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SGB und VwVfG .Ein Stock ; ein Stein ; ein Ausfallschritt

Selfmakemulti

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Registriert seit
30 Mai 2009
Beiträge
35
Hallo an alle ,

dafür das sich hier nicht nur Hilfesuchende tummeln , muß mitlerweile ja kein Blatt mehr vor den Mund genommen werden.

Was allerdings bisher meiner Meinung nach noch Aufklärung und Abklärung bedarf , ist das unterlassene Hilfeleistung und Diskriminierung juristisch betrachtet ,einen zu geringen Stellenwert bei den Duldern und Zuständigen hat , da ja keine eigene
Materie verwaltet wird und Entscheidungen über andere den eigenen Sinn auf ein Korn im Getriebe dezimieren dürfte.

Ich würde es begrüßen wenn beide Seiten sich aneinander annähern.Ein System ist nur so perfekt wie das schwächste
Element und im laufe der Evolution hätte sich der Mensch über das Niveau des Netzbeschmutzers entwickeln sollen ,
statt sich mit Schädigungen und den Folgen rumärgern zu müssen.

Wenn sich das Niveau wieder dem eigentlich Auftrag nähert und sich soziale Verwaltung nicht mehr verstecken muß ,ist auch wieder Zeit die Unterschiede als Veränderung zu erkennen und das eine Entscheidung auch ein Neubeginn sein kann.

Hilfe zur Selbsthilfe ist nur eine Option, Selbstheilungskräfte nicht garantiert und Justizia hat nunmal keine Hand frei.

Vllt. sich sich ja eine Lösung finden , damit das Recht sich auch richtig anfühlt.
 
Hallo Selfmakemulti,



Dein Wort in Gottes Ohr!

Leider in der Realität in absehbarer Zukunft nicht umsetzbar.

Im SGG herrscht seitens der SVT und der Gerichte das Gewohnheitsrecht und was sich inzwischen eingebürgert hat bzw. ausschließlich der Kostenreduktion dient.
Wäre das nicht so gewollt, wären entsprechende Gesetze vom Gesetzgeber gemacht worden.

M.E. wie vor dem 2-Weltkrieg wird sich das Gesetz so ausgelegt wie es sich das Gericht/SVT ausinterpretieren könnte und nicht so
wie es Ursprünglich gedacht war, um Kosten zu sparen.

Zur Not bekommt der Geschädigte halt ALG-2 oder DRV-Rente, auf Kosten der Allgemeinheit der Versichertengemeint.

Dann wundern sich alle, warum die Kassen leer sind, wenn die falschen SVT in Anspruch genommen werden müssen und der
Geschädigte mit seiner Gesundheit den Preis dafür zahlen muss bzw. auf seinem Gesundheitsschaden selbst sitzen bleibt,
obwohl es laut zb. SGB VII dafür keine Rechtfertigung gibt im Gegenteil es muss entschädigt werden, wenn ein
Gesundheitsschaden (ab. MdE 20) verbleibt.

Das Ganze könnte ganz leicht vom Gesetzgeber entschärft werden, wenn die vielen Schlupflöcher für die SVT abgeschafft werden.

Es fängt doch bei der Amtsermittlung an die Behörde bestimmt den Umfang selbst und ist an Anträge usw. des VN nicht gebunden.
Damit sind doch der Willkür unserer Perfekten-Selbstverwaltung Tür und Tor geöffnet, mit dem VN Katz und Maus zu spielen mit Hilfe der Gerichte.
Wo sollten hier Anreize geschaffen sein, damit sich die SVT zb. ans SGB X u. VII usw. halten müssten? Richtig den Anreiz gibt es erst gar nicht!

Es gibt auch keine Vorrichtung oder System, die, wenn die SVT Ihren gesetzlichen Auftrag wie zb. SGB VII nicht nachkommen will,
halt einfach mal die Gesetzte verschärft, damit sich die SVT Ihre sehr schlechten Gewohnheiten die immer zu Lasten der VN gehen,
zwangsweise abgewöhnt werden.

Die Gerichte können diese Lücke leider auch nicht füllen, im Gegenteil Sie vergrößern diese Lücke
noch mit Ihren M.E. rechtswidrigen Entscheidungen nach dem Motto der SVT zb. BG hat immer Recht und macht immer alles richtig.

Dann müsste der ganze Laden von SVT und Gerichte auf links gedreht werden, weil die wo bisher sich nicht an das Gesetz gehalten haben
müssten sofort aus dem Dienst entfernt werden und neu besetzt werden. Das wäre dann System relevant, weil M.E. min. 95% dieser Staatsdiener dann sofort gefeuert werden müssten und das System zusammenbrechen würde über Nacht.

Dazu müsste es natürlich eine interne Ermittlungsbehörde geben, die den Verstößen der SVT/Gerichten nachgehen würde auf
Anträge der VN und dann Weisungsbefugnis hätte gegenüber den SVT/Gerichten bzw. sofortige personelle Konsequenzen hätte
bei Nichteinhaltung der Gesetze.
Das BAS und BfdI kann diese Lücke nicht schließen, mangels Konen oder Wollens und die Presse hat hier meist einen Totalausfall.

Gruß
Isswasdoc
 
In der Mathematik ist’s einfacher 1 + 2 = 3 . Das sich aus dem Empfinden Recht zu haben auch ein Recht erwächst ist ‚schwarz auf weiß’ wohl mitlerweile wie ein ‚sechster mit Zusatzzahl’.Die Vielschichtigkeit der Problematiken wird durch
den Faktor Zeit verschärft . Fristen für die einen und Zinsen für die anderen.Auf der Bewußtseinsebene wohl eher kaum was zu ändern sein bzw. hat sich ein fehlerhaftes System etabliert für das keiner die Verantwortung übernimmt?

Also ich kann bei Amtsgerichten einen Wachdienst ja nachvollziehen und das ein Richter nicht mehr mit Hochwürden
angesprochen wird , aber das sich Medinziner sich gegen Ihren Eid angreifbar machen , Anwälte sich dämlich verdienen und ein Opfer in einem ‚ sozial-rechts-Staat ˋ sich nur auf sich selbst verlassen kann , ist doch Kacke.
 
Hallo Selfmaker
Ja, „Kacke“ ist das.
Politisch scheint es gewollt u/o geduldet in vielen Fällen, (über) die man liest, hört, erlebt.
Gegensätze nähern sich nicht an + Versicherungsrecht ist keine Mathematik.
LG
 
Die Ansätze sind ja existent und die BRD kann global und historisch betrachtet in Ihrer Entwicklung schon für Fortschrittlich eingestuft werden , nur das Teile der Bevölkerung nicht erreicht und durch‘s Rasta fallen ist sicherlich
noch von der Politik nachzusitzen und aufzuarbeiten.Anstoß für das eröffnen dieses Beitrages , ist von mir eigentlich der geschlossene topik post :

Wer würde mithelfen andere User bereits vor dem Schaden wissend zu machen?​

Hab ich damals nicht verfolgt aber vom Sinn gespiegelt m.E. für dieses Forum ein elementarer Baustein , der sich für
alle manifestieren müßte und eine positive Resonanz mit sich ziehen sollte.

Was das Fass zum überlaufen gebracht hat , sind m.E. die psychischen Faktoren .

Ein gutes Beispiel ist da das durch die Medien gegangene Verfahren , das ein unter 50 Jährige probiert hat, eine Altersrente zu bekommen, weil er angeblich schon über 70 Jahre alt wäre.(Oder bin ich da den Fakenews aufgelaufen?)

Das die Versicherung darauf spekulieren, das nicht alles raus kommt und nur ein Bruchteil Ihre Ansprüche durchboxt
hat sicherlich auch etwas damit zu tun,das Anspruchsberechtige gar keinen Überblick haben und mitbekommen,
wenn Hilfe erforderlich ist.

Vom Schadenseintritt bis zum emotionalen Durchblick / zur emotionalen Aufarbeitung und einem Abschluß der materiellen Entschädigung ist unter einem Jahrzehnt in den überwiegenden Fällen kaum realistisch möglich.

Viel Lebenszeit und Bürokratie die vergeudet wird.
 
#@all ,

ahoi in die Runde , testtesttest ; seid Ihr alle daaaaaa ?

Bestehen ja Fristen und wenn über Wiedereinsetzungsanträge probiert wird wieder rein zu kommen ,
ist das für die Gegenseite bzw. das Gericht jawohl ein erstes Signal , das die Thematik vom Auftraggeber
nicht Zielorientierend abgearbeitet wurde ( aus für für Gründen auch immer ).

Gesetz dem Fall ; es läuft aus dem Ruder , was ja bekannterweise , in der Tagesordnung als eingemeißelt,
vorliegt , wäre eine Abhilfe im Grundgestz wohl die einzige Option dem Hickhack ein Ende zu setzen.

Da sich auf Politik und Medien sich kurzfristig nicht verlassen werden kann, wären Berufsstände wie Anwälte
und Ärzte mit ins Boot zu bekommen .

Eine Zusammenarbeit aller , sollte das doch hinbekommen.

Aktuell besteht bei mir die Möglichkeit über eine Verfassungsbeschwerde in das Tagesgeschäft einzuwirken.
 
Hallo ,
nur um Mißverständnissen vorzubeugen , ein Antrag auf Prozesskostenhilfe aufgrund Grundrechtsverstoß geht heute vorab als Telefax raus , was voraussichtlich im Anschluß den Weg für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde
eröffnet , die auch für Satzungen greift.Vom Fluten des BVerfG ist bitte Abstand zu nehmen.
 
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