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Schwimmbadbetreiber nicht versichert

asynchron

Nutzer
Registriert seit
11 Dez. 2011
Beiträge
3
hallo,


ich hatte 2005 einen badeunfall in einem freibad und bin seitdem querschnittgelähmt.
das freibad hat zu 100% schuld an meinem unfall bekommen und wurde verurteilt alle materiellen sowie immateriellen schäden zu übernehmen und schmerzensgeld zu zahlen.
leider war das bad zu diesem zeitpunkt bereits pleite und hatte keine haftpflicht mehr.
der betreiber ist in die insolvenz (auch privat) gegangen.
jetzt habe ich zwar einen titel aber dennoch keinerlei entschädigung oder zuwendung.


welche möglichkeiten gibt es?


danke schon mal, ron
 
Schwimmbadbetreiber pleite

Hallo asynchron,

das hört sich nicht gut an. Wenn der Schwimmbadbetreiber keine Haftpflicht mehr hatte und sogar Privatinsolvenz anmeldete, wird er definitiv auch eine sogenannte "Restschuldbefreiung" beantragt haben. Damit wird dein Titel nach der sogenannten "Wohlverhaltensphase" des ehemaligen Schwimmbadbetreibers null und nichtig, es sei denn, es gibt einen Anfechtungsgrund, die Restschuldbefreiung erfolgreich auszusetzen.

Gruss der RekoBär:)
 
danke,

denke schon dass er das hat, müsst ich mal meinen anwalt fragen (die rechtlichen möglichkeiten sind ausgeschöpft) aber selbst wenn nicht, kann man einem nackten mann schlecht in die tasche greifen.

ich dachte eher an irgendwelche anderen ausgleichsstellen, wie zb. gewaltopfern der weiße ring hilft.
 
Hallo asynchron,

herzlich willkommen hier im Forum.

Vielleicht bringt es für dich noch etwas, wenn du dich an den "Weißen Ring" wendest. Die helfen u. a., wenn keine gegnerische Versicherung vorhanden ist.

Alles Gute

Derosa
 
Hallo asynchron,

bezüglich welche Chancen du hast wenigstens ein kleinen Ausgleich zu erhalten kann ich dir leider nicht sagen.

Insolvenz bedeutet jedoch nicht immer das er selbst kein Geld mehr hat. Ich kenne weder die Geschäftsform des früheren Betreibers noch warum er eine gültige Zulassung hatte ohne Versicherung.

Wenn Behörden gepfuscht haben, weil Sie das übersehen haben, kann man ggf. dort etwas holen.
Wenn er die Behörden betrogen hat, haftet er in der Regel auch mit allem Privatvermögen. (Ich bitte zu korrigieren, aber mein Stand war: Urteile dürfen nicht ins Insolvenzverfahren.)

Beantrage immer alle Hilfen die es noch gibt:
Grad der Behinderung Nachteilsausgleich
Pflegestufe
Rente

Leider ist das alles nicht viel.

Neben dem Weißen Ring, gibt es auch Organisationen der Kirche und der Gewerkschaft die Beratungen anbieten.
 
Hallo Asynchron,

das sind natürlich die schlechtesten Gegebenheiten die Dir zu Deinem Unfall noch passieren konnten. Dein RA. müsste jetzt prüfen, ob für die BHV. weiterhin eine Leistungspflicht besteht, auch wenn der Versicherungsnehmer eventuell keine Beiträge mehr abgeführt hat.
Es ist durchaus möglich, dass der Freibadbetreiber gesetzlich verpflichtet ist, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte dieses der Fall sein, kann ich mir gut vorstellen, dass Du dann Deinen titulierten Anspruch bei der BHV. des Freibadbetreibers einfordern kannst.
Sollte das nicht der Fall sein, sieht die Sachlage nicht so rosig aus, denn wer nichts hat, den kann man auch nichts nehmen! Auch wenn eventuell der Weise Ring oder andere mit kleinen Unterstützungen Dir helfen wollen, werden diese Beträge nicht Deine zuerkannten Ansprüche decken! Hier ist jetzt Dein RA. gefordert alles zu prüfen, wie Du an Dein Geld kommst.

MfG.
Pit
 
Hallo Asynchron,

hast Du innerhalb Deiner privaten Haftpflichtversicherung eine sog. 'Haftpflichtausfallversicherung'?

So eine Versicherung zahlt, wenn der am Schaden schuldige Gegner nicht versichert ist. Sieh doch einmal in Deinen Versicherungsunterlagen nach - manchmal ist man umfassender versichert, als man meint!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Asynchron,

was Ingeborg meint ist vielleicht ganz Hilfreich.
Was viele vergessen ist, wenn du z.B. bei deinen Eltern noch gewohnt hast (weiß nicht wie alt du bist), bist du über diese mitversichert gewesen.


MfG
 
Hallo,
ich würde an deiner Stelle die ganzen Haftungssachen noch einmal von einer große Kanzlei begutachten lassen. Da es, wenn jemand haftet, um viel Geld geht wird sich da dann schon jemand dahinter klemmen.
Eventuell kannst du nach einem Prozessfinanzierer suchen und so an einen entsprechend geeignete Kanzlei kommen.
Ich kann mir kaum vorstellen das, wenn man ein öffentliches Schwimmbad betreibt, nicht zwingend eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss.
Du hast doch bestimmt Anzeige erstattet. Was hat denn die Staatsanwaltschaft ermittelt?
Viele Grüße!


Micha
 
hallo,


erst mal vielen dank für eure antworten.


ein freibad ist verpflichtet eine haftpflicht zu haben, die stadt hat dahingehend auch eine kontrollpflicht, ändert nichts daran dass es keine gab. behörden können trotzdem nicht in die pflicht genommen werden (das zuständige aufsichtsgewerbeamt kann auch nicht verantwortlich gemacht werden wenn ein restaurant verdorbene lebensmittel verkauft).


der betreiber haftet mit seinem privatvermögen, wenn er denn eins hat (das wird alle drei jahre überprüft).
er wird alo bestimmt einen strohmann/frau finden wenn er noch mal zu geld kommt.
der restschuldbefreiung werde ich auf jeden fall nachgehen.


mein haftpflichtvertrag ist von anfang der 90er, da war es leider noch nicht üblich eine haftpflichtausfallversicherung einzubinden.
jetzt hab ich eine.


mit der kanzlei bin ich recht zufrieden, sie haben ,soweit ich weiß, alle eventualitäten abgeklopft.
ein schwimmbad zu 100% zu verdonnern war ein echter erfolg.
meine rechtsschutz hat die sache kpl. übernommen.


anzeige habe ich damals nicht erstattet, vielleicht ein fehler, aber nach dem unfall habe ich erst mal an was anderes gedacht.


viele grüße
ron
 
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