oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
Hinweis:
SG Verfahren können ganz erheblich teuer werden, dann wenn vergessen wurde einen Streitwert
zu vereinbaren.
In der Gebührensatzung findet man dann einen Regelstreitwert von 5000.- € und daraus wird dann die Gerichtsgebühr berechnet.
Ich soll jetzt über 450.- € bezahlen, obwohl der Streitwert meiner Meinung nach nur maximal 500 - 800.- € betragen hat.
Die Akte in Kopie oder auf elektronischem Datenträger.
Das SG sah keinen Grund gegen die BG zu Urteilen, nein es war kein Rechtsverstoß der HV vorhanden, alles ist rechtes gewesen
Richter des SG -Südbayern- sind auch nur Menschen die gerne die Hand aufhalten, wenn es um Subventionen zu Schulungen oder Fördermaßnahmen geht,
schließlich hat der Staat keine Gelder mehr für seine Mitarbeiter.
Unabhängigkeit eines Richters ist ganz was anderes
Also Vorsicht!
Hinweis:
SG Verfahren können ganz erheblich teuer werden, dann wenn vergessen wurde einen Streitwert
zu vereinbaren.
In der Gebührensatzung findet man dann einen Regelstreitwert von 5000.- € und daraus wird dann die Gerichtsgebühr berechnet.
Ich soll jetzt über 450.- € bezahlen, obwohl der Streitwert meiner Meinung nach nur maximal 500 - 800.- € betragen hat.
Die Akte in Kopie oder auf elektronischem Datenträger.
Das SG sah keinen Grund gegen die BG zu Urteilen, nein es war kein Rechtsverstoß der HV vorhanden, alles ist rechtes gewesen
Richter des SG -Südbayern- sind auch nur Menschen die gerne die Hand aufhalten, wenn es um Subventionen zu Schulungen oder Fördermaßnahmen geht,
schließlich hat der Staat keine Gelder mehr für seine Mitarbeiter.
Unabhängigkeit eines Richters ist ganz was anderes
Also Vorsicht!
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