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Schwere Augenverletzung

Erwin1987

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2019
Beiträge
8
Hallo Zusammen,

habe soeben diese Forum gefunden und hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.

Ich habe im Februar 2017 einen Unfall am linken Auge erlitten.
Verletzung: Bulbusruptur mit sternförmiger perforierender Hornhautverletzung, Verlust von Linse und Glaskörpergewebe.
Stand heute: Aphakie, Hornhautnarbe, traumatische Pupillenerweiterung mit Irisgewebeverlust und ein pathologisch veränderter Tränenfilm mit Benetzungsstörung. Aussicht auf Besserung gibt es nicht.

Ich habe nun mein Gutachten inkl. Rentenbescheid der BG bekommen. MDE 25%

Das ist soweit erstmal schön und Gut (außer dass das Auge hinüber ist:confused::rolleyes:)

Die PUV und meine Sportbundversicherung sind den Invaliditätsgrad noch am berechnen.
Der bestkorrigierte Fernvisus beträgt 0,02 = 2% Restsehkraft.
Die Korrektur (Kontaktlinse) wird aber von mir nicht vertragen. Dies steht auch im Gutachten.
Folglich müsste der Invaliditätsgrad bei 50% liegen (Ob dies so ist sollte in 2-3 Wochen geklärt sein).

In der Versicherung des Sportbundes steht folgende Leistung:

"Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der
körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)
des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung
aus der für den Invaliditätsfall versicherten
Summe in Höhe von € 40.500,–.

bis 25 % erfolgt die Leistung nach der Feststellung,
ab 25 % bis 50 % wird der 25 % übersteigende Satz
dreifach,
der 50 % übersteigende Satz wird vierfach entschädigt.
Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % wird die Höchstleistung
in Höhe von € 130.000,– gezahlt."


Was genau beudetet dass jetzt für mich?
Wie wird diese Kapitalleistung berechnet?

Vielen Dank falls jemand helfen kann.
Gruß Erwin
 
Hallo Erwin,

herzlich willkommen hier im Forum.
Das Fell des Bären wird verteilt, wenn der Bär erlegt ist. Derzeit rennst Du dem Bär noch hinterher.
Das ist eine Berechnung die doch wirklich erst lohnt, wenn die Invalidität genau feststeht. Wenn Du eine Inalidität von 50% bekommst solltest Du bei dieser Progression auf 100 % der Versicherungssumme kommen. Bie 51 % wären das schon 105 % der Versicherungssumme und gedeckelt ist dies alles auf 130.000 Euro
Hier findest Du mal eine genauere Betrachtung der Progressionsberechnung.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe.

Das mit dem Bären ist vollkommen korrekt. Mir ging es hauptsächlich um die Grundlage wie das ganze gerechnet wird. Habe das jetzt verstanden

Kann die puv denn was anderes anerkennen als das was im BG Gutachten steht?

Gruß Erwin
 
Hallo Erwin,

für Dich zur Erklärung, es handelt sich um 2 verschiedene Gesetze!

BG = SBG (Sozialgesetzbuch VII und I und X) = Versicherungsbeiträge bezahlt Dein Arbeitgeber

PUV = Zivilrecht = Versicherungsbeiträge bezahlst Du privat!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Leute,

seit knapp 4 Wochen hat meine PUV jetzt alle nötigen Daten.
Wie lange kann eine Bearbeitung maximal dauern?
Gibt es Fristen die auch die PUV einhalten muss?

Habe schon 2 mal angerufen und angeblich ist bis jetzt niemand dazu gekommen eine Korrektur zu lesen?!
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Hat jemand ungefähre Erfahrungswerte oder bin ich der Willkür der PUV jetzt ausgesetzt?

Schönen Gruß
Erwin
 
Hallo Erwin,
nein, Du bist nicht der Willkür der PUV ausgesetzt. In Deinen allgemeinen Vertragsbedingungen muß stehen, innerhalb welcher Frist die PUV nach Vorliegen aller Unterlagen die Versicherung leisten muß. Schau bitte in Deine AGB. Die weichen je Gesellschaft von einander ab, deshalb nur der Verweis auf Deine Unterlagen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo liebe Gemeinde,

ich habe nun das Schreiben der PUV bekommen.
Die PUV erkennt an dass die Verletzung am Auge weder mit einer Kontaktlinse, noch mit einer Brille korrigiert werden kann.
Für mich heisst das folglich ich bin nach deutschem Recht auf dem linken Auge blind, was meiner Meinung nach 50% nach AUB 2014 sind (mit bester Korrektur wurden 2% erreicht, aber Korrektur ist ja nicht möglich)

Die PUV erkent jedoch nur 24/25 an. Das heisst wenn ich richtig rechne nur 48%
Sollte ich dort rechtlich vorgehen?

Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß Erwin
 
Hallo Erwin,
es ist furchtbar, dass Du auf dem Auge blind bist.
Wenn die Sehkraft aber noch 2 % beträgt ist die
Blindheit nicht 100 %.
Leider ist die PUV somit im Recht und muß keine
50 prozentige Invalidität anerkennen/abrechnen.
(50 % Auge wäre der Totalverlust des Sehorganes
oder der Totalverlust der Sehkraft)

(Ich bekam von einem Professor mal erklärt, dass
der Verlust eines Beines auch nur dann 70 Prozent
Invalidität bedeutet, wenn kein Anbringen einer
Prothese möglich ist.)

Wünsche Dir alles Gute
Meggy
 
Hallo Meggy,

danke für den Input :)

Es sind ja keine 2%. Die 2% sind nur mit bester Korrektur.

Die PUV hat aber anerkannt, dass keine Korrektur möglich ist.
Zitat: "laut Prof.XYZ werden auf dem linken Auge nur noch Handbewegung wahrgenommen. Der Versuch einer Korrektur mit Kontaktlinse scheiterte und eine Korrektur mit Brille ist nicht empfehlenswert."

Meiner Meinung nach sollte doch dann eine Sehkraft von 0% ergo 50% Invalditätsgrad bemessen werden oder?

Gruß Erwin
 
Hallo Erwin,

aber leider mußte ich die gleiche Problematik, wie von Meggy geschildert, auch schon im Gerichtsprozess erleben. Ich bin nur auf 48 % Invalidität gekommen und die Versicherung hätte ab 50% bei mir Rente zusätzlich zahlen müssen. Wir waren selbst in der 2.Instanz und es führte kein Weg an die fehlenden 2 Prozent.
Die Versicherungen wissen schon, weshalb sie ihre Bedingungen so und nicht anders stricken.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Ich habe so etwas leider vermutet :(
Meine PUV sieht wie folgt aus:

Ab 35% Invalidität Betrag X monatlich (Hälfte der Vereinbarten monatlichen Rente)
Ab 50% Invalidität Betrag Y monatlich (Volle monatliche Rente)

Dazu kommt eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von:
35-49% Invalidität 10 Unfallrenten
50-55% Invalidität 50 Unfallrenten

Die einmalige Kapitalleistung verstehe ich nicht ganz. Bezieht sich die Definition "10 oder 50 Unfallrenten" auf den Rentenbetrag X oder Y?
ICh verstehe das so: 48% = 10 Unfallrenten = 10 mal Y (maximal Rente)

Oder wird dann nur die Rente mit 10 mal X (halbe Rente) gezahlt?

Gruß Erwin
 
Hallo Erwin.
zur der Berechnung der Invaliditätsentschädigung und dem
Bezug einer monatlichen Rente schreibe bitte Deine PUV an.

Die Versicherung wird Dir die Frage zum Vertrag sicher
kompetent beantworten und Du bist nicht auf Vermutungen
angewiesen (hier kennt Niemand den genauen Wortlaut des
Vertragstextes).

Würde mich freuen, wenn Du uns die Antwort der Versicherung
wissen lassen würdest.

Gruß Meggy
 
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