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selbstverschuldeter Verkehrs-/Wegeunfall mit Polytrauma

herzilein

Neues Mitglied
Registriert seit
9 Feb. 2017
Beiträge
7
Hallo,

ich schildere kurz den Hergang und den Befund, danach die beginnende Odyssee mit der PUV und der BG - bzw. den Gutachtern.

Im Januar 2015 hatte ich einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit (was mich etwas priviligiert). Ich bin drei Rehen, welche auf meiner Fahrbahn standen, nach rechts auf den Grünstreifen ausgewichen. Dort verlor ich die Kontrolle über das Fahrzeug und bin zurück auf die Fahrbahn in einen entgegenkommenden LKW geschleudert worden.
Mein damals 14-jähriger Sohn war Beifahrer. Ihm ist außer einem Beckenbruch, Armbruch und einer Gehirnerschütterung mit Amnesie, nichts weiter passiert - Gott sei Dank - und er hat das ganze gut verarbeitet.

Ich hatte ein Polytrauma mit u.a.:
1. Geschlossene pilon Tibiale Fraktur links mit Fibulaschaftfraktur (AO: 43-C3.3)
2. Dislozierte Fraktur des Ala ossis ilium rechts
3. Fraktur der Massa lateralis links
4. Multiple offene Wunden US bds. und Beckenkamm links
5. Geschlossene verhakte ventrale Spondylolyse L5/S1 mit horizontaler ligamentärer Zerreißung L4/L5, offener Dura. mit Einengung Neuroforamen S1 rechts
6. Fissur Acromion links
7. Chopart-Verletzung rechter Fuß mit gering dislozierter Cuboidfraktur und knöcherner Bandavulsion der Basis Metatarsale IV
8. Lungenkontusion
Auf Anästhesie-Intensiv kam noch SIRS hinzu.

Während des Unfalls und der Rettung waren wir ansprechbar und bei Bewusstsein - ich habe mich mit meinem Sohn unterhalten, der fast hysterisch war, schrie und über Bauchschmerzen klagte. Meine Angst um ihn, evtl. innere Verletzungen, usw. war übergroß. Ich empfand keinerlei Schmerz, konnte aber auf Grund des Gesichtstraumas (durch das Airbag) nichts sehen und realisierte, dass ich mich nicht bewegen kann.

Im Grunde sind alle Verletzungen gut austherapiert worden. Im Rücken habe ich die Versteifung, welche auch bleibt und im linken Fuß/Schienbein bleibt ebenfalls das Metall. Durch die Versteifung im Rücken bin ich ziemlich bewegungseingeschränkt und der linke Fuß ist für die Schwere der Verletzung erstaunlich gut beweglich, dennoch auch eine große Einschränkung im Alltag. Weiterhin macht mir der rechte Fuß und besonders die rechte Hüfte schwer zu schaffen. Im Nachgang wurde eine PTBS und eine mittelradige Depression diagnostiziert. Die Verlustangst um mein Kind, und der Kontrollverlust ist hierfür der Hauptgrund.

Mein Sohn war 6 Tage im KH ich 3,5 Wochen und bin direkt danach auf eine Vollpflegestation in eine REHA-Klinik verlegt worden.
Insgesamt war ich fast 6 Monate ununterbrochen weg.
Nach Entlassung konnte ich ca. 100 Meter mit Krücken laufen, ansonsten mit Rollstuhl. Heute kann ich ca. 150 Meter mit Krücken laufen, zu Hause ohne und ansonsten mit Rollstuhl. Langes sitzen, gehen und stehen ist nicht möglich.

Meinen Haushalt, Gartenarbeit, selbst. einkaufen, kann ich nicht erledigen - das habe ich an drei Leute verteilt. Dies bekomme ich von der BG für 2 Stunden täglich bezahlt, zzgl. Pflegegeld von der BG (deshalb priviligiert). Im ersten Jahr habe ich 4 Stunden täglich für Haushaltshilfe bekommen, dann wurde ich auf 2 gekürzt, wg. höherem Pflegegeld (BG hat eine andere Berechnung für das Pflegegeld als die GKV - diese zahlte im ersten Jahr).

Im Moment erhalte ich volle EU-Rente befristet bis 10/17, danach möchte ich nur noch eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen, da ich im öffentlichen Dienst bin und mein Vertrag mit Erteilung der vollen EU erlischt - i.M. arbeite ich 2 x 3 Std. wöchentlich im Büro bzw. Homeoffice auf meiner Stelle.

Ich habe noch einen GdB von 80% aG / B (für den aG habe ich im Sommer Widerspruch eingelegt, da mir dieses Zeichen genommen werden sollte), und einen MdE von 60% (auch hier läuft der Widerspruch über den VDK). Der Gutachter hat in seinem Gutachten eine mögliche Verbesserung bis zu einem MdE von 20/30% prophezeiht!

Die private Unfallversicherung weigert sich mich vor dem 3. Jahr zu begutachten, da mit einer "erheblichen" Verbesserung zu rechnen ist. Nach einem Jahr wurde ich bereits begutachtet bzw. meinte der Gutachter, dass mein Zustand so schlimm ist, dass das keinen Sinn macht. Also wurde mir eine Vorauszahlung von 13.000,-- € gewährt - aber ohne Mitteilung in welchem Grad der Invalidität ich mich befinde. Hier habe ich über die Verbraucherzentrale Widerspruch eingelegt und somit wurden nochmals 13.000,-- € überwiesen - bis heute weiß ich aber nicht, wie viel % ich habe bzw. mit wie viel ich rechnen kann.

Mittlerweile habe ich eine weitere REHA und eine Behandlung in einer ambulanten Schmerzklinik hinter mir - chronische Schmerzen bleiben einem erhalten. Zeitweise 1-2x im Monat habe ich Ganzkörperschmerzen für bis zu 3/4 Tage, die sich äußern wie eine Grippe.
Bis zu dem Aufenthalt in der Schmerztagesklinik habe ich Lyrika 50-0-100, Panto 40, Celebrex 100 und Fentanyl 25/alle 3 Tage erhalten, Novalgin nach Bedarf, danach nur noch Lyrika 200-0-200, Duloxetin 90-0-0, Novalgin 4x30 Tropfen. Durch den Wegfall des Opiades habe ich weniger der Schweißattacken, Konzentrationsstörungen, Wortfindungsstörungen, allerdings noch mehr Schmerzen bzw. stärkere Schmerzspitzen in den Bruchstellen. Die Anästhesisten der Klinik meinten, dass ich über kurz oder lang um das Opiad nicht rumkomme, an eine Minderung der anderen Medikation ist nicht zu denken. In der Regel habe ich einen Dauerschmerz von 7, in den Spitzen bis 9. Momentan kann ich damit aber noch leben.

So, das reicht erst einmal und ich freue mich über Fragen und Anregungen.

Meine Fragen sind:

1. hat jmd eine Idee bzw. Erfahrung ob der GdB und MdB gerechtfertigt sind?
2. wie sieht es mit der PUV aus? Welchen Invaliditätsgrad könnte ich erwarten?

Weitere Fragen ergeben sich bestimmt noch aus der Konversation.

LG Herzilein
 
Hallo herzilein,

willkommener im Forum!

Da hattest du ja wirklich Glück im Unglück!
Leider kann ich dir deine Fragen nicht wirklich beantworten!
Es werden sich aber User melden, die sich damit besser auskennen!
Bis dahin, kannst du ja mal die Suchfunktion benutzen!
 
Hallo,

Danke für das "Willkommen".
Kein Problem, ich hoffe, dass ich hier generell Erfahrungen austauschen kann.

Eine Neuigkeit hat sich mittlerweile ergeben. Gestern kam ein Brief von der BG, zum Zweitgutachten: ich wurde auf 50% MdE zurückgestuft. :( Da muss ich natürlich Widerspruch einreichen....
Der Gutachter, besteht darauf, dass ich mir das Metall im Rücken entfernen lasse. Er hat mir unterstellt, dass ich dieses nicht entfernen lassen möchte um mehr Prozente "abzugreifen". Der Operateur meinte damals - und das ist auch generell die Meinung der Uniklink - es gibt keine Entfernung, viel zu gefährlich, gibt auch keine Indikation dafür. Man weiß auch nicht, ob die Wirbelsäule hält.....dies habe ich mir dann sofort - nach der Begutachtung - bestätigen lassen. Leider ist dies dennoch kein Gegengutachten.
LG
 
Hallo Herzilein,

in den Widerspruch würde ich die Frage, ob Gutachter sowie BG die Verantwortung bei Verschlechterung durch Entfernung des Metalls übernehmen, stellen. Du hast die profunden Befunde vorliegen, die Du sicher mitschicken wirst.

DU möchtest schriftlich haben, dass der Gutachter für die Folgen aufkommt! :)))


LG Christiane
 
Hallo

abgesehen davon, dass die durchführung einer solchen (wie eigentlich jeder) OP in deiner entscheidung liegt, sehe ich in der äusserung ganz andere unsachlichkeiten.

Der Gutachter, besteht darauf, dass ich mir das Metall im Rücken entfernen lasse. Er hat mir unterstellt, dass ich dieses nicht entfernen lassen möchte um mehr Prozente "abzugreifen". Der Operateur meinte damals - und das ist auch generell die Meinung der Uniklink - es gibt keine Entfernung, viel zu gefährlich, gibt auch keine Indikation dafür.

hier sehe ich den unzweideutigen hinweis einer befangenheit. einerseits liegt es nicht in seinem med auftrag, derartige meinungs- und stimmungsmachende äusserungen zu treffen. er nimmt auch nicht die anderweitigen äarztlichen aussagen, die als nötige und wesentliche pflicht ihrer aufklärung des patienten zu sehen sind, nicht zur kenntnis.

darüber hinaus ist der äusserung auch ohne weiteres ein einschüchterungsversuch zu sehen ("wenn du nicht ... dann bekommst du gar nix").

das ist "Stevens-manier" explizit in worte gefasst. dementsprechend sollte es angegangen werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

du hattest den weg ja schon vorgegeben:

Da muss ich natürlich Widerspruch einreichen....

... und hier auf die widersprüche hinweisen und eingehen, die sich aus dem von dir geschilderten ergeben:


Der Gutachter, besteht darauf, dass ich mir das Metall im Rücken entfernen lasse. Er hat mir unterstellt, dass ich dieses nicht entfernen lassen möchte um mehr Prozente "abzugreifen". Der Operateur meinte damals - und das ist auch generell die Meinung der Uniklink - es gibt keine Entfernung, viel zu gefährlich, gibt auch keine Indikation dafür. Man weiß auch nicht, ob die Wirbelsäule hält.....dies habe ich mir dann sofort - nach der Begutachtung - bestätigen lassen. Leider ist dies dennoch kein Gegengutachten.

und dass sich daraus eine zu befürchtende befangenheit des SV herleitet, kann am besten mit vergleichbaren entscheidungen von gerichten untermauert werden. zu befangenheitgründen gibt es hier einige hinweise, die du mit der suchfunktion findest.

falls die zeit zu eng wird, erst mal widerspruch einlegen mit dem hinweis, dass ausführliche begründung nachgereicht wird.


gruss

Sekundant
 
Hallo herzilein,

gib mal unter "Suchen" Befangenheit" ein!
 
Hallo herzilein,
hast du schon einmal über eine Therapie bei einen Psychologen nachgedacht? Mir hilft das im Moment ganz gut. Ich weiß wovon ich spreche habe einen ähnlichen Leidensweg hinter b.z.w noch vor mir. Versuch es einfach mal aus. Es hilft ungemein sich mal mit einen Mensch zu unterhalten der dich versteht und dir helfen kann die Leidenszeit etwas angenehmer zu gestalten.

Halt die Ohren steif.
Gruß
Max
 
Hallo,

ich gehe zur Psychotherapeutin - mein Problem ist, dass ich mich ziemlich dagegen sperre und den Sinn nicht erkennen mag...ich halte von Haus aus wenig davon, meine Probleme anderen zu erzählen...

LG
 
Hallo Herzilein,

warum gehst Du dann hin? Wer bezahlt diese Therapie?

Die BG? In diesem Fall, würde ich Vorsicht walten lassen bzgl. Schweigepflichtentbindung bzw. Arztbericht der Psychologin an den Rechnungsempfänger. Die KK bekommt nur Diagnosen und Behandlungsvorschläge.


LG Christiane
 
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