Hallo erst einmal,
ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und finde es superklasse wie den Leuten hier geholfen wird.
Nun zu meinem eigentlichen Problem
Ich habe vor ca genau einem Jahr einen Unfall gehabt, wo folgendes passierte:
Ich habe mit meinem ( damals noch) betsen Kumpel angefangen einen Autotrailer abzuschleifen.Ich mit einer Bohrmaschine mit Drahtaufsatz.Auf einmal war der Strom weg, ich drehte mich um und da sah ich das mein <kumpel die Flex angeschlossen hatte mit Drahtaufsatz.
Ich dachte nur sch... die Dinger haben mehr Power, ich wollte in die Halle gehen um Schutzbrillen zu holen und da passierte es schon.Mir flog ein Draht direkt ins Auge, obwohl ich schon mindestens 2 Meter entfernt war.
Die Folge war eine Notoperation, wobei die Linse entfernt wurde und 4 Folge Ops.Nach 3 Monaten rückte er damit raus das er keine haftpflichtversicherung hat ( nachdem ich mittlerweile jeden Tag 3 mal angerufen habe um zu fragen ob er die unterlagen rausgesucht hat).
Jetzt hatte ich am Mittwoch mein Gutachten was meine Unfall angefordert hat.Da kam raus: Sehvermögen ohne Kontaktlinse 0 und mit 40%
In meiner police steht:1 Auge zählt zu 50% Invalidität, aber wie wird das nun berechnet Von der Invaliditätssumme oder Unfallsumme?Und wann bekommt man einen Unfallbonus?
So das ist ja aber noch nicht alles.Durch Zufall hat mir ein Bekannter gesagt, das manche Haftpflichtversicherer eine Ausfalldeckung haben.Ich habe nachgeschaut und siehe da ich hab sie auch.Super dachte ich,habe meine Versicherung angerufen und die sagten kein Problem, sie brauchen nur ein Gerichtsurteil gegen meinen Gegner und einen Bescheid der erfolglosen Zwangsvollstreckung.Aber mit was für einer Summe geht man wegen sowas vor Gericht Ich kann ja nicht nur wegen 5000.- Schmerzensgeld vor Gericht ziehen, da fliessen ja noch andere Faktoren hinzu wie:Lange krankgeschrieben, dadurch erwerbsunfähig gewesen, in der zukunft immer neue Kontaktlinsen kaufen, dauernde Hin und Her fahren zu den Kliniken zwecks Untersuchung ( jedes mal 200km)
Wäre super wenn jemand auf so viele Fragen in so einer undurchsichtigen Sache eine Antwort weiss.
liebe grüsse
andy
ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und finde es superklasse wie den Leuten hier geholfen wird.
Nun zu meinem eigentlichen Problem
Ich habe vor ca genau einem Jahr einen Unfall gehabt, wo folgendes passierte:
Ich habe mit meinem ( damals noch) betsen Kumpel angefangen einen Autotrailer abzuschleifen.Ich mit einer Bohrmaschine mit Drahtaufsatz.Auf einmal war der Strom weg, ich drehte mich um und da sah ich das mein <kumpel die Flex angeschlossen hatte mit Drahtaufsatz.
Ich dachte nur sch... die Dinger haben mehr Power, ich wollte in die Halle gehen um Schutzbrillen zu holen und da passierte es schon.Mir flog ein Draht direkt ins Auge, obwohl ich schon mindestens 2 Meter entfernt war.
Die Folge war eine Notoperation, wobei die Linse entfernt wurde und 4 Folge Ops.Nach 3 Monaten rückte er damit raus das er keine haftpflichtversicherung hat ( nachdem ich mittlerweile jeden Tag 3 mal angerufen habe um zu fragen ob er die unterlagen rausgesucht hat).
Jetzt hatte ich am Mittwoch mein Gutachten was meine Unfall angefordert hat.Da kam raus: Sehvermögen ohne Kontaktlinse 0 und mit 40%
In meiner police steht:1 Auge zählt zu 50% Invalidität, aber wie wird das nun berechnet Von der Invaliditätssumme oder Unfallsumme?Und wann bekommt man einen Unfallbonus?
So das ist ja aber noch nicht alles.Durch Zufall hat mir ein Bekannter gesagt, das manche Haftpflichtversicherer eine Ausfalldeckung haben.Ich habe nachgeschaut und siehe da ich hab sie auch.Super dachte ich,habe meine Versicherung angerufen und die sagten kein Problem, sie brauchen nur ein Gerichtsurteil gegen meinen Gegner und einen Bescheid der erfolglosen Zwangsvollstreckung.Aber mit was für einer Summe geht man wegen sowas vor Gericht Ich kann ja nicht nur wegen 5000.- Schmerzensgeld vor Gericht ziehen, da fliessen ja noch andere Faktoren hinzu wie:Lange krankgeschrieben, dadurch erwerbsunfähig gewesen, in der zukunft immer neue Kontaktlinsen kaufen, dauernde Hin und Her fahren zu den Kliniken zwecks Untersuchung ( jedes mal 200km)
Wäre super wenn jemand auf so viele Fragen in so einer undurchsichtigen Sache eine Antwort weiss.
liebe grüsse
andy