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Sind Folgeschäden an Handgelenken und Schultern durch jahrelanges Gehen an Unterarmgehstützen möglich?

Lindgren

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2013
Beiträge
359
Ort
Niedersachsen
Hallo, liebe Foris,

ein Gutachter schreibt in meiner Unfallsache aktuell:

"In der medizinischen wissenschaftlichen Literatur gibt es für die hier angeführten Nebendiagnosen und Symptome keine (Mit-)Verursachung."

Und darum geht:

Seit rund 12 Jahren gehe ich nach einem Verkehrsunfall an Unterarmgehstützen: ich wurde als Fußgängerin auf einem Fußgängerüberweg angefahren und dabei mein linkes Knie zerstört.

Die Versuche, das Knie durch Einsetzen eigener Spongiosa und Knochenspänen aus meinen Beckenkämmen wieder herzustellen, misslangen (3 OPs). Letztlich bekam ich 1,5 Jahre nach dem Unfall eine KnieTEP (OP 4 und 5). Leider wurde auch dadurch das Knie nicht wieder voll belastbar. Ich kann jetzt wenige Hundert Meter ohne Gehstützen laufen, nachdem ich natürlich in den ersten rund 2 Jahren komplett auf Gehstützen angewiesen war.

Leider reagierten und reagieren meine Handgelenke mit Schmerzen auf die Belastung, später auch die Schultern. Gegen Rückenprobleme aufgrund der Fehlbelastung halfen Fitnesstraining und Aquasport - beides mache ich immer noch.

Seit Ende 2014 "hängt" meine Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der ersten Instanz . Vor wenigen Tagen ging das im Juni 2022 (über 11 Jahre nach Unfall!) gerichtlich beauftragte orthopädische Gutachten ein.

Der Gutachter bestätigt zwar Schmerzen in den Handgelenken und Schultern beim Gehen an Gehstützen; die Belastungen haben aber seiner Ansicht nach keine Schäden in den Handgelenken (vllt Rhizarthrose – nicht sicher diagnostiziert) und Schultern (insbesondere links Acromioclaviculargelenkarthrose, Omarthrose, Impignment-Symptomatik, endgradige Bewegungseinschränkungen) hervorgerufen und verschlimmern sie nicht.

Er schreibt u.a.: "Der Gebrauch der Unterarmgehstützen macht sich an den unfallunabhängig erkrankten Schultern bemerkbar, aber er hat sie nicht (mit-)verursacht und verschlimmert sie auch nicht."

Die Schulterbeschwerden seien "vollständig dem schicksalhaften altersabhängigen degenerativen Leiden anzulasten. Aus den Beschwerden bei der Benutzung der Unterarmgehstützen kann nicht auf eine Kausalität geschlossen werden."

"Die Rhizarthrose ist keine Unfallfolge, auch keine mittelbare Folge oder mitursächlich auf die Unterarmgehstützennutzung zurückzuführen, sondern ein unfallunabhängiges Leiden."

Er spricht dann von "Kompensationsmechanismen und konkurrierende[n], gleichzeitig ablaufende[n] Krankheitsentwicklungen.", vermutlich basierend auf der von ihm beigezogenen Literatur, z. B. zu "Arbeitsunfall und Berufskrankheit", die sich u.a. an Gutachter der gesetzlichen UV richtet.

Unmittelbar vor dem Unfall hatte ich weder Beschwerden an den Handgelenken noch an den Schultern oder dem Rücken (durch 6x wöchentlich morgens 45 Min. Workout). Meiner Meinung nach hat der Gutachter die Rechtsprechung des BGH nicht beachtet. Bei einem zivilen Haftpflichtfall müssen Schäden nicht von mir als Geschädigter "kompensiert" werden, sondern der Schädiger muss möglichst den "Zustand wie vor dem Unfall" herstellen.

Ich möchte gern zusätzlich Literatur vorlegen, dass das Nutzen der Gehstützen doch Folgen für die Gelenke haben kann. Wenn euch Literatur bekannt ist oder ihr mir Hinweise geben könnt, wie ich weiter vorgehen kann, freue ich mich.

Übrigens hat das Gericht eine (quasi Ausschluss-)Frist zum 31.12.22 gesetzt. Mein Anwalt hat Antrag auf Fristverlängerung gestellt, der noch nicht beschieden ist.

Ich wünsche euch noch schöne Adventstage und frohe Weihnachten!

Mit besten Grüßen

Lindgren
 
Hallo Lindgren

Ich würde die behandelnden Ärzte aufsuchen und dort um Bericht bitten, dass die Beschwerden an Handgelenken&Schultern als Folge der Benutzung von Unterarmgehstützen bescheinigt wird, also als (mittelbare? Fachbegriffe folgen vermutlich noch von anderen Usern) Folge des Unfalls. Auch wichtig, dass dir bescheinigt wird, dass an Hangelenken&Schultern nach dem Unfall kein degenerativer Verschleiß festgestellt wurde. … So ein übles Spiel. Dir viel Erfolg!

LG
 
Hallo Lindgren,

das liebe www hilft häufig mal weiter:



Nimm Deine behandelnden D-Ärzte mit ins Boot und lasse Dir aufgrund der permanenten Belastung alles bestätigen.

Nutze das www und gib Deinem D-Arzt auch Vorlagen, worauf er sich berufen kann. Unterstütze ihn, dann wird er wohl hoffentlich auch
keine Befindlichkeiten haben. Suche Fachliteratur, an der "er sich hängen" kann.

Leiste Vorarbeit, dann ist es für den D-Arzt auch leichter und Du kannst ihn wahrscheinlich einfacher auf Deine Seite bekommen.

Auch überlege Dir, welche weiteren Hilfsmittel für Dich von Vorteil wären und stelle einen Antrag an Deine BG. Somit Druck Erhöhung.

Als Beispiel würde mir einfallen:


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Lindgreen,
mir ist ein konkreter Fall bekannt, bei dem eine Rhizarthrose seitens der Berufsgenossenschaft als sekundäre Unfallfolge, im Sinne eines Überlastungsschadens, anerkannt wurde. Wie sich dies bei einem Haftpflichtschaden verhält, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Gleichwohl würde ich hier unbedingt am Ball bleiben. Alles Gute.
 
Vielen Dank, ihr Lieben,

@HWS-Schaden: ich bin dabei, aber so kurz vor Weihnachten und dem Jahreswechsel... Ich habe zwar im Laufe der Jahre viele Unterlagen gesammelt, aber die müssen ggf. noch ärztlich ausgewertet werden. Ich bin dran...

@Kasandra: das von dir genannte Skript führt der Gutachter sogar an und behauptet dennoch, dass keine Unfallfolge vorliegen kann. Es habe sich alles "schicksalhaft" entwickelt. Die Entscheidung des LSG ist sehr interessant und hilfreich. Herzlichen Dank!

@Rehaschreck: vermutlich ist alles hilfreich, was meine Argumente stützt. Die Richterin hatte meinem Anwalt vor Auftragserteilung den Gutachtenauftrag zur Stellungnahme übersandt. Mein Anwalt hatte nicht nur zu verschiedenen Fragen Stellung bezogen, sondern auch darum gebeten, dem Gutachter die zu beachtende Kausalität mitzuteilen. Das hat sie abgelehnt..... Deshalb möchte ich so stark wie möglich argumentieren (lassen).

Habt einen schönen Abend!
 
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