Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz
Antrag auf Anerkennung einer Behinderung nach Kündigung kommt zu spät
Dieser interessante Beitrag fand ich in der Berliner Zeitung vom 14/15. Juni 2008. Der Autor ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gruß von der Seenixe
Antrag auf Anerkennung einer Behinderung nach Kündigung kommt zu spät
Schwerbehinderte Menschen genießen in unserer Arbeitswert einen besonderen Schutz. Das Verbot ihrer Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis betrifft alle Arbeitgeber - ob in großen oder kleinen Unternehmen. Der Schutz beginnt bei ihrer Einstellung und erstreckt sich bis zur Beendigung durch Kündigung. Schon bei der Bewerberauswahl schützt das deutsche Arbeitsrecht schwerbehinderte Menschen. Die berüchtigte Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist zwar nach weitestgehender Rechtsauffassung der Fachleute an sich zulässig, jedoch nicht ohne Risiko für den Arbeitgeber. Die jüngste Neuregelung des Schwerbehindertenrechts will die Diskriminierung wegen einer Behinderung im Beruf bekämpfen und fordert von den Arbeitgebern deshalb, zumutbare Anpassungen des Arbeitsumfelds für schwer behinderte Befragen, riskieren die Zahlung einer Entschädigung. Es scheint sich anzukündigen, dass in der Zukunft die Frage nach einer Schwerbehinderung eher indirekt in der beiläufigen Frage nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Bedeutung für die vorgesehene Tätigkeit versteckt werden wird. Für den Arbeitgeber ist diese neue Fragestellung von Vorteil, er ist so auf der sicheren Seite. Schwerbehinderte müssten auf die Frage nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen wahrheitsgemäß antworten.
Befinden sich schwerbehinderte Menschen in einem festen Anstellungsverhältnis, genießen sie einen Sonderkündigungsschutz. Jeder Arbeitgeber muss vor einer beabsichtigten Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Dies stellt für ihn eine große Hürde dar, denn das Amt wird bei seiner Entscheidung nicht nur das besondere Interesse des schwerbehindert Betroffenen an der Erhaltung sei Interesse des Arbeitgebers an einer wirtschaftlichen Fortführung des Betriebs abwägen. Kurze Frist für Antrag Arbeitnehmer haben teilweise den besonderen Schutzumstand in der Vergangenheit für sich genutzt. Im Fall einer drohenden Kündigung stellten sie kurzfristig Anträge auf Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt. So wollten sie den rettenden Sonderkündigungsschutz erlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Möglichkeit vor kurzem stark eingeschränkt. Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen findet nun nur noch dann Anwendung, wenn der betroffene Arbeitnehmer seinen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt hat. Schwerbehinderte Arbeitnehmer, die eine Gefährdung ihres Arbeitsplatzes vermuten, sollten deshalb rechtzeitig einen Antrag auf Schwerbehinderteneigenschaft stellen - nicht erst, wenn es zu spät ist.
Dieser interessante Beitrag fand ich in der Berliner Zeitung vom 14/15. Juni 2008. Der Autor ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gruß von der Seenixe