• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Sehverlust! Bräuchte Hilfe!

Hallo Andy,

ob die Leistungen der PUV mit den Leistungen aus ALG II verrechnet werden, kann ich Dir nicht sagen. ALG II gibt es noch nicht lange, eine rechtliche Klärung dürfte noch nicht erfolgt sein.

Du hast eine private Unfallversicherung abgeschlossen aus anderen Gründen, nicht um einen Unfallgegner oder die Staatskasse zu entlasten.

Wenn Du wegen des Unfalles arbeitslos sein solltest, kommt für Deinen Erwerbsschaden der Unfallgegner auf, eine Klage wird erforderlich sein.

Gruß
Luise
 
Huhu Luise,

ich hätte da noch eine Frage zu minem Fall:

Und zwar aus welchem Gebiet sollte mein Anwalt kommen?Oder besser gesagt welche Schwerpunktinteressen sollte er vertretenIst es Versicherung, oder Strafrecht?
 
Hallo,

so habe eben Post von meiner Unfallversicherung bekommen!
Ich bin fast rückwärts nach hinten gefallen, dort steht
Auge Wert 50% Betrag 25 000.- zu entschädigen nach Gutachten 4/25 Unfallbonus 40% der Entschädigungsbetrag geträgt 5600.-
Davon abgesehen hat die Versicherung ein Gutachten verlangt welches mit Korrektur also mit Kontaktlinse vorgenommen werden muss.Ist das denn überhaupt zulässig
Berechnet wurde es meines Erachtens ja nur von den 40% Unfallbonus, ist das so korrekt?

Danke schon einmal im vorraus

gruss
andy
 
Hallo Andy,

so wie Du das schreibst, hat der Versicherer gerechnet:

Versicherungssumme: 50.000
Augenwert: 50 %
Invaliditätsleistung 50 % von 50.000 = 25.000
zu entschädigen nach Gutachten 4/25 von 25.000 = 4.000
zuzüglich Unfallbonus 40% von 4.000 = 1.600
Gesamt: 5.600​

Die bessere Reihenfolge wäre:

fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges: 50 %
Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten 4/25
Invaliditätsgrad: 4/25 von 50 % = 8 %
Versicherungssumme: 50.000
Invaliditätsleistung 8 % von 50.000 = 4.000
zuzüglich Unfallbonus 40% von 4.000: 1.600
Gesamt: 5.600​

Im Ergebnis sind beide Reihenfolgen – momentan – gleich. Der Versicherer baut einer späteren, höheren Bewertung vor und will Dich mit seiner unkorrekten Berechnung auf die falsche Fährte locken. Der Unterschied wird bei höherem Invaliditätsgrad deutlich. Angenommen, die Funktionsbeeinträchtigung des Auges würde später nicht mit 4/25, sondern mit 3/4 bewertet. Dann sähen die Berechnungen so aus:

Beispielberechnung des Versicherers:

Versicherungssumme: 50.000
Augenwert: 50 %
Invaliditätsleistung: 25.000
zu entschädigen nach Gutachten 3/4: 18.750
zuzüglich Unfallbonus 40% von 18.750: 7.500
Gesamt: 26.250

Beispiel richtige Berechnung:

fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges: 50 %
Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten 3/4
Invaliditätsgrad: 3/4 von 50 % = 37,5 %

Aufgrund der vereinbarten Progression zahlt der Versicherer für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 25 % übersteigt, zusätzlich 2 % aus der Versicherungssumme, d.h. (37,5 % – 25 %) x 2 = 25 %

Versicherungssumme: 50.000
Invaliditätsleistung (37,5 % + 25 %) = 62,5 % von 50.000 = 31.250
zuzüglich Unfallbonus 40% von 31.250: 12.500
Gesamt: 43.750​



Du hattest am 15.12.2006, 19:54 geschrieben:

Jetzt hatte ich am Mittwoch mein Gutachten was meine Unfall angefordert hat. Da kam raus: Sehvermögen ohne Kontaktlinse 0 und mit 40%​

Der Versicherer bewertet die Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten mit 4/25.

Was denn nun ?

Sehvermögen ohne Kontaktlinse = 0 % bedeutet völlige Funktionsunfähigkeit des Auges, Invaliditätsgrad somit 50 %

Sehvermögen mit Kontaktlinse = 40 % bedeutet 60 % Funktionsbeeinträchtigung des Auges, Invaliditätsgrad somit 60 % von 50 % = 30 %

zu entschädigen nach Gutachten 4/25 von 50 %, Invaliditätsgrad somit 8 %

Liegt Dir das Gutachten vor ?


Zu Deiner Frage:
Wird die Beeinträchtigung mit oder ohne Kontaktlinse bewertet ?

Vorausgesetzt, Du hattest vor dem Unfall zwei Augen ohne Beeinträchtigungen, dann ist die Beeinträchtigung ohne Kontaktlinse festzustellen.

In Deiner AUB steht doch (frei übersetzt):
Als fester Invaliditätsgrad gilt bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges 50 %.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines Auges wird der entsprechende Teil von 50 % angenommen.

Oder steht in Deiner AUB:
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines Auges wird der entsprechende Teil von 50 % unter Berücksichtigung einer Sehhilfe angenommen ?

Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines gilt 70 %. Da kann auch keiner kommen und sagen, mit Krücke kann der Mann aber schön laufen, die Invalidität beträgt 10 %.


Mein Rat:
Sofort zum Rechtsanwalt und das Gutachten anfordern lassen!

Gruß
Luise
 
Top