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SG Gerichtskosten

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo,


Hinweis:

SG Verfahren können ganz erheblich teuer werden, dann wenn vergessen wurde einen Streitwert
zu vereinbaren.

In der Gebührensatzung findet man dann einen Regelstreitwert von 5000.- € und daraus wird dann die Gerichtsgebühr berechnet.

Ich soll jetzt über 450.- € bezahlen, obwohl der Streitwert meiner Meinung nach nur maximal 500 - 800.- € betragen hat.
Die Akte in Kopie oder auf elektronischem Datenträger.

Das SG sah keinen Grund gegen die BG zu Urteilen, nein es war kein Rechtsverstoß der HV vorhanden, alles ist rechtes gewesen
Richter des SG -Südbayern- sind auch nur Menschen die gerne die Hand aufhalten, wenn es um Subventionen zu Schulungen oder Fördermaßnahmen geht,
schließlich hat der Staat keine Gelder mehr für seine Mitarbeiter.
Unabhängigkeit eines Richters ist ganz was anderes :confused::p:rolleyes:

Also Vorsicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo oerni,

ich verstehe nicht, weshalb du überhaupt Gerichtskosten am SG zahlen sollst?

Hat der Richter dich zu Beginn des Verfahrens auf die Mißbräuchlichkeit deines Rechtsersuches hingewiesen?

Ansonsten gilt immer noch:

Grundsätzlich werden keine Gerichtskosten vom Kläger verlangt, wenn er Versicherter, Leistungsempfänger und/oder Behinderter ist (§ 183 SGG).

Gruss
tamtam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tamtam,

Nein, der Richter vom SG Augsburg hat mich nicht darauf hingewiesen.
Er hat aber geschrieben ich solle die Klage zurück nehmen.

Natürlich können SG Verfahren auch etwas Kosten - SGG!

Vielleicht möchte ja Seenixe dazu Stellung nehmen. Danke!
 
Hallo oerni,

für dich als Leistungsempfänger der BG, der "nur" Akteneinsicht begehrt, sind alle Rechtszüge kostenfrei.

Die Aufforderung des Richters die Klager zurückzunehmen ist kein Hinweis auf die Rechtsmißbräuchlichkeit und die damit ausgelöste Kostenfolge. Nur mal so am Rande - mich fordern die Richter zuerst bei fast allen Verfahren auf, die Klage zurückzunehmen.

Beantrage beim SG Aussetzugn der Vollziehung und weise auf den § 183 SGG hin.

Gruß
tamtam
 
Hallo Tamtam,

wollte Dir gerade eine PN senden, aber dein Postfach ist voll,...

Oerni, ich hoffe es ist ok, wenn ich hier kurz frage?

Tamtam, wie schaut es mit den Gerichtskosten bei Klage auf Opferentschädigung vor dem Soz.gericht aus? Könnten da auch Gerichtskosten auf einen zukommen? (Der Kläger ist zu 100 % schwerbehindert).

Vielen Dank u. herzliche Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

auch hier fallen keine Kosten an, denn du bist zumindest potentieller Leistungsempfänger.

Adressaten für die Gerichtskosten sind Ärzte in Verfahren gegen die Ärztekammer oder Leistungsträger, die sich untereinander verklagen (z.B. wenn einer in Vorlage treten musste, weil Verletztengeld, Rente u.äa. erst verspätet gewährt wurde).

Gruß tamtam
 
Hallo,

da hat man oerni voll getroffen!

Es ist schon richtig, dass gem. § 183 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ein Rechtsstreit gegen die BG durchführen kann, ohne dass einem Gerichtskosten entstehen...

Aber nicht ohne wenn und aber: Das Sozialgericht kann z. B. gem. § 192 SGG Gerichtskosten vom Kläger verlangen, wenn der Rechtsstreit "missbräuchlich" weitergeführt wird, obwohl das Gericht darauf hingewiesen hat, dass der Rechtsstreit aussichtslos sei.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?norm_ID=1519200

Das sollte aber niemanden davon abhalten, seine Klagen beim SG aufrecht zu erhalten, denn die BG argumentiert in jedem Schreiben an das SG mit der Sinnlosigkeit der Aufrechterhaltung der Klagen.:D

Daher sollte oerni nun Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben und dem SG detailliert darlegen dass er das Verfahren nicht missbräuchlich weitergeführt hat!

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo derosa,

Danke für deine Antwort.

Ich hatte auch nicht Kleinbei gegeben, sondern ein Urteil gewollt.
Das habe ich auch bekommen.
Wie schon berichtet, die BG hat alles richtig gemacht, lt. dem Richter durfte ich nicht Klagen, denn es war kein Grund zur Klage vorhanden.

Das die Klage aussichtslos ist, stand nicht in dem Schreiben des Gerichtes!

Dann kam eben die Kostenote hinzu, ich bin in Beschwerde gegen diese gegangen.
Der Richter musste wegen mir Überstunden schieben und das hat er mir für Übel genommen.

Aber auch hier wird NICHTS dabei raus kommen, ausser erneut Kosten.

Da haben sich SG + LSG mit der BG verbündet, was willst dagegen machen als ....

Irgendwann kann ich dann mit Fotos beweisen wie der Richter weise Kuvert von den Beklagten bekommt!

In diesem Sinn ich werde nicht verzweifeln und über die "Dummheit" der BG und Richter lachen.
 
Hallo Oerni,
Ich verfolge diesen Thread schon genau. Kannst Du den genauen Klagegrund und die Erwiderung des Gerichts noch einmal konkret schreiben oder per Mail zusenden?
Es kann sein, dass der Richter wieder mal sehr spitzfindig ist und wir zukünftig auch da aufpassen müssen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

ich habe inzwischen das Urteil des SG vorliegen und konnte mich mit der Begründung im Urteil auseinandersetzen. Alles was bisher dazu geschrieben wurde ist richtig, aber auch das Urteil scheint erst einmal richtig. Die Zusammenhänge sind etwas komplizierter:
Oerni hat in seiner Eigenschaft als Unternehmer Streit mit der BG zur Beitragsermittlung. Die BG ist der Meinung, alle Unterlagen übergeben zu haben und Oerni wollte die vollständige Akte. Gerichtskosten wurden festgelegt, weil im § 183 SGG eine Definition der kostenprivilegierten Personen. Auf Grund der Sachlage erfolgte deshalb scheinbar zu Recht eine Festsetzung von Kosten. Aus dem Verfahren kann man aber entnehmen, das beide Parteien auf eine mündliche Verhandlung verzichtet haben. Dies stellt sich meiner Meinung nach jetzt als Fehler heraus. In einer mündlichen Verhandlung wäre nach Richtigstellung zum Grund und entsprechender Belehrung die Rücknahme der Klage möglich gewesen. Dieses ist immer bis zum Ende der Beweisaufnahme möglich.
Das wäre meine Anmerkung nach genauer Kenntnis des Urteils. Das LSG hat dann die Beschwerde gegen diese Entscheidung (es wurde eine Gerichtsbescheid und kein Urteil erlassen) zurückgewiesen, weil natürlich niemand an die die Festlegung eines Streitwertes denkt, wenn in einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung dieser durch den Richter alleine festgelegt werden kann.
Die Richter des LSG und auch der Richter muß sich schon Fragen lassen, ob ihre Entscheidung bei der Vielzahl von Verfahren die zu Lasten von Behörden getroffen werden und wo diese keine Gerichtsgebühren bezahlen müssen, obwohl diese genau wissen oder wissen könnten, dass ihr Verhalten und Entscheidung sachlich falsch sind, gerechtfertigt sind. Aber hier trifft dann wieder zu, dass das einzelne Unfallopfer oder der einzelne Geschädigte selten mehrmals vor Gericht erscheint, anders als die Behörden.

Lehre aus dem Verfahren: Nicht auf Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einlassen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

heute kam der Bescheid des SG Augsburg mit der Kostennote 345,00 €,
der innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.

Unter dem Bescheid steht geschrieben, dass ich "Erinnerung" einlegen kann.
Der Zeitpunkt ist egal, bezahlen muss ich aber trotzdem.

Was bedeutet "Erinnerung" im Sozialrecht?

Kann das jemand erklären?

Danke im Voraus.
 
Hallo oerni.

die Erinnerung ist ein Rechtsmittel für dessen Einlegung du beim SG zwei Wochen Zeit ab Zustellung hast.

Gruß
tamtam
 
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