Hallo, @ an Alle!
Es gibt noch andere Möglichkeiten Hektik in die Verwaltungen zu bringen.
Es ist nicht witzig, aber doch irgendwie auch eine Möglichkeit sich vor Rechtsbeugung, Falschurteilen, Datenmißbrauch und anderen Verletzungen des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu wehren oder vorzubeugen.
In den Nachrichten des MDR kam heute Nachmittag die Meldung, dass in Leipzig das Sozialgericht in der Berliner Straße wegen einer Bombendrohung geräumt werden mußte. Aus Vorsicht, man hätte sich verhört, wurde das daneben befindliche Amt für Familie und Soziales gleich mit geräumt.
Ich war es aber nicht. Meine Frau war immer bei mir. Obwohl ich vielleicht auch ein Motiv hätte.
Ich habe seit ca. 1993 erst mit der einen und dann mit der anderen Institution zu tun.
Also erst war da ein Antrag, dann kam der Bescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Klage. Dann kamen einige Begutachtungen. Es folgte der Einigungsvorschlag, bei dem erklärt werden sollte, dass die Behinderungen erst nach der Klage entstanden seien, der aber nicht angenommen wurde.
Danach ein Anerkenntnis das alles beim alten (GdB und Merkzeichen) bleiben solle. Nach der Klagerücknahme begann das Amt noch im gleichen Monat mit der erneuten Überprüfung von Amts wegen. Es wurden die Gutachten, die vor dem Anerkenntnis angefertigt wurden wieder hervorgeholt und es folgten 3 Anhörungen.
Dann kam wieder ein
Bescheid, ein Widerspruch und der Widerspruchsbescheid erging ohne vorherige Anhörung. Es folgte selbstverständlich wieder die Klage. Das SG ließ ein Gutachten anfertigen. Der Gutachter ließ mich als Beistand meiner Frau bei der Begutachtung nicht anwesend sein. Im Gutachten ließ er sich auf 4 Seiten diskriminierend über mich aus (Beschwerde beim Ministerium usw.).
Das SG wolltw nun per Gerichtsentscheid entscheiden. Mir wurde aber nicht mitgeteilt, wie das Gericht zu entscheiden gedachte. Gegen den für uns negativen Gerichtsentscheid wurde Berufung eingelegt.
Das LSG gab das Verfahren an die 1.Instanz zur Berichtigung zurück. Dieses SG konnte seine eigenen Fehler nicht finden. Es wandte sich an die Beklagte, den Freistaat --------- der vertreten wurde durch das Landesamt. Dieses hatte in einer Anhörung festgestellt "Strittig ist das Merkzeichen G".
Strittig war aber nicht das Merkzeichen G, sondern der in der Klageschrift von der Klägerin dargelegte Klagegegenstand und die Begründung hierzu.
Es war die Nichterfüllung der Zusagen in dem Anerkenntnis durch das Amt.
Wir wurden vom Sozialgericht nicht als Beteiligte gehört.
Als Rechtsmittel ist nun die Beschwerde an das LSG gegeben.
Seit einer Woche sitze ich nun und schreibe alle Fehler der Beklagten und des SG auf.
Also genau der Institutionen, die meiner Frau den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G streitig machen.
Hierbei hat das Amt erst die 1. Gültigkeit ablaufen lassen und sodann die Gültigkeit nur jeweils 6 -8-Monate verlängert. Dann ließ sich der Ausweis nicht weiter verlängern und man versuchte uns einen Ausweis mit einem nicht rechtskräftigen Bescheid zu geben, was wir aber merkten.
Es ist natürlich auch für mich belastend, wenn meine Frau nur noch 50 - 80 m schmerzfrei laufen kann. Zu den Veranstaltungen, die man gerne ansehen möchte kommt man nicht mehr hin.
Es bleibt im Urlaub dann nur noch das Abfahren von Vorgärten in Holland oder Flandern. In diesem Jahr nach Nieupoort in Flandern, weil diese Stadt insbesondere für Schwerbehinderte wirbt.
Aber mit ungültigem Ausweis Er war am 28. Februar, ca. ein halbes Jahr nach der Ausstellung abgelaufen.
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller