Hallo ! Ich habe 2007 ein SHT 4 Grades erlitten. Jemand ist über Rot gefahren und hat mich mit 70 Sachen erwischt. Ärzte sagen, dass es ein Wunder ist, dass ich überhaupt lebensfähig bin. Der Gutachter Herr Kastrup aus Essen hat ein nicht tragbares Gutachten erstellt. Er sagte mir selbst, dass er dies für die Versicherung erstellen würde. Das Problem ist, dass ich früher mal an einer Depression gelitten habe. Er nennt dies jetzt eine endogene Psychose, und sagt dass ALLE meiner neurologischen und psychologischen Folgen nur wegen dieser wären. Die Unfallfolgen wären nur Geschmacks und Geruchs-Probleme. Die etlichen anderen Folgen bezieht er auf die Vorerkrankung. Dabei gibt es schon ein für das Sozialamt erstelltes Gutachten, dass genau das Gegenteilige diagnostiziert. Ich habe Kontakt mit einem Arzt aufgenommen, der die Möglichkeiten hat, auf die Akten der Vorerkrankung und auf die aktuellen zu schauen.. Er sagte, dass Herrn Kastrups Gutachten keinen logischen und medizinischen Sinn ergebe. Es handelt sich um einen Prof.Dr.med. Der hat alle möglichen neurologischen Tests der Vorerkrankung gesehen, und sagt dass allein diese Beweisen, dass ich keine endogene Psychose hatte. Ich möchte eine Klage verhindern und Herrn Kastrup bei der Ärztekammer melden. Mehrere Ärzte baten mich sogar darum !
Wenn jemand weiß, wie ich vorgehen kann wäre ich für jede Hilfe dankbar. Wer Beweise für ein Fehlverhalten von Kastrup in anderen Fällen hat, bitte ich dies zu Sammeln und mit einer Sammelklage an die Ärztekammer zu melden !
Impf2010
Aktiver Sponsor sammelt im diesen Fall ! Dafür bin ich sehr dankbar ! Kämpft mit !
Hallo cecil b demented,
oh, da geht's ja zu! Also, ich vrsuche, das zu ordnen:
01
Vorerkrankung Depressionen: War das ausgeheilt? Immerhin sollte man meinen, Psychotherapie nutze etwas. Versuche Bescheinigungen aus dieser Zeit beizubringen wie der Verlauf der Depressionen war. Möglich, dass sie geheilt waren. Oder wenigstens stabil waren.
Zwar ist dann denkbar, dass die Depressionen aufgrund der Unfallfolgen gerade bei Dir leicht wieder ausbrechen konnten. Nur: Das ist hatfungsrechtlich nicht Dein Problem. Versichert ist nicht der Unfall, wie ihn ein ideal belastbarer Mensch überstanden hätte, sondern der, der sich ereignet hat. Frech, aber wahr ausgrdrückt: Wenn ein Autofahrer einen umfährt, der besonders leicht zu schädigen ist, dann hätte er sich besser vorher überlegen müssen, ob nicht doch lieber einen anderen umfährt.
02
Das Weitere: Bei SHT Grad IV sind kognitive Störungen zu erwarten: Merkfähigkeit, Konzentrationfähigkeit, Multi-Tasking-Fähigkeit. Hier wird oft furchtbar geschlampert, da wird oft ohne nueropsychologische Testverfahren gearbeitet, obwohl das Begutachtungsstandart ist (vg. Widder/Gaudzik, Begutachtung in der Neurologie, Kap. 27.7). Ich bekam auch schon Gutachten zu sehen, da wird dann mit Kurztests für Demenz () hantiert, dabei istd as weder das Thema, noch sind Kurztests für Begutachtungen zulässig (Widder/Gaidzik, a.a.O., so schon Hartje/Poeck, Klinische Neuropsychologie, 3. Auflage 1997 (!), S. 62 ff). Auf dieser Basis kann man dann auch ein Gutachten wieder zerlegen. Was ich da schreibe, ist der Stand der Wissenschaft, weil es so in einer AWMF-Richtlinie ("Richtlinie mit TÜV") zum SHT so steht.
Aber das ist klar, das gibt einen machtvollen Kampf, also rauf auf's Pferd, und meld Dich wieder im Forum!
Viel Glück
Isländer
Hallo cecil b demented,
oh, da geht's ja zu! Also, ich vrsuche, das zu ordnen:
01
Vorerkrankung Depressionen: War das ausgeheilt? Immerhin sollte man meinen, Psychotherapie nutze etwas. Versuche Bescheinigungen aus dieser Zeit beizubringen wie der Verlauf der Depressionen war. Möglich, dass sie geheilt waren. Oder wenigstens stabil waren.
Zwar ist dann denkbar, dass die Depressionen aufgrund der Unfallfolgen gerade bei Dir leicht wieder ausbrechen konnten. Nur: Das ist hatfungsrechtlich nicht Dein Problem. Versichert ist nicht der Unfall, wie ihn ein ideal belastbarer Mensch überstanden hätte, sondern der, der sich ereignet hat. Frech, aber wahr ausgrdrückt: Wenn ein Autofahrer einen umfährt, der besonders leicht zu schädigen ist, dann hätte er sich besser vorher überlegen müssen, ob nicht doch lieber einen anderen umfährt.
02
Das Weitere: Bei SHT Grad IV sind kognitive Störungen zu erwarten: Merkfähigkeit, Konzentrationfähigkeit, Multi-Tasking-Fähigkeit. Hier wird oft furchtbar geschlampert, da wird oft ohne nueropsychologische Testverfahren gearbeitet, obwohl das Begutachtungsstandart ist (vg. Widder/Gaudzik, Begutachtung in der Neurologie, Kap. 27.7). Ich bekam auch schon Gutachten zu sehen, da wird dann mit Kurztests für Demenz () hantiert, dabei istd as weder das Thema, noch sind Kurztests für Begutachtungen zulässig (Widder/Gaidzik, a.a.O., so schon Hartje/Poeck, Klinische Neuropsychologie, 3. Auflage 1997 (!), S. 62 ff). Auf dieser Basis kann man dann auch ein Gutachten wieder zerlegen. Was ich da schreibe, ist der Stand der Wissenschaft, weil es so in einer AWMF-Richtlinie ("Richtlinie mit TÜV") zum SHT so steht.
Aber das ist klar, das gibt einen machtvollen Kampf, also rauf auf's Pferd, und meld Dich wieder im Forum!
Viel Glück
Isländer