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SG beauftragt (mutmaßlichen) Gefälligkeitsgutachter - wie damit umgehen?

Markus123

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Juli 2018
Beiträge
280
Ich habe gerade die Info von meinem Anwalt bekommen, dass das Gericht meine Gutachtervorschläge verworfen hat. Stattdessen wurde ein Neurologe/Psychiater beauftragt, der auch für die DRV Gutachten macht (Dr Schnütgen/Mannheim) und von dem ich nur Negatives bisher gelesen habe.

Es geht um eine Erwerbsminderungsrente aufgrund von CFS. Das CFS (diagnostiziert von Uni-Ambulanz) ist evtl. bedingt durch ein cervicocephales Syndrom und eine fragliche Instabilität C1/2, es liegt aber kein Unfallgeschehen ursächlich zu Grunde.

Was würdet ihr mir empfehlen? Für mich ist absehbar wie das Gutachten ausgehen wird und ich überlege schon, die Klageschrift zurückzuziehen. Anwalt meint, Grundlage für einen Befangenheitsantrag besteht nicht und bloße Inkompetenz würde nicht reichen.
 
Hallo Markus,

"Für mich ist absehbar wie das Gutachten ausgehen wird und ich überlege schon, die Klageschrift zurückzuziehen"

Aber nein!

Falls das Gutachten zu einseitig und nicht umfänglich muss es dein RA erstmals zerpflügen!
Dazu ggf. auf die stetige Zusammenarbeit des Gutachters mit der DRV hinweisen.
Klaro ist das noch kein Grund für eine Ablehnung, aber wenn das Gutachten w. g. zu einseitig, dann kann man schon
mal dem Gutachter- Richter, die Sporen geben und auf die Besorgnis hinweisen.

Im gleichen Zuge ein § 109 SGG beantragen!
ggf. bei einem Prof. dein RA wird ja noch seriöse kennen?

Es ist dann oft so, dass der § 109 Gutachter auch mehr in deine Richtung schaut, aber natürlich
sollte es auch fundiert und standfest sein.

Grüße
 
Hallo Siegfried,

wenn das Gericht den Gutachter beauftragt hat, wird es wohl auch dem Gutachten folgen und als neutral ansehen? Problem ist, man findet kaum Gutachter fürs CFS. Alle Professoren, die das machen könnten, machen es nicht, weil die keine Kapazität für sowas haben. Und die Gutachter, die ich vorgeschlagen hatte, wurden vom Gericht nicht akzeptiert, weil die DRV die pauschal abgelehnt hat.

Dann noch das Thema Kosten: Wenn ich den Prozess verliere bleibe ich auf allen Kosten sitzen inkl 109er Gutachten. Bei mir geht es "nur" um 200 € Rente, daher halt mein Gedanke, ob ich es gleich sein lasse.
 
Hallo Markus

„nur“ 200 … monatlich, nehme ich an:

Rechne mal 12 = 2400 jährlich,
mal Anzahl der verbleibenden Lebensjahre nach Statistik (kannst du selber finden)
= bei 10 verbleibenden Jahren 24.000
= bei 20 verbleibenden Jahren 48.000
etc. pp.
Soweit die Mathematik.

Ob du Erfolgsaussicht siehst und ob die Beträge individuell existentiell sind, ob du überhaupt eine Wahl hast (!), das ist die Grundlage der Abwägung.
Und auch wenn du finanziell-existentiell eine Wahl hast, dann ist die Gesundheit entscheidend: Wieviel Stress macht dir das, wieviel davon kannst du ohne Verstärkung der Symptomatik stemmen, wann ist Schluss? Das sind keine einfachen Fragen und Antworten.

LG
 
Ich rechne so:

Privat 109er Gutachten = 2000 €
Anwalt 1000 €

Das ist sozusagen mein Wetteinsatz, und das kann ich mir eigentlich nicht leisten mit 1300 € netto im Monat.

Falls ich verliere in dieser Instanz (gehe ich davon aus), müsste es in die nächste Instanz, dann wird es noch schwieriger und noch teurer. Das Problem ist, dass man mit dem Krankheitsbild generell wenig Erfolgsaussichten hat, weil das CFS in Deutschland mehrheitlich geleugnet wird und ich es auch nicht beweisen kann. Habe zwar Diagnose von ner Uni, aber objektive Parameter gibt es nicht.

Die Rechnung mit Anzahl der Lebensjahre mache ich so nicht, weil man eh befristet wird auf 2 oder 3 Jahre und ich natürlich hoffe irgendwann wieder Vollzeit arbeiten zu können. Aber es stimmt schon, wenn ich in Jahrzehnten rechne, relativiert sich der "Wetteinsatz" und ggfs. eine höhere Instanz.
 
Hallo Markus

Ich verstehe. Einen Rat zu geben, finde ich schwierig.

LG
 
Hallo Markus,

Und die Gutachter, die ich vorgeschlagen hatte, wurden vom Gericht nicht akzeptiert, weil die DRV die pauschal abgelehnt hat.

Aha, so kenne ich das Spiel nicht, eigentlich schlägt das Gericht einen GA vor. Hat das Gericht mit der DRV zur Genehmigung des GA korrespondiert und die DRV hat pauschal abgelehnt, dann liegt m. E. eine Befangenheit vor!

1. Das Gericht hat die Beklagte nicht zu fragen, ob ein GA "genehm" ist.

2. Auch die DRV darf nicht pauschal einen GA ablehnen - hier muss eine fundierte Begründung erfolgen. Die Ablehnung kann m. E. nur dann erfolgen, wenn falsches Fachgebiet und keine Facharztausbildung vorliegen.

Bitte besprich dieses kurzfristig und unmittelbar mit Deinem RA!

Viele Grüße

Kasandra
 
Das Gericht hat Gutachervorschläge erbeten. Die DRV war mit unseren nicht einverstanden und wir nicht mit denen der DRV. Das Gericht hat dann einen anderen GA benannt, der von keiner Partei vorgeschlagen wurde, eben jener, den ich oben nannte. Man findet nicht viele Berichte über ihn, aber alle sind negativ. Scheint auch irgendwie ein Arzt zu sein, der sehr viele Gutachten macht.

Ich habe eigentlich keinen Zweifel dran, dass das Gutachten negativ für mich wird. Und das Gericht wird dem Gutachten ja dann folgen. Von daher sehe ich meine Chancen als sehr schlecht an.
 
Falls ich verliere in dieser Instanz (gehe ich davon aus), müsste es in die nächste Instanz, dann wird es noch schwieriger und noch teurer.
In der ersten Instanz sollte man keinesfalls den § 109 SGG verschleudern, denn diesen Joker hat man nur einmal.

Besser die erste Instanz so gut wie möglich abarbeiten, dem bestellten Sachverständigen gleich die Meinung vor Ort sagen,
z.b.
Dir sind seiner überaus vielen negativen Gutachten bekannt und ich lasse mich davon von Ihnen nicht abschrecken,
machen Sie in Ruhe das Gutachten, so wie Sie das vom Gericht und der Beklagten es vorgegeben bekommen haben.
Sollten Sie dennoch der Überzeugung sein, dass es Wichtig und Richtig ist, die tatsächliche Wahrheit über meinen
Krankheitszustand zu schreiben, würde ich das begrüßen.
Unwahrheiten oder Falschniederschriften werden ggf zur Anzeige gebracht.

Damit kann man den einen oder anderen med. Sachverständigen schon mal einen Schrecken einjagen.

Im übrigen braucht man in der 2`ten Instanz keinen RA:in, kann man ggf selber schreiben.
 
hallo Markus,

Wenn ich den Prozess verliere bleibe ich auf allen Kosten sitzen inkl 109er Gutachten.

sozialgerichtsverfahren sind gerichtskostenfrei. der RA scheint ja schon beauftragt, also fallen diese kosten ohnehin an. und den einwand von @oerni zum 109er-GA kann man nur beipflichten. im moment dürftest du also nicht auf mehr kosten sitzen bleiben, als ohnehin schon anfallen.


gruss

Sekundant
 
sozialgerichtsverfahren sind gerichtskostenfrei. der RA scheint ja schon beauftragt, also fallen diese kosten ohnehin an. und den einwand von @oerni zum 109er-GA kann man nur beipflichten. im moment dürftest du also nicht auf mehr kosten sitzen bleiben, als ohnehin schon anfallen.
Ja, der Tipp mit dem 109er ist sehr wertvoll.

Wenn ich jetzt abbreche spare ich zumindest die Anwaltskosten für den Gerichtstermin. Das sind ja auch ein paar hundert Euro. Aber im Grunde habt ihr recht, aus finanziellen Aspekten lohnt es sich nicht, jetzt abzubrechen. Ich frage mich aber, ob ein negatives Gutachten des Gerichtssachverständigen mir irgendwann später im Leben mal auf die Füße fallen kann.

Vermutlich wird es das Beste sein das Gutachten über mich ergehen zu lassen und dann vor dem LSG in die zweite Instanz zu gehen. Wobei die Frage ist, ob man da bessere Chancen hat, denn mir erscheint das ein Behördensumpf zu sein, die Leugnung bestimmter Krankheitsbilder ist ja offensichtlich.
 
Egal wie das eventuell negative Gutachten aussieht, man sollte es auf jeden Fall probieren.
Auch die beim LSG kochen nur mit Wasser.

Manchmal muss man nur an der richtigen Stelle strippen ziehen.

Aus meiner Erfahrung seit fast 20 Jahren im Kampf gegen die sogenannten Leistungsträgern gab es immer mal wieder
Lichtblicke, dann wenn es am Stockdunkelsten war, es wird bei Dir nicht anders sein.
Dieses Forum bzw das Vorgänger Forum, manche persönliche Begegnungen - zu meist virtuell - in Vereinen oder sonstigen
Treffen, all das hat sich bei mir zum Segen heraus gestellt.
So lernte ich einen exzellent guten Anwalt in HH übers Internet 2010 kennen, Live Begegnung war 2014 in München.
Wir sind heute noch befreundet und wenn ich mal nicht weiter weis, schreibe ich eine eMail.

Was will ich damit bekunden, ich rate Dir schau Dich um, überall gibt es hilfsfreudige Menschen.
Der/die Eine kennt sich mit Versicherungsrecht, Rente, Behinderung, gesetzliche UV aus.

Nur Mut, mehr wie nix kann es nicht sein, selbst dann wenn der Anwalt etwas kostet.
 
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