• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Sehnenscheidenentzündung BK 2101

wolle-5000

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Nov. 2012
Beiträge
8
Ort
Raum Köln
Hallo an ALLE,

die BG lehnte bei mir die BK 2101 Sehnenscheidenentzündung ab.
Auch der Widerspruch wurde abgelehnt.
Einzige Begründung: als Kommissionierer werde eine Frequenz von 6
(6 x greifen pro Minute) nicht erreicht.
Dies ist richtig, es wurde auch „nur“ eine Frequenz von ca. 3 erreicht.

Im Gutachten werden mir beidseitige Sehnenscheidenentzündungen
bestätigt. Weil die Frequenz von 6 nicht erreicht wird, sah der Gutachter
(Name möchte ich nicht nennen) keinen ausreichenden Zusammenhang zur
beruflichen Tätigkeit.

Kennt sich jemand aus, gibt es eine Vorschrift oder ein Gesetz bezüglich einer Frequenz von mindestens 6…..
 
Bk 2101

Hallo Wolle, die Forderung der BG 6 x pro Minute sind nicht korrekt als Forderung.
Die Berufskrankheitenverordnung geht von 10.ooo pro Stunde oder 3/Sekunde aus. Als "typischer" Beruf wird dazu der Klavierspieler angeführt.
Mit 6 pro Minute hast Du hier, wenn man den Text der Verordnung wörtlich nimmt, keine gefährdende Tätigkeit verrichtet.
 
Bk 2101

Hallo Wolle,

das steht in den "Hinweisen für die ärztliche Beurteilung" in der Verordnung.
Für die BK 2101 gibt es noch weitere Beurteilungskriterien. Stehen auch dort drin.
Ich kann aber keinen Link dazu finden. Über VdK oder so müsste man aber rankommen.
Wird sicherlich schwer bis zur Anerkennung. Drücke Dir die Daumen.

Hängt von den Tätigkeiten ab, die Du verrichtet hast und natürlich von der Diagnose.

Gruß slahan
 
hallo wolle,

im nachfolgenden link findest du erst einmal das aktuelle merkblatt zur bk 2101 im pdf-format:

http://www.baua.de/de/themen-von-a-z/berufskrankheiten/dokumente/merkblaetter.html

in diesem link des ministeriums für soziales, gesundheit, familie, jugend und senioren des landes schleswig-holstein zum thema „berufskrankheiten“ - kurzgefasste informationen für ärztinnen und ärzte findest du angaben zur gefährdung. zur bk 2101 findest du infos auf seite 41

http://www.schleswig-holstein.de/ms...f/berufskrankheiten__blob=publicationfile.pdf

suche dir am besten einen fachanwalt für medizin- und sozialrecht und lasse dich einfach mal beraten bezüglich deiner rechtlichen möglichkeiten und erfolgsaussichten.

viel erfolg
mady
 
Bk 2101

Hallo Wolle, der Link zu:

Schleswig-Holstein.... vom Mady ist gut.
Hier stehen die Kriterien. Einen Anwalt solltest Du aber einschalten.
Wenn Du dazu weitere Fragen hast, hier bist Du richtig.

Viel Erfolg

slahan
 
brauche nochmal Tipps

ich habe bezügl. der Bk 2101 ohne Anwalt Klage eingereicht,
das SG hat die Klage akzeptiert und einen Gutachter benannt.

Leider steht der in der von der BG bevozugten Gutachterliste:
http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/gutachter/index.jsp

Der Termin für d. Gutachten steht noch nicht fest, ich gehe aber davon
aus, d. d. Gutachten für mich negativ ausfällt.
Über den Gutachter findet man hier im Forum nichts.

Kann ich über §109 danach einen weiteren bestimmen und wer trägt die Kosten
Ich nehme aber auch gerne Tipps bezügl. unabhängier Gutacher an.

Danke.
Wolle
 
Hallo Wolle,

viel Glück bei Deiner Klage gegen Deinen Unfallversicherungsträger. Dies ohne Anwalt durchzustehen, wäre nichts für mich, finde ich schon grenzwertig.

Sollte das Gutachten so ausfallen, wie Du es erwartest, kannst Du beim Sozialgericht einen Antrag auf Einholung eines weiteren medizinischen Sachverständigengutachtens gemäß § 109 stellen. Der Antrag sollte begründet werden und dem Sozialgericht sollte der Sachverständige mit Namen und Anschrift benannt werden.

Die Kosten für das Sachverständigengutachten musst Du tragen. Es ist möglich, dass Dir die Kosten im Laufe des Verfahrens erstattet werden, unter welchen Voraussetzungen das Gericht aber zu einer Erstattung kommt, kann ich Dir nicht sagen.

Ich kann Dir keinen Sachverständigen benennen, er sollte aber ein orthopädisch – schmerztherapeutisches Gutachten erstellen können.

LG
mady

PS.
Vielleicht holst Du Dir einfach mal eine juristische Beratung zu diesem Thema
 
Top