Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe die viele Beiträge interessiert gelesen, weil ich z. B. auch zum Gutachter muß. Ich habe diverse Fragen und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich hatte im Dezember 2011 einen schweren Skiunfall in Südtirol, bei dem mich eine Frau von hinten umgefahren hat. Den Schlag habe ich noch gespürt, an weiteres kann ich mich nicht mehr erinnern. Als ich wieder zu mir kam, hat sie sich um mich gekümmert (d. h. die Bergrettung informiert), weil sie angeblich Ärztin war und hat aber alle anderen Leute weggeschickt. Ich habe also keine Zeugen für den Unfall. Während sie sich keine Verletzungen zugezogen hat, war ich über neun Monate mit einem komplizierten, mehrfachen Beckenbruch (mit Acetabulumfraktur) arbeitsunfähig und nehme immer noch an REHA-Maßnahmen teil. Im März 2012 habe ich dann erfahren, dass Sie anders als gegenüber mir und meinem Freund Ihren Fehler zugegeben, 12 Stunden später zu den Carabinieris gefahren ist, und dort zu Protokoll gegeben hat, dass ich sie zusammengefahren hätte.
Nun meine ersten Fragen:
- Kann ein Gutachter anhand meiner Verletzungen feststellen, wer hier wen zusammengefahren hat?
- Da ich vorher viel Sport betrieben habe, nun max. 1 km gehen kann und auf das Skifahren, joggen, wandern etc. völlig verzichten muß bzw. im Außendienst tätig bin, aber nach kurzer Zeit beim Sitzen stärkere Schmerzen bekomme und als Folgeschaden irgendwann eine Hüft-OP kommen wird, wie wird da der Invaliditätsgrad eingeschätzt?
- ...Grad der Schwerbehinderung?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
hummel67
ich bin neu hier im Forum und habe die viele Beiträge interessiert gelesen, weil ich z. B. auch zum Gutachter muß. Ich habe diverse Fragen und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich hatte im Dezember 2011 einen schweren Skiunfall in Südtirol, bei dem mich eine Frau von hinten umgefahren hat. Den Schlag habe ich noch gespürt, an weiteres kann ich mich nicht mehr erinnern. Als ich wieder zu mir kam, hat sie sich um mich gekümmert (d. h. die Bergrettung informiert), weil sie angeblich Ärztin war und hat aber alle anderen Leute weggeschickt. Ich habe also keine Zeugen für den Unfall. Während sie sich keine Verletzungen zugezogen hat, war ich über neun Monate mit einem komplizierten, mehrfachen Beckenbruch (mit Acetabulumfraktur) arbeitsunfähig und nehme immer noch an REHA-Maßnahmen teil. Im März 2012 habe ich dann erfahren, dass Sie anders als gegenüber mir und meinem Freund Ihren Fehler zugegeben, 12 Stunden später zu den Carabinieris gefahren ist, und dort zu Protokoll gegeben hat, dass ich sie zusammengefahren hätte.
Nun meine ersten Fragen:
- Kann ein Gutachter anhand meiner Verletzungen feststellen, wer hier wen zusammengefahren hat?
- Da ich vorher viel Sport betrieben habe, nun max. 1 km gehen kann und auf das Skifahren, joggen, wandern etc. völlig verzichten muß bzw. im Außendienst tätig bin, aber nach kurzer Zeit beim Sitzen stärkere Schmerzen bekomme und als Folgeschaden irgendwann eine Hüft-OP kommen wird, wie wird da der Invaliditätsgrad eingeschätzt?
- ...Grad der Schwerbehinderung?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
hummel67