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Selbstjustiz durch Zahnarzt!

Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
@ alle,

hier griff ein Zahnarzt zur Selbstjustiz:):p:mad::


Hausbesuch in Neu-Ulm


Nicht bezahlt: Zahnarzt nimmt Patientin Gebiss wieder ab

Neu-Ulm (ddp). Aus Ärger über eine nicht bezahlte Rechnung hat ein rabiater Zahnarzt in Neu-Ulm einer Patientin zwei Brücken direkt aus dem Mund geraubt.

LINK

Ist mal wieder ohne Worte!


gruß

Hollis
 
Na dann......

ist ja auch eine Methode ans Geld zu kommen.

Die Frau hat richtig gehandelt.

Tiptoe
 
Hallo tiptoe,

die Augsburger Allgemeine berichtete lt. dem von Hollis eingebrachten Bei-
trag, daß eine 35-jährige Patientin (also keine bemitleidenswerte verarmte
Omi) die Zahnarztrechnung über die von ihrem Zahnarzt bei ihr neu einge-
setzten und wohl mangelfreien Brücken nicht bezahlen wollte oder konnte
und sich der Zahnarzt deshalb im Wege der Selbstjustiz seine erbrachte,
aber nicht bezahlte zahnärztliche Leistung (Brücken), bei seiner Patientin
höchstpersönlich wieder entnommen habe.
Den abfälligen Kommentar von Hollis dazu, "hier griff ein Zahnarzt zur Selbstjustiz" und "Ist mal wieder ohne Worte !" , kann man ja noch nach-
vollziehen, wenn man anderweitig z.B. an sog. Mietnomaden denkt.
Tiptoe aber antwortet darauf: "... Die Frau hat richtig gehandelt."
Insofern der Frau, gemeint ist wohl die besagte Zahnarzpatientin, lt. Zei-
tungsbericht keine anderweitig relevanten Handlungen, als die Nichtbezah-
lung einer zahnärztlichen Leistung, zugebilligt wurden, ist der öffentlichen
Rechtsauffassung von tiptoe, eine Zahnarztrechnung grundlos nicht zu
müssen, mit Nachdruck zu entgegnen.
Wer sich nämlich eine ärztliche/zahnärztliche Leistung erschleicht,wissend,
daß er aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse die relevante Honorarrech-
nung nicht bezahlen kann, erfüllt den Straftatbestand des Betruges und
setzt sich ergo der strafrechtlichen Verfolgung aus !

Die von tiptoe als "Unfallopfer" offenbarte Doppelmoral kann seinem An-
spruch nach Gerechtigkeit in eigener Sache, wohl kaum dienlich sein.

Donqui
 
Hallo Herr Wer!

Wer sich nämlich eine ärztliche/zahnärztliche Leistung erschleicht,wissend,
daß er aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse die relevante Honorarrech-
nung nicht bezahlen kann, erfüllt den Straftatbestand des Betruges und
setzt sich ergo der strafrechtlichen Verfolgung aus !

Die von tiptoe als "Unfallopfer" offenbarte Doppelmoral kann seinem An-
spruch nach Gerechtigkeit in eigener Sache, wohl kaum dienlich sein.

Du bist also der Meinung, einem Menschen sein Bedürfniss nach Kau-und Essfähigkeit, Schmerzfreiheit bei der Nahrungsaufnahme zu erhalten/gewähren usw. sei geringer, als eine unbezahlte Rechnung.
Krankenkassen hier sowieso ihre Daseinsberchtigung verfehlen.

Ein Arzt, der einem Patienten nicht hilft, nur weil dieser kein Geld hat, ist in einem Sozialstaat ein größerer Schurke - als ein Patient, der sozusagen nichts weiter als "Mundraub" begeht!

Sie hat sich keine Spülmaschiene oder Auto gekauft und nicht bezahlt, sie hat lediglich ein Grundbedürfnis des menschlichen Existierens für sich in Anspruch genommen, auch wenn sie zunächst kein Geld dafür hat.

In unserer perversen Gesellschaft (staatsbedingt) hat der Staat hunderte von Milliarden locker in der Tasche zum Flicken für gieriges Verzocken auf dem Finanzmarkt, die verursachenden Schurken werden ebenfalls mit zig Millionenbeträge dafür entlohnt,
aber er hat keine Pfennige, um anständigen Bürgern seine Essfähigkeit zu erhalten. So werden aus unbescholtenen Bürgern zwangsweise kleine Gauner, die sich ein Gebiss vom Zahnarzt ausleihen müssen.
Der Grund: Auf der einen Seite geht es um Milliarden-Beträge, auf der anderen Seite, im Verhältnis dazu, um Pfennig-Beträge - Das ist die Perversion!


Ein Gebiss ist keine Schönheits-OP, kein Luxusgut, keine Urlaubsvergnügungsreise nach Kalifornien, so wie das die Manger in USA tun, die sich auf Steuergaben der US-Bürger ihre Schandtaten bereinigen ließen und dies, ebenfalls mit Steuermitteln nun ausgiebig, ihrer perversen Natur entsprechend, feiern müssen.

Eine rießengroße - die gesamte Gesellschaft bis zum Bankrott schädigende - Schurkerei ist nichts gegenüber einer kleinen persönlichen Bedürfnissdeckung, für die die KK eher zahlen könnten, als z.B. Geld aus dem Fenster zu werfen für Prophilaxe-Kuren auf Malorca!

Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich ein "Herr Wer"! sich in solcher Gesellschaft, unter den Managern in Kalifornien, richtig wohl fühlen würde, und keinen Straftatbestand dabei entdecken würde. Ist ja alles bezahlt, auch wenn die Bezahlung nur ergaunert ist.

Bevor so tief abzurutschen, dann doch lieber ehrlich sagen, ich habe kein Geld!

Der Zusatz in Klammern: "(also keine bemitleidenswerte verarmte
Omi)", ist eine typische Beifügung, soviel menschenverachtenden Spott über eine Personengruppe in unserer sozialen Gemeinschaft, das passt irgendwie zu deinem geamten Beitrag.

Gruß Ariel
 
Hallo tiptoe,

deine Ironie war schon zu verstehen, auch die von Hollis, sonst konnte ich keine Ironie erkennen.

Gruß Ariel
 
Naja, das wars doch schon. Irgendwie war der Artikel auch komisch. Ich persönlich freue mich, mal etwas Witziges zu lesen. So war das wohl auch gemeint, wenngleich der Zahnarzt doch in der Tat einen Knall hat und natürlich gegen jedes Recht verstößt. Aber: stellt Euch das Ganze mal
bildlich vor...

Tiptoe
 
zumal sich doch die frage stellt,
was macht er denn nun mit dem gebiss?

denke, wenn es irgendwo rumfliegt, wird es nach einer weile sowieso nicht mehr passen, auch wenn die dame dann die rechnung abstottern wollte.

mfg
pussi
 
vielleicht wird das Gebiss ja aktiv und beißt ihn am Ende. Wäre doch was....eigentlich die logische Konsequenz

Tiptoe
 
@ Pussi

glaube ich auch, der kann ja vermutlich mit dem Gebiß nicht anfangen, da ja vor der Anfertigung zig Abdrücke abgenommen werden müssen

gruß

Hollis
 
Die Seite ist ja Skandalträchtig!

Elfjähriger operiert heimlich

Santiago de Chile, 6. August (AFP) - In Chile hat ein Elfjähriger die Operation einer Frau übernommen und ihr dabei bleibenden Schaden zugefügt.

Link

Kann sich sicherlich auch in Deutschland ereignen. So habe ich zumindest mal den Eindruck. Besonders impossant finde ich den Hinweis des Arzte/PAPA : «Pass auf mit dieser Vene, denn wenn du sie verletzt, habe ich die doppelte Arbeit»

Habe auch schon einmal von einem Fall gehört, das hatte ein blinder Chirurg, der blind wurde, ein offene Herz-Op bei einem Patienten durchgeführt.

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen Gipsabdruck vom Kiefer bedeutet nicht, dass auch ein neues Gebiss angefertigt werden muss, wenn man ein einigermaßen passendes gerade rumliegen hat. Ein bisschen hier schleifen, ein bisschen da und schon passts. Second-Hand ist doch in! Eigentlich dann Second-Mund!:D
 
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