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Schwerbehinderung / Einspruch

monroe

Nutzer
Registriert seit
2 Juli 2007
Beiträge
35
Hallo,

ich habe einen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen = 20 %

Dafür kann ich mir natürlich gar nix kaufen und ich bin echt ein wenig geschockt...

Angesetzt wurden diese Punkte wg. einer Hysterektomie im jungen Alter.

Des Weiteren war im Antrag:
Eine Endometriose ("leider" ohne anrechenbare Organschäden). Aber trotzdem eine Erkrankung, die mir regelmässig noch Schmerzen und in den letzten Jahren viele OPs, Therapien und Rehamassnahmen bescherrt hat... ->wurde gar nicht berücksichtigt.

Zustand nach Kreuz- und Innenbandriss + Kreuzbandplastik

Zustand nach Berstungsfraktur LWK1 und operativer Versteifung LWK2-BWK12. Dies ist meine neuste Errungenschaft und wurde mit 10 % angesetzt, allerdings keine Berücksichtigung beim Gesamt-Behinderungsgrad.

Kann ich nicht so richtig verstehen. Durch den Rücken bin ich im Moment echt eingeschränkt. D.h.: Ausser KG kein Sport. Meinen Haushalt kann ich nicht allein führen. Heben kann ich nur kleine Dinge. Bin zumindest noch für die nächsten Wochen gar nicht arbeitsfähig. Lange stehen + gehen macht Probleme, sitzen ist auch nicht so der Renner. Die Beweglichkeit ist (noch?) deutl. eingeschränkt. Des Weiteren kommt die eigentlich alte Knieverletzung immer wieder zum tragen. Rückengerecht etwas aufheben geht eben über die Knie....Von den Rücken- und Narbenschmerzen noch ganz abgesehen.

Die Rückenverletzung ist sicher (und hoffentlich) noch nicht so gut wie möglich ausgeheilt, aber es ist schon absehbar, dass es noch ziemlich lange dauern wird.

Mir geht es hauptsächlich um die Möglichkeit des Gleichstellungsantrag, eben weil ich gerade in diesem Jahr so gut wie noch gar nicht gearbeitet habe :(

a) ist es in Euren Augen auch zu wenig GDB?
b) Lohnt sich der Widerspruch?
c) gibt es irgendwo Stellen im INternet, wo man sich gut formulierte Widersprüche ansehen kann?

Danke :)
Viele Grüße
Monroe
 
Hallo Monroe,

Du solltest auf alle Fälle widersprechen, Akteneinsicht beantragen und schauen, warum das Versorgungsamt Deine Einschränkungen so gering bewertet hat. Dann mit allen Einschränkungen, insbesondere, was Dir nicht möglich ist, den Widerspruch begründen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo monroe,

ich würde den Widerspruch zunächst einmal folgendermassen formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom xx.xx.xxxx form- und fristgerecht.

Gleichzeitig beantrage ich Akteneinsicht in der Form von Kopien. Bitte übersenden Sie mir alle ärztlichen Stellungnahmen und sonstigen Dokumente, die Ihrer Entscheidung zugrunde gelegen haben.

Sobald mir diese vorliegen, werde ich meinen Widerspruch entsprechend begründen.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

MfG
Unterschrift

Dadurch hast Du die Frist für den Widerspruch (1 Monat) eingehalten und hast dann genügend Zeit, Deine Begründung zu formulieren. In der Begründung solltest Du auf jeden Fall alle Tatsachen aufführen, die bei der Entscheidung nicht berücksichtigt oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Eventuell kannst Du in der Begründung auch den Antrag auf eine individuelle Begutachtung stellen, da die Beurteilung Deiner Behinderung nicht nach Aktenlage vorgenommen werden kann. Dies hat auf jeden Fall bei einer Bekannten von mir funktioniert.

MfG
asterimou
 
Hi,
das hört sich echt schon mal gut an. Damit mach ich dann ja auch erst mal nix falsch und kann in Ruhe auch noch mal Rücksprache mit dem Arzt halten.

Sind die verpflichtet, mir Akteneinsicht zu gewähren (wahrscheinlich ja), aber auch dazu, mir das Zeug zuzuschicken?

Danke!
 
Hallo monroe,

ja, Du hast ein Recht auf Akteneinsicht. Frag mich aber im Moment nicht nach dem entsprechenden Paragraphen. Du hast auch ein Recht auf Kopien. Solange es nicht hunderte von Seiten sind. Ansonsten kannst Du auch vor Ort unter Aufsicht Einsicht in Deine Akte nehmen.

MfG
asterimou
 
Hi,

Ihr seid ja echt alle super :) !

Werde ich gleich später fertig machen!

VG
Monroe
 
Hallo,

hab Post bekommen...

Im Grunde ist es aber nur eine DIN A4-Seite, auf der die Prozentpunkte noch mal aufgeführt sind. Wirklich nur eine rein schematische Darstellung, ohne weitere Begründungen. Da ist der Bescheidbrief deutlich ausführlicher.

Mag das wirklich alles sein?

VG
Monroe
 
Hallo monroe,

Du hattest Akteneinsicht beantragt, oder? Was für eine Akte soll dies sein, die nur ein Blatt hat? Lass Dich nicht verarschen :mad: :eek:
Sie sollten Dir schon zeigen, auf welcher Grundlage sie Dir die 20 % zugeordnet haben.

Kann ich garnicht glauben, dass die ein Blatt schicken und das Akteneinsicht nennen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Monroe,

wer hat denn diese DIN A4 Seite ausgefüllt? Ein Sachbeabeiter? Ein angeschriebender Arzt? Mit den verschiedenen Einschränkungen werden bei dir ja auch verschiedene Fachärzte von Nöten sein.
Frage nochmals höflich nach den Einschätzungen der verschiedenen Ärzten bevor du eine Begründung nachreichen kannst!
Du hast doch sicherlich auf dem Antrag deine behandelnden Ärzte angegeben. Frage doch einfach mal ob diese angeschrieben wurden und ob sie dir eine Kopie ihrer Antwort geben können (ich habe so eine Kopie von meinem Neurologen damals bekommen und er hatte wirklich das geschrieben was er mir gesagt hatte! nur das Versorgungsamt hatte wohl eine andere Auslegung dafür gefunden).

Hattest du Arztberichte zum Antrag beigefügt?

Gruß Divegirl
 
Hallo Monroe,

gehe doch bitte gleich zu deinem Arbeitsamt und beantrage die Gleichstellung!

Als nächstes würde ich die angegebenen Ärzte befragen, welche Einschätzung sie an das VA abgegeben haben.

Hast du vielleicht in der Beschwerdetabelle zu wenig angegeben oder nicht deutlich formuliert?

Widerspruch in jedem Fall aber gleichzeitig auch einen neuen Antrag stellen.

Liza
 
Hallo Liza!

Wie kann Monroe einen Gleichstellungsantrag stellen, wenn "nur" GdB 20%,
gegeben wurden?

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§ 2 SGB IX Absatz 3

Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen im übrigen die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
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Gruß
maja
 
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