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SHT - Gutachten BG unzureichend

CandyCane

Nutzer
Registriert seit
6 Mai 2015
Beiträge
2
Hallo ,

nachdem ich dazu noch ned wirklich was passendes gefunden habe , dachte ich mir , erstelle ich mal selber ein neues Thema dazu .

Ich hatte 2013 einen Wegeunfall , wurde auch von der BG anerkannt und alles . Jetzt war ich im Mai 2014 im BGU Turnau zur Gutachtenerstellung . Die ergebnisse habe ich dann Feb. 2015 erhalten . Außerdem war ich in etwa des selben Zeitraumes auch zum Gutachten für die PUV bei Ärzten . Von der PUV habe ich die Ergebnisse schon ende Juni erhalten , mit einem invaliditätsgrad von 45% ( ab 50% gibts lebenslange Rente .. ) . Beim Gutachten der BG kam ein Anrecht auf Rente mit einem MdE von 20% bis 31.12.2014 raus , allerdings aufgrund des selben Gutachtens auch , dass mir ab 01.01.2015 keine Rente mehr zusteht .

Folgendes is zu sagen , ich hatte einen Autounfall mit SHT , Subduralhämatom , Mittellinienshift , Hirnödem , Kalottenfraktur , multiple Mittelgewichtsfrakturen , Orbitadachfraktur , Orbitawandfraktur , Orbitabodenfraktur , Monokelhämatom , Hyposphagma , Nasenpyramidenfraktur , Lungenkonfusion , Nierenkonfusion mit einriss , Querfortsatzfraktur LWK , latente Hypothyreose und Hirnblutung .
Wie man sieht , doch etliches kaputt . Logischerweise leide ich noch immer an Folgeerscheinungen des Unfalls .

Ich habe jeden Tag Kopfschmerzen , mal stärker mal weniger stark , Schwindel , Übelkeit , Wortfindungsprobleme , Rückenschmerzen , Knieschmerzen , wackelnde und schmerzende Zähne , Narbenverwachsungen , Narben , Schlaflosigkeit , geschwächtes Immunsystem , ..
Und ganz ehrlich , was meint ihr denn , allein jeden Tag Kopfschmerzen und keine Nacht Durchschlafen bietet doch schon einen MdE von über 20 , oder

Das bemerkenswerte bei dem ganze ist , meine PUV hat angst , dass ich auf 50 oder mehr % komme und die BG drückt es künstlich auf unter 20% .
Außerdem wurde beim Gutachten von der BG drei Medizinische Bereiche ausgelassen , nämlich : Neurologisch , Orthopädisch und HNO .
Das ganze ist schon beim Anwalt , wie schätzt ihr denn die Situation so ein ?

Danke für eure Rückmeldungen .
Gruß
CandyCane
 
Hallo CandyCane,

willkommen hier im Forum.
Die eine oder andere Frage kann ich dir beantworten, z. B. Kopfschmerzen und nicht durchschlafen min. 20%, wird es nie und nimmer geben! Ich glaube bei mir wurde das nicht mal erwähnt, aufgenommen! Bist du schon einmal in einem Schlaflabor gewesen? Zum untermauern deiner Aussagen diesbezüglich? Sicherlich wird sich noch der eine oder andere melden und etwas dazu schreiben. Frage an alle:"Kann überhaupt jemand von euch durchschlafen?" Gibt es Menschen die durchschlafen? Wünsche dir alles Gute und viel Glück.
 
Hallo ptpspmb ,

Danke für deine Antwort .

das komische aber is do , dass bei da PUV das neurologische Gutachten im Moment bei 40% liegt aber auf jeden Fall bei 30% mein leben lang bleiben wird . Daher macht das ganze mit unter 20% überhaupt keinen Sinn , oder

Liebe Grüße ;)
 
Hallo CandyCane,

ja das ist so eine Sache!
Es werden nach Versicherung unterschiedliche Gesichtspunkte festgelegt! Siehe Versicherungsbedienungen! Bei der einen wird nach der noch vorhanden Leistung gefragt / geschaut, bei der andern nach den nicht mehr möglichen Leistungen! Oben in der Suchfunktion kann du Begriffe eingeben und gezielt danach suchen!
 
Hallo CandyCane,

da hat es dich ja übelst erwischt! Eine Prognose wird dir hier keiner geben können, wie sich das alles entwickelt, aber du kannst selbst dafür sorgen, dass es eine solide Grundlage gibt:

- sammle ALLE Unterlagen (am besten chronologisch): Arztbriefe, Rehaberichte, Röntgen-, MRT-Aufnahmen usw. Frage auch gezielt in allen Krankenhäusern, in denen du behandelt wurdest, nach der Patientenakte und lasse dir davon eine Kopie geben.

Versuche, auch in Zukunft Befunde zu erhalten, die detailliert deine ganzen Beschwerden aufzeigen. Es ist mühsam, denn das bedeutet, dass du regelmäßig - trotz Schmerzen und allem - bei deinen Ärzten vorsprechen musst.

Warst du schon wegen der Schmerzen beim Schmerztherapeuten? Wenn nicht, solltest du das unbedingt in Angriff nehmen, damit so schnell wie möglich etwas dagegen getan wird - und wenn es nur die Dokumentation deiner Schmerzen ist ...

Mit deinen gesammelten Unterlagen kann dann dein Anwalt schon mal arbeiten ...

Bist du in neurologischer/neuropsychologischer Behandlung? Falls du noch nicht in neuropsychologischer Behandlung bist, versuche, eine solche zu bekommen. Dort werden deine Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen untersucht, dokumentiert und es wird mit dir an einer Verbesserung bzw. Kompensationsstrategie gearbeitet, wie du damit besser zurecht kommen kannst.

Gib hier im Forum einmal das Stichwort "Neuropsychologie" ein und du wirst vieles dazu finden. Eine Behandlerliste und Infos findest du hier: http://www.gnp.de/_de/fs-Behandlerliste-Gesamtliste.php

Zur PUV: am Ende der 3 Jahre wird es ja eine 2. Begutachtung geben. Dafür ist es wichtig, anständige GA zu bekommen, die deine Einschränkungen auch fachmännisch einschätzen können. Da muss dein Anwalt dafür sorgen, dass wirklich ALLE medizinischen Richtungen ein Gutachten erstellen: Neurologe, Neuropsychologe, Orthopäde, Schmerztherapeut, Internist, ... Da hast du ja reichlich Bedarf in alle Richtungen - leider.

In Sachen BG muss dein Anwalt sehen, dass auch dort alle Beschwerden berücksichtigt werden!

Falls du auch psychische Schwierigkeiten hast, den Unfall zu verarbeiten, scheue dich nicht, dir auch psychologische Hilfe zu holen!

Hast du bereits einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt? Wenn nicht, würde ich auch dies in Angriff nehmen ...

Du wirst hier sicher weitere Unterstützung erhalten.

Vor allen Dingen wünsche ich dir gute Besserung und dass dir geholfen wird!

Rudinchen
 
Hallo Zusammen,

Zur PUV: am Ende der 3 Jahre wird es ja eine 2. Begutachtung geben.

Nö Rudinchen, nur wenn sich der Versicherer das ausdrücklich mit der Erklärung zur Leistungspflicht vorbehält und das auch durchführt, ansonsten muss der Versicherte eine abschließende Begutachtung ausdrücklich beantragen (und zwar früh genug vor Ablauf der 3 Jahres Frist).


Ansonsten gilt - gibt es keine Erklärung zur Leistungspflicht des Versicherers mit dem Vorbehalt der Nachprüfung = kein Recht des Versicherers auf erneutes Gutachten oder Nachbegutachtung.
 
BG-Gutachten/er Dr. Steinebach

Hallo ,

Typischer BG-Gutachter, schreibt genau das Gegenteil was er mit einem Patienten bespricht,und es bewahrheitet sich der bekannte Spruch
,,-eine Krähe kackt der anderen kein Auge aus-,,
sowie --die Götter in weiß wir sind unantastbar--,,.
das beste wäre er wäre direkt im BG-Gebäude untergebracht, da die Menschen die er Begutachten soll ja meistens selber SCHULD SIND AN IHREM PECH BZW: DER KRANKHEIT(Unfall) man kann solche GA. leider nicht ablehnen, da ja nur IHRE GUTACHTEN VON BG-Seite anerkannt werden,
das ist nicht anders wie in der Politik
--TANGO KURRUPTI --
läßt Grüßen.
 
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