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Sind getrennte Bescheide üblich?

wurzlpurzl

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Okt. 2007
Beiträge
687
Hallo,
habe gestern von der Rentenversicherung einen Bescheid wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, unbefristet. Die Summe, also die Hälfte der Rente ist genannt, ebenso die Hinzuverdienstgrenze etc. Auf der 2. Seite steht jedoch, dass noch ein zweiter Bescheid kommen wird bzgl. meines Antrages auf volle Erwerbsminderung. Das hat mich verwundert. Deuten die Anmerkungen bzgl. des Hinzuverdienstes und der Höhe der Rente doch auf einen negativen Bescheid bzgl. Vollrente hin? Ist das üblich? Wer hat Erfahrung.
War heute morgen schon bei einem Sozialverband. War mal wieder unbefriedigend. Man sagte mir, dass vielleicht noch ein Bescheid bzgl. Berufsunfähigkeit käme, könne aber noch dauern. Man riet mir ab, bei diesem Bescheid jetzt Einspruch zu erheben oder auch das Gutachten anzufordern, da das alles noch verzögern würde. Mir rennt die Zeit davon, denn ich bekomme nur bis Mitte November noch ALG (Nahtlosigkeit). Danach werde ich nichts mehr bekommen. Auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns erscheint mir komisch: 1.12. Mein Alg endet einige Tage vorher, die Rente wurde im März beantragt. März plus die 6 Monate Wartezeit ergibt nicht 1.12. Stimmt es, dass Renten immer nur am Ersten eines Monats beginnen?
Wer hat Tips
Danke im Voraus
 
Hallo wurzlpurzl,

soweit ich es bislang mitbekommen habe, aber alles ohne Gewähr:
1. Es ist in jedem Rentenbescheid die Hinzuverdienstgrenze ausgewiesen, ich würde mir daher keine Gedanken bzgl. des Ergebnisses des zweiten Bescheids machen.
2. Renten beginnen nicht zwangsläufig am 1. eines Monats. Relevant ist der Eintritt des Leistungsfalls
.
3. Ist Rentenbeginn tatsächlich erst 1.12.08? Dies könnte ich mir nur erklären, wenn zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung die DRV noch keine EM gesehen hat, aber z.B. deine Arbeitsunfähigkeit ab 1.6.08 begann. Ist dieses Datum irgendwo in deinen Unterlagen relevant? Sonst würde ich unbedingt Rücksprache mit der DRV - ggf. über den eingeschalteten Sozialverband - halten.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,
vielen Dank für die Antwort.
Das mit dem ersten des Monats kam ja vom Sozialverband. Aber wäre nicht die erst Falschinfo dieser Dame. Daher muss ich mich halt immer 2fach vergewissern.
Der Rentenantrag war Mitte März 08, nachdem ich schon vorher 2 Jahre ununterbrochen arbeitsunfähig war. Der Unfall, auf den ich alles zurückführe war 99! Aber den Zusammenhang nachzuweisen ist schon eine jahrelange Aufgabe - bin am LSG mit der BG deswegen. Der Rentenbeginn ist der 1.04.08. Gewährt bekomme ich sie laut Bescheid am 1.12.08. Bis jetzt bekam ich einige Monate ALG1, zuvor Übergangsgeld von der DRV (Reha und Wiedereingliederung), da davor Krankengeld, das komplett ausgeschöpft wurde.
Man hatte mir bei der DRV bei der Terminvergabe für den Rentenantrag sogar gesagt, dass der Termin für die Terminvergabe als Rentenbeginn gezählt wird.
Da es mir zur Zeit sehr schlecht geht, bin ich total überfordert. Habe so viele Baustellen und kriege nichts mehr auf die Reihe.
Muss nun auch noch den Bescheid mit dem Einkommen kontrollieren. Bzgl. Beschäftigungen im Ausland habe ich da schon Fehler gesehen.n ABer ich warte noch bis zum Ende der Widersrpuchsfrist.
DANKE
 
Nun kam auch der 2. Bescheid: Vollrente auf 3 Jahre. Anfangsdatum anders als im 1. Bescheid, nun ist es der 1.10.08, aber bezahlt bekomme ich sie trotzdem erst am 1.12.08.
Da es mir gesundheitlich gerade ziemlich schlecht geht, kann ich momentan gar nichts machen. Aber ich werde Widerspruch einlegen, erstens wegen des Datums (ist ja auch wegen der BG sache wichtig), 2. wegen der Auslandsbeschäftigung und anderer formeller Fehler, und 3. weil sie schreiben, dass es aufgrund der Arbeitsmarktlags sei - Obwohl die Ärzte sagen, ich sei für alle Tätigkeiten zur Zeit voll erwerbsunfähig.
Aber bin erleichtert, wenn auch das Geld zu wenig ist zum Leben. Und die Anwaltskosten weiss ich auch nicht mehr zu bezahlen. Ich weiss von vielen, dass es erst mit dem Widerspruch geklappt hat, wenn überhaupt. Dann wäre ich vielleicht 1 Jahr ohne Geld gewesen! Jetzt kann ich auch besser planen. Wenn die Gerichtssache mit der BG nicht wäre, könnte ich jetzt für einige Zeit ins wärmere Ausland, wo es billiger ist zu leben und wo ich mich vielleicht etwas erholen könnte. Meine Wohnung muss ich eh aufgeben, da zu teuer.
Wir haben es halt einfach nicht leicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wurzlpurzl,

ich kann nur von mir schreiben, es gab zwei getrennte Bescheide und das ist auch nach erneuter richterlicher Lage so!
Also als erstes kam der teilweise vermindert Erwerbsfähig Bescheid mit einem Zeitraum bis zu meinem 65. Lebensjahr. Danach erhielt ich ca. zwei Wochen später den voll Erwerbsunfähig Bescheid der erstmal auf die üblichen drei Jahre befristet wurde.
Auch nach einem Vergleich mit der DRV bezüglich der Berechnungsgrundlage bekomme ich diese Bescheide getrennt! Bisher ist mir erstmal nur der zur teilweisen Erwerbsminderung ins Haus geflattert auf den anderen warte ich nun schon seit knapp zwei Monaten, meine Anwältin hat ihn auch schon angemahnt und den anderen Bescheid mal wieder wegen Rechenfehler an die DRV zur Neuberechnung gegeben.

Also wie immer - alles auf Raten - alles auf Zeit ... viel Geduld wünsch ich dir!
 
Wichtig!

Hallo @ Alle,
Wenn es länger als 6 Monate dauert bis der Rentenbund zahlt, bekommst Du Zinsen! hier ist der Text:

Rentennachzahlung

Wer trödelt, muss zahlen. Das giltauch für den gesetzlichen Rentenversicherer. Wird für dei Bearbeitung des Antrags länger als 6 Monatebeötigt, müssen Nachzahlungen mit ca. 4% verzinst werden. Wichtig: Die Berechnung beginnt erst, wenn der Antragsteller alle benötigten Unterlagen eingereicht hat. Bundessozialgericht Az.:B13 R 17/07 R

Hoffe das hilft ...

LG moni
 
Hallo BLn_ib,
im ersten, also über Teilrente, waren auch schon Fehler drin.Aber die Dame vom Sozialverband riet mir noch nichts zu machen, auch nicht das Gutachten anzufordern, denn sonst würde es Verzug mit dem zweiten geben. Zwischen dem ersten und 2. waren nur einige Tage. Über die Berechnungsgrundlage hat sich diese Dame bei mir nicht geäussert. Sie sagte mir, dass er formell richig wäre, trotz dass er laut Joker nicht den richtigen Anfangstermin hatte. Sie meinte nur, ich solle alle Beiträge mit Gehaltszetteln vergleichen. Das packe ich derzeit nicht. Also warte ich noch. Und dann waren da noch Fehler wegen meiner Auslandszeit.
Nun werde ich mal das Gutachten anfordern; denn ich befürchte, dass das auch nicht so astrein ist....
Bei Dir rechnet die REntenversicherung bestimmt erst nochmal alles durch, dabei geht die Akte durch verschiedene Hände. Und wenn du Pech hast, geht einer in Urlaub und lässt die Akte irgendwo im Schrank. Alles schon durchgemacht, nicht nur einmal. Und dann erst kommt die Entscheidung, ob Vollrente oder nicht; denn das kann dir auch noch passieren. Es kann auch ein negativer Bescheid kommen. Bei mir hätte auch noch ein Bescheid wegen Berufsunfähigkeit kommen können (wegen des Jahrganges). Das müsste gegebenenfalls bei dir auch erst geprüft werden, abhängig von deinem Geburtsjahr. Halt durch!
 
Hallo Wurzelpurzl,

wenn du die Gutachten anforderst, dann lege auch gleih vorsichtshalber schon mal Widerspruch gegen die Berechnungsgundlage und die nicht vorhandenen Zeiten und was dir sonst noch einfällt ein und schreibe rein das die Begründung folgt.

Besser noch du suchst dir einen guten Sozialgerichtsanwalt, der sich dann wieder mit den Bestimmungen auskennt oder suchst einen Rentenmenschen auf dazu hatte ich mal ein Thema indem ich auch Vorschläge bekommen Vergleich Gericht mit DRV = weniger Punkte für Berechnung trotz mehr Anerkenntnung.
Die Gutachten solltest du auf jeden Fall anfordern, obwohl auch die DRV diese nicht immer rausrückt - ich warte auf eins jetzt, trotz mehrfacher Nachfragen auch Anwaltsseitig und trotzdem das dieses mir die Rente endgültig brachte - bereits vier Jahre :confused:!

Zudem was sie mit den gehaltszetteln meint da hat mir damals eine damals noch BfA-Beauftragte geholfen, die hier in der Nähe als Ansprechpartnerin dient. Die kommen auch nach Hause wenns nicht anders ist und die hat mir das alles verglichen und auch von sich aus Widerspruch eingelegt. Hat nur auch nichts genützt! Erst der gerichtliche und anwaltliche Weg hat mir einen Vergleich eingebracht der natürlich nach altem Recht berechnet werden muß aber nach ganz neuem berechnet wurde. Wahrscheinlich ist das für die zu kompliziert, man will ja nichts böses unterstellen :rolleyes:.

Ich bin Berufsunfähig aber wegen meinem Jahrgang :D bekomme ich da schon lang nichts mehr und wegen Vorerkrankungen anderer Art konnte ich keine private abschleißen mit der ich mich jetzt auch rumärgern dürfte!

Eigentlich hatte ich auch schon die Sachbearbeiterin angerufen und die meinte es wären zwei Bescheide unterwegs, wo der eine nur abgeblieben ist :p naja da kümmert sich jetzt Gericht und Anwältin drum. Schließlich gibts den Vergleich und an den haben sie sich auch zu halten er wurde schließlich vom Gericht vorgeschlagen und die DRV muß auch alle laufenden und gelaufenen Kosten tragen.

Ich drück dir nochmal die Daumen, ne und aufgeben gibts bei mir nicht erst wenn die letzten Instanzen was anderes sagen würden - aber soweit bin ich noch nicht!
 
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