Sozialgericht: Gesetzliche Unfallversicherung muss für Verschleiß-Erscheinungen aufkommen
Wer als Estrichleger seinen Job wegen Verschleiß-Erscheinungen in den Knien aufgeben muss, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.
Die Berufsgenossenschaft hatte die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen wollen. Die Beschwerden seien weniger die Folge des Verschleißes, sondern auf das Übergewicht sowie eine angeborene Fehlstellung der Kniegelenke zurückzuführen.
Das Gericht sah das anders,
Bei mehr als 30.000 Arbeitsstunden des Mannes treten andere Ursachen, die der Grund für die Beschwerden sein können, hinter die Kniebelastungen durch den Job zurück. Der Estrichleger kann jetzt mit Leistungen der Berufsgenossenschaft rechnen.
Sozialgericht Heilbronn, Akz: SG Heilbronn S 6 U 1145/09
P.s.
Sollte dies hier falsch eingesetzt sein bitte verschieben. Ein gutes Urteil, zumal die BGn sich ja sehr schwer mit der Anerkennung in der Praxis tun.
Wer als Estrichleger seinen Job wegen Verschleiß-Erscheinungen in den Knien aufgeben muss, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.
Die Berufsgenossenschaft hatte die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen wollen. Die Beschwerden seien weniger die Folge des Verschleißes, sondern auf das Übergewicht sowie eine angeborene Fehlstellung der Kniegelenke zurückzuführen.
Das Gericht sah das anders,
Bei mehr als 30.000 Arbeitsstunden des Mannes treten andere Ursachen, die der Grund für die Beschwerden sein können, hinter die Kniebelastungen durch den Job zurück. Der Estrichleger kann jetzt mit Leistungen der Berufsgenossenschaft rechnen.
Sozialgericht Heilbronn, Akz: SG Heilbronn S 6 U 1145/09
P.s.
Sollte dies hier falsch eingesetzt sein bitte verschieben. Ein gutes Urteil, zumal die BGn sich ja sehr schwer mit der Anerkennung in der Praxis tun.