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Schwerbehindert - Widerspruch per eMail

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

Habe heute Post erhalten vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Region Schwaben Versorgungsamt nach meinem Widerspruch zur Erhöhung der GDE.:(

Der Widerspruch per eMail enthielt eine PDF Datei mit Unterschrift, nun ist allerdings auf der eMail keine Originalunterschrift, somit nicht rechtswirksam.
u.a. steht auf dem Brief geschrieben:
Wird ein Widerspruch per e-mail eingelegt, wird hierfür eine Qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturengesetz benötigt,
damit der Widerspruch als rechtswirksam angesehen werden kann.
Eine solche liegt bei Ihnen nicht vor.
Insofern kann von uns nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Widerspruch von Ihnen persönlich stammt.

Ja nun vermute ich mal ein freundlich:) gesinnter PC-Virus hat den Widerspruch per eMail eingereicht,
hat den PDF Brief diktiert und die Arztberichte (PDF) mit als Anhang geschickt.

Denke die Frau SB hat keine Arbeit und sucht in solchen Schreiben eine Abwechselung.:mad:
 
Hallo oerni,

um digital zu signieren benötigst du eine Signaturkarte. Diese ist genauso geschützt wie z. B. deine EC-Karte, mit einer PIN. Die digitale Signatur der E-Mail gilt dann genauso wie deine Unterschrift, sie ermöglicht die sichere und eindeutige Idendizierrung des Inhabers (wie Personalausweis). Die digitale Signatur erfüllt dann das im § 126 BGB genannte Schriftformerfordernis.

Mehr zur digitalen Signatur hier:

http://ol.hwk-universal.de/backend/iframes/Dateimanager/Pdf/Digitale Signatur.pdf

Mit dem Teil wäre dein Widerspruch rechtswirksam eingegangen.

Ohne sieht es schlecht aus, da die E-Mail (ohne Signatur) nicht als Textform gilt. In der Rechtsbehelfsbelehrung des angefochtenen Bescheides steht bestimmt, dass der Widerspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift in einer/der Geschäftsstelle zu erheben ist.

Gruß Jens
 
Digitale Unterschrift

Hallo Jens,

Du hast vollkommen recht mit Deiner Ausführung was die Unterschrift auf der eMail betrifft.
Aber meine Widerspruch war ein Wordbrief in Adobe PDF konvertiert und mit Unterschrift versehen.
Hier ist der große Unterschied zu sehen.

Nur das ZBFS beruft sich ausschließlich auf die eMail ohne den Brief als Einspruch zu werten.
Ich habe das heute per Fax nach geholt, habe ja noch 2 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.

Mir geht es um das Prinzip, auf der einen Seite will man Papier sparen, auf der anderen Seite kann man mit den elektronisch verschickten Daten nichts anfangen.

Hier ist die BG (ETF) weiter, dort wurden entsprechende Briefe und eMails ohne Probleme anerkannt, selbst das SG war hier toleranter.
 
Hallo oerni,

das heißt nicht, dass man mit den elektronisch verschickten Dateien nichts anfangen kann sondern wahrscheinlich ist eher, dass man damit nichts anfangen will.

Aber da die Frist bei dir noch nicht abgelaufen ist, hast du ja keinen Nachteil, kannst dich eigentlich bedanken, dass es dir so zeitnah mitgeteilt wurde. Die hätten auch den Fristablauf abwarten können und um dir die Unwirksamkeit deines Widerspruchs dann erst mitzuteilen. Das wär dann richtig fieß gewesen...

Bei fristwahrenden Sachen bevorzuge ich deshalb noch das "normale" Schreiben, welches vorab per Fax rausgeht. So habe ich zumindest den Faxbericht, welcher mir die ordnungsgemäße Übertragung anzeigt, denn die Sachen immer per Einschreiben rauszuschicken ist mir zu teuer.#

Gruß Jens
 
Ist schon etwas willkürlich, da das PDF Dokument ja mit Unterschrift versehen war. Eine Fax-Nachricht kann ich ja auch über ein X-beliebiges Fax schicken (z.B. im Kopieladen oder bei Freunden), sprich muss ja nicht einmal mein eigenes zu Hause stehendes Fax sein. Und wie kann dann mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Widerspruch von demjenigen selbst stammt? Außerdem ist die Original-Unterschrift bei einem Fax auch nicht darauf sondern lediglich als Fax-Kopie.


Die Dame hat eine merkwürdige Auffassung.

Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Petra,

ja Du hast recht, merkwürdige Auffassung der Dame.

Beschwerdebrief an die übergeordnete Behörde ist schon unterwegs.

Mal sehen wie das Versorgungsamt jetzt reagiert.

Schönen Abend noch
 
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