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Seitliches ausparken mit Unfallfolge

ZehraSude

Nutzer
Registriert seit
12 Juni 2015
Beiträge
1
Hallo zusammen,

Ich hatte Mitte April einen Unfall ohne Personenschaden.

Folgende Situation:

Ich habe vor einer Sparkasse seitlich rechts (in Fahrbahnrichtung) zwischen zwei Autos geparkt.

Da ich meinen Führerschein noch nicht so lange habe, achte ich auf ein korrektes Handeln um ihn nicht wieder zu verlieren!

Ich habe in den Spiegel geschaut, habe den Blinker gesetzt und habe einen Schulterblick gemacht und nochmal in den Spiegel geschaut.

Es war eine 30er Zone welche nach meinen Prüfungen frei war!

Ich habe zum ausparken angesetzt und war schon halb auf der Straße (fast draußen, wollte gerade in die andere Richtung lenken) als von hinten ein Motorradfahrer angeschossen kam. (Er fuhr zu 100% schneller als 30 sonst hätte ich ihn mit dem Schulterblick gesehen)

Er blieb mir mit seinem Fußraster an meiner Frontstoßstange hängen, riss mir alles ab und brach mir die Achse.
Der Motorradfahrer kam erst geschätzte 60-70 Meter nach mir zu stehen und saß noch auf seinem Motorrad.

Da ich eine Vollkaskoversicherung habe ist das Finanzielle eigentlich unwichtig. Vielmehr geht es mir um das Prinzip und die Ungerechtigkeit gegenüber der Autofahrer.

Ich habe unglaublich viele Bilder und habe es auch so der Polizei gesagt.

Warum bin ich schuldig wenn ich alles richtig gemacht habe wie ich es in der Fahrschule gelernt habe?
Ich hatte null Chance gegen ihn. Ich denke er wollte mich links überholen und verschätzte sich.
Ich habe heute ein Bußgeld über 63,50€ erhalten und die ganze Wut kommt wieder hoch. (63,50€ ist ein Witz aber es kratzt am Ego)

Vielleicht kann mir einer von euch helfen und mir sagen was ich machen kann oder welche Rechte ich habe Es kann doch nicht sein das man als Motorradfahrer sich alles erlauben kann und immer unschuldig ist.. Zeugen gibt es leider nicht. .

Sogar die Polizei war sofort auf Seite des Motorradfahrers und hörte mir nicht mal richtig zu.

Es ist alles so schrecklich unfair....
 
Fließender Verkehr geht vor ruhendem Verkehr

Hallo ZahraSude.

da Du ausgeparkst hast, gilt: Fließender Verkehr geht vor ruhendem Verkehr.

Soll heißen, beim Ausparken in den fließenden Verkehr ist besondere Vorsicht geboten.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall zu rekonstruieren, bei dem jemand aus einer Hofeinfahrt auf eine Straße, die als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen war (bedeutet Schrittgeschwindigkeit) einfuhr. Auf der Straße selbst fuhr ein Pkw mit hoher Geschwindigkeit. Dem konnte ich ca. 60 km/h nachweisen und trotzdem mußte der, der aus der Hofeinfahrt kam den gesamten Schaden bezahlen.

Auch, wenn es ungerecht erscheint, hake es ab und nimm es als Lehrgeld.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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