Hallo Andy,
so wie Du das schreibst, hat der Versicherer gerechnet:
Versicherungssumme: 50.000
Augenwert: 50 %
Invaliditätsleistung 50 % von 50.000 = 25.000
zu entschädigen nach Gutachten 4/25 von 25.000 = 4.000
zuzüglich Unfallbonus 40% von 4.000 = 1.600
Gesamt: 5.600
Die bessere Reihenfolge wäre:
fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges: 50 %
Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten 4/25
Invaliditätsgrad: 4/25 von 50 % = 8 %
Versicherungssumme: 50.000
Invaliditätsleistung 8 % von 50.000 = 4.000
zuzüglich Unfallbonus 40% von 4.000: 1.600
Gesamt: 5.600
Im Ergebnis sind beide Reihenfolgen – momentan – gleich. Der Versicherer baut einer späteren, höheren Bewertung vor und will Dich mit seiner unkorrekten Berechnung auf die falsche Fährte locken. Der Unterschied wird bei höherem Invaliditätsgrad deutlich. Angenommen, die Funktionsbeeinträchtigung des Auges würde später nicht mit 4/25, sondern mit 3/4 bewertet. Dann sähen die Berechnungen so aus:
Beispielberechnung des Versicherers:
Versicherungssumme: 50.000
Augenwert: 50 %
Invaliditätsleistung: 25.000
zu entschädigen nach Gutachten 3/4: 18.750
zuzüglich Unfallbonus 40% von 18.750: 7.500
Gesamt: 26.250
Beispiel richtige Berechnung:
fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges: 50 %
Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten 3/4
Invaliditätsgrad: 3/4 von 50 % = 37,5 %
Aufgrund der vereinbarten Progression zahlt der Versicherer für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 25 % übersteigt, zusätzlich 2 % aus der Versicherungssumme, d.h. (37,5 % – 25 %) x 2 = 25 %
Versicherungssumme: 50.000
Invaliditätsleistung (37,5 % + 25 %) = 62,5 % von 50.000 = 31.250
zuzüglich Unfallbonus 40% von 31.250: 12.500
Gesamt: 43.750
Du hattest am 15.12.2006, 19:54 geschrieben:
Jetzt hatte ich am Mittwoch mein Gutachten was meine Unfall angefordert hat. Da kam raus: Sehvermögen ohne Kontaktlinse 0 und mit 40%
Der Versicherer bewertet die Funktionsbeeinträchtigung des Auges nach Gutachten mit 4/25.
Was denn nun ?
Sehvermögen ohne Kontaktlinse = 0 % bedeutet völlige Funktionsunfähigkeit des Auges, Invaliditätsgrad somit 50 %
Sehvermögen mit Kontaktlinse = 40 % bedeutet 60 % Funktionsbeeinträchtigung des Auges, Invaliditätsgrad somit 60 % von 50 % = 30 %
zu entschädigen nach Gutachten 4/25 von 50 %, Invaliditätsgrad somit 8 %
Liegt Dir das Gutachten vor ?
Zu Deiner Frage:
Wird die Beeinträchtigung mit oder ohne Kontaktlinse bewertet ?
Vorausgesetzt, Du hattest vor dem Unfall zwei Augen ohne Beeinträchtigungen, dann ist die Beeinträchtigung ohne Kontaktlinse festzustellen.
In Deiner AUB steht doch (frei übersetzt):
Als fester Invaliditätsgrad gilt bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges 50 %.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines Auges wird der entsprechende Teil von 50 % angenommen.
Oder steht in Deiner AUB:
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines Auges wird der entsprechende Teil von 50 % unter Berücksichtigung einer Sehhilfe angenommen ?
Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines gilt 70 %. Da kann auch keiner kommen und sagen, mit Krücke kann der Mann aber schön laufen, die Invalidität beträgt 10 %.
Mein Rat:
Sofort zum Rechtsanwalt und das Gutachten anfordern lassen!
Gruß
Luise