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Schwerbehinderungen nach SGB IX (Versorgungsamt)

re. Antwort

Hallo Gibbus,

ich muss Deine Beiträge meist mehrmals lesen um zu verstehen wo Du hin willst mit uns,... Und denke , glaube nun bin ich auf der richtigen Spur,..freu. Du möchtest einfach wissen wie waren unsere Erfahrungen im Umgang mit dem Versorgungsamt.

An der Stelle muss ich passen, denn es gab keine negativen,.. Ich habe meine Antrag eingereicht und nach 5 Monaten eine GdB von 70 erhalten. Drei Monate später einen Verschlechterungsantrag nachgereicht durch / über meinen HA und 100 erhalten mit ein paar Buchstaben drin, . Das einzigste wo ich ein wenig trabbel hatte ich beantragte RF Befreiung die man mir nicht gewähren wollte. Aus welchem Grund auch immer. An einem schlechten Tag nahm ich dann den Telefonhörer hoch fragte nach und da sagte dann die Dame Bla, bla, stopp sagte ich,.. Sehr geehrte Dame nicht nur meine Nachfrage lesen, sondern einfach mal Aktendeckel auf und richtig schauen lesen. Zwei Tage später hatte ich die beantragte Befreiung.

An der Stelle muss ich sagen das es bei vielen Bewilligungen an den Zubringern hapert, Ärzten ect. Wenn diese die geforderten Infos nicht liefern oder erbringen kann das Vs auch nicht's bescheiden. Ich denke das es wichtig ist im Vorfeld nicht nur im Antrag aufzulisten was der Betroffenen hat, sondern auch die Berichte, ect. gleich mit zum Antrag erbringen. Dann denke ich klappt es auch mit der /die Dame / Herrn beim Versorgungsamt.

Ich persönlich werde nicht laut am Telefon, ich fahren dann meistens hin und erledige das, am Anfang hat sich jeder SB vor mir gegraut, heute ist der Umgang miteinander entspannter,....:D

Für viele Betroffenen, die im Berufsleben stehen hat der Ausweiß sicher eine tragende Bedeutung in vielerlei Hinsicht, für mich nicht mehr,.... In diesem Sinne, sam ;)
 
Hallo Gibbus,

mein Freund hat vor kurzem auch einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt.
Er ist seit Februar 2006 krank geschrieben, hat einen Bandscheibenschaden (3 Wirbel) und Verschleiß der unteren LWS. Er hat sehr starke Schmerzen, kann nicht operiert werden und nimmt derzeit Morphine zu sich, um überhaupt über die Runden zu kommen.
Dann hat er zwei operierte Kniegelenke, deren Beweglichkeit stark eingeschränkt ist (AU vor 33 Jahren, gibt leider keine Unterlagen mehr darüber). Er ist Diabetiker, hat noch das Schlafapnoesyndrom (schläft mit Beatmungs-Maschine). Ja, und zu guter Letzt hat er es auch mit dem Herzen.
Er bekam vorige Woche seinen Ausweis - 50 % GdB.

Was er jetzt damit anfangen kann, wissen wir auch noch nicht.
Auf alle Fälle wird man ihn nicht so ohne Weiteres kündigen können und es gibt evtl. einige steuerliche Ermäßigungen.

Ich finde die 50% auch zu niedrig, da er kaum laufen kann.

Beim VdK sagte man ihm, er solle erst mal ein Jahr warten und dann nochmals einen Antrag auf Erhöhung der GdB stellen.

Ist alles nicht so einfach, wenn man sich nie damit beschäftigt hat.
Ich werde mich hier im Faq auch erst mal kundig machen....

Das zu meinen jetzigen Erfahrungen mit dem Amt.

Gruß Ramona
 
Hallo Ramona,

ich würde da nicht dem VdK zustimmen. Ersteinmal Widerspruch gegen die GdB einlegen. Wie bei der BG Akteneinsicht beantragen und schauen, warum da was so schief läuft. Entweder sind keine Rückläufe von den Ärzten da, Gutachten fehlen oder jemand hat schlicht gepennt. Widerspruch dem Grunde nach, Begründung, wenn Akte vorliegt. Dann FAQ´s anschauen. Besonders wichtig ist die ausführliche und nachvollziehbare Schilderung der Einschränkungen, die Dein Freund hat. Vor Gericht ziehen würde ich deswegen nicht, aber wenn der Widerspruch abgelehnt wird, dann 4 Wochen warten und Verschlimmerungsantrag stellen. Das Verfahren neu in Gang setzen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

danke für den guten Rat.
Ich werde mal mit meinem Freund drüber sprechen.

Gruß Ramona
 
Hallo,
auch wenn die Diskusion schon länger her ist, aber dazu kann ich auch einiges erzählen/schreiben:
Ich bin Unterschenkelamputiert u. kann nach chron. Fistelbildung am Stumpfende u. 38 operationen leiter keine Prothese tragen. (viele Op`s waren schon vor der Amputation!) :mad:
Aber das Versorgungsamt ist der Meinung, dass ich KEINEN Behinderten-Parkausweis benötige! Nach langem Kampf - der Unfall war Feb.99 u. die Amputation Juni 2005

Also von 2005 bis jetzt habe ich GdB 60% und den Buchstaben B
Jetzt habe ich erneut über den VDK einen Verschlimmerungsantrag gestellt mit der Bitte-Sie mögen mich doch zum medizinischen Gutachten vorladen! Aber es wurde sofort wieder alles abgelehnt, mit der begründung es hätte sich nichts verschlechtert! Wohlgemerkt habe ich ein Attest von einen Chefarzt aus der UNI-Würzburg mit eingeschickt wo der Satz steht - die Patientin Frau S..... ist seit der Amputation am 07.06.2005 rollstuhlpflichtig.
Damit war eigentlich für alle Bedeiligte klar gewesen, dass jetzt der Ausweis genehmigt wird.Aber wie gesagt, ich bekam nur eine Absage!

Vielleicht hab ich vergessen denen klar zumachen,dass ich keine Millionen möchte, sondern nur ein Parkplatz bei meinem Schmerztherapeuten. :p

Bei so etwas versteh ich die Welt nicht mehr u.könnte stundenlang abläßtern

Babsi
 
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