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SHT4 und trotzdem werden Folgen auf Vorerkrankung bezogen

cecil b demented

Mitglied
Registriert seit
25 Sep. 2012
Beiträge
46
Hallo ! Ich habe 2007 ein SHT 4 Grades erlitten. Jemand ist über Rot gefahren und hat mich mit 70 Sachen erwischt. Ärzte sagen, dass es ein Wunder ist, dass ich überhaupt lebensfähig bin. Der Gutachter Herr Kastrup aus Essen hat ein nicht tragbares Gutachten erstellt. Er sagte mir selbst, dass er dies für die Versicherung erstellen würde. Das Problem ist, dass ich früher mal an einer Depression gelitten habe. Er nennt dies jetzt eine endogene Psychose, und sagt dass ALLE meiner neurologischen und psychologischen Folgen nur wegen dieser wären. Die Unfallfolgen wären nur Geschmacks und Geruchs-Probleme. Die etlichen anderen Folgen bezieht er auf die Vorerkrankung. Dabei gibt es schon ein für das Sozialamt erstelltes Gutachten, dass genau das Gegenteilige diagnostiziert. Ich habe Kontakt mit einem Arzt aufgenommen, der die Möglichkeiten hat, auf die Akten der Vorerkrankung und auf die aktuellen zu schauen.. Er sagte, dass Herrn Kastrups Gutachten keinen logischen und medizinischen Sinn ergebe. Es handelt sich um einen Prof.Dr.med. Der hat alle möglichen neurologischen Tests der Vorerkrankung gesehen, und sagt dass allein diese Beweisen, dass ich keine endogene Psychose hatte. Ich möchte eine Klage verhindern und Herrn Kastrup bei der Ärztekammer melden. Mehrere Ärzte baten mich sogar darum !
Wenn jemand weiß, wie ich vorgehen kann wäre ich für jede Hilfe dankbar. Wer Beweise für ein Fehlverhalten von Kastrup in anderen Fällen hat, bitte ich dies zu Sammeln und mit einer Sammelklage an die Ärztekammer zu melden ! Impf2010
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Aktiver Sponsor sammelt im diesen Fall ! Dafür bin ich sehr dankbar ! Kämpft mit !
 
Hallo ! Ich habe 2007 ein SHT 4 Grades erlitten. Jemand ist über Rot gefahren und hat mich mit 70 Sachen erwischt. Ärzte sagen, dass es ein Wunder ist, dass ich überhaupt lebensfähig bin. Der Gutachter Herr Kastrup aus Essen hat ein nicht tragbares Gutachten erstellt. Er sagte mir selbst, dass er dies für die Versicherung erstellen würde. Das Problem ist, dass ich früher mal an einer Depression gelitten habe. Er nennt dies jetzt eine endogene Psychose, und sagt dass ALLE meiner neurologischen und psychologischen Folgen nur wegen dieser wären. Die Unfallfolgen wären nur Geschmacks und Geruchs-Probleme. Die etlichen anderen Folgen bezieht er auf die Vorerkrankung. Dabei gibt es schon ein für das Sozialamt erstelltes Gutachten, dass genau das Gegenteilige diagnostiziert. Ich habe Kontakt mit einem Arzt aufgenommen, der die Möglichkeiten hat, auf die Akten der Vorerkrankung und auf die aktuellen zu schauen.. Er sagte, dass Herrn Kastrups Gutachten keinen logischen und medizinischen Sinn ergebe. Es handelt sich um einen Prof.Dr.med. Der hat alle möglichen neurologischen Tests der Vorerkrankung gesehen, und sagt dass allein diese Beweisen, dass ich keine endogene Psychose hatte. Ich möchte eine Klage verhindern und Herrn Kastrup bei der Ärztekammer melden. Mehrere Ärzte baten mich sogar darum !
Wenn jemand weiß, wie ich vorgehen kann wäre ich für jede Hilfe dankbar. Wer Beweise für ein Fehlverhalten von Kastrup in anderen Fällen hat, bitte ich dies zu Sammeln und mit einer Sammelklage an die Ärztekammer zu melden ! Impf2010
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Aktiver Sponsor sammelt im diesen Fall ! Dafür bin ich sehr dankbar ! Kämpft mit !
Hallo cecil b demented,

oh, da geht's ja zu! Also, ich vrsuche, das zu ordnen:

01
Vorerkrankung Depressionen: War das ausgeheilt? Immerhin sollte man meinen, Psychotherapie nutze etwas. Versuche Bescheinigungen aus dieser Zeit beizubringen wie der Verlauf der Depressionen war. Möglich, dass sie geheilt waren. Oder wenigstens stabil waren.
Zwar ist dann denkbar, dass die Depressionen aufgrund der Unfallfolgen gerade bei Dir leicht wieder ausbrechen konnten. Nur: Das ist hatfungsrechtlich nicht Dein Problem. Versichert ist nicht der Unfall, wie ihn ein ideal belastbarer Mensch überstanden hätte, sondern der, der sich ereignet hat. Frech, aber wahr ausgrdrückt: Wenn ein Autofahrer einen umfährt, der besonders leicht zu schädigen ist, dann hätte er sich besser vorher überlegen müssen, ob nicht doch lieber einen anderen umfährt.

02
Das Weitere: Bei SHT Grad IV sind kognitive Störungen zu erwarten: Merkfähigkeit, Konzentrationfähigkeit, Multi-Tasking-Fähigkeit. Hier wird oft furchtbar geschlampert, da wird oft ohne nueropsychologische Testverfahren gearbeitet, obwohl das Begutachtungsstandart ist (vg. Widder/Gaudzik, Begutachtung in der Neurologie, Kap. 27.7). Ich bekam auch schon Gutachten zu sehen, da wird dann mit Kurztests für Demenz () hantiert, dabei istd as weder das Thema, noch sind Kurztests für Begutachtungen zulässig (Widder/Gaidzik, a.a.O., so schon Hartje/Poeck, Klinische Neuropsychologie, 3. Auflage 1997 (!), S. 62 ff). Auf dieser Basis kann man dann auch ein Gutachten wieder zerlegen. Was ich da schreibe, ist der Stand der Wissenschaft, weil es so in einer AWMF-Richtlinie ("Richtlinie mit TÜV") zum SHT so steht.

Aber das ist klar, das gibt einen machtvollen Kampf, also rauf auf's Pferd, und meld Dich wieder im Forum!

Viel Glück
Isländer






Hallo cecil b demented,

oh, da geht's ja zu! Also, ich vrsuche, das zu ordnen:

01
Vorerkrankung Depressionen: War das ausgeheilt? Immerhin sollte man meinen, Psychotherapie nutze etwas. Versuche Bescheinigungen aus dieser Zeit beizubringen wie der Verlauf der Depressionen war. Möglich, dass sie geheilt waren. Oder wenigstens stabil waren.
Zwar ist dann denkbar, dass die Depressionen aufgrund der Unfallfolgen gerade bei Dir leicht wieder ausbrechen konnten. Nur: Das ist hatfungsrechtlich nicht Dein Problem. Versichert ist nicht der Unfall, wie ihn ein ideal belastbarer Mensch überstanden hätte, sondern der, der sich ereignet hat. Frech, aber wahr ausgrdrückt: Wenn ein Autofahrer einen umfährt, der besonders leicht zu schädigen ist, dann hätte er sich besser vorher überlegen müssen, ob nicht doch lieber einen anderen umfährt.

02
Das Weitere: Bei SHT Grad IV sind kognitive Störungen zu erwarten: Merkfähigkeit, Konzentrationfähigkeit, Multi-Tasking-Fähigkeit. Hier wird oft furchtbar geschlampert, da wird oft ohne nueropsychologische Testverfahren gearbeitet, obwohl das Begutachtungsstandart ist (vg. Widder/Gaudzik, Begutachtung in der Neurologie, Kap. 27.7). Ich bekam auch schon Gutachten zu sehen, da wird dann mit Kurztests für Demenz () hantiert, dabei istd as weder das Thema, noch sind Kurztests für Begutachtungen zulässig (Widder/Gaidzik, a.a.O., so schon Hartje/Poeck, Klinische Neuropsychologie, 3. Auflage 1997 (!), S. 62 ff). Auf dieser Basis kann man dann auch ein Gutachten wieder zerlegen. Was ich da schreibe, ist der Stand der Wissenschaft, weil es so in einer AWMF-Richtlinie ("Richtlinie mit TÜV") zum SHT so steht.

Aber das ist klar, das gibt einen machtvollen Kampf, also rauf auf's Pferd, und meld Dich wieder im Forum!

Viel Glück
Isländer
 
Hallo cecil b demented,

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Vorerkrankung Depressionen: War das ausgeheilt? Immerhin sollte man meinen, Psychotherapie nutze etwas. Versuche Bescheinigungen aus dieser Zeit beizubringen wie der Verlauf der Depressionen war. Möglich, dass sie geheilt waren. Oder wenigstens stabil waren.
Zwar ist dann denkbar, dass die Depressionen aufgrund der Unfallfolgen gerade bei Dir leicht wieder ausbrechen konnten. Nur: Das ist hatfungsrechtlich nicht Dein Problem. Versichert ist nicht der Unfall, wie ihn ein ideal belastbarer Mensch überstanden hätte, sondern der, der sich ereignet hat. Frech, aber wahr ausgrdrückt: Wenn ein Autofahrer einen umfährt, der besonders leicht zu schädigen ist, dann hätte er sich besser vorher überlegen müssen, ob nicht doch lieber einen anderen umfährt.

02
Das Weitere: Bei SHT Grad IV sind kognitive Störungen zu erwarten: Merkfähigkeit, Konzentrationfähigkeit, Multi-Tasking-Fähigkeit. Hier wird oft furchtbar geschlampert, da wird oft ohne nueropsychologische Testverfahren gearbeitet, obwohl das Begutachtungsstandart ist (vg. Widder/Gaudzik, Begutachtung in der Neurologie, Kap. 27.7). Ich bekam auch schon Gutachten zu sehen, da wird dann mit Kurztests für Demenz () hantiert, dabei istd as weder das Thema, noch sind Kurztests für Begutachtungen zulässig (Widder/Gaidzik, a.a.O., so schon Hartje/Poeck, Klinische Neuropsychologie, 3. Auflage 1997 (!), S. 62 ff). Auf dieser Basis kann man dann auch ein Gutachten wieder zerlegen. Was ich da schreibe, ist der Stand der Wissenschaft, weil es so in einer AWMF-Richtlinie ("Richtlinie mit TÜV") zum SHT so steht.

Aber das ist klar, das gibt einen machtvollen Kampf, also rauf auf's Pferd, und meld Dich wieder im Forum!

Viel Glück
Isländer






Hallo cecil b demented,

oh, da geht's ja zu! Also, ich vrsuche, das zu ordnen:

01
Vorerkrankung Depressionen: War das ausgeheilt? Immerhin sollte man meinen, Psychotherapie nutze etwas. Versuche Bescheinigungen aus dieser Zeit beizubringen wie der Verlauf der Depressionen war. Möglich, dass sie geheilt waren. Oder wenigstens stabil waren.
Zwar ist dann denkbar, dass die Depressionen aufgrund der Unfallfolgen gerade bei Dir leicht wieder ausbrechen konnten. Nur: Das ist hatfungsrechtlich nicht Dein Problem. Versichert ist nicht der Unfall, wie ihn ein ideal belastbarer Mensch überstanden hätte, sondern der, der sich ereignet hat. Frech, aber wahr ausgrdrückt: Wenn ein Autofahrer einen umfährt, der besonders leicht zu schädigen ist, dann hätte er sich besser vorher überlegen müssen, ob nicht doch lieber einen anderen umfährt.

02
Das Weitere: Bei SHT Grad IV sind kognitive Störungen zu erwarten: Merkfähigkeit, Konzentrationfähigkeit, Multi-Tasking-Fähigkeit. Hier wird oft furchtbar geschlampert, da wird oft ohne nueropsychologische Testverfahren gearbeitet, obwohl das Begutachtungsstandart ist (vg. Widder/Gaudzik, Begutachtung in der Neurologie, Kap. 27.7). Ich bekam auch schon Gutachten zu sehen, da wird dann mit Kurztests für Demenz () hantiert, dabei istd as weder das Thema, noch sind Kurztests für Begutachtungen zulässig (Widder/Gaidzik, a.a.O., so schon Hartje/Poeck, Klinische Neuropsychologie, 3. Auflage 1997 (!), S. 62 ff). Auf dieser Basis kann man dann auch ein Gutachten wieder zerlegen. Was ich da schreibe, ist der Stand der Wissenschaft, weil es so in einer AWMF-Richtlinie ("Richtlinie mit TÜV") zum SHT so steht.

Aber das ist klar, das gibt einen machtvollen Kampf, also rauf auf's Pferd, und meld Dich wieder im Forum!

Viel Glück
Isländer

Danke für deine Hilfe ! Zu der Depression : Sie war verheilt. Und diese angebliche Psychose hatte niemals psychotische Anzeichen. Ich habe die Belege von zwei unterschiedlichen Einrichtungen, die dies beweisen. Außerdem sagt Herr Kastrup ja, dass meine aktuellen neurologischen und psychischen Probleme zu 90% auf die angebliche Psychose zurückzuführen sein. Neurologen und Psychologen, die mich nach dem Unfall behandelt haben, widerlegen dies vehement ! Ich habe schon Kontakt mit einem Arzt aufgenommen, der erhebliche Erkenntnisse auf dem Gebiet des SHT s hat, und der medizinisch beweisen kann, dass Herr Kastrup ein medinzinisch und sachlich falsches Gutachten geschrieben hat ! Zudem habe ich dank anderer Forummitgliedern die von der Ärztekammer angegebenen Grundvorraussetzungen für Gutachten begutachtet. Herr K. verstößt in Ca. 10 Fällen gegen die Vorschriften der Ärztekammer. Ich hoffe, dass allein dies eine Klage verhindert. Ich möchte auch versuchen ein Sozilarechtanwalt hinzu zu ziehen. Und Herrn Kastrup anzuzeigen ! Denn er hat bewusst falsch diagnostiziert ! In dieser Sache möchte ich dem Forum weiteres mitteilen. Vielleicht kann ich dadurch auch Kastrup geschädigten helfen !

Dann noch zu deinem Haftpflichtkommentar: Heisst dass, dass wenn ein Fahrer einen "schwächeren" verletzt, fällt dass für die Versicherung des Fahrers noch schlechter aus ?
 
Danke für deine Hilfe ! Zu der Depression : Sie war verheilt. Und diese angebliche Psychose hatte niemals psychotische Anzeichen. Ich habe die Belege von zwei unterschiedlichen Einrichtungen, die dies beweisen. Außerdem sagt Herr Kastrup ja, dass meine aktuellen neurologischen und psychischen Probleme zu 90% auf die angebliche Psychose zurückzuführen sein. Neurologen und Psychologen, die mich nach dem Unfall behandelt haben, widerlegen dies vehement ! Ich habe schon Kontakt mit einem Arzt aufgenommen, der erhebliche Erkenntnisse auf dem Gebiet des SHT s hat, und der medizinisch beweisen kann, dass Herr Kastrup ein medinzinisch und sachlich falsches Gutachten geschrieben hat ! Zudem habe ich dank anderer Forummitgliedern die von der Ärztekammer angegebenen Grundvorraussetzungen für Gutachten begutachtet. Herr K. verstößt in Ca. 10 Fällen gegen die Vorschriften der Ärztekammer. Ich hoffe, dass allein dies eine Klage verhindert. Ich möchte auch versuchen ein Sozilarechtanwalt hinzu zu ziehen. Und Herrn Kastrup anzuzeigen ! Denn er hat bewusst falsch diagnostiziert ! In dieser Sache möchte ich dem Forum weiteres mitteilen. Vielleicht kann ich dadurch auch Kastrup geschädigten helfen !
 
Grüß Dich, Cecil b demented,

ich Danke für Deinen Kommentar zu meinem Kommentar, also:

Zwei Punkte fallen mir auf:

01
Du sagst, zu 90 % sei die psychische Lage vor dem Unfall zurückzuführen.

Das ist mir nicht ganz klar. Was meint Herr Dr. Kastrup? Meint er: Der Unfall lieferte 10 % des Beitrages, die psychische Lage vor dem Unfall 90 %-? (= Variante 1) oder meint er, es sei nur zu 10 % wahrschieinlich, dass "die" heutigen Leiden auf dem Unfall zurückzuführen seien (Variante 2)?
Ich vermute aus dem Zusammenhang: Variante 1 ist die richtige Interpreation. Wenn das so sein sollte, dann - dann ist das Gutachten schon allein deshalb unbrauchbar, weil es eine Hauptursache und eine Nebenursache annimmt. Im Haftpflichtrecht gibt es keine Hauptursache und Nebenursache! Da gibts nur "Ursache" oder "nicht Ursache".
Im Haftpflichtrercht gilt: Ein Fass ist schon fast ganz voll (= Lage vor dem Unfall). Dann gießt jemand noch einen Liter rein (= Unfall), und wegen dieses einen Liters läuft das Fass über (= Schaden). Was ist jetzt die Urasche dafür, dass das Fass überläuft, dass also der Schaden eintritt?

Ausschließlich (!) der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Es mag ja sein, dass das Fass schon fast voll war, schon vor dem Unfall. Aber: Ohne den letzten Liter wäre es nicht übergelaufen. Einzig und allein der letzte Tropfen ist die Ursache.

Das bedeutet: Wenn ein Mensch besonders leicht empfänglich ist für einen Knochenbruch, z.B. weil er Glasknochen hat (Osteporose): Wer diesen Menschen angerempelt hat, so dass er hingefallen ist und einen Oberschenkelhalsbruch hatte, der hat den Bruch verursacht. Denn -Unfall mal weggedacht-: Ohne den Unfall wäre der Knochen nicht gebrochen. Die Wahrheit, dass diese Mensch besonders gefährdet war ("Fass schon ganz voll") ist rechtlich unbeachtlich (BGH NJW 96/2425; ganz einhellige Ansicht). Etwas anderes wird, wenn der Verischerer beweisen kann, dass der gleiche Schaden so oder so eingetreten wäre. Das wird oft versucht - selten erreicht.

Mit ist ein Fall bekannt (LG München II 14 O 4057/10): Ein Busfahrer hatte schwer zu schleppen an seinem Schicksal: Durch Unfälle hat er erst seine Tochter, dann seinen Sohn verloren, da hatte er keine Kinder mehr. Doch irgendwie ist er damit (schlecht) zu Rande gekommen. Als sein Linienbus ausnahmsweise mal leer war, krachte ein Kieslaster mit solcher Wut in den Bus, dass der Busfahrer durch die geschlossene Glastür auf die Straßegeflogen ist, dort wäre er beinahe nochmal überrollt worden. Der Busfahrer kam nicht über dem Gedanken, was los gewesen wäre, wären in dem Bus -wie üblich- 40 SChulkinder gewesen. Er bekam eine Belastungsstörung, konnte nicht mehr Bus fahren.
Zwar überzeugte sichd as Gericht davon, dass der Busfahrer schon arg an seinem Schicksal zu beißen hatte, doch bis zum Unfall immerhin sein Leben meisterte. Der Unfall aber, bei dem der Busfahrer nur SChnittwunden erlitt, der brachte das Fass zum Überlauf. VOLLER SChadensersatz für den Busfahrer! Kein Abzug wegen "vorbestehender Belastungslage".

Wird's jetzt richtig Licht?

Falls aber Variante 2 zutrifft, meld Dich mal kurz.


02
Oh, Geschmacks- und Riechstörungen? Oh, das klingt neurootologisch danach, als könnten noch ganz andere Sachen in Betracht kommen:
Schwindel? Unsichheitsgefühl? Denkbar auch: Hören wie durch Watte? Hörverlust (schwerhörig?), Ohrgeräusche (Tinnitus)? Probleme mit Kauen, Zähnen, Schlucken?

Wie siehts denn damit aus?


Meld Dich mal wieder

ISLÄNDER







Wie ist das bei der Haftpflicht?
 
Hallo Cecil,

Deine Berichte haben mich sehr mitgenommen, vor allem weil bei mir auch eine Begutachtung durch Herrn Dr. Kastrup bevorsteht. Du wolltest ja gegen Ihn vorgehen. Ist da schon was bei rausgekommen? Konntest Du mit den Gegengutachten was erreichen?

Schöne Grüße
Rafael Röger
 
Hallo Mardy

willkommen im Forum, ja wenn man sich hier durch die Beiträge liest, kann es einem himmel angst werden.

Kleiner Tipp: direkt über den Zeilen steht immer, wann dieser hier veröffentlicht worden ist. Cecil hat ihn 2012 geschrieben, sowie Isländer im gleichen Jahr darauf geantwortet.

Drückst du unter der bunten quadratischen Buchstabenmarke auf den blau unterlegten Namen des Beitragsschreiberes, erscheint die Info über den Schreiber. Cecil ist das letzte Mal 2013 aktiv gewesen.

Und noch ein Tipp, das eine oder andere Mal lesen die Gegner hier mit, also Versicherungen, BG oder ähnliche, also überlege dir gut, ob du deinen wirklichen Namen hier Preis gibst.

Ab 25 Beiträgen kannst du private Nachrichten verschicken und dort denen, die es benötigen deinen wahre Identität öffnen, da können dann nur die mitlesen, denen du direkt persönlich schreibst. So werden auch Namen von Ärzten, Kliniken etc genauer mitgeteilt. Denn eine Positivliste ist sehr schwierig zu veröffentlichen. Es ist halt ein Erfahrungsaustausch hier.

Lieben Gruß
Teddy
 
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