• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Selber Gutachter ?

Hallo cicibata,

auf Veranlassung Deiner privaten Unfallversicherung (PUV) wurde ca. 1 1/2 Jahren nach dem Unfall ein Gutachten vom Gutachter A. erstellt, Invalidität = 3/7 Beinwert = 30 %.

(Hier aus dem Forum dürfte Dir bekannt sein, dass Versicherer dazu neigen, Gutachter zu beauftragen, die im Sinne des Versicherers begutachten.)

Der Versicherer erkannte einen angemessenen Vorschuss von 2/7 Beinwert = 20 % an und zahlt entsprechend AUB 88, § 11 Abs.III

Der Versicherer hat aber schlechte Erfahrungen mit Gutachter A. gemacht, so deine Sachbearbeiterin, deshalb sollte das Schlussbegutachtung von einem IMB Gutachter erstellt werden. Mit dem klappt das super, sagte die Sachbearbeiterin.

Nun wurde vor Ablauf der Dreijahresfrist auf Veranlassung deiner PUV ein Schlussgutachten eben von diesem IMB Gutachter (Gutachter B.) erstellt, mit dem von deiner PUV erwarteten Ergebnis 3/20 Beinwert = 10,5 %

Du selber hast Dir vor Ablauf der Dreijahresfrist ein Privatgutachten erstellen lassen – dummerweise von dem Gutachter A., der, so von mir unterstellt, erfahren hat, dass sein ständiger Auftraggeber mit ihm unzufrieden ist und das Schlussgutachten von einem anderen Gutachter, Gutachter B. erstellen lässt. Gutachter A. will es nicht mit dem Versicherer gänzlich verderben und kommt nun nur noch zu 1/3 Beinwert = 23,3 %.

So wie ich Dich verstanden habe, ist es mit deinen Beeinträchtigungen nicht besser geworden.

Ob der Versicherer überhaupt einen überzahlten Vorschuss zurückverlangen kann sei dahingestellt.

AUB 88 § 11, V. besagt:
Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer ab Zugang der Erklärung des Versicherers eine Frist von sechs Monaten verstreichen lässt, ohne die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Die bedeutet: Sofort zum Anwalt und Klage einreichen.

Gruß
Luise
 
Hallo ja du kannst natürlich beides, einen vorschlagen und evtl. mußt du den aktzeptieren der dir genannt wird, aber höflich fragen ist immer gut. Forrest
 
komisch

Das ist glaube ich nichts neues das Gutachter für Versicherungen entscheiden. Ich würde ggf, einen Ombudsmann einschalten, weil komischer Weise erhalten die Leute mehr Geld als wenn Sie allein mit der Versicherung verhandeln.
Ich habe eine Tossy III Verletzung und musste dieses Jahr auch zu Begutachtung und ich muss sagen das der Arzt okay war und ich zufrieden war. Allerdings muss ich sagen das ich schon etwas Angst hatte, weil andere mir ähnliche Sachen erzählt haben. Andere Patienten hatte für diesen Schaden 5% bekommen und ich 10,5%. Bei mir ging alles reibungslos und ich hatte mein Geld nach 6 Monaten vom Unfalltag her gerechnet und es war schon eine große Summe da meine Invaliditätsgrundsumme sehr hoch war. Nach der Begutachtung hatte ich mein Geld innerhalb einer Woche. Ich war bei der Debeka versichert. Jetzt kommen noch die Haftpflicht Ansprüche gegen die Allianz und das läuft zwar schleppend, aber bis jetzt auch ok.Ich bin immer wieder verwundert was die Versicherungen so denken. Das manche Körperschäden durch Spontanheilung wieder weg sind. Okay ich bin kein Streitsüchtiger Mensch, aber gegen Versicherungen lautet mein Leitsatz, zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen oder ein Richter entscheidet das und dann bekomme ich noch mehr als gefordert. Im Falle eines Toyys III ist es auch so. Laut Celler Schmerzensgeldtabelle 15000Euro und laut Aussagen der meisten Betroffenen haben die nur 2000-3000Euro erhalten.

MFG Tom
 
komisch

Hallo Cicibata,
bei mir liegen zwischen Gutachten der Versicherung (35%) und neutralem Gutachter (61%) nur knappe 26 Prozent Invalidität. Du siehst, dies ist kein Einzelfall. Meine Klage vor dem LG läuft bereits und die Rechtschutzversicherung trägt die Kosten. Falls Du eine RS hast, dann nicht gescheut, vor Gericht zu ziehen.

Gruß von der Seenixe


Richtig gemacht! Fragt sich nur warum die das immer so teuer haben wohlen und unsere Beiträge so verschleudern. Wie gesagt, ich rede da auch nicht mehr lange rum.
 
Richtig gemacht! Fragt sich nur warum die das immer so teuer haben wohlen und unsere Beiträge so verschleudern. Wie gesagt, ich rede da auch nicht mehr lange rum.

Hast Du am Dienstag nicht "Frontal21" gesehn. Da wurde die Vermutung geäußert, dass man Gutachter so drangsalieren will, bis die entweder so begutachten, dass es den Versicherungen passt oder dass sie keine Gutachten mehr erstellen, die für Versicherungen gedacht sind. Dadurch können dann die Gesellschaften ihre eigenen Gutachter beauftragen. Wie die dann ihre Gutachten ausfallen lassen, kann sich ja wohl jeder selbst ausrechnen.
 
Rückforderung eines Teiles der Zahlung von PUV

Hallo cicibata,

heute bin ich zufällig auf Deine Beiträge hier im Forum aufmerksam geworden.

Habe bei dem Klick auf Deinen Namen gesehen, dass Du am 19.10.2011
das Forum besucht hast, obwohl Deine letzten Beiträge aus dem Jahr 2007 stammen.

Könntest Du freundlicherweise hier mitteilen, wie Deine Sache bezüglich Deiner
PUV ausgegangen ist.

Musstest Du tatsächlich an die Unfallversicherung erhaltenes Geld zurückzahlen.

Ein solcher Fall ist bislang hier im Forum nicht bekannt.

Mit Deiner Antwort (aus eigener Erfahrung) könntest Du ganz aktuell zur
Frage "Rückforderung einer Leistung der PUV nach 2. Gutachten" einem
Mitgliedes des Forums sehr behilflich sein.

Bitte helfe mit das Forum durch Deine Erfahrungen zu bereichern.

Im Voraus schon ganz herzlichen Dank.


Meggy
 
Recht auf Neubemessung Unfallversicherung

Wenn im Abrechnungsschreiben nichts über Vorschusszahlung oder Hinweis auf eine spätere Neufeststellung der Invalidität innerhalb der 3 Jahrefrist steht: Kann Versicherer trotzdem vor Ablauf von 3 Jahren Versicherungsnehmer zum Gutachter schicken?
 
Hallo,

in die Versicherungsbedingungen schauen, dort sollte dies geregelt sein. Aus dem Bauch heraus: nein. dazu kann die Versicherung kei Recht mehr haben.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo stefanie,

um eine Antwort zu geben sind eigentlich immer verschiedene Informationen
erforderlich.

Vielleicht könntest Du hier über Deinen Unfall bzw. die Verletzungen berichten.

Mache bitte hierzu ein "Neues Thema" auf unter "Private Versicherungen".
Wähle eine aussagekräftige Überschrift.

Als Antwort auf Deine Frage zitiere ich aus meinen Versicherungsbedingungen
(AUB 2000 Hamburg-Mannheimer).


9.4.

Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall,
erneut bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich
die Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss
-- von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungsfrist nach Ziffer 9.1

--von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist

ausgeübt werden.

Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invalidität, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag
mit 5 % jährlich zu verzinsen.


Es würde mich sehr freuen, wenn Du hier Deine Erfahrungen mit der PUV weitergeben würdest.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo ,

ich musste nichts zurückzahlen . Habe mich damals mit der Versicherung so geeinigt das ich das gezahlte Geld behalten darf und ich auf ein Gerichtsverfahren verzichte .

Gruß cicibata
 
Top