• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Sehverlust! Bräuchte Hilfe!

audidream

Nutzer
Registriert seit
15 Dez. 2006
Beiträge
9
Hallo erst einmal,

ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und finde es superklasse wie den Leuten hier geholfen wird.

Nun zu meinem eigentlichen Problem
Ich habe vor ca genau einem Jahr einen Unfall gehabt, wo folgendes passierte:
Ich habe mit meinem ( damals noch) betsen Kumpel angefangen einen Autotrailer abzuschleifen.Ich mit einer Bohrmaschine mit Drahtaufsatz.Auf einmal war der Strom weg, ich drehte mich um und da sah ich das mein <kumpel die Flex angeschlossen hatte mit Drahtaufsatz.
Ich dachte nur sch... die Dinger haben mehr Power, ich wollte in die Halle gehen um Schutzbrillen zu holen und da passierte es schon.Mir flog ein Draht direkt ins Auge, obwohl ich schon mindestens 2 Meter entfernt war.
Die Folge war eine Notoperation, wobei die Linse entfernt wurde und 4 Folge Ops.Nach 3 Monaten rückte er damit raus das er keine haftpflichtversicherung hat ( nachdem ich mittlerweile jeden Tag 3 mal angerufen habe um zu fragen ob er die unterlagen rausgesucht hat).
Jetzt hatte ich am Mittwoch mein Gutachten was meine Unfall angefordert hat.Da kam raus: Sehvermögen ohne Kontaktlinse 0 und mit 40%
In meiner police steht:1 Auge zählt zu 50% Invalidität, aber wie wird das nun berechnet Von der Invaliditätssumme oder Unfallsumme?Und wann bekommt man einen Unfallbonus?
So das ist ja aber noch nicht alles.Durch Zufall hat mir ein Bekannter gesagt, das manche Haftpflichtversicherer eine Ausfalldeckung haben.Ich habe nachgeschaut und siehe da ich hab sie auch.Super dachte ich,habe meine Versicherung angerufen und die sagten kein Problem, sie brauchen nur ein Gerichtsurteil gegen meinen Gegner und einen Bescheid der erfolglosen Zwangsvollstreckung.Aber mit was für einer Summe geht man wegen sowas vor Gericht Ich kann ja nicht nur wegen 5000.- Schmerzensgeld vor Gericht ziehen, da fliessen ja noch andere Faktoren hinzu wie:Lange krankgeschrieben, dadurch erwerbsunfähig gewesen, in der zukunft immer neue Kontaktlinsen kaufen, dauernde Hin und Her fahren zu den Kliniken zwecks Untersuchung ( jedes mal 200km)

Wäre super wenn jemand auf so viele Fragen in so einer undurchsichtigen Sache eine Antwort weiss.

liebe grüsse
andy
 
Hallo Andy,

Herzlich Willkommen hier im Forum. Für Deine Sache benötigst Du professionelle Hilfe durch einen Anwalt. Allein der Zivilprozeß wird anstrengend. Zu Deiner Frage Invalidität gilt, dass ein Auge = 50 % Invalidität darstellen und damit der Prozentsatz 50 % beträgt. Wenn Du jetzt eine Progression mit vereinbart hast, dann entsprechend in die Tabelle im Anhang Deines Vertrages geschaut und du siehst, was sie Dir zahlen. Dies sollte eigentlich auch sehr schnell passieren. Dann hast Du auch Kapital um Dir einen Anwalt zu nehmen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,


vielen Dank für die schnelle Antwort, ja ich habe eine Versicherungssumme von 50 000.- mit 300% Progression.Wann kommt eigentlich dieser "Unfallbonus" zum Einsatz
Ich zweifel langsam das es sich lohnt zivilrechtlich dagegen vorzugehen.Ich habe gerade im großen weiten Internet gelesen das z.T. Schmerzensgeld bis 15 000.- gezahlt wurde, bei dauerndem Sehverlust Ist das nicht ein wenig abwegig wenn man bedenkt, das man sein Leben lang nur noch auf einem Auge sieht, dabei den ganzen Stress mit Ops hatte, von dem kosmetischen Aspekt nun mal ganz abgesehen, weil die Iris seitdem auch irgendwo im Auge rumwandert? Ich zweifel echt an dem deutschen Rechtssystem

liebe grüsse
andy
 
Hi Andy,
über das deutsche (Un)Rechtssystem können fast alle hier ein Lied singen. Leider wird sich daran so schnell nichts ändern, da Unfallopfer eine einsame Randgruppe ohne Lobby sind.
Ich kann dir wie Seenix nur raten, einen guten Anwalt zu nehmen, sonst bleibt dein Recht auf der Strecke.

Gruß

CHEVY
 
Naja aber 15 000.- für den Rest des Lebens nur noch mit einem Auge zu Leben ist doch kein ernstahftes Angebot.Oder irre ich mich da jetzt
 
Hallo Andy,

Das Schmerzensgeld wird sich sicher in dieser Region abspielen, aber in einem Haftpflichtprozeßgeht es noch um viele andere Zahlungen. Da ist der Lohnausgleich, die zusätzlichen Behandlungskosten, Deine Fahrtkosten und viele weitere "Kleinigkeiten" so das die Summe insgesamt sicher bei weit über 100.000 Euro.
Unfallbonus sagt mir erst einmal nichts. In welchem Zusammenhang steht das in Deinem Vertrag?

Gruß von der Seenixe
 
Huhu Seenixe,


super wie fix du antwortest...

im Vertrag steht: Invaliditätssumme: 50 000
Invaliditätssumme inkl. Unfallbonus : 70 000

Leistung bei Vollinvallidität : 150 000
Leistung bei Vollinvalidität inkl Unfallbonus: 210.000


ich werd da einfach nich draus schlau......

dann steht da noch: Die Überschussanteile werden zur Erhöhung der Invaliditätsleistung verwendet, ( Unfallbonus ). Der Unfallbonus beträgt bei o. g. Versicherungsdauer derzeit 40%

liebe grüsse
andy
 
Hallo Andy,

schon lustig, wenn ein (Halb-) Blinder schreibt:
„Wäre super wenn jemand auf so viele Fragen in so einer undurchsichtigen Sache eine Antwort weiß.“


Du hast eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 mit 300% Progression. Als fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges ist 50 % vereinbart.

Hier:
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=320
hängt unten eine Tabelle zur Berechnung an.

Danach hast du einen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung von 50.000.
Diese Invaliditätsleistung erhöht sich infolge des Unfallbonus von 40 % um 20.000, gesamt stehen dir aus deiner privaten Unfallversicherung 70.000 zu.


Haftpflichtansprüche gegen deinen Exkumpel würde ich auf jeden Fall geltend machen. Dir wird zwar nach jahrelangem Rechtsstreit wahrscheinlich ein Selbstverschulden von 50 % angerechnet werde, aber der dir entstandene Schaden ist nicht gering (vor allem berufliche Nachteile – Erwerbsschaden). Wenn bei deinem Exkumpel nichts zu holen sein sollte, zahlt dein Haftpflichtversicherer aufgrund der Forderungsausfalldeckung.

Gruß
Luise
 
Hallo, Luise,

ja die Tabelle hatte ich schon gesehen, nur leider ist sie ja in Excel und das habe ich nicht auf dem Rechner.
Ich habe eigentlich schon vor gegen ihn rechtlich vorzugehen, nur leider glaube ich habe ich da den falschen ANwalt erwischt.Der redet nur von einer Schmerzensgeldsumme von ca 15 000.-Alles andere hat ihn bis zum heutigen Tage nicht interessiert.Er hat nun vor dem gegnerischen ANwalt eine Schmerzensgeldforderung zukommen zu lassen, falls mein Gegner nicht zahlt, will er dann vor Gericht, nur muss in der Forderung nicht auch alles andere gleich mit hineingeschrieben werden?
Stehe wirklich total auf dem Schlauch...
Achja eine Fragehätte ich da noch....

Da ich ohne Kontaktlinse ( + 13) auf dem Auge nichts sehe, wäre es sinnvoll einen Antrag auf BenhindertenAusweis zu stellen
Liebe grüsse
andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andy,

selbstverständlich solltest du einen Behindertenausweis beantragen (Formulare bekommst du bei deiner Gemeindeverwaltung).

Neben der Schmerzensgeldforderung kommen noch – du schreibst es selber:

Lange krankgeschrieben, dadurch erwerbsunfähig gewesen – suche unter Erwerbsschaden (auch für die Zukunft, du wirst doch den Rest deines Lebens eingeschränkt sein – auch im Beruf)

In der Zukunft immer neue Kontaktlinsen kaufen, dauernde Hin und Her fahren zu den Kliniken zwecks Untersuchung ( jedes mal 200km)

Dein Anwalt soll deinen Exkumpel auf Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher entstandener und künftigen materiellen und immateriellen Schäden verklagen.

Gruß
Luise
 
re. Antwort

Hallo Andy,

Zu Deinen Fragen im rechtlichen / Versicherung kann ich Dir nicht helfen hier ist Luise Deine Ansprechpartner-in und Fachfrau.

Nur was die Sehschwäche betrifft ja ich bin auch ein Maulwurf und könnte Dir daher, die ein oder andere Frage beantworten. Und es ist sinnvoll für Dich eine GdB zu beantragen bei dem für Dich zuständigen Versorgungsamt. Schaue bitte mal in den FQA - Bereich, unter Steuern, Behindertenausweiß, solltest Du weitere Fragen haben so melden Dich einfach nochmals.

Ja und für den PC gibt es auch viele Technische Hilfsmittel. Lesegerät für Monitor, Sprachprogramme inklusive Übersetzer + Lesegerät und Brailletastatur mit Sprach + Schreib oder SprachProgramm und Rs - Programme. Zu den technischen Dingen bin ich eher kein guter Ansprechpartner da mir dies alles eingerichtet wurde je nach meinen persönlichen Bedürfnissen. Hier noch einen Tipp die Anschaffungen sind teuer, wende Dich hier auch an das VS oder SZA - B ( Versorgungsamt / Sozialamt - Behörde. Andy ich sage immer die Sonne scheint für uns alle, uns wärmt Sie,.. nicht den Kopf verlieren,... Kopf hoch. In diesem Sinne, sam ;)
 
Hallo Sam,


ich glaube du hast da etwas falsch verstanden, bei mir ist zum Glück nur ein Auge in Mitleidenschaft gezogen worden.Aber trotzdem danke für die nette Hilfe.

@ Luise auch an dich sei mein Dank gerichtet für deine professionellen Ratschläge.

naja ich werd kommende Woche mal wieder zu meinem Anwalt müssen, und werde dann weiter berichten.Ach ja wird die Zahlung von der Unfall eigentlich angerechnet wenn ich ALG II empfange?

Liebe grüsse
andy
 
Top