JoachimD.
Nutzer
Hallo Sabine,
das Thema volle Erwerbsminderunsrente klärst Du besser bei einem Rentenberater bzw. Anwalt. Die Rentenberater gibt es z.B. bei den Gewerkschaften, die DRV berät auch.
Denn Antrag musst Du aber dann selbst stellen!
Ja und dann gibt es noch ehrenamtliche Rentenberater evtl. im Rathaus / Gemeinde anrufen!
Vorsicht bei irgendwelchen Kostenpflichtigen Internetangeboten! Alles andere habe ich Dir bei Deiner anderen Frage geschrieben (anderen Thread).
Für der Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist Voraussetzung, dass in den zurückliegenden fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge einbezahlt wurden.
Bei der Erziehung eines Kindes verlängert sich dieser Fünfjahreszeitraum um zehn Jahre,da die Zeit bis Vollendung des 10 Lebensjahres als sog. Berücksichtigungszeit angerechnet wird.
Dies bedeutet konkret, dass in diesen Fällen eine erwerbsminderungsrente bezogen werden kann,wenn innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge einbezahlt wurden.
Für Eltern,die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen und deshalb nicht berufstätig sind, bleibt also der Versicherungschutz im Falle des Eintritts einer Erwrbsminderung für diesen Zeitraum erhalten.
Also lass Dich einmal auf diesem Hintergrund hin beraten! Danach könntest Du noch einen Antrag stellen!
Gruss Joachim
das Thema volle Erwerbsminderunsrente klärst Du besser bei einem Rentenberater bzw. Anwalt. Die Rentenberater gibt es z.B. bei den Gewerkschaften, die DRV berät auch.
Denn Antrag musst Du aber dann selbst stellen!
Ja und dann gibt es noch ehrenamtliche Rentenberater evtl. im Rathaus / Gemeinde anrufen!
Vorsicht bei irgendwelchen Kostenpflichtigen Internetangeboten! Alles andere habe ich Dir bei Deiner anderen Frage geschrieben (anderen Thread).
Für der Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist Voraussetzung, dass in den zurückliegenden fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge einbezahlt wurden.
Bei der Erziehung eines Kindes verlängert sich dieser Fünfjahreszeitraum um zehn Jahre,da die Zeit bis Vollendung des 10 Lebensjahres als sog. Berücksichtigungszeit angerechnet wird.
Dies bedeutet konkret, dass in diesen Fällen eine erwerbsminderungsrente bezogen werden kann,wenn innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge einbezahlt wurden.
Für Eltern,die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen und deshalb nicht berufstätig sind, bleibt also der Versicherungschutz im Falle des Eintritts einer Erwrbsminderung für diesen Zeitraum erhalten.
Also lass Dich einmal auf diesem Hintergrund hin beraten! Danach könntest Du noch einen Antrag stellen!
Gruss Joachim