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Schwerbehindertenausweis - Früher in Rente ohne Abschläge ?

gerdibub

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Okt. 2014
Beiträge
337
Ort
Bayern
Hallo liebe Gemeinde

Jetzt habe ich mal eine Frage in Sachen EU Rente
zu meinem Fall
Jahrgang 1959 seit sept. 1974 in Arbeit zum Zeitpunkt das Unfalles 39 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt in die Rentenkasse
Fahrrad Unfall Juli 2013, Hg lk Fraktur, daraus ein CRPS 1 gebildet, Krank geschrieben und das ganze prozedere,

01.03.2017 Rente wegen voller Erwerbsminderung, GdB von 40- seit Nov.2014, Rente befristet bis 31.08.2019

Neuantrag gestellt 04. Apil 2019, GdB von 50 - seit Jan.2018
Rentenbescheid bekommen 17.April (14 tage bearbeitungszeit )

"Rente wegen voller Erwerbsminderung wird als Dauerrente weiter gewährt, Ihr Anspruch besteht längstens
bis zum 31.05.2025. Das ist das Ende des Monates in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist.

das heisst da bin Ich 66 Jahre und hätte 51 Jahre Beiträge gezahlt.

Frage habe jetzt gelesen siehe.

Als in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherter können Sie mit Schwerbehinderung zwei Jahre früher regulär in Rente gehen; mit Abschlägen auch noch früher. Abschläge mindern die Rente allerdings teils deutlich.

Um vorzeitig Ihre Rente beziehen zu können, brauchen Sie unbedingt einen Schwerbehindertenausweis.

Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung kommt für Sie nur dann in Betracht, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Rentenantrags mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen.

müsste doch auf mich zutreffen ? habe im April auch kein Einspruch erhoben weil ich es nicht wusste, und 2. geht mir nicht immer gleich gut.

vielen Dank für eure Hilfe
noch einen schönen Sonntag
gerd aus by
 
Hallo Gerd,

erst einmal alles richtig, Was genau willst Du wissen?
Du kannst die Schwerbehindertenrente mit 64 und einem Monat ohne Abzüge in Anspruch nehmen. Du kannst die vorgezogene Schwerbehindertenrente mit 10,8 % Abzügen ab 61 und einen Monat in Anspruch nehmen. Spätestens mit der Erreichnung der 66 Jahre und einem Monat erlicht jeder Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Schau mal in Deine letzte Rentenauskunft. Dort sollten die jeweiligen Höhen der erworbenen Rentenanteile stehen und welche Auswirkungen dies auf Höhe Deiner Rente hat.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe

ganz lieben Danke für die erklärung, Daa heisst wenn ich 61 bin erhalte ich die die volle Rente mit 10,8 % abzüge, im moment sind die abzüge ca 18%
meine Entgeltpunkte sind 46,8187 Zugangsfaktur 1
aber ich weiss nicht wie ich das ausrechnen soll.

meinst du es ist eine Überlegung wert mit 61 einen neuen antrag zu stellen auf die vorgezogene Schwerbindertenrente

gruss gerd
 
Hallo Gerdibub,
beantrage beim Rentenversicherungsträger eine Wartezeitauskunft für die Altersrente für Schwerbehinderte. Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen.

Gruß
Anja
 
Hallo Anja

Danke das werde ich machen gute Idee
noch einen schönen Sonntag
gruss gerd
 
Hallo Gerd,
es ist schwer, zu sagen, wie Deine Verhältnisse sind. Du würdest mit 61 und zwei Monaten (Berichtigung) und 10,8 % Abzug in eine Rente für Schwerbehinderte wechseln können.
Benutze doch wirklich die Möglichkeit der Beratung um die konkreten Auswirkungen auf Deine Lebensleistung zu erfahren. Es gibt die Versicherungsältesten auch in Bayern. Dort findest Du erst einmal Hilfe bei genau Deiner Fragestellung.
Derzeit bekommst Du Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese ist bis 2025 befristet. Mit der Schwerbehindertenrente und an Abzügen von 10,8 Prozent bekommst Du vielleicht einige Euros mehr, aber verzichtest für Dein restliches Leben auch auf 10,8 % Deiner Rentenansprüche.
Dies ist eine Entscheidung, die nur bei Dir liegt, aber sie will gut überlegt sein.
Ich habe mich persönlich für die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte mit Abzügen entschieden, weil die Einschränkungen ein weiteres Arbeitsleben nicht erstrebenswert erscheinen lassen. Die Abzüge kann ich über meine BG-Rente kompensieren und habe auch für die Altersrente entsprechend vorgesorgt. Mir ist es wichtiger noch ein paar schöne Jahre ohne den Stress der Arbeit zu verbringen. Aber letztlich muß dies jeder für sich selbst entscheiden und dazu braucht es entsprechende Grundlagen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo gerdibub,

Du kannst Dich an den Rentenbund wenden (Berlin), um zu erfahren welches Beratungsbüro zu Deinem Wohnort am nähesten liegt.
Beratungsbüros gibt es nur in größeren Städten. Wenn Du in ländlicher Gegend wohnst, dann kommen die Rentenberater in das jeweilige Landratsamt oder in andere Verwaltungsbehörden, wo Du Dich nach Terminvereinbarung mit einem Rentenberater vom Rentenbund treffen kannst (Wartezeiten wenn die Berater zum Landratsamt kommen allerdings bis zu 3 Monaten).

Erkundige Dich einfach, was für Beratungsmöglichkeiten bei Dir in der Nähe sind. Oder wenn Du nicht so lange warten willst, welches Beratungsbüro für Dich zur Verfügun steht.

Ich hatte schon mehrere Möglichkeiten genutzt und war immer zufrieden.

Gruß Bobb
 
Hallo
Danke für eure antworten, im übrigen habe ich noch eine Riester Rente und 2 Betriebsrenten so gesehen bin ich
gut aufgestellt
gruss gerd
 
Hallo,
gerdibub hat bereits den Rentenabschlag von 10,8 %, somit ändert sich
nichts bei der Umwandlung in Altersrente für Schwerbehinderte.
Der WICHTIGSTE Vorteil ist, dass keine EM-Rentenüberprüfungen mehr stattfinden.
Somit die Auskunft bei der Rentenversicherung einholen.
Gruß
Anja
 
Hallo Anja,
manchmal habe ich das Gefühl, dass Du nur sehr oberflächlich liest.
Gerdibub hat bereits mitgeteilt, dass die Erwerbsminderungsrente jetzt bis zum Übergang in die reguläre Altersrente zuerkannt wurde.
"Rente wegen voller Erwerbsminderung wird als Dauerrente weiter gewährt, Ihr Anspruch besteht längstens
bis zum 31.05.2025. Das ist das Ende des Monates in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Es gibt also keine Überprüfung mehr, also braucht er auch keine Angst davor haben.

Und trotzdem sollte geprüft werden, wie sich die finanziellen Verhältnisse ändern. Dazu Kontakt zur DRV herstellen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

Du verbreitest eine Unwahrheit. Schaue zusätzlich in deinem Bescheid nach.

die Rentenversicherung hat jederzeit das Recht auch unbefristete EM-Renten zu überprüfen.
Und das wird immer mehr getan.

Er kann auch eine Proberechnung für die Altersrente für Schwerbehinderte anfordern.


Da benötigt man keinen Versicherungsältesten usw. dies kann man unbürokratisch selbst tun.

Gruß
Anja
 
Hallo zusammen ihr 2 lieben

jetzt bin ich etwas verwirrt, ich denke werde mal der bescheinigung der
Rentenversicherungsträger eine Wartezeitauskunft für die Altersrente für Schwerbehinderte. Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen.
auskunft einholen.
einfach mal höflich nach fragen. ganz blick ich da nicht durch. oder einen Termin beim Rentenamt in der Stadt machen. wie dass mit den abzügen dann ist.


Gruß gerd
 
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