Hallo,
04/2016 habe ich einen (vorläufigen) Bescheid bekommen (Nachzahlung v. 2005-2015).
Einen endgültigen Bescheid (dieser bezieht sich auf den o.g.) am 09/2016. In diesem Bescheid steht:
.... von Amts wegen u. im Anschluss an den Bescheid v. 04/2016 werden die v. Einkommen abhängigen Versorg.bezüge gem. § XY v. 1.1.16 an nachträglich endgültig festgestellt.
Die v. Einkommen abhäng. Versorg.leistungen werden gemäß § XY nunmehr endgültig festgestellt.
Wenn ich jetzt einen Überprüf.antrag nach SGB X, § 44 mache, der ja innerhalb 1 Jahres gemacht werden muß, bekomme ich dann mein zu wenig ausbezahltes Geld ab 2005 erstattet o. nur die letzten 4 Jahre?
Gilt für den Antrag nach § 44, der endgültige Bescheid v. 09/2016 (da wäre ich ja noch in der Jahresfrist drin)?
Gibt es eine andere Möglichkeit, außer dem § 44, so dass ich eine korrekte Nachzahlung erhalte?
Vielen Dank für eure Hilfe, bei Fragen bitte melden.
Grüße
Marcela
PS: Das Amt hat vergessen mir meinen gesetzl. zustehenden Freibetrag abzuziehen, daher habe ich weniger ausbezahlt bekommen, was eigentlich zustehen würde.
__________________
Besser auf neuen Wegen etwas stolpern - als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten
04/2016 habe ich einen (vorläufigen) Bescheid bekommen (Nachzahlung v. 2005-2015).
Einen endgültigen Bescheid (dieser bezieht sich auf den o.g.) am 09/2016. In diesem Bescheid steht:
.... von Amts wegen u. im Anschluss an den Bescheid v. 04/2016 werden die v. Einkommen abhängigen Versorg.bezüge gem. § XY v. 1.1.16 an nachträglich endgültig festgestellt.
Die v. Einkommen abhäng. Versorg.leistungen werden gemäß § XY nunmehr endgültig festgestellt.
Wenn ich jetzt einen Überprüf.antrag nach SGB X, § 44 mache, der ja innerhalb 1 Jahres gemacht werden muß, bekomme ich dann mein zu wenig ausbezahltes Geld ab 2005 erstattet o. nur die letzten 4 Jahre?
Gilt für den Antrag nach § 44, der endgültige Bescheid v. 09/2016 (da wäre ich ja noch in der Jahresfrist drin)?
Gibt es eine andere Möglichkeit, außer dem § 44, so dass ich eine korrekte Nachzahlung erhalte?
Vielen Dank für eure Hilfe, bei Fragen bitte melden.
Grüße
Marcela
PS: Das Amt hat vergessen mir meinen gesetzl. zustehenden Freibetrag abzuziehen, daher habe ich weniger ausbezahlt bekommen, was eigentlich zustehen würde.
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