Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo, liebe Foris,
ein Gutachter schreibt in meiner Unfallsache aktuell:
"In der medizinischen wissenschaftlichen Literatur gibt es für die hier angeführten Nebendiagnosen und Symptome keine (Mit-)Verursachung."
Und darum geht:
Seit rund 12 Jahren gehe ich nach einem Verkehrsunfall an Unterarmgehstützen: ich wurde als Fußgängerin auf einem Fußgängerüberweg angefahren und dabei mein linkes Knie zerstört.
Die Versuche, das Knie durch Einsetzen eigener Spongiosa und Knochenspänen aus meinen Beckenkämmen wieder herzustellen, misslangen (3 OPs). Letztlich bekam ich 1,5 Jahre nach dem Unfall eine KnieTEP (OP 4 und 5). Leider wurde auch dadurch das Knie nicht wieder voll belastbar. Ich kann jetzt wenige Hundert Meter ohne Gehstützen laufen, nachdem ich natürlich in den ersten rund 2 Jahren komplett auf Gehstützen angewiesen war.
Leider reagierten und reagieren meine Handgelenke mit Schmerzen auf die Belastung, später auch die Schultern. Gegen Rückenprobleme aufgrund der Fehlbelastung halfen Fitnesstraining und Aquasport - beides mache ich immer noch.
Seit Ende 2014 "hängt" meine Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der ersten Instanz . Vor wenigen Tagen ging das im Juni 2022 (über 11 Jahre nach Unfall!) gerichtlich beauftragte orthopädische Gutachten ein.
Der Gutachter bestätigt zwar Schmerzen in den Handgelenken und Schultern beim Gehen an Gehstützen; die Belastungen haben aber seiner Ansicht nach keine Schäden in den Handgelenken (vllt Rhizarthrose – nicht sicher diagnostiziert) und Schultern (insbesondere links Acromioclaviculargelenkarthrose, Omarthrose, Impignment-Symptomatik, endgradige Bewegungseinschränkungen) hervorgerufen und verschlimmern sie nicht.
Er schreibt u.a.: "Der Gebrauch der Unterarmgehstützen macht sich an den unfallunabhängig erkrankten Schultern bemerkbar, aber er hat sie nicht (mit-)verursacht und verschlimmert sie auch nicht."
Die Schulterbeschwerden seien "vollständig dem schicksalhaften altersabhängigen degenerativen Leiden anzulasten. Aus den Beschwerden bei der Benutzung der Unterarmgehstützen kann nicht auf eine Kausalität geschlossen werden."
"Die Rhizarthrose ist keine Unfallfolge, auch keine mittelbare Folge oder mitursächlich auf die Unterarmgehstützennutzung zurückzuführen, sondern ein unfallunabhängiges Leiden."
Er spricht dann von "Kompensationsmechanismen und konkurrierende[n], gleichzeitig ablaufende[n] Krankheitsentwicklungen.", vermutlich basierend auf der von ihm beigezogenen Literatur, z. B. zu "Arbeitsunfall und Berufskrankheit", die sich u.a. an Gutachter der gesetzlichen UV richtet.
Unmittelbar vor dem Unfall hatte ich weder Beschwerden an den Handgelenken noch an den Schultern oder dem Rücken (durch 6x wöchentlich morgens 45 Min. Workout). Meiner Meinung nach hat der Gutachter die Rechtsprechung des BGH nicht beachtet. Bei einem zivilen Haftpflichtfall müssen Schäden nicht von mir als Geschädigter "kompensiert" werden, sondern der Schädiger muss möglichst den "Zustand wie vor dem Unfall" herstellen.
Ich möchte gern zusätzlich Literatur vorlegen, dass das Nutzen der Gehstützen doch Folgen für die Gelenke haben kann. Wenn euch Literatur bekannt ist oder ihr mir Hinweise geben könnt, wie ich weiter vorgehen kann, freue ich mich.
Übrigens hat das Gericht eine (quasi Ausschluss-)Frist zum 31.12.22 gesetzt. Mein Anwalt hat Antrag auf Fristverlängerung gestellt, der noch nicht beschieden ist.
Ich wünsche euch noch schöne Adventstage und frohe Weihnachten!
Mit besten Grüßen
Lindgren
ein Gutachter schreibt in meiner Unfallsache aktuell:
"In der medizinischen wissenschaftlichen Literatur gibt es für die hier angeführten Nebendiagnosen und Symptome keine (Mit-)Verursachung."
Und darum geht:
Seit rund 12 Jahren gehe ich nach einem Verkehrsunfall an Unterarmgehstützen: ich wurde als Fußgängerin auf einem Fußgängerüberweg angefahren und dabei mein linkes Knie zerstört.
Die Versuche, das Knie durch Einsetzen eigener Spongiosa und Knochenspänen aus meinen Beckenkämmen wieder herzustellen, misslangen (3 OPs). Letztlich bekam ich 1,5 Jahre nach dem Unfall eine KnieTEP (OP 4 und 5). Leider wurde auch dadurch das Knie nicht wieder voll belastbar. Ich kann jetzt wenige Hundert Meter ohne Gehstützen laufen, nachdem ich natürlich in den ersten rund 2 Jahren komplett auf Gehstützen angewiesen war.
Leider reagierten und reagieren meine Handgelenke mit Schmerzen auf die Belastung, später auch die Schultern. Gegen Rückenprobleme aufgrund der Fehlbelastung halfen Fitnesstraining und Aquasport - beides mache ich immer noch.
Seit Ende 2014 "hängt" meine Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der ersten Instanz . Vor wenigen Tagen ging das im Juni 2022 (über 11 Jahre nach Unfall!) gerichtlich beauftragte orthopädische Gutachten ein.
Der Gutachter bestätigt zwar Schmerzen in den Handgelenken und Schultern beim Gehen an Gehstützen; die Belastungen haben aber seiner Ansicht nach keine Schäden in den Handgelenken (vllt Rhizarthrose – nicht sicher diagnostiziert) und Schultern (insbesondere links Acromioclaviculargelenkarthrose, Omarthrose, Impignment-Symptomatik, endgradige Bewegungseinschränkungen) hervorgerufen und verschlimmern sie nicht.
Er schreibt u.a.: "Der Gebrauch der Unterarmgehstützen macht sich an den unfallunabhängig erkrankten Schultern bemerkbar, aber er hat sie nicht (mit-)verursacht und verschlimmert sie auch nicht."
Die Schulterbeschwerden seien "vollständig dem schicksalhaften altersabhängigen degenerativen Leiden anzulasten. Aus den Beschwerden bei der Benutzung der Unterarmgehstützen kann nicht auf eine Kausalität geschlossen werden."
"Die Rhizarthrose ist keine Unfallfolge, auch keine mittelbare Folge oder mitursächlich auf die Unterarmgehstützennutzung zurückzuführen, sondern ein unfallunabhängiges Leiden."
Er spricht dann von "Kompensationsmechanismen und konkurrierende[n], gleichzeitig ablaufende[n] Krankheitsentwicklungen.", vermutlich basierend auf der von ihm beigezogenen Literatur, z. B. zu "Arbeitsunfall und Berufskrankheit", die sich u.a. an Gutachter der gesetzlichen UV richtet.
Unmittelbar vor dem Unfall hatte ich weder Beschwerden an den Handgelenken noch an den Schultern oder dem Rücken (durch 6x wöchentlich morgens 45 Min. Workout). Meiner Meinung nach hat der Gutachter die Rechtsprechung des BGH nicht beachtet. Bei einem zivilen Haftpflichtfall müssen Schäden nicht von mir als Geschädigter "kompensiert" werden, sondern der Schädiger muss möglichst den "Zustand wie vor dem Unfall" herstellen.
Ich möchte gern zusätzlich Literatur vorlegen, dass das Nutzen der Gehstützen doch Folgen für die Gelenke haben kann. Wenn euch Literatur bekannt ist oder ihr mir Hinweise geben könnt, wie ich weiter vorgehen kann, freue ich mich.
Übrigens hat das Gericht eine (quasi Ausschluss-)Frist zum 31.12.22 gesetzt. Mein Anwalt hat Antrag auf Fristverlängerung gestellt, der noch nicht beschieden ist.
Ich wünsche euch noch schöne Adventstage und frohe Weihnachten!
Mit besten Grüßen
Lindgren