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Schwerer Sturz in einen Keller eines Kiosks

ringelmuetze

Nutzer
Registriert seit
24 März 2008
Beiträge
2
Hallo,

Vergangenen Freitag Abend um 20.30 bin ich in einem Berliner Kiosk schwer gestürzt. Im Boden des Kiosks befindet sich eine Luke,darunter befindet sich eine Art Keller,in Berlin findet man dieses oft. Die Luke befindet sich in einem Mittelgang,rechts und links davon befinden sich Regale mit Ware. Ich habe nicht gesehen das die Luke geöffnet ist und bin reingefallen. Der Gang oder die Luke waren nicht abgesichert,die Luke weit auf. So weit ich mich erinnere befindet sich unterhalb der Luke eine Eisentreppe mit Geländer.Ich bin ca.1m - 1.50m tief auf diese Eisentreppe geknallt.Ca.2-3 Personen,davon die Besitzer des Kiosks kamen sofort zur Hilfe und wollten mich herausziehen.Durch den Schock habe ich die Schmerzen erstmal nicht wahrgenommen und bin nach Hause gehumpelt.Der Schock dauerte bei mir sehr lange an,langsam kamen auch die Schmerzen im rechten Bein,Gesäß,rechter und linker Arm sowie die Hüfte im Bereich der unten Rippen.Am späten Abend hatte ich ausserdem Kreislaufprobleme und Übelkeit. Ich bin ein Mensch der nicht sofort zum Arzt geht wenn mal etwas ist,als ich allerdings in der Nacht kaum schlafen konnte,mir jede Bewegung unheimlich wehtat bin ich am nächsten Tag ( Ostersamstag ) in ein Krankenhaus gefahren um mich behandeln zu lassen.Dort wurde ich behandelt und geröntgt ( Lunge, Rippen, Sitzbein ).Der behandelnde Arzt sprach vom Glück im Unglück denn es war nichts gebrochen.Folgendes hat der Arzt diagnostiziert:

- Becken bw. Sitzbeinprellung
- Thoraxprellung
- Oberarmprellung
- Prellung Knöchelregion
- großes Hämatom bis in den Oberschenkel

Diese Prellungen bereiten mir schwere Schmerzen in der Bewegung,mir fällt das Sitzen und liegen sehr schwer.Am besten geht es mir wenn ich "spazierengehe", das geht allerdings auch nur mäßig.

Ich bin beruflich selbstständig,meine Tätigkeit ist zum Teil körperlich anstreend ( tragen von ca.25kg schweren Säcken, bücken, hieven, schleppen ), andererseits verbringe ich beruflich sehr viel Zeit am Schreibtisch. Weder das Eine noch das Andere kann ich zur Zeit ohne Schmerzen ausführen.

Folgende Fragen:

Sollte ich mich als Selbstständiger vom Hausarzt "krankschreiben" lassen? Das Krankenhaus konnte mich nach Nachfrage hin nicht krankschreiben und verwies auf meinen Hausarzt.Den möchte ich am Dienstag nach Ostern aufsuchen.

Sollte ich den Kioskbesitzer anzeigen weil er die Luke während der Öffnungszeiten nicht geschlossen hat und diese auch nicht abgesichert hat? Ist das fahrlässig? Körperverletzung?

Sollte ich einen Anwalt einschalten, dieser Klage einreichen und habe ich Schadensersatzanspruch wegen Körperverletzung und Verdienstausfälle?

Vielen Dank für Eure "Expertenhilfe"

Ringelmuetze
 
Hallo Ringelmuetze,

Herzlich willkommen hier im Forum. Ich würde erst einmal versuchen, mit dem Kioskbesitzer zu sprechen. Was mir nicht so klar ist, dass bei einem Kiosk mitten im Laden eine Luke ist. Warst Du berechtigt, diesen Bereich zu betreten? Zu Deinem Hausarzt solltest Du auf alle Fälle gehen.
Wichtig ist jetzt erst einmal, die Wiederherstellung der Gesundheit. Davon hängt letztendlich auch das Schmerzensgeld ab. Die Frage Anzeige....da ist für mich eher die Frage der Gewerbeaufsicht. Bei der Polizei wird es sicher als ein fahrlässiges Vergehen behandelt, wenn Die Klappe aber öfter offensteht besteht eine enorme Unfallgefahr und es müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Aber zuerst Wiederherstellung der Gesundheit...dafür alles Gute.

Gruß von der Seenixe
 
.Ich bin ca.1m - 1.50m tief auf diese Eisentreppe geknallt.Ca.2-3 Personen,davon die Besitzer des Kiosks kamen sofort zur Hilfe und wollten mich herausziehen.Durch den Schock habe ich die Schmerzen erstmal nicht wahrgenommen und bin nach Hause gehumpelt.

Obwohl ich das ganze menschlich verstehen kann, bin ich schockiert. Du hättest die Polizei rufen sollen, die hätte Fotos gefertigt und die Zeugen vernommen.

Auch hättest Du dran denken sollen, das vieleich einiges gebrochen, angebrochen oder gerissen ist. Du hättest liegen bleiben sollen und Dich hättest im Zweifel abtransportieren lassen.
 
Ich würde erst einmal versuchen, mit dem Kioskbesitzer zu sprechen. Was mir nicht so klar ist, dass bei einem Kiosk mitten im Laden eine Luke ist. Warst Du berechtigt, diesen Bereich zu betreten? Zu Deinem Hausarzt solltest Du auf alle Fälle gehen.

Ich werde heute den Kisokbesitzer aufsuchen und bin gespannt auf seine Reaktion.

Die Luke befindet sich wie beschrieben tatsächlich mitten im Laden in einem für Kunden begehbaren Gang,rechts und links davon stehen Regale mit Auslegware.Ich war also berechtigt in diesen Gang zu treten um an die Ware zu gelangen.Die Luke stand groß auf und das Loch war nicht abgesichert.Leider.

Die Polizei habe ich nicht gerufen,ich war in einem Schockzustand und habe so reagiert wie jeder reagiert hätte.Raus aus dem Loch,raus aus dem Laden.Trotz des Schocks und der Schmerzen habe ich sogar noch etwas gekauft.

Weiß jemand ob ich verpflichtet bin meine private Krankenkasse darüber informieren?

Herzlichen Dank
 
Hallo Ringelmuetze,
ich würde sie informieren. Hast Du eine private Unfallversicherung? Dann dieser auch unbedingt melden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ringelmütze,
wie Du schreibst gibt es in Berlin häufig derartige Kellerluken in Läden, daraus kann sehr schnell mal eine Teilschuld werden, denn wenn man davon weiß muß man besonders vorsichtig sein. Wenn der Kioskbesitzer ein ordentlicher Kaufmann ist wird er jedoch anstandslos für Deine Körperschäden aufkommen. In der Regel wird soetwas über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgewickelt vorausgesetzt er hat eine. Die
muß man in unserem Lande nicht haben!
Was mich wundert, daß er, nachdem er Dir aus dem Kellerloch heraushalf, keinen Krankenwagen gerufen hat, sondern Dir stattdessen noch etwas verkauft hat und Dich hat "weghümpeln lassen". So ganz sorgfältig erscheint mir das nicht....
In der Haftung ist er in jedem Fall, denn wer den Verkehr eröffnet muß ihn auch sichern, so das niemand zu Schaden kommt.
Natürlich wurdest Du durch die Auslagen in den Regalen abgelenkt, und man muß auch nicht permanent den Blick nach unten richten, wir dürfen tatsächlich "hoch erhobenen Hauptes" durchs Leben gehen. So hat´s der BGH entschieden.
Viel Glück und gute Besserung!
Blond
 
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