Hallo Zusammen,
habe soeben diese Forum gefunden und hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe im Februar 2017 einen Unfall am linken Auge erlitten.
Verletzung: Bulbusruptur mit sternförmiger perforierender Hornhautverletzung, Verlust von Linse und Glaskörpergewebe.
Stand heute: Aphakie, Hornhautnarbe, traumatische Pupillenerweiterung mit Irisgewebeverlust und ein pathologisch veränderter Tränenfilm mit Benetzungsstörung. Aussicht auf Besserung gibt es nicht.
Ich habe nun mein Gutachten inkl. Rentenbescheid der BG bekommen. MDE 25%
Das ist soweit erstmal schön und Gut (außer dass das Auge hinüber ist
)
Die PUV und meine Sportbundversicherung sind den Invaliditätsgrad noch am berechnen.
Der bestkorrigierte Fernvisus beträgt 0,02 = 2% Restsehkraft.
Die Korrektur (Kontaktlinse) wird aber von mir nicht vertragen. Dies steht auch im Gutachten.
Folglich müsste der Invaliditätsgrad bei 50% liegen (Ob dies so ist sollte in 2-3 Wochen geklärt sein).
In der Versicherung des Sportbundes steht folgende Leistung:
"Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der
körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)
des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung
aus der für den Invaliditätsfall versicherten
Summe in Höhe von € 40.500,–.
bis 25 % erfolgt die Leistung nach der Feststellung,
ab 25 % bis 50 % wird der 25 % übersteigende Satz
dreifach,
der 50 % übersteigende Satz wird vierfach entschädigt.
Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % wird die Höchstleistung
in Höhe von € 130.000,– gezahlt."
Was genau beudetet dass jetzt für mich?
Wie wird diese Kapitalleistung berechnet?
Vielen Dank falls jemand helfen kann.
Gruß Erwin
habe soeben diese Forum gefunden und hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe im Februar 2017 einen Unfall am linken Auge erlitten.
Verletzung: Bulbusruptur mit sternförmiger perforierender Hornhautverletzung, Verlust von Linse und Glaskörpergewebe.
Stand heute: Aphakie, Hornhautnarbe, traumatische Pupillenerweiterung mit Irisgewebeverlust und ein pathologisch veränderter Tränenfilm mit Benetzungsstörung. Aussicht auf Besserung gibt es nicht.
Ich habe nun mein Gutachten inkl. Rentenbescheid der BG bekommen. MDE 25%
Das ist soweit erstmal schön und Gut (außer dass das Auge hinüber ist


Die PUV und meine Sportbundversicherung sind den Invaliditätsgrad noch am berechnen.
Der bestkorrigierte Fernvisus beträgt 0,02 = 2% Restsehkraft.
Die Korrektur (Kontaktlinse) wird aber von mir nicht vertragen. Dies steht auch im Gutachten.
Folglich müsste der Invaliditätsgrad bei 50% liegen (Ob dies so ist sollte in 2-3 Wochen geklärt sein).
In der Versicherung des Sportbundes steht folgende Leistung:
"Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der
körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)
des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung
aus der für den Invaliditätsfall versicherten
Summe in Höhe von € 40.500,–.
bis 25 % erfolgt die Leistung nach der Feststellung,
ab 25 % bis 50 % wird der 25 % übersteigende Satz
dreifach,
der 50 % übersteigende Satz wird vierfach entschädigt.
Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % wird die Höchstleistung
in Höhe von € 130.000,– gezahlt."
Was genau beudetet dass jetzt für mich?
Wie wird diese Kapitalleistung berechnet?
Vielen Dank falls jemand helfen kann.
Gruß Erwin