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Schwerst verletzter Beifahrer - Darm zerissen und teilentfernt

Breiti

Neues Mitglied
Registriert seit
18 Juni 2019
Beiträge
5
Hallo liebe Gemeinde,

Grundsätzlich habe ich nur die Frage in welchem Zeitraum es zu einer Entscheidung über eine Entschädigungszahlung kommt.

In Kurzform:
Sommer 2017 - Autounfall als Beifahrer. Schwerste Verletzungen, Mesenterialabriss, in Folge dessen Teilentfernung von Jejunum und Ileum, kleiner Teil von Dickdarm u Blinddarm komplett sowie Rippenbrüche. Eine Stomaanlage erfolgte (künstlicher Darmausgang) - 3 Wochen Krankenhaus + 3 Wochen zuhause, dann wieder arbeiten (bin zäh :) )
März 2018 - Stomarückverlagerung mit Komplikationen. 1. Op Rückverlagerung, 2. Op folgte wegen Darmverdrehung, 3. Op folgte wegen Platzbauch - Rückverlagerung geglückt, 3MRGN Krankenhauskeim bekommen....4 Wochen Krankenhaus + 2 Wochen krankgeschrieben, wieder arbeiten.
Sommer 2018 - Verwachsungsbauch....wieder Op....1 Woche Krankenhaus + 1 Woche krankgeschrieben

Alle 5 Ops waren komplette Bauchöffnungen, große sichtbare entstellende Narbe vom Schambein bis Brust, 7-10× Durchfälle pro Tag, imperativer Stuhldrang, Gallensäureresorbtionsstörung, Schmerzen nach längerem Sitzen, zwingend hochkalorische Nahrungsaufnahme, Vitaminmangel, Eisenresorbtionsstörung begleitet durch Müdigkeit und Leistungsverlust (Gutachten liegen der Versicherung vor)....GDB30....bin arbeiten, jeder hat halt sein Päckchen zu tragen.

Ich werde durch einen Anwalt begleitet, erste Vorrauszahlung von einem insgesamt niedrigen 5stelligen Betrag sind geleistet worden. Wir fordern aber 6stellig....oder wenigstes hoch 5stellig. ( Vergleichsurteile der Vergangenheit liegen vor).Das Ganze ist jetzt 2Jahre her. Wie lange zieht sich sowas, bis es zu einer Einigung kommt im Durchschnitt? Zumal ja die Folgen nicht absehbar sind. Noch bin ich jung (mitte 30) und kann viel mitmachen mit meinen Zimperlein. Was wenn ich mit 50 wieder ein Stoma brauche oder es mir gesundheitl schlechter geht?
Wird es überhaupt jemals einen Abschluss geben? Ich möchte schon zeitnah und umfassend für das alles entschädigt werden. Rückgängig kann man das eh nicht mehr machen.
Wie sind eure Erfahrungen?

Grüße
Breiti
 
Hallo Breiti,

herzlich willkommen hier im Forum. Du gehst wieder arbeiten und Du bist Jung. Weshalb willst Du Dich dann auf einen schlechte Regulierung einlassen? Gut Ding will Weile haben.... sagte immer meine Oma.
So ein Verfahren braucht Zeit. Leider schreibst Du zwar viel von den Operationen aber nichts von den verbliebenen Schäden und vor allem vom Gegner. Gegen wen mußt Du zu Felde ziehen um eine vernünftige Entschädigung für Deine Schmerzen zu bekommen?

Allein danach werden sich viele Hinweise richten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Breiti,

@seenixe hat Dir ja schon ein bisschen was geschrieben. Wir alle sind keine Hellseher. Es gibt Verfahren, die sind relativ schnell vom Tisch (2-5 Jahre), es gibt aber auch Verfahren, die ziehen sich, wie Gummi. Über eines solltest Du Dir im Klaren sein. Fordern kannst Du und Dein RA viel. Die Frage ist nur, ob die Gegenseite das auch so sieht, wohl eher nicht. Und wenn es dann in das Klageverfahren geht, dann steht die Frage, was der Richter als angemessen ansieht. Und auch hier gibt es sehr unterschiedlichen Meinungen. Grundlage ist dabei die Meinungsbildung des Richters.

Also, Deine Frage lässt sich leider nicht wirklich beantworten.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Seenixe,

ich habe nur bedenken, dass das alles irgendwie in "Vergessenheit" gerät und zwischen anderern Fällen der Versicherung verschwindet. Gerade weil ich jung bin und die Versicherung sich sagen könnte "Er ist ja noch jung. Hat Glück gehabt. Alles nicht so schlimm. Ihm gehts ja wieder gut" usw....

All das sind aufgeführte sind andauernde u bleibende Spätfolgen. Ein Darm wächst ja nicht nach, die Fehlfuntionen bleiben.
(Alle 5 Ops waren komplette Bauchöffnungen, große sichtbare entstellende Narbe vom Schambein bis Brust, 7-10× Durchfälle pro Tag, imperativer Stuhldrang, Gallensäureresorbtionsstörung, Schmerzen nach längerem Sitzen, zwingend hochkalorische Nahrungsaufnahme, Vitaminmangel, Eisenresorbtionsstörung begleitet durch Müdigkeit und Leistungsverlust (Gutachten liegen der Versicherung vor)....GDB30....)

Was den Unfallgegner betrifft, bin ich unsicher, wen du meinst. Den Fahrer/in? Der/Die gehört zu meiner Familie und hatte laut Gutachten ein "augenblicksversagen". Ich kann mich selber an nichts erinnern. Erhebe aber keine Schuldzuweisungen. Sowas kann passieren. Zivilrechtlich gehe ich gegen den Fahrer/in natürlich nicht vor. Strafrechtl gab es eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, durch öffentliches Interesse seitens des Gerichts. Alles geht über die KFZHaftpflichtversicherung.

Vielleicht halte ich persönlich 2 Jahre für zu lange, was aber vielleicht normal ist. Es eilt nicht, nur soll es nicht vergessen werden.
 
Hallo Breiti,

noch ein kleiner Tip. Dein Reachtsanwalt sollte zumindest eine Feststellungsklage einreichen, weil sonst Verjährung droht.

Ich habe solch einen Fall mit einem Kollegen zusammen bearbeitet, wo der Rechtsbeistand des Klägers gegenüber dem Richter äußerte (ich habe den Rechtsbeistand in der Gerichtsverhandlung fachlich unterstützt, weil der Gerichtsgutachter geladen war) er wäre gezwungen, falls nicht nicht dieses Jahr noch eine Entscheidung seitens des Gerichtes erfolgt, er einen Feststellungantrag vorher einbringen muss.

Soll heißen, trotz Gerichtsverfahren kann die Verjährung eintreten. Ich dachte übrigens bisher, dass ein Gerichtsverfahren die Verjährung hemmt. Na gut, vielleicht hatte ich da auch etwas missverstanden.

Aber soweit ist es ja bei Dir auch noch nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft es bei Dir noch alles vorgerichtlich ab. Und da spielt das Thema Verjährung eine beosndere Rolle, die man als Rechtsanwalt auf keinen Fall aus den Augen verlieren sollte.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich habe schon viel hier im Forum gelesen und wenn ich es richtig deute, ist doch mit einer Vorrauszahlung eines Schmerzensgeld automatisch die Verjährung gehemmt, oder?

Rechtslage und Schuld ist eindeutig geklärt und liegt beim Fahrer/in. Somit ist die KFZVersicherung die, die den finanziellen Ausgleich bringen muss.
 
hallo breiti,

die geltendmachung von materiellen und immateriellen schäden gegenüber haftpflichtversicherungen bei personenschäden können sich über viele jahre hinziehen. bei dir geht es wohl vorrangig um einen immateriellen schaden in form eines schmerzensgeldes, den du geltend machst gegenüber einer HPV (des fahrers, in dessen fahrzeug zu gesessen hast? oder gegenüber einer HPV eines anderen unfallverursachers?) oder?
seenixe hat dich schon auf deine unzureichenden angaben hingewiesen.

befindest du dich bereits in einer gerichtlichen auseinandersetzung? hast du bereits bei gericht klage eingereicht?
du wirst ja anwaltlich bereits vertreten und dein anwalt oder du, ihr solltet nicht auf einen schnellen vergleich aus sein, gerade im hinblick auf etwaige spätfolgen bei dir.

wenn du eine PUV hast, dann bist du hoffentlich deinen obliegenheitspflichten nachgekommen und hast eine invalidität beantragt
unabhängig von einem HP-schaden? erwähne das hier nur, weil ich nach einem unverschuldeten autounfall meine PUV vergessen hatte, bzw. am letzten tag des fristablaufes mir einfiel, dass eine PUV überhaupt existiert.

gruß bobb
 
hallo,

meine letzte nachricht hatte sich mit dem post von rekobär überschnitten. in der klage muß formuliert werden, dass antrag auf feststellung gestellt wird bzgl. künftiger materieller und immaterieller schäden. ein guter anwalt macht das automatisch.
Eine vorauszahlung von geld heißt m.w. nicht, dass damit eine verjährung gehemmt wurde. außerdem werden von versicherungen oft zahlungen geleistet mit dem vermerk "ohne anerkennung einer rechtspflicht"

du mußt einfach genauere angaben machen :-( dann können dir auch entsprechende hinweise gegeben werden.

mfg bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bobb,

bezügl des Antrages auf Feststellung werde ich beim Anwalt mal nachfragen. Vielen Dank für den Tipp. Ich fordere Ersatz von der Versicherung des Fahrers/in vor, da hier die Schuld liegt. Gerichtlich ist noch nichts eingereicht. Bisher erfolgten "freiwillige Vorrauszahlungen" seitens der Versicherung.

Meine PUV hat nach einem ärtzlich Gutachten relativ zügig gezahlt. Von der Seite ist alles ok.
 
hallo breiti,
siehst du, die Zahlung der HPV war also freiwillig und da hat die bestimmt dies getan ohne anerkennung einer rechtspflicht.

Die Klage muß innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall beim zuständigen LG eingereicht werden. Das heißt bei Dir, wenn Dein Unfall 2017 war, dann muß diese dem Gericht bis 31.12.2020 vorliegen. ein feststellungsantrag bzgl. künftiger Schäden (materiell und immateriell) kann nur über ein Gericht gestellt werden.

gruß bobb
 
Laut Anwalt wird noch versucht, dass man sich außergerichtlich einigt auch wegen der eventuellen Spätfolgen. Es kann wohl auf Verjährungseinreden verzichtet werden.

Ich bin mir aber ehrlich gesagt etwas unsicher über diese Vorgehensweise und der Kompetenz des Anwaltes beszügl dieses Falles. Wobei ich in anderen Fällen gut vertreten wurde.

Vielleicht sollte ich das ganze Prozedere noch bis Anfang nächsten Jahres abwarten und dann mehr Druck machen.
 
Hallo bobb,

die Anerkenntnis der Einstandspflicht durch den Haftpflichtversicherer kann auch ohne Gericht festgestellt werden. Allerdings und das ist wichtig dabei, muss der Versicherer das ausdrücklich dem Rechtsanwalt schriftlich mitteilen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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