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Sht 2-3 Grades und Interzebralle Blutung

Hallo Sabine,

das Thema volle Erwerbsminderunsrente klärst Du besser bei einem Rentenberater bzw. Anwalt. Die Rentenberater gibt es z.B. bei den Gewerkschaften, die DRV berät auch.
Denn Antrag musst Du aber dann selbst stellen!
Ja und dann gibt es noch ehrenamtliche Rentenberater evtl. im Rathaus / Gemeinde anrufen!
Vorsicht bei irgendwelchen Kostenpflichtigen Internetangeboten! Alles andere habe ich Dir bei Deiner anderen Frage geschrieben (anderen Thread).

Für der Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist Voraussetzung, dass in den zurückliegenden fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge einbezahlt wurden.

Bei der Erziehung eines Kindes verlängert sich dieser Fünfjahreszeitraum um zehn Jahre,da die Zeit bis Vollendung des 10 Lebensjahres als sog. Berücksichtigungszeit angerechnet wird.
Dies bedeutet konkret, dass in diesen Fällen eine erwerbsminderungsrente bezogen werden kann,wenn innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge einbezahlt wurden.
Für Eltern,die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen und deshalb nicht berufstätig sind, bleibt also der Versicherungschutz im Falle des Eintritts einer Erwrbsminderung für diesen Zeitraum erhalten.
Also lass Dich einmal auf diesem Hintergrund hin beraten! Danach könntest Du noch einen Antrag stellen!

Gruss Joachim
 
Hallo!
Weiß jemand von euch was über Schwerbehinderung und Erwerbsminderung.Ich habe im letzten Jahr ein Antrag auf Verschlimmerung beim Versorgungsamt gestellt.Hatte bis Anfang 2008 50% und habe jetzt 80%.Das ist durch meinen Unfall mehr geworden.Im Oktober habe ich dann vom BGU 20% Erwerbsminderung bekommen.Ich bin aber seit 2Jahren nicht mehr am Arbeiten.Muß die Erwerbsminderung jetzt die Versicherung des Unfallfahrers bezahlen ?Oder ist das zu wenig an % ?
Mir ist gerade aufgefallen das ich das etwas falsch geschrieben habe ,Ich habe bis vor 2 jahren aber nur auf 400 Euro gearbeitet.
 
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