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Skiunfall mit mehrfachem Beckenbruch und Acetabulumfraktur

hummel67

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2013
Beiträge
12
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe die viele Beiträge interessiert gelesen, weil ich z. B. auch zum Gutachter muß. Ich habe diverse Fragen und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich hatte im Dezember 2011 einen schweren Skiunfall in Südtirol, bei dem mich eine Frau von hinten umgefahren hat. Den Schlag habe ich noch gespürt, an weiteres kann ich mich nicht mehr erinnern. Als ich wieder zu mir kam, hat sie sich um mich gekümmert (d. h. die Bergrettung informiert), weil sie angeblich Ärztin war und hat aber alle anderen Leute weggeschickt. Ich habe also keine Zeugen für den Unfall. Während sie sich keine Verletzungen zugezogen hat, war ich über neun Monate mit einem komplizierten, mehrfachen Beckenbruch (mit Acetabulumfraktur) arbeitsunfähig und nehme immer noch an REHA-Maßnahmen teil. Im März 2012 habe ich dann erfahren, dass Sie anders als gegenüber mir und meinem Freund Ihren Fehler zugegeben, 12 Stunden später zu den Carabinieris gefahren ist, und dort zu Protokoll gegeben hat, dass ich sie zusammengefahren hätte.

Nun meine ersten Fragen:
- Kann ein Gutachter anhand meiner Verletzungen feststellen, wer hier wen zusammengefahren hat?
- Da ich vorher viel Sport betrieben habe, nun max. 1 km gehen kann und auf das Skifahren, joggen, wandern etc. völlig verzichten muß bzw. im Außendienst tätig bin, aber nach kurzer Zeit beim Sitzen stärkere Schmerzen bekomme und als Folgeschaden irgendwann eine Hüft-OP kommen wird, wie wird da der Invaliditätsgrad eingeschätzt?
- ...Grad der Schwerbehinderung?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
hummel67
 
Hallo hummel67,

willkommen im Forum für Unfallopfer.


Meine Antwort bezieht sich auf die Einschätzung des Invaliditätsgrades.


Nur für die private Unfallversicherung (PUV) ist der Invalidiätsgrad relevant.

Der Grad der Invalidität bemisst sich nach den - auf Dauer verbleibenden Beeinträchtigungen -.

Der Unfallversicherung muss 12 - 15 Monate nach dem Unfall (bitte die Versicherungsbedingungen
- AUB- nachlesen) mitgeteilt werden, dass ein Dauerschaden eingetreten ist.

Die PUV wird daraufhin die entsprechenden (auszufüllenden) Formulare zusenden.

Weiterhin wird dann (wahrscheinlich) ein Gutachten über den entstandenen Körperschaden
in Auftrag gegeben werden (ist anscheinend von der PUV ? schon veranlasst).

Sicherlich wirst Du noch weitere Antworten erhalten. Über die Höhe Deiner Invalidität kann
jedoch Niemand eine Auskunft geben.

Gerne kannst Du auch weitere Fragen stellen.


Viele Grüße

Meggy
 
Invalititätsgrad

Hallo Meggy,

vielen Dank für Deine Info.

Kann ich mir den Gutachter aussuchen? Auf was muß ich dabei achten?
Werden die Kosten ggf. von der Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung getragen?

Ich wünsche Dir noch einen schönen Sonntag!
Viele Grüße
hummel67
 
Invaliditätsgrad

Hallo hummel67,

leider kann man bei der privaten Unfallversicherung den Gutachter nicht wählen.

Manchmal berücksichtigt die PUV aber auch den Wunsch des Versicherungsnehmers.

Die Versicherung wird einen Gutachter beauftragen und auch das Gutachten bezahlen.

Bitte lese aufmerksam die Versicherungsbedingungen (auch wenn es lästig ist).


Viele Grüße

Meggy
 
Grüß Dich, Hummel67,

Bitte mache einige zusätzliche Angaben, damit Du Tipps bekommen kannst:

01 Haftung gegenüber der Unfallverursacherin:

(a) Hats Du eine Rechtsschutzversicherung?

(b) War die Unfallverursacherin zufällig eine Deutsche? Dann könnte Deutsches Schadensersatzrecht gelten.

In Deutschland gibt es Verkehrsregeln auf Pisten. maßgeblich sind die des DSV. Ich vermute, dass das in Südtirol so ähnlich ist und, dass die Regeln im Alpinen Raum ähnlich sind.

(c) Liegt Dir das Unfallprotokoll vor? Falls nein: Kannst Du es beschaffen?
(Mich wundert, dass die Karabinieri die Polizeiaufgabe wahrgenommen haben. Meines Wissens müsste die policia municipale zuständig sein.)

02 Sportversicherung:

Wenn Du Mitgleid eines Sportvereines bist, ist möglich, dass Du auch darüber unfallversichert bist. Bitte prüfe das. Es gelten dort Fristen, so wie bei Deiner eigenen Unfallversicherung.

03 DGB:
Bist Du Mitgleid einer Gewerkschaft? Dann könnte auch darüber eine Unfallversicherung bestehen. Fristen: Wie bei 02.

04 Gruppenunfallversicherung:
Bist Du Arbeitnehmer? Manchmal haben Firmen, vor allem größere, für Ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung absgeschlossen. Frage im Lohnbüro. Fristen: Wie bei 02

05 Invaliditätsmeldung für alle privaten Unfallversicherungen:

Blättere in Deinem Verischerungskleingedruckten. Zunächst langt es, festzustellen, welcher Jahrgang Deine Verischerunsgbedingungen sind. Es gibt im Wesentlichen zwei Gruppen, ältere und jüngere.
Die älteren sind mit dem "§"-Zeichen sortiert. Die Jüngeren nach Gliederungspunkten (Beispiel: "2.1.2.4.") Im ersten Schritt teile mit: Gehört Dein Kleingedrucktes zur alten oder zur neuen Variante?

WICHTIG: in etwa 1/3 aller Fälle muss der Unfallverischerer nicht zahlen, weil nicht fristgerecht und passend zu den Bedingungen die Invaliditätsbescheinigung vorlag. Die Stoperstellen sind zahlreich, aber bekannt: Damit da nichts passiert, deswegen ist es notwendig, dass Du geführt wirst. Deswegen ist das schrittweise Heranführen nötig, daher ist die Frage 05 von Belang für alle denkbaren Unfallversicherungen, auch die unter 02 - 04.

ISLÄNDER
 
Schadenrecht, Rekonstruktion

Hallo Isländer,

beim Verkehrsrecht gilt immer das Schadenersatzrecht des jeweiligen Unfalllandes. Wie sich das mit Skipistenunfällen verhält, weiss ich leider nicht genau. Allerdings kann man Regeln auf deutschen Pisten nicht automatisch auf eine ausländische Piste übertragen.

Hallo hummel67,

ein Medizinischer SV wird nur Deine Verletzungen feststellen können, aber nicht, wer wem reingefahren ist. Dazu benötigst Du einen technischen SV.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Isländer,

erst einmal vielen Dank, dass Du und die anderen alle so schnell antwortet. Das finde ich absolut treu. Damit hätte ich gar nicht gerechnet:)

... also eine Rechtsschutzversicherung habe ich.
Diese hat mir einen Rechtsanwalt in München vermittelt, der ebenfalls für den Gerichtsstandort Bozen zugelassen ist, wo die ganze Sache verhandelt werden wird.
Leider ist München 600 km weit weg von uns. Aber ich habe ihn damals trotzdem direkt aus dem Krankenhaus beauftragt.

Die Unfallverursacherin kommt leider aus Italien und hat wohl, so wie es aussieht keine Haftpflichtversicherung, dafür aber viel Geld... Zu dieser Tatsache gab mir mein Rechtsanwalt jedoch nur den Hinweis, dass wir den Ball ziemlich flach halten müssten, weil es sein könnte, dass sie sich wie in Italien nicht unüblich ggf. einen Zeugen kauft.

Das Unfallprotokoll habe ich gleich drei Tage nach dem Unfall erhalten. Allerdings gehen aus diesem nur die Unfallbeteiligten hervor, ob wir Helme getragen haben, in welchem Zustand unsere Skier waren und ob wir Alkohol getrunken hatten. Viel mehr leider nicht.

Darüber hinaus muss man wissen, dass die Carabinieris im deutschsprachigen Südtirol alles waschechte Italiener sind ohne Deutschkenntnisse. Und so habe ich das Protokoll über die Zeugenaussage, welches sie etliche Stunden nach dem Unfall, als ich im Krankenhaus gelegen habe abgegeben hat, erst Mitte März 2012 von meinem Rechtsanwalt erhalten. Übrigens haben die Carabinieris bis heute nicht mit mir geredet und ich wurde auch auf dem Berg überhaupt nicht befragt.

In Südtirol gelten aber ähnliche Regeln wie bei uns auf dem Berg.

In einer Gewerkschaft oder in einem Skiclub bin ich nicht, aber mittlerweile seit Sommer 2012 beim VdK Mitglied.

Darüber hinaus habe ich eine Unfallversicherung über meinen Arbeitgeber, da ich im Außendienst arbeite und eine Auslands-Unfallversicherung bzw. den FamilienSchutzbrief des ADAC.
Der ADAC hat sich allerdings bisher auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert...

Da ich den Beitrag bereits gestern schon einmal geschrieben habe, er aber beim Abschicken plötzlich nicht mehr da war, hoffe ich, dass es jetzt klappt.
Wie kann ich denn mein Thema und die Antworten für mich im Forum abspeichern, dass ich es sofort wiederfinde ohne über die Suche zu gehen?

Ich wünsche Dir einen guten Wochenbeginn

Viele Grüße
hummel67
 
Hallo RekoBär,

vielen Dank für Deinen Hinweis. Wie komme ich denn an diesen technischen Sachverständigen heran? Wer stellt ihn? Gibt es Firmen, die sich darauf spezialisiert haben?

Herzlichen Dank für Deine prompte Antwort.

Liebe Grüße
hummel67
 
Hallo hummel67,

Da ich den Beitrag bereits gestern schon einmal geschrieben habe, er aber beim Abschicken plötzlich nicht mehr da war, hoffe ich, dass es jetzt klappt.
Sowas ist mir am Anfang auch passiert. Wenn du beim Anmelden das Häkchen "angemeldet bleiben" anklickst, dürfte es reibungslos funktionieren (oder liegt dann nicht am Forumsystem).

Wie kann ich denn mein Thema und die Antworten für mich im Forum abspeichern, dass ich es sofort wiederfinde ohne über die Suche zu gehen?
Da gibts verschiedene Möglichkeiten.
1. Oben auf "Kontrollzentrum klicken. Dann werden dir die Threads gezeigt, in denen du geschrieben hast, wenn Neues geschrieben wurde.
2. Auf deinen Namen klicken. Dann auf 'Statistiken' und auf 'alle Themen'.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Technischer SV

Hallo hummel67,

ob sich jemand auf Skiunfälle spezialisiert hat, kann ich Dir nich sagen, da ist mir kein technischer SV-Kollege bekannt.

Aber, so ein Unfall folgt auch nur den Gesetzmäßigkeiten der Physik. Ich selbst rekonstruiere als Techniker unterschiedliche Arten von Unfällen und das Europaweit. Insoweit könnte ich Dir damit weiter helfen, wenn Du es denn wünscht.

Unerlässlich wäre hier, die Unfallstelle zu besichtigen. Natürlich wären dann noch Deine Verletzungen wichtig und körpergenau. Soll heißen, der Arzt sollte möglichst präzise die Verletzung beschrieben haben. Du wirst sicher auch geröntgt worden sein. An Hand der Röntgenbilder kann man bei Brüchen Rückschlüsse auf die Kraftrichtung ziehen.

Im Zusammenhang mit den Örtlichkeiten am Unfallort ergeben sich dann zwangsläufig bestimmte Konstellationen.

Hier ein Link www.unfallreko.de

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hummel67,

bei Endoprothesen der Gelenke ist der GdB- Grad abhängig von der verbliebenen Bewegungseinschränkung und Belastbarkeit.

Min.10% die für Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten.

Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.
20-30 % GdB, (dito ohne Endoprothese)

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch:
- Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
- Nervenschädigung,
- deutliche Muskelminderung,
- ausgeprägte Narbenbildung.

Z. B.
Versteifung eines Hüftgelenks in günstiger Stellung 40 % GdB


Beckenschäden
ohne funktionelle Auswirkungen 0
mit geringen funktionellen Auswirkungen (z.B. stabiler Beckenring, degenerative Veränderungen der Kreuz-Darmbeingelenke) 10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen (z.B. instabiler Beckenring einschl. Sekundärarthrose) 20
mit schweren funktionellen Auswirkungen und Deformierung 30 - 40
Neurologische, gynäkologische und urologische Funktionsbeeinträchtigungen sowie Hüftgelenksveränderungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

Quelle AHB

Info
Invaliditätsgrad (private Unfallv.)

http://www.dr-neugebauer.at/downloads/invaliditaet-7-3_Knie-und-Hueftgelenke.pdf


Grüße

Siegfried21
 
Hallo RekoBär, das hört sich ja gut an. Dann nehme ich Kontakt mit meinem Rechtsanwalt auf, ob das Gutachten in Italien anerkannt werden würde und melde mich wieder. Vielen Dank vorab und schöne Grüße hummel67
 
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