• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schwer geschädigt? Wer ist "antimillionär"?

wie hoch ist dein schaden, auf dem du als schwer geschädigter trotz anspruch sitzen b


  • Total voters
    0

salmiak

Mitglied mit negativem Renomee
Registriert seit
4 Sep. 2012
Beiträge
16
mich würde interessieren, wie viel eigenen zeitaufwand, immaterieller schaden, sonstige kosten, verdienstausfall etc. schwergeschädigte nicht von der ersatzpflichtigen versicherungsgesellschaft erhalten, um letztlich so gestellt zu sein, wie das vertrag und gesetz eigentlich beabsichtigen.

schwer geschädigt sind die, deren fremdverschuldeter Schaden (bzw. fremdanteil) so gross ist, dass sie den nur mithilfe einer versicherung wieder gut machen können.

zu eigenleistungen zählt z. b. alles, was betroffenen hilft, schadlos gestellt zu werden und sie davon abhält, etwas zu tun, was ihnen mehr spass macht. telefonate mit anwälten, fahrten, gespräche mit anderen etc.

bei noch andauernder regulierung bitte ich, beträge hochzurechnen aufgrund bisheriger erfahrungen und hinweisen anderer. die schätzung sollte sorgfältig werden. am besten mit einer zuvor erstellten zusammenstellung. möglicherweise gibt es ja einige, denen eine klaglosstellung oder eine aufstellung der versicherungsgesellschaft über bisherige leistungen vorliegt, oder die mal versicherungsgesellschaften nach statistiken gefragt haben, wenn sie sich nach kfz-tarifen erkundigten ...

danke! ich mache das, weil die politik keine ahnung hat und in den letzten jahren zeigte, dass besonders die interessen zählen, die als masse viel leisten und dank ihrer grossen "toleranz" viel mit sich machen lassen ... :eek:
 
Hallo salmiak,

wie bemisst man den Schaden richtig, insbesondere wenn es um den Haushaltsführungsschaden geht?

Hier eine beispielhafte Darstellung oft vergessener Einschränkungen aufgrund eines Unfalls auszugsweise aus einem Beispielhaushalt:

Von besonderer Bedeutung für die Haushaltsführung sind die Störungen der Gedächtnisfunktion. Da das Gedächtnis der Klägerin in der Art und Weise beeinträchtigt ist, dass sie sich teilweise nicht mehr erinnern kann, ist die Klägerin in allen Bereichen beeinträchtigt, die zur richtigen Erledigung ein funktionierendes Erinnerungsvermögen benötigen. So können noch Einkäufe durchgeführt werden, aber diese können zum mehrfachen Kauf der gleichen Waren führen, weil die Klägerin sich nicht erinnern kann, die gleiche Ware bereits kurz zuvor gekauft zu haben. Selbst die Einkaufszettel nutzen in dieser Situation nicht, da es zur allgemeinen Lebenserfahrung gehört, dass man beim notieren der zu kaufenden Waren etwas vergessen kann. Steht ein Artikel nicht auf der Liste und kann sich die Klägerin nicht erinnern den Artikel bereit gekauft zu haben, schließt sie daraus, dass sie den Artikel vergessen hat zu notieren. Diese Schlussfolgerung fällt ihr umso leichter, als sie um die Störung ihrer Gedächtnisleistung weiß und vermutet lediglich vergessen zu haben, die Ware auf der Einkaufsliste zu notieren. Mehrfachkäufe von zum Teil verderblichen Waren führen zur Vernichtung der zu viel gekauften Waren.

Zu den Aufgaben als Hausfrau gehörten im Bereich der Klägerin

- die Sozialisation und Erziehung der Kinder, also die Vermittlung von Befähigungen, Handlungsorientierungen und Werterhaltungen zur Alltagsgestaltung und Lebensbewältigung (= Sozialisierungsfunktion)
- die Betreuung und Versorgung von Familienmitglieder im Hinblick auf ihre physische Gesundheit und psychische Stabilität (= Regenrationsfunktion)
- die wirtschaftliche Versorgung der Familienmitglieder durch Sicherung und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen und Leistungen (= Haushaltsfunktion)

Wenngleich die Klägerin diese Aufgaben auch in Abstimmung und mit Unterstützung ihres Ehemannes erbrachte, musste Sie dennoch oftmals zugehörige Entscheidungen treffen, sowie Maßnahmen selbsttätig einleiten und/oder durchführen und ggf. kontrollieren. Insbesondere wenn sich ihr Mann auf den bis zu 3 Wochen dauernden Geschäftsreisen befand oblag ihr der gesamte Aufgabenbereich der Haushaltsführung als Hausfrau allein.

Die Arbeitsanforderungen der Klägerin umfassten also alle Arbeitsleistungen, die notwendig waren, um die Funktion der Familie sicherzustellen und zu erfüllen, und zwar sowohl aus Sicht der einzelnen Familienangehörigen als auch aus gesellschaftlicher Sicht.

Die Arbeitsanforderungen an die Klägerin als Hausfrau beschränkten sich in ihrem Haushalt also nicht auf „Kochen, Putzen, Waschen und Einkaufen“. Sie umfassten vielmehr alle Aufgaben der Sachgüterproduktion und der personenbezogenen Dienstleistung, die für die Betreuung und Versorgung der Familienangehörigen und die Sozialisation des Kindes bzw. der Kinder erforderlich waren. Darüber hinaus gehörten auch Aufgaben und Leistungen zur Hausarbeit, die in Kommunikation und Interaktion mit umgebenden Netzwerken und Institutionen erbracht wurden. Die Wechselbeziehungen und der gegenseitige Leistungsaustausch des Haushalts mit Nachbarn, Bekannten und Verwandten, aber auch zu zahlreichen Einrichtungen des Marktes und der öffentlichen Dienste (wie Banken, Versicherungen, Schulen, Beratungsstellen etc.) sind Bestandteil der Haushaltstätigkeit gewesen. (Vgl. dafür z.B. auch Thiele-Wittig 1996 für den Bereich der Interaktion zwischen Haushalten und Institutionen, Dienstleistungsanbietern usw., sowie Bien 1994 für die Beziehungen innerhalb von Familiennetzwerken).

Aus der Funktion sind folgende Hauptgruppen der von der durch die Klägerin erbrachten Hausarbeit abzuleiten:
- Haushaltsführung („Management“ mit Planung, Disposition, Information, Entscheidungen, Kontrolle)
- Hauswirtschaft (materiell-technische Hausarbeit; klassische Bereiche wie Nahrungszubereitung, Vorratshaltung, Reinigung und Pflege von Geschirr, Wäsche etc.)
- Betreuung und Erziehung der Kinder, Betreuung und Pflege erwachsener, pflegebedürftiger Personen
- Beziehungs- und Netzwerkarbeit innerhalb und außerhalb der Familie
- Gestaltung des Lebensstils, Kultur des Zusammenlebens (die Unverwechselbarkeit, das Persönliche des privaten Haushalts, wie Einrichtung und Ausschmückung der Wohnung, Kleidungsstil, Lebensstil bei den Mahlzeiten).

Durch die Unfallfolgen sind wesentliche Funktionen zur Ausfüllung dieser Arbeiten, abgesehen von den körperlichen Beeinträchtigungen, eingeschränkt. Denn zur Führung des Haushalts gehören die zwischen den Haushaltsangehörigen vereinbarten kurz-, mittel- oder langfristig vereinbarten Ziele, die im Haushalt der Klägerin unter anderem sind: Umweltbewusste Haushaltsführung, gesundes Leben, sparsame Haushaltsführung, Berufserfolg des Kindes bzw. der Kinder, Familie als Ort der Geborgenheit und Zuflucht, beruflicher Erfolg des Ehemannes. Diesen Haushaltsziele sind auch im Haushalt der Klägerin Bewertungsmaßstäbe zugeordnet. Als Zeichen sparsamer Haushaltsführung gelten im Haushalt der Klägerin beispielsweise das Löschen von Licht, in Räumen in denen sich niemand befindet, in den kühlen Jahreszeiten das Schließen der Fenster nach den Lüftungsphasen, das Einkaufen in jenen Mengen, die nicht dafür sorgen, dass Lebensmittel weggeschmissen werden müssen etc. Die vor dem Unfall definierten Ziele zu erreichen ist für die Klägerin aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen als Unfallfolgen nicht mehr möglich.
Das Ziel des Haushalts für ein gesundes Leben beinhaltete vor dem Unfall unter anderem sportliche Aktivitäten (Fahrrad fahren, Bowling, Federball spielen). Auch dieses Haushaltsziel kann die Klägerin aufgrund der unfallbedingten gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr erreichen.
Das Ziel des Aufbaus einer aktiven Beziehungs- und Netzwerkarbeit gegenüber der Lebenstellung der Klägerin vor dem Unfall ist aufgrund der unfallbedingten Folgen nicht mehr möglich. Die gesundheitlichen Einschränkungen verringerten den „Aktionsradiuns“, die Beweglichkeit und die Möglichkeiten zur zeitlichen Planung so grundlegend, dass die Lebensgestaltung vor und nach dem Unfall nicht mehr zu vergleichen sind. Vor dem Unfall mögliche Tätigkeiten im Rahmen der „Nachbarschaftshilfe“ wie Babysitter, Kinderbetreuung, Betreuung von Nachbarschaftswohnungen wegen der Abwesenheit der Bewohner, versorgen von Tieren in der Nachbarschaft während der Abwesenheit der Besitzer etc. sind der Klägerin nach dem Unfall bedingt durch ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr möglich.
Vor dem Unfall entsprach es der Lebensstellung der Versicherten gute Beziehungen z.B. zu Nachbarn, Bekannten, Verwandten oder Lehrern aufzubauen. Nach dem Unfall ist das Ziel, den Tag ohne größere als notwendige Schmerzen zu "überstehen". Die Herstellung guter Beziehungen ist einerseits nicht mehr wichtig bzw. ausdrückliches Ziel, sondern im Gegenteil: Bekanntschaften werden nur eingegangen, wenn diese Verständnis für die unfallbedingten gesundheitlichen Einschränkungen haben. War früher die Nachbarschaftshilfe ein wesentlicher Aspekt beim Aufbau von Beziehungen ist diese völlig in den Hintergrund getreten. Einerseits kann die Versicherte keine Hilfe leisten, andererseits möchte sie auf die Hilfe möglichst verzichten, weil diese bisher immer mit den Erklärungen über die Art und Ursache ihrer Behinderungen und Einschränkungen verbunden waren. Dass dies eine zusätzliche Belastung darstellt und deshalb, weil nicht unbedingt notwendig, vermieden wird, ist jedem plausibel, der schon einmal ernsthaft bzw. schmerzhaft erkrankt war. Die bisherige diesbezügliche Lebensstellung als Hausfrau ist somit vollständig zerstört.

Auch die Aufgabe der Pflege und Unterstützung bedürftiger Personen im Haushalt oder anderer Angehöriger kann die Klägerin nach dem Unfall aufgrund ihrer Einschränkungen nicht mehr erbringen. Sie selbst muss regelmäßig gepflegt und unterstützt werden.
Selbst das Ziel den anderen Haushaltsangehörigen einen Ort der Geborgenheit und Zuflucht zu bereiten ist durch die gesundheitlichen Einschränkungen kaum noch umzusetzen. Liebevolle Zuwendungen zu anderen Haushaltsmitgliedern sind angesichts der Schmerzsituation kaum noch möglich. Arzt-, Therapie- und Krankenhausbesuche prägen die Thematik und Organisation des Alltags. Der jeweilige Gesundheitszustand bestimmt den Alltag der Klägerin und beschränkt die Möglichkeiten der anderen Familienmitglieder.
Zuverlässige mittelfristige und langfristige Planungen, wie beispielsweise für gemeinsame Aktivitäten, sind nicht mehr möglich. Gemeinsame Urlaubswünsche werden regelmäßig angesprochen, sind aber mittel- bis langfristig aus gesundheitlichen Gründen nicht planbar. Selbst die Reise zum Klagetermin, als die Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen, stellt die Klägerin vor größte Herausforderungen, die sich aus ihrem gesundheitlichen Zustand und den zugehörigen Einschränkungen ergeben.
Insgesamt kann die Funktion als Hausfrau von der Klägerin nicht mehr so erbracht werden, wie es ihrer Lebenstellung vor dem Unfall entsprach.

Die Fähigkeit zur Konfliktverarbeitung und Auseinandersetzung mit unqualifizierten Behauptungen, zum Beispiel bezüglich eines Suizidereignisses und den Behauptungen, dass es sich bei dem Unfall nicht um einen Unfall gehandelt habe, belastet und beschäftigt die Klägerin täglich und maßgeblich. Dies ist insbesondere damit zu erklären, dass die Klägerin aufgrund der postraumatischen Belastungsstörung und der Schmerzen ohnehin einer behandlungsbedürftigen erhöhten psychischen Belastung ausgesetzt ist. Die sehr beschränkte Fähigkeit mit den aus den Behauptungen entstehenden psychischen und körperlichen Reaktionen umzugehen und die stark eingeschränkte Fähigkeit dies zu verarbeiten, wie es ein Gesunder machen würde, ist eine unfallbedingte Folge und stellt eine Änderung der vorherigen Lebensstellung dar.

Aber auch die rein funktionalen Arbeiten als Hausfrau, deren Ziel im Haushalt der Klägerin die zweckrationale, strukturierte Arbeit unter dem Gesichtspunkt einer Zeit- und Kostenökonomie war, ist ihr nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Lebensstellung ergeben sich aus der folgenden Übersicht eines typischen Tages.
Nicht der Tabelle zu entnehmen ist, dass Belastungen durch gleichzeitige unterschiedliche Anforderungen regelmäßig durch die Klägerin nicht zu bewältigen sind und teilweise zum totalen erliegen der Haushaltstätigkeiten führen. Die Erledigung der Haustätigkeit nach Bedürfnisbezug stellt die Klägerin nach dem Unfall vor teilweise nicht lösbare Aufgaben, die sie zuvor leicht erbringen konnte. Kommt beispielsweise der Sohn früher als geplant aus der Schule, während das Essen fertig gekocht wird, klingelt gleichzeitig das Telefon und beispielsweise der Postbote an der Haustür, stellt dies für die Klägerin nach dem Unfall eine extreme Belastungssituation dar, die zu Stressreaktionen mit u.a. Verspannungen, Schmerzempfinden und Gedächtnisproblemen führt.

Die meisten UO vergessen solche Leistungen wenn es um die Bemessung des Haushaltsführungsschadens geht. Aber eine angestellte Hauswirtschafterin ist eben kein Ersatz für alle durch den Unfall vernichteten "Leistungen".
Ich glaube wenn der Verlust dieser Leistungen bemessen werden kann und zu den haushaltswirtschaftlichen Leistungen addiert, dann kommt man so langsam zum echten Haushaltsführungsschaden.

Die Tabellen von so maßgeblichen Leuten wie Schulz-Borck/Paradey kennen die oben angegebenen Leistungen.:eek:

Wie also berechnet man diesen Schaden?

Grüße
oohpss
 
hallo oohpss, sicher ist es nicht einfach und mitunter auch extrem aufwändig, schäden genau so genau zu berechnen, dass korrekt reguliert werden kann. doch ist das aufgabe von spezialisten, die sehr teuer werden können für die zuständigen versicherungsgesellschaften. natürlich muss man wissen, wie man an die kommt und wie man sie verpflichtet. doch hier geht es nicht um genaue berechnungen. es geht um eine sorgfältige schätzung! ob schwergeschädigte, die auf 500.000 euro sitzenbleiben, nun auf 400.000 verzichten müssen oder auf 600.000, ist für den zweck des ganzen nicht so wesentlich. es geht ja nur darum, politikern klarzumachen, dass sie nicht immer nur ausweichen können, um sich selbst voranzubringen. das hat, wie ich inzwischen erfahren habe, auch die mdb gisela piltz über abgeordentenwatch.de geschafft, auch einer der vielen rechtsanwältinnen, von denen man eigentlich ein bisschen mehr herz für betroffene erwarten sollte ... bin gespannt, ob eine reaktion darauf kommt, oder ob abgeordnetenwatch.de auch nur vom bedürfnis vieler bürger profitiert, mächtigen was mitzuteilen. das meiste kommt doch bei denen gar nicht an, weil es abgefangen wird von leuten, die mithochkommen möchten.
 
Hallo salmiak,
Danke für Deine Stellungnahme, die mir nicht wirklich weiterhilft.
Mit welchem Wert schätzt man die in meinem vorherigen Beitrag angegebenen konkreten Schäden?
Ich bin da völlig hilflos!

Aber ich denke auch, dass die tabellarische Aufschlüsselung mittels eine Tabelle mit Euro als Maßeinheit, ohnehin nicht den gewünschten Erfolg erbringen kann.

Denn es macht von den Zahlen her zwat einen massiven Unterschied, ob jemand 1.000.000 Euro noch ersetzt bekommt oder 250.000 Euro.
Es wird aber häufiger so sein, dass die Lebensumstände vor einem Unfall den Bedarf bestimmen. Angenommen zwei UO haben beide die gleichen Verletzungen mit den gleichen Behinderunge, die dazu führen, dass beide ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können und beide Zuhause auf Unterstützung angewiesen sind.

Das 1. Mio-UO wird in diesem Beispiel nach dem Unfall durch ein zuvor aufgebautes Netz aufgefangen. Das Unternehmen, dass er als Alleinstehender hatte, wird durch einen Geschäftsführer weitergeführt, der das 30 Mann-Unternehmen erfolgreich weiterführt. Als Gesellschafter erhält er jährlich nach dem Unfall seinen Gewinnanteil, der in der Gesellschafterversammlung beschlossen wird. Er verliert als komplett sein Einkommen als Geschäftsführer und steckt die Gewinne nicht mehr ins Unternehmen, trotzdem geht es ihm wirtschaftlich nicht schlechter.
Der andere war Einzelunternehmen und musste seinen Laden schließen. Sein bescheidenes Einkommen ist von jetzt auf gleich auf 0 gesunken, Durch den Unfall sind Schäden entstanden, weil die Verträge weiter liefen und durch ausgefallene Gewinne nicht mehr bezahlt wurden. Dieses UO kannte zwar nur bescheidene Lebensverhältnisse, aber nutzt rutscht seine Familie durch bis auf Hartz 4-Niveau. Dennoch kann er nach sorgfältiger Schätzung in dieser Tabelle nur 250.000 Euro angeben.

Was also wird das Ergebnis sein: Die Umfrag wird ergeben, das einige UO den Eindruck haben, dass Ihnen unterschiedliche Euro-Beträge vorenthalten werden.

Was kann man man mit dem Ergebnis machen?
Nach meinem Eindruck nichts, denn diese Erkenntnis kann man getrost als Allgemeinwissen unterstellen. Wie sollten Ploitiker darauf reagieren, wenn Du ihnen so eine Tabelle vorlegst?

Oder sehe ich das alles falsch und tatsächlich gibt es einen Wert dieser Umfrage, den ich noch nicht verstanden habe?

Grüße
oohpss
 
haushaltsführungsschaden entsteht durch wegfall oder einschränkung der möglichkeit, einen haushalt zu führen. da auch männer im haushalt mithelfen, könnten auch männliche unternehmer was ansetzen, vor allem, wenn sie einen luxushaushalt haben, villa mit vier bädern etc. also wird man doch überschlagen können, was da über entsprechende zeiten in euro zusammen kommt. es geht hier ja nur mal um eine grobe orientierung, weil politiker davon ausgehen, dass auch dieser schaden in der regel vollumfänglich ausgeglichen wird.

wird jemand gezwungen, im haushalt zu arbeiten, weil er nicht wusste, dass ihm dieser schaden ersetzt wird, müsste man erhellen, wer für das aufklärungsdefizit verantwortlich ist. dann käme u. u. ein schmerzensgeld gegen den anwalt in betracht. ich habe im erklärungsbeitrag zur umfrage nicht angegeben, dass auch folgeschäden einfliessen sollen, die durch mangelhafte arbeit all derer entsteht, die dafür sorgen müssten, das entlastung eintritt so schnell wie möglich. eigentlich könnte man das noch dazu nehmen, denn es geht ja nur darum, bewusst zu machen, was läuft und nicht recht ist, extrem freundlich ausgedrückt.

bis jetzt ist "nahe 0 schadensersatzverlust" bei den politikern im kopf. würden sich hier 1.000 melden, die hohe verluste beklagen, wäre das ein grund, über erhebungen nachzudenken. und dann würde sich noch vieles klären, wenn man auf objektive faktensammlung drängt.

würden richter mörder vor gericht nur fragen, ob sie die leiche auf dem gewissen haben, und sie freisprechen, wenn sie "nein" sagen, könnte ich unter bestimmten umständen vielleicht verständnis entwickeln für das, was annette widmann-mauz da geschrieben hat in abgeordnetenwatch.de.
 
wer völlig hilflos ist, müsste vom anwalt schnell eine grobe schätzung bekommen. die machen sowas laufend und rechnen, um einen raschen vergleich anzustreben, für sich selbst auch viel mit pi mal daumen.
 
9 Millionen, mindestens

... es geht hier ja nur mal um eine grobe orientierung, ...
Okay,
nun habe ich auch meine Stimme abgegeben, nachdem ich den Schaden sorgfältig geschätzt und einer groben Orientierung zugeführt habe.

Einen Teil der empfohlenen Zusammenstellung habe ich ja angeführt.
Der Schaden ist wohl geschätzt 9 Mio. €, denn was der Unfall mit unserer Familie angerichtet hat, ließe sich durch Geld teilweise dadurch kompensieren, dass ein Zustand hergestellt wird, der der Lebensstellung vor dem Unfall (der Familie und nicht nur des UO!) entsprechen würde.
Es ist (wenn man will) einfach zu verstehen, dass durch den Unfall nicht mehr im Vordergrund die wirtschaftliche Existenzsicherung stehen kann, sondern die Herbeiführung eines (wenigstens minimal) lebenswerten Gesundheitszustandes des UO sowie ein Fortbestehen der Beziehungen ind er Familie.

Ich gehe mal von 10.000 Euro/Monat bei 3 Personen für 5 Jahre und für weitere 30 Jahre von 2 Personen aus, die dafür notwendig wären.

Die gegenüber der Vor-Unfall-Situation wesentlich höheren Kosten pro Monat ergeben sich durch die zur Kompensation notwendigen privaten Einzahlungen in die Sozialversicherungssystem, die ja ansonsten teilweise durch den Arbeitgeber erfolgen würden, sowie durch die Einschätzung der Kosten angemessener Behandlungen, die über das hinaus gehen, was die Sozialsysteme heute vorsehen, da diese nur "das Notwenidge" vorsehen. Vor dem Unfall haben wir uns aber nicht nur das "nur Notwendige" leisten können.

Allerdings habe ich in der Schätzung den Betrag nicht abgezinst, was ja bei sorgfältiger Schätzung notwendig wäre. Insofern hadelt es sich eher um ein Rentenmodel mit monatlicher Zahlung. Andererseits habe ich auch keine Inflation eingerechnet, die dafür soregen würde, dass der Wert wohl locker die 10 Mio. auf die lange Laufzeit überschreitet.

Also der Wert ist da, mal schauen was Du daraus machen kannst.

Grüße
oohpss

PS.: Mein Anwalt hat die (erweiterten) Haushaltsführungsschäden gegenüber dem Verusacher angegeben, aber dem Gericht die Bemessung überlassen, da er keinerlei Anhalte gefunden hat, welchen Wert das haben könnte oder wie der ermittelt wird.
 
"Also der Wert ist da, mal schauen was Du daraus machen kannst."

nett.

ich nehme an, dass bei euch die ganze familie verunfallt ist und vor dem unfall nicht sparen musste ...

bringt ein alleinverdiener im monat 3.000 € nach hause, kann er natürlich nicht 5.000 € haushaltsführungschaden ersetzt verlangen ...

nach welchem gesetz müsst ihr entschädigt werden?
wie lauten die worte in ihrer juristischen hintereinanderreihung?
 
Hallo salmiak,


bringt ein alleinverdiener im monat 3.000 € nach hause, kann er natürlich nicht 5.000 € haushaltsführungschaden ersetzt verlangen ...

Erstens ist das eine unzulässige Verknüpfung - was hat ein Monatsgehalt mit der im Haushalt zu erbringenden Leistung zu tun?

Zweitens: könnte es sein, dass Du den Wert einer Hausfrau + eines Hausmannes unterschätzt? - Wenn auch nicht unbedingt in der genannten Grössenklasse.


Gruss

Sekundant
 
Hallo salamiak,

da war ich frohen Mute sund dachte ich hätte es verstanden und nun das.

Also Gesetzestexte habe ich nicht abrufbar. Ich orientierte mich bei den Überlegungen an folgendem:

... mich würde interessieren, wie viel eigenen zeitaufwand, immaterieller schaden, sonstige kosten, verdienstausfall etc. schwergeschädigte nicht von der ersatzpflichtigen versicherungsgesellschaft erhalten, um letztlich so gestellt zu sein, wie das vertrag und gesetz eigentlich beabsichtigen. ...
Ich hatte verstanden, dass es um genau das geht, was durch Versicherungen nicht ausgeglichen wurde und was u.a. durch das Gesetz eigentlich beabsichtigt ist.
(Das mit dem Vertrag mit der Versicherung habe ich mal weggelassen, weil wir keinen Vertrag mit der Versicherung des Schädigers haben.)

Sowie an:
... was der Unfall mit unserer Familie angerichtet hat, ließe sich durch Geld teilweise dadurch kompensieren, dass ein Zustand hergestellt wird, der der Lebensstellung vor dem Unfall (der Familie und nicht nur des UO!) entsprechen würde.
Nun geht es aber garnicht mehr um eine Wiederherstellung der Lebensstellung, sondern um irgendwelche vertraglichen Auslegungen oder Auslegungen nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Nach der Rechtsprechung werden aber beispielsweise private Aufwände, die das UO selbst veranlasst, ohne dass diese notwendig wären, nicht abgegolten. Auch Telefonate mit Rechtsanwälten werden nicht abgegolten, da z.B. das UO diese Telefonate selbst veranlasst und es ja nicht Schuld des Schädigers ist, wenn das UO keine Ahnung von unserem Rechtssystem hat.

Andererseits sollen aber ausdrücklich solche Kosten mit einbezogen werden
... zu eigenleistungen zählt z. b. alles, was betroffenen hilft, schadlos gestellt zu werden und sie davon abhält, etwas zu tun, was ihnen mehr spass macht. telefonate mit anwälten, fahrten, gespräche mit anderen etc....

Damit käme aber dabei mehr raus, als das UO in meinem Fall vorher lt. Gehaltsabrechnung verdient hat. Das war nämlich als Hausfrau = 0 Euro.

Nun bin ich total confused, denn Du schreibst jetzt:
... bringt ein alleinverdiener im monat 3.000 € nach hause, kann er natürlich nicht 5.000 € haushaltsführungschaden ersetzt verlangen ...

Damit darf eine Hausfrau ohne eigenes Einkommen also höchstens, sagen wir war sauber geschätzt, 25 Euro pro Monat Schaden ersetzt bekommen, weil sie mehr nicht auf dem Lohnzettel hatte?

Da ist das Familienrecht aber schon einwenig weiter. Denn da sgeht bei einer Ehe als Zugewinngemeinschaft ohne Gütertrennung davon aus, dass halbe-halbe gerechnet wird, egal wen es erwischt.

Und wenn so ein UO-Opfer nach dem Unfall auf eine ständige Betreuung angewiesen ist und Spezialbehandlungen braucht und auch ihr auch sonst erhöhte Kosten durch den Unfall entstehen, dann sind die auch ersatzpflichtig, sogar schon nach aktueller Rechtsprechung.

Was ich ZUSÄTZLICH angeführt habe und was bei den Entschädigungen total fehlt ist die Wiederherstellung der Lebensstellung der Lebensgemeinschaft/Familie. Dafür hat bisher niemand bezahlt, soweit sich diese mit Geld wieder herstellen ließe.

Ich klinke mich hier aus, weil mir entweder die Fragestellung oder die Bedingungen der Fragestellung nicht zugänglich sind.

Grüße
oohpss

PS.: Meinen Schaden kannst Du dann aus der Umfrage wieder raus nehmen, wenn Du die Daten weiter gibst. Ich will die Ergebnisse ja nicht verfälschen.
 
Hallo salmiak,

Erstens ist das eine unzulässige Verknüpfung - was hat ein Monatsgehalt mit der im Haushalt zu erbringenden Leistung zu tun?

Zweitens: könnte es sein, dass Du den Wert einer Hausfrau + eines Hausmannes unterschätzt? - Wenn auch nicht unbedingt in der genannten Grössenklasse.

1. ein typischer alleinverdiener, der eine familie ernährt mit seiner arbeit, wird, wenn er voll arbeitet, nicht viel zeit in den haushalt stecken können. möglicherweise mehr für eingeschränkte kinderziehung oder "entschäftigung" als kassierer des kleintierzüchtervereins. das, was ein alleinverdiener nach hause bringt, bestimmt den lebensstandard der familie und hat mit der leistung der ehefrau zunächst gar nichts zu tun. diese leistung, die dann als "gesellschaftliche anerkennung" von der großen staatsgemeinschaft bestimmt wird, die sich auf unserem territorium seit vielen jahren von jahr zu jahr mehr verschuldet, wird nur interessant, wenn die ehefrau sich sehr oft im jahr die sonne auf den bauch scheinen lässt, während ihrer oller zuhause malocht, für die kids da ist und den nachbarn erzählt, seine frau sei auf fortbildung oder im krankenhaus ...

2. wie kommst du darauf, ich könnte den wert der hausarbeit unterschätzen? weil es immer mehr obdachlose gibt, die kein zuhause haben?
 
oohpss, ich denke, dein "total confused" hat sich in meiner reaktion an sekundant auf der vorseite entspannt. wird eine hausfrau geschädigt, hat die natürlich anspruch auf ihren anteil am einkommen, das sich im wesentlichen durch das bemisst, was der ehemann nach hause bringt, oder der lebensgefährte.

ohne die entsprechenden vorgaben des versicherungsvertrages zu kennen, die durch gesetze flankiert werden oder näher bestimmt, wirst du vermutlich ziemlich auf die nase fallen bei so hohen ansprüchen.

schon dass du deinem anwalt gestattest, mit einem achselzucken vor gericht zu gehen und dem richter etwas zu überlassen, das der genauso wenig studiert hat wie alle juristen, ist schon sehr merkwürdig.

familienrecht hat mit schadensersatz nur hilfsweise was zu tun. vorrangig gehts um das, was in den meisten fällen der § 249 bgb regelt. noch nie was von dem gehört?

erst wenn du vertrag und gesetz kennst, kannst du dich an rechtsprechung orientieren, denn wer sagt dir, dass die in ordnung war? die meisten geschädigten werden doch gar nicht korrekt und umfassend aufgeklärt und lassen dann die unglaublichsten dinge mit sich machen ...

PS.: Meinen Schaden kannst Du dann aus der Umfrage wieder raus nehmen, wenn Du die Daten weiter gibst. Ich will die Ergebnisse ja nicht verfälschen.
warum sollte ich? selbst wenn du "nur" familienmanagerin bist und einen gatten hattest, der dir den größten teil der hausarbeit abgenommen hat, dürfte für deinen schaden schon vor dem genauen nachfragen und herumrechnen mehr als 1 mio. zu veranschlagen gewesen sein ... :cool:
 
Top