschuss unter Vorbehalt

Hallo Nici,

bis jetzt hört es sich doch alles sehr gut an !

Bevor ich Dir eine Antwort geben kann, eine Zwischenfrage,

wir hoch ist die Versicherungssumme (Invaliditätssumme) ?

Meggy
 
50.000 Euro ist die Versicherungssumme. Mit 1000 Progression

ALlerdings sind die 10.000 Euro die Sofortleistung für den Krankenhausaufenthalt. Nicht für die Invalidität
 
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