wurzlpurzl
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 5 Okt. 2007
- Beiträge
- 687
Hallo,
habe gestern von der Rentenversicherung einen Bescheid wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, unbefristet. Die Summe, also die Hälfte der Rente ist genannt, ebenso die Hinzuverdienstgrenze etc. Auf der 2. Seite steht jedoch, dass noch ein zweiter Bescheid kommen wird bzgl. meines Antrages auf volle Erwerbsminderung. Das hat mich verwundert. Deuten die Anmerkungen bzgl. des Hinzuverdienstes und der Höhe der Rente doch auf einen negativen Bescheid bzgl. Vollrente hin? Ist das üblich? Wer hat Erfahrung.
War heute morgen schon bei einem Sozialverband. War mal wieder unbefriedigend. Man sagte mir, dass vielleicht noch ein Bescheid bzgl. Berufsunfähigkeit käme, könne aber noch dauern. Man riet mir ab, bei diesem Bescheid jetzt Einspruch zu erheben oder auch das Gutachten anzufordern, da das alles noch verzögern würde. Mir rennt die Zeit davon, denn ich bekomme nur bis Mitte November noch ALG (Nahtlosigkeit). Danach werde ich nichts mehr bekommen. Auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns erscheint mir komisch: 1.12. Mein Alg endet einige Tage vorher, die Rente wurde im März beantragt. März plus die 6 Monate Wartezeit ergibt nicht 1.12. Stimmt es, dass Renten immer nur am Ersten eines Monats beginnen?
Wer hat Tips
Danke im Voraus
habe gestern von der Rentenversicherung einen Bescheid wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, unbefristet. Die Summe, also die Hälfte der Rente ist genannt, ebenso die Hinzuverdienstgrenze etc. Auf der 2. Seite steht jedoch, dass noch ein zweiter Bescheid kommen wird bzgl. meines Antrages auf volle Erwerbsminderung. Das hat mich verwundert. Deuten die Anmerkungen bzgl. des Hinzuverdienstes und der Höhe der Rente doch auf einen negativen Bescheid bzgl. Vollrente hin? Ist das üblich? Wer hat Erfahrung.
War heute morgen schon bei einem Sozialverband. War mal wieder unbefriedigend. Man sagte mir, dass vielleicht noch ein Bescheid bzgl. Berufsunfähigkeit käme, könne aber noch dauern. Man riet mir ab, bei diesem Bescheid jetzt Einspruch zu erheben oder auch das Gutachten anzufordern, da das alles noch verzögern würde. Mir rennt die Zeit davon, denn ich bekomme nur bis Mitte November noch ALG (Nahtlosigkeit). Danach werde ich nichts mehr bekommen. Auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns erscheint mir komisch: 1.12. Mein Alg endet einige Tage vorher, die Rente wurde im März beantragt. März plus die 6 Monate Wartezeit ergibt nicht 1.12. Stimmt es, dass Renten immer nur am Ersten eines Monats beginnen?
Wer hat Tips
Danke im Voraus