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Silikonüberzug individuell f. Beinprothese / Gerichtsurteile gesucht!

marquis68

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Juli 2016
Beiträge
23
Ein freundliches Hallo in die Runde!

Hatte im Jahr 2011 einen zu hundert Prozent unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem mir unter anderem mein linkes Bein bis Höhe Oberschenkel amputiert werden mußte.

Nun muß ich sagen (48J.), daß ich es als Frau nicht so prickelnd finde generell mit einem Metallbein herumzulaufen. Schon garnicht im Sommer! Sneakersocken gehen garnicht, weil der Prothesenfuß und die Spectrasocke mit der Zeit immer schmutziger und unansehnlicher werden.

Immer nur mit langer Jeans laufen ist nicht das was man sich vorstellt!
Es geht mir auch nicht ums verstecken! Doch möchte man sich in seiner Haut wohl fühlen! Zumindest wenn man in die Öffentlichkeit geht.

Hinzu kommt noch, daß das dünne Prothesenbein die Hose in keinster Weise ausfüllt und man immer ein "riesen Flatterbein" hat. Auch rutscht/steht die Hose immer auf dem Fersenschaft auf.

Nun gut! Manche finden so ein Metallbein vielleicht cool, ich nicht so unbedingt!

Nun zu meiner Frage:
Der Schädiger will diesen Silikonüberzug nicht bezahlen.

Hier ein Link wie dieser aussieht:

http://www.ottobock.de/prothetik/beinprothetik/systemuebersicht/silikonueberzug-fuer-beinprothesen/



Gibt es Urteile in der dieses Thema bereits behandelt wurde!
Ich weiß nur von einem gg. die Krankenkasse. Jedoch wurde da die Kosmetik abgelehnt!


Vielen lieben Dank für eure Tipps!
 
Hallo Marquis,

sorry, zu Verschönerung kenne ich kein Urteil :eek: Unsere Träger ( KK und gegnerische Haftpflicht) meckern schon über Verschleiß und neue Schaftanfertigungen...
Frag deinen Orto-Techniker und bei Otto Bock nach Hilfe, Urteile liegen denen zuerst vor.

Z.B. mein Lebensgefährte hält es nur wenige Stunden und unter starken Schmerzen in der Oberschenkelprothese aus und ist dadurch EU-Rentner. Sagt die Gegnerische: "dann hätte er das TEURE C-Leg nicht gebraucht!"
Darauf meinte unser Prothesenbauer er hätte zig Urteile die unser Ansprüche belegen, Otto Bock hätte noch mehr!
Äh, eine Badeprothese hast du sicher auch? und nutzt sie auch?

Hier seh ich das Problem: so eine Badeprothese kriegst du ohne Aufwand. Nutzt sie dir?

BGB §249
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes


(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.



Wir bekamen sie ohne Nachfragen. Sie war teurer als der sehr viel wichtigere Adaptivrollstuhl, den wir viel dringender brauchen:eek:

Bleib dran! Als Frau hast du ein anderes Körperbild als ein Mann! Besteh darauf!

LG Aramis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aramis!

Vielen Dank für deine Reaktion:)

Den BGB Paragraphen kenne ich nur zu gut! Jedoch hilft er im Streitfall nicht wirklich weiter:(

Es ist ein ewiger Kampf, der auf dem Rücken der Geschädigten ausgetragen wird und wie du wahrscheinlich auch schon erfahren durftest;

"Papier ist geduldig"

Meist sitzen diese Leute am längeren Hebel, denn selber sind sie ja nicht betroffen:D

Wünsche das Beste

Gruß marquis68
 
Grüß Dich, Marquis68!

01
Ich kann Deine Ansicht nicht teilen! Mit § 249 BGB kann man sehr viel anfangen, man muss nur die Anwendung erzwingen. Zu diesem Zwecke gibt es Gerichte, da ersetzt die Vernunft des Richters die fehlende Einsicht beim Versicherer., das ganze nennt man "Urteil".

02
Genau so, wie auch die Kosten kosmetischer Operationen entschädigt werden müssen (BGH VersR 75/342, Kammergericht Berlin, VersR 80/873), genau so ist es hier auch: Du hattest vorher zwei Beine, die auch in langer Hose nicht auffällig waren, dann hast Du sie hinterher auch. Du brauchst nicht entstellt herumzulaufen.

03
Das Argument, das sei "nicht notwendig", mag bei der Krankenkasse zutreffen. Das kann offen bleiben. Du hast einen Bescheid, der das ablehnt, Du darfst Dich auf den Standpunkt stellen, dass Du darauf vertrauen darfst, dass stimmt, was da steht.
Fazit: Die Kasse zahlt's nicht.

04
Also ist die gegnerische Haftpflichtverischerung in die Zange zu nehmen.

(a)
Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung sagt, das sei nicht notwendig, ist das zwar wahr, aber rechlich unerheblich. Denn Schadensersatz ist grundsätzlich nicht nur auf das das Notwendige begrenzt, weil eine solche Bergrenzung nicht im Gesetz steht.

(b)
Die Grenze der Entschädigung ist nicht das Notwendige, sondern dort, wo das Vernünftige aufhört (§ 254 BGB).

05
Es gilt nicht als unvernünftig oder als Schadenstreiberei, bei Prothetik einen optisch möglichst unauffälligen Zustand herzustellen, um die Menschen nicht zu entstellen.
Maßgeblich ist dabei nicht, was die Versicherung als unvernünftig ansieht, sondern das, was allgemein in diesem Lande als unvernünftig gewesen wird. In einer Zeit, in der selbst für Männer Schönheitssalons Zulauf haben, wird man es nicht als Schadenstreiberei enpfinden wollen, nicht mit eine Flatterbein sich zeigen zu wollen.

06
"Keineswegs!", wird so manche Versicherung rufen, "Lesen Sie doch mal BGH NJW 75/640, da steht, dass kosmetische OPs nicht entschädigt werden."

Ach, da schau an! "Alter Wein in neuen Schläuchen":

(a)
Um was ging es denn da? Um eine 2,5 cm, KAUM SICHTBARE Narbe unterhalb des Ohres eines Mannes. Die OP hätte (damals) rd. 2.500 DM gekostet. Das sah der BGH als unvernünftig an.

(b)
Anders, als die KAUM SICHTBARE Narbe, ist das Hosenflatterbein aber auffallend. Also passt die Entscheidung nicht.

Diese Entscheidung als Beleg zu zitieren dafür, dass kosmetische OPs nicht entschädigt werden, ist juristisch frech: Aber einige scheinen sehr davon zu profitieren, dass (seit 1976) "grober Unfug" nicht mehr strafbar ist.


(c)
Zudem: 1975! Das ist also 40 Jahre her. Damals galt noch, dass ein Mann schön ist, wenn er naturgegerbt war, da war die kaum sichtbare Narbe eher interessant als entstellend. Wenn sie überhaupt einer gesehen hat! Sie war ja fast unsichtbar.

Heute geht der Mann in den Schönheitssaloon - und dass eer ein wilder, unabhängiger und abenteuerlustiger Kerl ist, das zeigt er mit seiner Fetzen-Jeans. So sind die heutigen Maßstäbe.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer!

Vielen, vielen Dank für die hilfreichen Worte, Tipps und Urteile :)
Das Problem liegt leider darin, daß mein Anwalt anscheinend keine Lust hat sich für mich mit all seinen Kenntnissen und Mitteln einzusetzen:(

Wenn ich meinem Anwalt mit dem §249 BGB komme,antwortet er:" ja so einfach könne man das dann doch nicht verallgemeinern und anwenden!

Weiterhin hat er mich jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es einfacher wäre, wenn ich eine Rechtschutzversicherung hätte!:confused:


Tja schwierig, wenn der Ex-Mann bei Trennung, jedoch noch nicht Auszug, alles Versicherungen für mich und den Sohn kündigt. Und ich mir von Hartz 4 nicht wirklich eine Rechtschutzversicherung hätte leisten können. Dann ist leider schon ein halbes Jahr später der Unfall passiert.


Wenn ich mir z.B. das Widerspruchsschreiben an das Sozialgericht(kosmetische Verkleidung) vor Augen führe, läuft es mir eiskalt den Rücken runter. Das hat niemals ein Jurist verfasst. Er hat einfach meine Darstellung der Problematik in Bezug auf die kosmetische Situation, welche ich ihm im Vorfeld habe zukommen, an das Sozialgericht gesendet. Die Darstellung von mir war nur eine grobe Zusammenfassung von meinen Gedankengängen.
Logisch das soetwas, wo den Zeilen jegliche juristische Eloquenz fehlt, sofort abgewiegelt wird.


Mittlerweile denke ich, daß er keinerlei Erfahrung hat was ein Polytrauma mit unter anderem Amputation, für Probleme mit sich führt.


Noch eine Frage an dich Isländer!

Kann es von Vorteil sein bei meinem Anwalt anzufragen ob es sinnvoll ist seine Kollegin aus der Kanzlei als Fachfrau (Medizinrecht) mit hinzuzuziehen.
Oder sollte ich soetwas tunlichst unterlassen.

Das ist mittlerweile mein vierter Anwalt und alles läuft über Prozesskostenhilfe.
Ich habe das Gefühl, daß ich für ihn in Bezug auf Verdienst uninteressant bin:( und er das so schnell als möglich vom Tisch haben möchte.

Mein Verzeiflung wird immer größer, zumal die Schädigerseite ein echt harter Knochen ist.

Vielen Dank Isländer:)

LG marquis68
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry Isländer, ich bin es nochmal!

Bei deinen unter Punkt 2 aufgeführten, in Klammern gesetzten Nummern/Buchstaben, kann ich im Internet leider nicht finden.

Vielleicht bin ich auch nur zu blöd dafür, doch auf dem normalen Google- Weg kommt da nichts:confused:


Beste Grüße marquis68
 
Hallo marquis68,


direkt helfen kann ich Dir leider nicht, aber ich weiß von meinem RA, dass er ein UO vertritt (junger Familienvater) und bei dem jetzt auch wegen Verschleiß einen neue Beinprothese ansteht.

Ich erinnere mich nicht mehr im Detail, aber da die Technik ja nun auch immer mehr Fortschritte macht, kostet die neue Prothese - ich will nicht lügen - irgendwas zwischen 50 - 60.000 Euro.

Die HPV weigert sich natürlich, das UO soll mal wieder die "Billigversion" erhalten, aber da sich ein UO nicht schlechter stehen darf wie vor dem Unfall wird die Prothese mit Kniegelenk etc. - glaube elektronisch auch - drinnen sein, weil er ja seine Kids auch die Treppen hoch tragen muss, aktiv sein mit seinem Kids, am Leben teilnehmen muss wie vor dem Unfall usw.

Der "alte Zustand" soll ja bestmöglich wieder erreicht werden.

Viele Grüße

Kasandra
 
Grüß Dich, Marquis,

01
die Urteile sind schn etwas älter. Deshalb sind sie nicht so mett im internett zu finden. Aber: In jedem Amtsgericht findest Du sie. Die Belegstellen sind: Die NJW ist die "Neue jursitische Wochenschrift". Sie ist in braunen Halbjahresbänden in jeder Amtsgerichtsbücherei. Und die Zeitschrift "VersR" ist die "Versicherungsrecht", sie strahlt Dir in einem milden dunkelgrün aus den Regalen entgegen. Die URteile sind nach wie vor aktuell. Sie werden in der juristischen Literatur nach wie vor emsig zitiert.

02
Auf Deine anderen Geseichtpunkte gehe ich ein - aber nicht heute. Morgen früh willst Du ja auch etwas knakciges frisches lesen.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Marquis68!

Also jetzt Deine Fragen!

01
Fachanwalt Medizinrecht: Hilft Dir nicht weiter, aus 2 Gründen:

(a)
Ein FachARZT hat 5-jährige Weiterbildung hinter sich. Ein FachANWALT hat 160 Std. Fortbildung hinter sich. Das heißt: Der Schritt vom RA zum Fach-RA ist kein wirklich gravierender Kompetenzgewinn.

(b)
Der FachRA für Medizinrecht lernt: Wie man als Arzt eine Kassenzulassung bekommt. Was das CE-Zeichen auf einem künstlichen Hüftgelenk für Haftungsfolgen hat. Welche Werbung eine Apotheke nicht machen darf. Wie man eine neue Pille zum Verkauf zulässt. Welche Schweigepflicht ein Tierarzt hat....von Medizin ist in dem ganzen Kurs insgesamt 0,00 an Stunden Unterricht. Du siehst, das nutzt Dir nichts.

(c)
Was was nutzt, das ist hier das Forum. Also: Nicht nur mal "vorbeiflattern, paar Brotsamen aufpicken, und Abflug", sondern: Konsequent hier drin bleiben. Denn Du brauchst nicht nur so mal 'n schnellen Tipp. Du brauchst Durchblick.

02
Zu Deinem RA und Deinem Satz: "Ich habe das Gefühl, daß ich für ihn in Bezug auf Verdienst uninteressant bin und er das so schnell als möglich vom Tisch haben möchte."

Das dürfte stimmen, woran aber nicht der RA schuld ist. Das Drama ist beachtlich:

(a)
Ein Anwalt darf ein Mandat nicht ablehnen deswegen, weil er auf Prozesskostenhilfe (= PKH) arbeiten muss. (Weshalb viele einen anderen Grund nennen, um solchen Fällen zu entgehen).

(b)
Arbeitet ein RA so einen Fall gründlich und gewissenhaft durch, so muss man mit (Faustformel, Erfahrungswert) 100 - 200 Std. Arbeit rechnen, bis man bei Gericht rechtskräftig durch ist. Auf PKH bekommt er dafür maximal (ohne Reise- und Fotokopiekosten und ähnliche "Bröserl") knapp 1.150,00 Euro (!) aus der Staatskasse.
Pro Stunde also ungefähr 1/10 dessen, was er in der gleichen Zeit für sein Büro ausgeben muss, Miete, Telefon, Sekretärin, Haftpflichtversicherung, Strom, Sozialversicherungsbeiträge, Fortbildung, Datenbankkosten.....das Ganze ist ein gigantisches Minus-Geschäft. Also: Kein Wunder, dass er seufzt.
(Das bessert sich zwar, wenn er einmal durch ist und gewonnen haben wird, aber: Bis dahin kann er's 3 - 6 Jahre lang vorfinanzieren. Und: Gewinnen muss er's....!)

(c)
Es gibt inzwischen allerdings Lösungswege, die die Motivation erhalten (Erfolgshonorar),

(d)
Diese ganze Misere hatd er Gesetzgeber verbockt. Er meint: "Na ja...die paar PKH-Fälle...das müssen die Anwälte irgendwie quersubventionieren!". Gut gemeint, schlecht gemacht. Denn wer viele große Persoenenschäden bearbeitet, der erlebt, dass die meißten seiner Kunden kein Geld hat, Unfälle machen zunächst mal arm, nicht reich!

(e)
Aber: Was soll das Lamentieren? Das ist eben so. Entweder macht man als RA ein Erfolgshonorar aus, oder man schluckt eben die Kröte. Aber es ist nicht gut, das immer wieder dem Mandanten aufs Butterbrot zu schmieren. Der kann auch nix dafür. Was soll er mit dem Gejammer denn anstellen? Du hast das Gesetz nicht gemacht.

Und damit bitte wieder zu Erfreulicherem:


03
Wie sieht's denn mit Deinem Haushaltsführungsschdaen aus?

(a)
Denkst Du gerade: "Der Haushaltsführungs-dingsbums, was is'n das? Nie gehört!"

Dann teile das mit. Denn dann weiß ich was für Dich. Da gibt's den "vergessenen 100.000,00-Euro-Schein", von dem Du noch nichts weißt.

(b)
Oder kennst Du das schon? Dann bitte, teile mit, was Du pro Monat dafür bekommst.
Einmal darf man es ihn genau erklären, aber dann muss Schluss sein. Entweder fügt man sich in die Rolle, dass man nun mal vor die Karre gespannt ist, oder man läßt's bleiben.

04
Ist folgender Gedanke schon durchdekliniert worden? Unfall weggedacht, hättest Du vermutlich wieder zu arbeiten angefangen nach der Scheidung. Doch als Schwerbehinderter findent man nicht ganz so leicht eine Stelle. (Du müsstest eigentlich eine Schwerbehinderung von etwa 60 GdB haben, vermutlich auch Merkzeichen G).
Also liegt Dein Verdienstentgang am Unfall.

Übrigens: In diesem Bereich ist das Gesetz wieder nett. Ein paar tüchtige Beweiserleichterungen können Dir helfen.

Was hast Du denn für einen schönen Beruf gelernt? Das würde interessieren, um weitere Tipps geben zu können.

ISLÄNDER


P.S.: Ich habe dieser Tage wieder im Busch Trommeln gehört: In Süddeutschland soll es irgendwo jetzt einem Dritten gelungen sein, eine öffentliche Bestellung zum Sachverständigen für Haushaltsführungschäden zu bekommen. Dann hätten wir für ganz Deutschland 3 dafür öffentlich bestellte. Die eine ist Frau Warlimont (Meckenheim, das ist Raum Bonn), die andere Frau Schah-Sedi (Rechtsanwältin in Rostock). Die Nr. 3 müsste eigentlich bald in der IHK-Liste auftauchen.

IS
 
Hallo Isländer!

Sorry, daß ich mich jetzt erst melde! Habe ein bisschen viel um die Ohren und das wirkt sich auch immer sehr auf mein "Phantom";) aus.

Melde mich in den nächsten Tagen:eek:

Beste Grüße
marquis68
 
Hallo Isländer!

1)
A)Macht es Sinn mit meinem RA offen und ehrlich zu sprechen und ihm mitteilen, daß ich mit seinem mangelnden Einsatz unzufrieden bin!

B)Immer wieder sagt er mir, wenn ich mit Urteilen oder Paragraphen komme; ja so einfach wie das da steht ist das nun auch wieder nicht. Oder so nicht anzuwenden!:confused:

C)Bei meiner Mandatsübernahme im Dez. 2015 teilte er mir mit, daß ihn die Vorarbeit und die Vorjahre überhaupt nicht interessieren. :eek:
Obgleich er mir sehr viel Hoffnung auf die Höhe und so weiter gemacht hat. Denn die vorherige Anwältin hatte alles viel zu gering angesetzt.

Nur zum aktuellen Zeitpunkt hat er glaube ich auch keinen Überblick.

D) Wie hoch sind denn so diese Erfolgshonorare?
Denn es macht für mich wenig Sinn, wenn ich nachher mehr Geld für den Anwalt ausgebe, als das ich für meinen Schaden von der Versicherung erhalten werde.


Zu deiner Frage Nr. 3 Haushaltsf.schaden

A)Davon habe ich gehört, mein Anwalt auch!

B)Angesetzt hatte er bis zum Auszug meines Sohnes 400€! Danach 353€ wöchentlich à 10€ Std.
Obwohl ich der Meinung bin, daß das noch zu wenig ist.
Die Rehaklinik schreibt ...entlassen mit 80%.
Ja super wie denn, wenn man den linken Arm garnicht bewegen und nur ein paar Schritte mit der Prothese gehen kann.

C)Es gibt von meinen Unfallschäden noch keinerlei Gutachten!

D) Schwerbehindertenausweis 100%, Merkzeichen G

-auf Amputation
-Wirbelsäule
-Arm

eine erneute Prüfung vom Versorgungsamt läuft. Habe jedoch noch nichts gehört!

E) die Schädigerseite will die Vorjahre unter den Tisch fallen lassen! Sie nimmt einen Durchschnitt (70% MDE) und macht mir ein Angebot von 570€ monatlich Haushaltsschaden!

Eine Unverschämtheit! Denn die ersten Jahre sind ja logischerweise die Schwierigeren und jetzt ist es auch nicht merklich leichter!


F) Mein Anwalt meint, der Betrag wäre OK. Zumal ein Haushaltsführungsschaden schwer zu beziffern und schwierig nachweisbar ist!



Gelernt habe ich Arzthelferin bei einem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und plast. Operationen.
Nach der Ausbildung bin ich als Sachbearbeiterin bei der Kassenärztl. Vereinigung tätig gewesen. (über 6 Jahre BAT)

Wenn der Unfall nicht passiert wäre, hätte ich Arzthelferin, Zahnarzthelferin, Krankenkasse,Klinik, Pflegeberuf oder auch mit Tieren (habe da viel Erfahrung) etwas machen können.

Mein Anwalt meint es wäre schwer zu beweisen, daß ich wieder etwas gefunden hätte.
Naja....dann müßte er sich ja wieder anstrengen und den Kopf zerbrechen:(

Zum Unfallzeitpunkt war ich 43 Jahre und kerngesund.

Was gäbe es da für Urteile speziell zum Unfallzeitpunkt ALGII Empfänger und 18 Jahre nicht mehr im Beruf gearbeitet.
Hätte ich Anspruch auf Gehalt für 6 Jahre Berufserfahrung Arzthelferin?
Oder sehen die Gerichte das anders. Das ich nur Anspruch auf Erwerbsschaden in Höhe Sozialhilfe habe?


So nun noch zu meinen Unfallschäden:

traumatisches Subduralhämatom
Hirninfarkt li. parietal
HWK 7 Fraktur
Dissection der Arteria Carotis
Laterale Klavikulafraktur li.
Korpusfraktur der Skapula li.
Mantelpneumothorax rechts
Distale Humerusfraktur li.
Oberer und unterer Plexus brachialis Schaden li.
LWK 1 Fraktur
Traumatische Bursaeinblutung re. Knie
Traumatische Amputation li Bein, höhe mitte Oberschenkel



Der Plexusschaden ist nicht ausgeheilt.
Die Humerusfraktur (Platte und Schrauben) ist nicht ausgeheilt. Jetzt eine Pseudoarthrose. Darf nicht schweres tragen.
Die LWK Fraktur ist mit Stangen und Schrauben versehen.

Ich denke man muß bei der Haushaltsschadenbrechnung auch bedenken, daß ich Linkshänder bin!

Aber mein ANwalt macht nur Wischiwaschi und hat keinen richtigen Überblick.
Er hat bei dem Gespräch überhaupt kein bisschen Druck gemacht und belächelt mich auch immer mal wieder.:mad:



GUTACHTER:

Würde es hilfreich sein überhaupt mal ein Gutachten erstellen zu lassen.
Zum einen Haushalt und zum anderen Medizin.
Was würde soetwas kosten und wahrscheinlich müßte ich wohl die Kosten tragen, da ich der Auftraggeber bin, oder


Vielen lieben Dank im voraus für deine hilfreichen Tipps auch zu den Gutachter-Namen!


Beste Grüße sendet
marquis68
 
Hallo Isländer!

Noch ein paar Nachträge zum vorherigen Schriftsatz von mir. Hier nun zum Haushaltsführungsschaden in Bezug auf Wohnsituation

Unfall war Nov. 2011

Pflegestufe 2 bis August 2013


-Wohnung ca. 60qm ( 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Abstellk.), Spülmaschine vorhanden, kein Trockner.

- überall Laminat. Im Bad Fliesen und nur Badewanne (keine Dusche)


- Möblierung normal, nicht überfüllt

- bewohnt von meinem Sohn (zum Unfallzeitpunkt 18J) mir und einem kleinen Hund (Mops) (spazierengehen/versorgen insgesamt ca. drei Std minimum am Tag)Hund ist weiterhin vorhanden!

- ich war im Besitz von einem Pferd (bis Mai 2014) und einem Pony (bis Nov. 2012) (Pferd versorgen minimum 3 Std.-4Std. am Tag) (Pony versorgen minimum 3 Std. am Tag)
Pferd und Pony mußte ich dann schweren Herzens abgeben. Zum einen aus finanzieller Sicht und wg meiner körperlichen Einschränkung.

- Wohnung liegt auf der fünften Etage, der Fahrstuhl geht nur bis zur vierten Etage und dann muß man noch 21 Stufen und einen Laubengang bewältigen

-alle Einkäufe zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigt (ab Mai 2013 PKW gekauft von Anzahlung Schmerzensgeld) PKW-Kosten will Versicherung nicht übernehmen. Parken direkt vor dem Haus mit dem PKW geht nicht. Entweder ca. 20 Meter weiter, jedoch meistens besetzt. Oder ca 50 Meter weiter mit drei Stufen ohne Geländer. (dieser Parkplatz wird im Winter nicht geräumt)

- Haushalt habe ich komplett alleine bewältigt bis zum Auszug Sohn (Okt. 2014)

- täglich gekocht

- für Sohn bin ich auch nach dem Unfall um 05.00Uhr aufgestanden und habe ihm Butterbrote und sonstiges fertiggemacht (nach Unfall so gut es ging)

-Sohn war zum Unfallzeitpunkt in einer Fortbildung vom Arbeitsamt. Hat ab August 2012 eine Lehre angefangen und im Jan. 2016 abgeschlossen.

- öffentliche Verkehrsmittel sehr gut. Da ich jedoch aufgrund der Plexuslähmung mich nicht richtig/ zu Anfang garnicht (ca. 11/2 Jahre) festhalten konnte, bin ich zu Anfang zweimal schwer im Bus gestürzt.
Interessiert die Versicherung jedoch nicht.


Mein OT-Techniker ist in Duisburg (mit Bus und Bahn sind das 9 Std. Anreise)
Meine Gehschultherapeutin war in Köln.





Hoffe der Einblick ist ausreichend um sich ein besseres Bild zu machen!


Beste Grüße marquis68
 
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