Hallo Oerni,
du alter Rechtsquerulant
Jojo, dein Credo.... leider leider so spielt die Musik vor allem beim LSG!
Ich nenne es schon eine Art Willkür, die Genossen vom LSG BW, LSG By. und BG sind in überwiegenden
Fällen, wie Bruder und Schwester fest verbunden.
Ich- wir haben ein LSG Urteil im Portfolio, da hatten die Genossen und Genossinnen, mal ein guten Tag
und so was die Schnauze von der BG, BSG und Schönberger mit BG Kameraden voll.
Das gleiche doppelt vom SG, aber die BG wäre nicht die BG, dass kennen wir nur zu gut.
Ich habe ein mehr oder weniger vom Resümee einfaches-schlechtes 103 SGG Gutachten vor mir
(der Prof. sitzt mit der BG am Tisch und der Genosse Richter hatte auch schon das Vergnügen)
Zugleich ein überwiegend Inhaltlich gutes 109 SGG von einem Prof., die Kausalität etc. ist schön dargelegt.
Im Urteil lässt der Richter sein befangenen Prof. BG Kameraden natürlich:
er lebe hoch, er lebe hoch, er lebe dreimal hoch“
Beim 109 Gutachter tat er so..... als hätte ihn nicht gegeben und man hat keine Chance mehr
dem Genossen Richter, einen Einlauf zu verpassen.
Die BSG Nichtzulassungsbeschwerde ist oft nicht mehr, als ABM Maßnahme.
Grüße