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So schaut ein Schreiben eines Richters aus auf die Stellungnahme der Anwältin

beutlers

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Registriert seit
18 Juni 2017
Beiträge
539
Hallo Zusammen,

eigentlich ist es nicht zum lachen, aber ich musste heute tatsächlich darüber lachen. Das es uns von allen Seiten nicht leichtgemacht wird, merken wir ja ständig, aber das fand ich doch heute echt unbeschreiblich. Sicherlich kennen andere noch gruseligere Antworten vom Gericht.

Als kurze Anmerkung, es war eine Stellungnahme meiner Anwältin auf die Ausführungen von den Sozialgerichtsgutachtern, die sich in Ihrer zweiten Stellungnahme sowas von widersprochen haben. Ausgang war, das die Gutachten wie erwartet Fehlerhaft waren und natürlich sehr BG Freundlich geschrieben wurden.

Sehr Interessantes Schreiben des Sozialgerichtes, da wollte sich wohl der Richter einfach nur mal Luft machen und seinen Berufsfrust oder welchen auch immer von seinem Leben, abladen. Dass er sich aber zu so einem Schreiben hinreisen lässt und dann noch abschicken lässt, verwundert mich doch sehr, oder auch nicht….. Vielleicht ist es auch nur der Wunsch, das wir Ihn als Befangen ablehnen und er keine Arbeit weiter hat. Den anhand der Akte, müsste er ja seine Entscheidung auch begründen und auch warum auf unsere Hinweise nicht eingegangen ist oder folgt. .

Die Stellungnahme der Anwältin war super und hat offensichtlich einen richtig wunden Punkt getroffen, anders kann ich diese Entgleisung von dem Richter nicht erklären.

Fakt ist, weder Frau Dr. Mxxxxxr, noch Herr Dr. Mxxxxx haben sich an die Grundsätze einer Begutachtung gehalten, es ist weder eine Lehrmeinung zitiert noch sonstiges aus denen Ihre Denkweise nachvollziehbar wird. Ihre Entscheidung ist noch nicht mal ansatzweise nachvollziehbar erklärt, worin welche Vorerkrankung hier genau die Unfallbeschwerden im Einzelnen wie übertreffen, berühren etc.

Der macht die Anwältin an und schickt Ihr den DG-Bericht vom 25.02.16….. das hat er auch nicht geschnallt, das eben der DG-Bericht vom 26.02.16 vom nächsten Tag, als ich nochmal hinmusste in der BG Akte und in der Gerichtsakte fehlt…. (Der DG Arzt wollte unbedingt am nächsten Tag nochmal die Lunge abhören wegen dem Rippenbruch, das hatte dem DG Arzt damals nicht gefallen). Allerdings fehlt dieser DG-Bericht in den Akten.

Dem Richter seine Anmerkung bezüglich Dr. Sxxxxl finde ich wirklich gut, uns kritisiert er, aber das Dr. Mxxxxx und Dr. Mxxxxx nicht vollständig zitieren ist offensichtlich etwas anderes…. Und unser Hinweis darauf, hält er uns jetzt vor…. Das ist auch richtig gut.

Der Absatz mit der Objektivität und Neutralität ist dann das Beste, seine Objektivität und Neutralität ist offensichtlich durch seinen Frust mehr als eingetrübt.

Wer hat von Euch auch schon mal so ein Schreiben vom Gericht erhalten? Was ist Eure Meinung dazu. Schreiben im Anhang

VG Beutlers
 

Anhänge

  • Scan_20210527 (2).pdf
    556.2 KB · Aufrufe: 54
So wie sich das gelesene darstellt, gehört hier dringend Einhalt geboten und einen Befangenheitsantrag begleitet mit einer
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter erlassen werden.
Auch wenn es ein bayrischer Richter ist, kann er nicht tun und lassen was er will.
 
Hallo Beutlers,

Eigentlich sollte ein Anwalt wissen, wie er mit diesen "Hinweisen" des Gerichts umzugehen hat. Wenn der Richter allerdings recht hat und die Argumente in den beiden anhängigen Verfahren sich widersprechen, dann habt Ihr etwas schlechte Karten. Wenn der D-Arztbericht fehlt, dann sollte dieser mit eingereicht werden. Wenn der nicht in der BG-Akte ist, dann ist es natürlich Eure Pflicht dieses Dokument einzureichen und auch entsprechen darauf zu verweisen. Es läßt sich aus den wenigen Kenntnissen der Materie nicht ableiten, was in den zurückliegenden Jahren? los war.
Allerdings verwundert auch mich die Art der Formulierungen des Gerichts. In Bayern scheinen die Gerichte immer etwas anders zu ticken. Woran dies wohl liegt.....

Gruß von der Seenixe
 
hallo Beutlers,

und auch @seenixe wegen der anmerkung "sollte ein Anwalt wissen, wie er mit diesen "Hinweisen" des Gerichts umzugehen hat".
ja, sollte er, aber erstens liegt es nicht an der fachlichen eignung der richter, wenn sie so manche ansichten vertreten, auch nicht unbedingt der einstellung des RA entgegenkommend, sich dagegen zu wehren. ich müsste wohl ein eigenes thema eröffnen, um zu zeigen, wie sich die beteiligten - wohl gemerkt: alle beteiligten - gegen die geschädigten wenden.

@beutlers gerichtet: es geht wirklich nicht sehr viel aus dem schreiben hervor, das auf den verlauf und die lage schliessen lässt (einen teil kenne ich ja). die frage "wer hat ..." - ja, ich bin gerade an so einer reaktion eines richters (und ja, ist vll by-spezifisch) - bringt leider nicht weiter. dafür muss man den ganzen sachverhalt kennen und es braucht einen engagierten RA, der aber auch die rechtskenntnisse und spezifitäten hat.

du solltest versuchen, aus dem schreiben mögliche verfahrensfehler zu generieren. zu mehr taugt es wohl nicht, aber auch nicht für weniger.


gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen,

@seenixe die Anhänge in beiden Verfahren widersprechen sich nicht bzw. insofern. Die BG hat im zweiten Verfahren das Gerichtsgutachten als Grundlage Ihrer Ablehnung herangezogen. Es geht um 2 Wegeunfälle 2016 und 2019 fast identisch. Es ist dann einfach das Gerichtsgutachten als Vorlage der Ablehnung für den zweiten Unfall herzunehmen und zu begründen. Das machte die BG gleich nach dem erstellten Gerichtsgutachten, womit ich auch beim zweiten gezwungen wurde in die Klage zu gehen.

Meine Anwältin hat die Gutachten sehr gut zerlegt, ebenso die Widersprüche in dem Gutachten zu anderen Gutachten. Den Verlauf chronologisch aufgezeigt, DG Berichte und DG-Feststellungen, weil über das alles einfach weggegangen wurde. So kam es zu dem fehlendem Bericht ;-). Es wurden nur Bruchstücke aus Berichts oder Gutachtersätzen zitiert, aus dem Zusammenhang gerissen oder nicht vollständig widergegeben, die dann gegen mich sprachen. Alles was für mich sprach wurde einfach weggelassen oder unterschlagen. Das nur zum Verständnis.

Und das ist das was dem Richter jetzt sehr offensichtlich nicht gefällt. Erstmal sieht man, das er nicht richtig liest und uns für etwas "anraunzt" was wir vom Gericht nicht gefordert haben. Sondern wir haben das Gericht aufmerksam gemacht, das der DG Arzt mich am nächsten Tag zu einer Kontrolle Vitalfunktionen und Lunge abhören nochmal in die Praxis bestellt hat und dieser Bericht gänzlich fehlt, weder in der BG Akte noch in der Gerichtsakte vorliegt.

Das zweite, wir monieren, das die Sozialgerichtsgutachter nicht Sätze vollständig widergeben, einzelne Wörter einfach weglassen, diese einen anderen Sinn widergeben oder aus dem Zusammenhang reißen. Der Richter tut es dann auch ;-) und uns belehrt er, das sowas nicht geht. Dabei haben wir genau das nur aufgezeigt.....

Auch hier sieht man, das der Richter weder Neutral noch Objektiv ist und klarer kann er es einem Gegenüber gar nicht vermitteln. Wir können ja nur auf Unstimmigkeiten hinweisen und aufmerksam machen. Und wenn ein Sozialgerichtsgutachter Röntgenbilder fertigt und diese aber bei einer HWS Distorsion nicht alle Wirbelkörper der Halswirbelsäule zeigen muss die Frage erlaubt sein. Für was gibt es Leitlinien der Begutachtung? Die HWS geht bis zu C7 und der Übergang ist TH8. Und wenn eine Vorwärts, Neutralstellung und Rückwärtsneigung 3 gleiche Bilder ergeben, muss ebenso die Frage erlaubt sein, woher der Gutachter aus diesen Bildern seine Erkenntnis bezieht, Vorwärts und Rückwärtsneigung okay. Richtig wäre zu sagen, es findet nahezu keine Bewegung statt oder diese wäre nicht erkennbar. Das würde ja aber genau seine Untersuchungsergebnisse unterstreichen, den da hat er angegeben, das die Bewegung deutlich eingeschränkt ist.

Nein, die Anwältin hat sehr viele Gute Argumente und Widersprüche aufgezeigt und das ist wohl das eigentliche Problem, der Richter hat von Anfang an uns gebeten, die Klage zurückzuziehen. Diesen Unmut macht er jetzt deutlich Luft. Objektiv und Neutral schaut anderes aus.

Auch wenn man jetzt mal nicht das eigentliche Thema Unfallverletzungsfolgen betrachtet bewiesen oder nicht, sondern nur die Art des Richters und seine Reaktion auf unsere Stellungnahme zeigt das weder Respekt uns gegenüber vorliegt noch eine Neutralität einen Sachverhalt aufklären zu wollen. @Sekundant und genau das ist das eigentliche Problem, der Richter diffamiert uns ganz öffentlich, also auch alle beteiligten, die für uns sprechen. Und wer will sich von einem Richter diffamieren lassen? Also ziehen sich dann bei sowas alle allmählich zurück, das ist meine ich nichts anderes als bei Mobbing im Arbeitsleben. Man möchte nicht ins Fegefeuer für jemand anderes kommen, dann lieber nichts sagen und zurückziehen und nicht auffallen.

VG beutlers
 
Hallo Beutlers, offenbar hat der Richter bereits zu Beginn des Verfahrens die fehlenden Erfolgsaussichten zumindest insinuiert, unter Umständen sogar einen richterlichen Hinweis gegeben. Wenn dann nichts wirklich substantiell Neues in s Spiel gebracht wird, führt dies natürlich zu gewissen Frustrationen. Offenbar hat Deine Anwältin die Hinweise des Gerichts nicht verstanden, dies scheint mir das Naheliegende zu sein. Gruß Rehaschreck
 
Hi @Rehaschreck,

der Ablauf ist immer das gleiche. Der BG Gutachter chirurgisch sagt, es heilt nach 6 Wochen aus, ist so in der Regel sagt er. Ohne das der Unfall in seiner schwere betrachtet wird. Es wird auch nicht der Verlauf angesehen, oder die Beschwerden. Auch wenn die Einschränkungen festgestellt werden und eindeutig vor dem Unfall keine Vorerkrankungen festgestellt wurden. Das neurologische sprach für mich und auch das alles Unfallursächlich ist. Daraufhin hat der Chirurgische sich dann in der Zusammenhangsfrage dem Neurologischen angeschlossen und die MDE übernommen. Egal, der BG Mitarbeiter setzt die MDE trotzdem auf 0.

Dann erfolgt die Klage, diese wurde anfänglich von einem anderen Anwalt eingereicht, die Gerichtsgutachter (BG Gutachter) bestellt und dann habe ich zwischenzeitlich den Anwalt gewechselt. In der Zwischenzeit musste ich zum Neurologen, aufgrund von massiven Beschwerden, Arme und Hände schliefen mittlerweile komplett über 24 Stunden und etlichen Wochen. Wenn ich das nicht hab, habe ich einen Steifen Hals und jeder Schritt ist die Hölle. Kopfschmerzen habe ich immer und auch Nackenschmerzen, Armschmerzen und Kribbelmissempfindung. Bei dieser Neurologischen Untersuchung wurde mir dann erklärt, das kommt von oben und ist eine Unfallfolge. Die Ärztin untersuchte mich sehr gründlich und es wurde auch ein Upright MRT gemacht und dann konnte man die Auswirkungen sehen und auch die Ursache. Das wurde dem Gericht dann in unserer Stellungnahme mit nachgereicht und wir konnten die Widersprüche aus den Gutachten damit auch aufzeigen.

Ja das ist richtig, das dem Richter und auch dem Gutachter das nicht gefallen hat. Den es stand ja schon vor der Beauftragung der Gutachter offensichtlich fest, wie das Urteil auszusehen hat. Allerdings, das die Anwältin so sorgfältig alles widerlegen konnte, war dann das Problem. Der Gutachter hat sich zum Schluss sogar soweit widersprochen, das er dann plötzlich in der Stellungnahme nicht mal Unfallerstverletzungen mehr sah. Also ein Rasanztrauma und dann keine Unfallerstverletzungen mehr.... und ich hatte auch einen Rippenknorpelbruch.....

Aber wie bereits oben schon erwähnt, egal welche Fehler Du nachweislich widerlegst oder aufdeckst, das ist schon nicht gewünscht. Und das war offensichtlich das Ärgernis. Es gibt nun mal Leitlinien der Begutachtung und wenn der Gutachter sich auf Vorerkrankungen stützen möchte, muss er die Darlegen und begründen. Alleine ein Verweis, das irgendwann mal Jahre zuvor Nackenverspannungen dokumentiert waren ergibt eben keine Krankheit, die als Vorerkrankung die Kausalität verhindert. Er müsste es zu mindestens erklären, worin er hier die Verhinderung sieht. Und nur weil ich auch vor dem Unfall Schwerbehindert war, schließt das die Kausalität auch nicht aus.

Aber das eigentliche ist doch, wie sich ein Richter hier so hinreisen lässt, seinen Unmut so offen kund zu tun. Eigentlich müsste er doch auch interessiert sein, den Sachverhalt aufklären zu wollen. Aber wie wir ja wissen, ist das auch nicht das was gewollt ist. Offensichtlich passiert hier in der Regel auch nichts bei so einem Fehlverhalten, das können die Richter mittlerweile sogar offen so ausleben. Uns ist das ja nicht ganz neu, obwohl ich selbst das nicht so graß offen erwartet hätte. Viele kommen ja erst auf diesen Weg und sehen dann auch gleich, wie der Wind weht.

VG beutlers
 
Hallo Beutlers,

man kann es drehen und wenden, gerade in BG HWS-LWS Angelegenheiten will die BG, einen Rattenschwanz €€€€€
verhindern, sprich nicht zahlen und setzt auf Zeit. Dazu spielt die Richterschaft vor allem bei den LSG gut mit.
Für den verunfallen positiv Gutachten und auch Urteile werden negiert. Die BG findet immer wieder ein Genossen Richter, der Angst
um seine Karriere, BG und Politik hat.
Nach 13 J. Gerichte (BG Sache bei einem Familienmitglied) und alles gewonnen und doch noch nicht fertig oder doch mit den Nerven, weiß ich von was ich rede.

Deine Argumente und Fakten, wenn sie auch noch so stimmig und nachvollziehbar sind, es gibt Mächte, die dich abkanzeln wollen.
Ich habe ein sauberes LSG Urteil für den verunfallten erlebt und es folgte noch eine Absegnung vom BSG.
Die BG wäre aber nicht die BG, wenn sie wieder anfängt und ein m. E. befangener LSG Richter vom LSG BW,
weicht das rechtskräftige Urteil auf und stellt dir 10 % vor dem Kopf bzw. könnt laut seinen Aussagen dir nicht mal dies.

Grüße und viel Glück
 
Hallo @Siegfried21,

es ist so wie Du sagst und die Richter machen es richtig offensichtlich und nehmen sich nicht mal mehr ein Blatt vor dem Mund. Was haben Sie zu befürchten? Aber wer kämpft kann verlieren und wer nicht kämpft der hat schon verloren. Auch wen es müßig ist.... Aufgeben ist keine Option

VG beutlers
 
@ beutlers,

Deinem Schreiben an @Siegfried21 kann ich nur zustimmen. Ich bin davon überzeugt das eine
Kapitulation keine Lösung unserer Probleme ist. Selbst wenn der Kampf für uns negativ verläuft,
so können sich diese Kämpfe auf die nächsten Generationen eventuell doch noch positiv auswirken.

Ich wünsche allen Foris ein wunderschönes Wochenende.

MfG Jürgen
 
Man kann zumindest die Welt ein wenig aufschrecken und gegen Richter kann man Befangenheitsantrag stellen.
Bringt nicht direkt etwas - aber negativen Eintrag in der Personalakte und dann ggf. eben keine Beförderung.
BFA kann man auch während der laufenden Verhandlung stellen und müssen vor Urteil des Hauptverfahren behandelt werden.

Richter:innen sind auch nur Menschen und schauen ggf. auch auf Ihr Gehalt / Pension und auf ... (darf ich jetzt nicht näher ausführen)

Von daher man kann verlieren, weil jemand etwas sagen hat, aber man sollte niemals sein Gesicht verlieren und täglich
in den Badspiegel schauen können, um dann festzuhalten - mein Mut war da!
 
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