Hallo,
Deine Verjährungsfrist läuft bis zur Rechtshängigkeit des s. Beweisverfahrens, dann tritt die Hemmung ein. Die Zeit des s. Beweisverfahrens + die 6 Monate Hemmung hemmen die Verjährungsfrist und ein Tag später beginnt die der Rest der Verjährung zu laufen = das meinte ich mit dazwischen schieben.
Ansonsten gib konkrete oder fiktive Daten....
Gruß
tamtam
Deine Verjährungsfrist läuft bis zur Rechtshängigkeit des s. Beweisverfahrens, dann tritt die Hemmung ein. Die Zeit des s. Beweisverfahrens + die 6 Monate Hemmung hemmen die Verjährungsfrist und ein Tag später beginnt die der Rest der Verjährung zu laufen = das meinte ich mit dazwischen schieben.
Ansonsten gib konkrete oder fiktive Daten....
Gruß
tamtam