Hallo liebes Forum,
es geschehen doch noch Zeichen und Wunder.
Ich habe Ende letzter Woche nochmal mit der Dame bei der PUV telefoniert und Sie darauf hingewiesen, dass das Werk auf welches Sie sich stützt bei der Beurteilung noch ein weiteres Kapitel hat. In diesem wird beschrieben, dass auch bei Linsenlosigkeit der Grad der Invalidität bei Licht sehen und Handbewegung mit 50% zu bemessen ist.
Zeitgleich habe ich einen Anwalt eingeschaltet.
Mit diesem habe ich gestern Mittag noch ein kurzes Telefonat gehabt, in welchem er mir mitteilte dass er die Akte noch nicht sichten konnte.
Dann kam etwas sehr unerwartetes:
Ich kam nach Hause, öffne den Briefkasten. Siehe da ein Schreiben der PUV.
Dort steht jetzt eine Korrektur der Invalidität auf 25/25 = 50%
Ich freu mich natürlich gerade sehr, dass die ganze Sache ohne Anwalt und intensiven Zeitaufwand über die Bühne geht.
Diesen, ausnahmsweise schönen, Sachverhalt wollte ich nur noch schnell mitteilen.
Haben sich die 70€ für das Fachbuch der Augenbeurteilung doch gelohnt
Ich Danke euch für euren Rat, Unterstützung, Hilfe und die Anteilnahme.
Lieben Gruß
Erwin