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Schwerbehinderung = Invalidität

Jeanie

Nutzer
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
10
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe auch gleich mal ne Frage, ich hatte letztes Jahr einen Autounfall und es wurde bei mir eine Schwerbehinderung mit 50% GdB Festgestellt. Nun ist dies im Januar erneut geprüft worden und es wurde keine Besserung festgestellt, sodass ich die 50% "behalten" habe.
Nun meine Frage, da es jetzt um die Leistung meiner Unfallversichering geht.
Wieviel % Invalidität sind 50% GdB, ich blicke da leider nicht ganz durch!!!!!

Liebe Grüße und vielen Dank im vorraus für eure Antworten
Jeanie
 
Hallo Jeanie,
leider läßt sich da gar nichts vergleichen. Bei der privaten Unfallversicherung geht es nach der Gliedertaxe. Dort stehen die Kriterien relativ fest. Der Grad der Behinderung wird wiederum vom Versorgungsamt (Staatlich) festgestellt. Dort können ja auch andere Leiden mit einfließen. Wenn Du Deine Verletzungen etwas konkreter darstellst, dann kann Dir hier sicher auch mit den Prozenten in der privaten Unfallversicherung helfen.

Grußvom Fischermann
 
Hallo Fischermann,
erst mal Danke für Deine schnelle Antwort:)
Meine Verletzungen waren wie folgt, ich hatte beide Füße zertrümmert und der Oberschenkel war 2 mal gebrochen, außerdem noch innerliche Verletzungen, welche jedoch nichts mit meiner Behinderung zu tun haben.
Also ich habe 50% GdB mit dem Zeichen "G"
Letzte Woche habe ich nun die letzte OP hinter mich gebracht ("nur" Metallentfernung). Seit letztem Jahr waren es nun 8 Operationen!
Ich hoffe dass Dir diese Infos reichen, wenn nicht, einfach drauflosfragen:) :)

Liebe Grüße
Jeanie
 
Hallo Jeanie,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können seit 1994 unterschiedlich sein.

Welche AUB hast Du vereinbart?

Welche Beeinträchtigungen beklagst Du genau ?
Bitte für jeden Fuß angeben.

Sind die Oberschenkelbrüche und inneren Verletzungen ohne bleibende Beeinträchtigung verheilt?

Wurde der Unfall unverzüglich dem Versicherer gemeldet?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,
Danke für Deine Antwort.
Also:
AUB 2002
Meine Beeinträchtigungen äußern sich wie folgt,
da mein rechter Fuß am stärksten in Mitleidenschaft gezogen wurde, kann ich die "normale" Abrollbewegung während des Gehens nicht ausüben, was heißen soll, dass ich hinke!:( Außerdem sagte mir mein Operateur, dass die Arthrose definitiv vorprogrammiert ist, man aber nicht sagen kann, wann sie eintritt!!
Mein linker Fuß bzw. beide Füße schmerzen nach spätestens 1 Stunde gehen oder stehen, also muß ich spätestens dann eine Pause machen.
Der "Hinkegang" wird dann auch immer stärker ausgeprägt.
Mein Oberschenkel macht mir eigentlich die wenigsten Sorgen, er war 2 mal gebrochen und jetzt nach der Metallentfernung wurde festgestellt, dass er ab der unteren Bruchstelle eine "Fehlstellung" hat, welche jedoch nur ca. 4-5 Grad beträgt.
Ich habe seit längerem Probleme mit der Wirbelsäule und dem Knie, mein Operateur sagte, dass dies eventuell von der Fehlstellung des Oberschenkels kommen kann.
Da ich letzte Woche erst operiert wurde und ich am Freitag aus dem Krankenhaus entlassen wurde, wollen wir noch einige Zeit warten, wie sich der Oberschenkel jetzt ohne dieses Metall verhält und sich meine Beschwerden weiterhin äußern und dann absprechen wie es weiter geht.
Im ungünstigsten Fall, würde eine Korrektur des Oberchenkels bevorstehen.

Die inneren Verletzungen sind ohne bleibende Schäden verheilt.
Die Fristen der Unfallversicherung habe ich eingehalten!!!


Luise, ich hoffe Du findest Dich in meinem geschriebenen zurecht;) ;) ;)

ganz liebe Grüße
Jeanie
 
Hallo Jeanie,

seit 1994 können die AUB unterschiedlich sein, ich zitiere aus einer mir vorliegenden AUB 99, du müsstest mit Deiner AUB 2002 genau vergleichen.

Ich bin kein Jurist oder Arzt und kann auch keine Ferndiagnose stellen.
Das Folgende nur zur Erklärung.

AUB 99, 2.1.2.2.1 (Gliedertaxe) besagt:
Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit ... gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgenden Invaliditätsgrade:

Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%
Fuß im Fußgelenk 40%

Nach Feststellung des BGH ist die Wendung „Funktionsunfähigkeit Fuß im Fußgelenk“ unklar. Klar ist 40 % bei Verlust, die Funktionsunfähigkeit im linken Fuß – auch im Hinblick der zu erwartenden Arthrose – schätze ich auf 30 %, im rechten Fuß auf 20 %. Hinsichtlich der Belastungs- und Schmerzgrenze von max. 1 Stunde rechne ich je Fuß weitere 5 % hinzu, macht 35 % + 25 % = 60 % Invalidität.

Dein Oberschenkel macht Dir die wenigsten Sorgen. Gut, Du hast da vielleicht keine Schmerzen, aber die "Fehlstellung" wirkt sich auf Fuß-, Knie- und Hüftgelenke und die Wirbelsäule aus. Die Fehlstellung schätze ich mit 20 % ein, macht zusammen mit den Füßen 80 % Invalidität.


Du hast seit längerem Probleme mit der Wirbelsäule und dem Knie ?
Was heißt seit „längerem“ ? Der Versicherer wird dies als schon vor dem Unfall vorhandene Beschwerden ansehen.

Sollten die Probleme mit der Wirbelsäule eindeutig dem Unfall zuzuordnen sein, kämen zur bisher berechneten Invalidität noch weitere Prozente hinzu. Die Wirbelsäule steht nicht in der „Gliedertaxe“. Nach AUB 99, 2.1.2.2.3 bemißt sich der Invaliditätsgrad anderer – nicht in der Gliedertaxe aufgeführter -Körperteile danach, inwieweit die „normale“ körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

„Normal“ ist auch ein unklarer Begriff. Man kann „normal“ als Durchschnitt gesunder und gleichaltriger Menschen gleichen Geschlechts ansehen oder als den persönlichen Normalzustand vor dem Unfall. Kannst Du Dir aussuchen. Wenn Du z.B. vor dem Unfall Reitsport betrieben hast oder Ski gefahren bist und das geht heute nicht mehr, dann ist die Beeinträchtigung höher anzusetzen als die bei einem Normalmenschen.

Gruß
Luise
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, wußte nicht, wo ich das Thema einbringen kann, aber Danke für die "Verschiebung"!!!;) ;) ;)
Luise, herzlichen Dank, dann weiß ich in etwa was auf mich zukommen könnte, wenn man noch nie mit solchen Dingen zu tun hatte, weiß man auch leider nicht wie sich das ganze berechnet und zusammensetzt!!!!
Also nochmals herzlichen Dank, ich hoffe, wenn ich weitere Fragen habe, dass ich euch wieder belästigen darf????
Und vielleicht kann ich dem ein oder anderen auch mal nan Tip geben!!!!

Bin froh, dass ich "euch" gefunden habe;) ;) ;)

Liebe Grüße
Jeanie
 
Liebe Jeanie!

Vor dem Hintergrund Deiner Verletzungen an beiden Füßen und dem Oberschenkel möchte ich Dir als ähnlich betroffenes Unfallopfer dringend - soweit nicht bereits geschehen - das Aufsuchen eines orthopädischen Schuhmachers empfehlen, der durch entsprechende Schuhein- bzw. aufbauten Fehlstellungen ausgleichen kann oder Dir mit einer Abrollhilfe unter dem Schuh, das nicht mehr mögliche Abrollen erleichtert.

Dass Du nach einem Jahr noch nicht wieder schmerzfrei längere Zeit stehen kannst, kann ich bestens nachvollziehen, das kann ich auch 7 Jahre nach Unfall noch nicht. Leider sind es die Füße, auf denen wir den gesamten Tag stehen, die bei dem Unfall kaputtgegangen sind. Das ist wirklich übel!

Lieben Gruß und alles Gute!

Deine Trixie
 
Berechnung von Luise

Hi Luise,

ähm, könntest Du mir bitte mal die Literaturpassagen und Bewertungsgrundlagen für Deine atemberaubende Berechnung zitieren?

In freudiger Erwartung verbleibe ich mfg
Silva

P.S: "Ich bin kein Jurist oder Arzt und kann auch keine Ferndiagnose stellen. "

---> Das ist offensichtlich auch verdammt gut so. Allerdings kann man drüber streiten, ob die Berechnung nicht einer Ferndiagnose gleichzusetzen ist. Wenn die Medizin so einfach wäre, dass man anhand der hier vorliegenden Informationen eine Berechnung der Inv. anstellen kann, dann bräuchten wir keine Ärzte mehr.
 
Hallo Silva,

was ist denn an meiner Berechnung atemberaubend ?

Ich habe lediglich aus einer mir vorliegenden AUB 99 zitiert und da stehen keine
Literaturpassagen und Bewertungsgrundlagen als Vertragsbestandteil drin.

Selbstverständlich wird der Invaliditätsgrad nicht von mir per Ferndiagnose festgestellt, sondern von einem Arzt. Und zwar von einem vom Gericht bestellten medizinischen Sachverständigen. Vielleicht kommt der statt auf meine 80 % „nur“ auf 70 % oder mit dem Rücken gar auf 90 oder 100 % ? Weis ich doch nicht !

Gruß
Luise
 
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