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Schweigepflichtentbindung wegen individueller Beratung

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Hallo,

meine KK hat mir dieses Formular zur Unterschrift und somit Schweigepflichtentbindung zugeschickt.

Muss ich es unterschreiben, da mir sonst Krankengeld gestrichen werden könnte ?

Wenn ich es nicht muss, sollte ich es trotzdem unterschreiben. ?

Evtl. auf die Krankheit beschränken, wegen der ich zur Zeit AU geschrieben bin ?

Gruss
 

Anhänge

  • Inividuelle_Beratung.pdf
    220.4 KB · Aufrufe: 39
Hallo Busch,

dort steht "Erklärung zur Inanspruchnahme".

Also wenn Du nichts in Anspruch nimmst, dann brauchste doch auch nichts zu unterschreiben.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Busch,

Du kannst auch das was DU nicht willst durchstreichen und den Rest unterschreiben.
Du kannst es zeitlich befristet zurück senden.
 
Leute,

mal ganz ehrlich, dass ist doch eine Linke Nummer.

Fangen wir mal oben an: Ärztl. Berichte. Aha, also möchte die KK (hier namentlich AOK) den Patienten beraten?

D. h. die AOK hat dort die besten ärztl. Spezialisten, weil die Ärzte welche wohl aktuell behandeln keine Ahnung haben oder nicht gut genug sind.
Denn die KK berät ja.

So, nun könnt ihr mal Punkt für Punkt die Liste durch gehen und werdet einfach nur noch mehr gläsern, die Einsichtnahme in Anträge etc. zeigt der KK dann weiter, welche Schritte man plant zu gehen.

Die KK geht auch nix von der BG an, NUR die Bearbeitung des Auszahlungsscheines wenn man aus der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen raus ist.

Die KK handelt einfach nur nach dem Prinzip, veräppeln unter dem freundlichen Deckmäntelchen der "individuellen Beratung". Ganz toll......

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

das, was #Kasandra "gläsern" nennt, befürchte / sehe ich auch so.
Bisher habe ich es (fast) immer so gemacht, dass ich lediglich einen Arzt (einen, dem ich vertraue) von der Schweigepflicht entbunden habe mit dem Hinweis, dass ich bei Bedarf und Nachfrage weitere erforderliche Berichte selbstverständlich einreichen werde. Den vorgegebenen Satz habe ich entsprechend gestrichen.

Aber bei der von #Busch38 geforderten Entbindung wird viel mehr verlangt als die der Ärztl. Schweigepflicht. Wie man hier durch Streichungen und eigene Formulierungen das völlig Gläserne umgehen kann, weiß ich nicht. Es scheint mir zu umfassend. Wenn man alles streicht, dann erfüllt man vermutl. die Voraussetzungen für die Beratung nicht, was meint ihr?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Moin moin!

Ich habe mir das Teil mal zur Brust genommen und nur den Kopf geschüttelt.

Die erste Frage die sich mir stellt und die ich der Krankenkasse zurückschreiben würde ist, was bitte § 44 SGB V, Abs 4 damit zu tun hat.

§ 44 SGB V Krankengeld

1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden.

(2) Keinen Anspruch auf Krankengeld haben1.die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a, 5, 6, 9, 10 oder 13 sowie die nach § 10 Versicherten; dies gilt nicht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 Versicherten, wenn sie Anspruch auf Übergangsgeld haben, und für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13, soweit sie abhängig beschäftigt und nicht nach den §§ 8 und 8a des Vierten Buches geringfügig beschäftigt sind,

2.hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, es sei denn, das Mitglied erklärt gegenüber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Wahlerklärung),

3.Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 1, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder anderer vertraglicher Zusagen oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben, es sei denn, das Mitglied gibt eine Wahlerklärung ab, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Dies gilt nicht für Versicherte, die nach § 10 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages zum Arbeitsentgelt haben,

4.Versicherte, die eine Rente aus einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe oder von anderen vergleichbaren Stellen beziehen, die ihrer Art nach den in § 50 Abs. 1 genannten Leistungen entspricht. Für Versicherte nach Satz 1 Nr. 4 gilt § 50 Abs. 2 entsprechend, soweit sie eine Leistung beziehen, die ihrer Art nach den in dieser Vorschrift aufgeführten Leistungen entspricht.

Für die Wahlerklärung nach Satz 1 Nummer 2 und 3 gilt § 53 Absatz 8 Satz 1 entsprechend. Für die nach Nummer 2 und 3 aufgeführten Versicherten bleibt § 53 Abs. 6 unberührt.

(3) Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Soweit ich das sehe,

1) gibt es keinen Absatz 4. Es gibt wenn überhaupt einen Absatz (2) Satz 4 oder aber einen Satz (2) Absatz 4.
2) Wo bitte steht in diesem § ausser der Regelung wer Krankengeld erhält und wer nicht etwas dazu, ob und was eine "individuelle Beratung" ist oder daß überhaupt dazu wie auch immer eine Regelung dazu formuliert ist

Und weiter im Text dieses netten Schreibens:

"Mit meiner nachstehenden Unterschrift bestätige ich, dass ich über Inhalte und Zielsetzungen der individuellen Beratung und Hilfestellung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ... umfassend informiert wurde.
Dies gilt auch für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Datenerhebungen,- Verarbeitung und nutzung."

Soweit ich dich verstanden habe, wurde dir das Schreiben kommentarlos zugeschickt. Ohne jegliche Information vorher in irgendeiner Weise.

3) Von daher stellt sich mir die Frage, warst du bei der "umfassenden Information" irgendwie komatös oder war da dein Zwilling.
4) Der letzte Satz dazu sagt eindeutig, deine Teilnahme ist freiwillig und eine Absage hat keine Einwirkung auf dein Krankengeld.

Von daher würde ich das Teil durchgestrichen und ohne Unterschrift mit Einschreiben zurückschicken. Mit einem Vermerk unter den Unterschriften: Abgelehnt siehe Begleitschreiben.

Und im Begleitschreiben würde ich dann um Erklärung der Angabe des rechtlichen Bezugs mit Zitat des § bieten. Und dem Hinweis, daß sich die AOK wohl vertan hat, da im genannten § keinerlei Bezug zur individuellen Beratung zu finden sein.

Des weiteren würde ich höflichst Nachfragen, wann den die im Schreiben genannte "umfassende Information" stattgefunden haben soll.
Denn ich wäre mir sicher, daß ich dabei nicht anwesend gewesen wäre.

Von daher bitte ich um den Nachweis seitens der AOK, daß ich eine entsprechende umfassende Information erhalten hätte, da sich anscheinend jmd. Anderes als meiner Einer ausgegeben hätte. Und ich mir ggf. rechtliche Schritte überlegen würde.

Ich würde mich noch höflichst für das Angebot bedanken aber ich würde aus o. g. Gründen leider ablehnen müssen.

Darüber hinaus würde ich jeglicher Datenerhebungen,- Verarbeitung und nutzung selbst für den unwahrscheinlichen Fall einer zukünftigen Nutzung dieses Angebots oder jedem anderen Fall jetzt schon eindeutig und bis zur explizit extra formulierten Freigabe widersprechen.

Antwort erbeten innerhalb 14 Tage nach Eingang Einschreiben.


Und dieses Schreiben würde an den Sachbearbeiter und im cc/Briefkopf an den Leiter der Abteilung, die BAV - oder entsprechen andere übergeordnete Beschwerdestelle der KK - und an die Datenschutzbeauftragte schicken.


Gruß
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Besonders das von Buchfreundin erwähnte Fehlen des Ab.4 in § 44 SGBV könnte einen zum Lachen bringen, wenn das Gesamte nicht so schlimm wäre.

Ich sehe hier einen Versuch der KK an meine Daten zu kommen um evtl. über den MDK etc. Krankengeldzahlungen einzustellen.

Vor ca. 2 Wochen war ich , nach Aufforderung, bei der Sachbearbeiterin die mir dieses Schreiben zusandte.

Dieser teilte ich mit, dass ich wegen HWS Beschwerden AU wäre.
Anfang des Jahres hatte ich eine HWS OP.
Diese brachte aber keine Besserung, nun soll 2. OP erfolgen.

Die Sachbearbeiterin sagte daraufhin, dass sie bis zu dieser OP nichts weiter unternehmen würde.
Also keine Info über Beratung oder Ähnliches.

Ich werde vorerst auf dies Schreiben nicht reagieren.

Mal sehen was dann kommt.

Wenn es enger werden sollte habe ich ja noch die Ausführungen von Buchfreundin.
Auch könnte ich der KK anbieten sämtliche Arztberichte , die sich auf die AU beziehen, selbst an die KK zu senden.
Sie liegen mir ja vor.
 
Hallo,

ich bin seit Februar diesen Jahres Arbeitsunfähig und habe meinen Sachbearbeiter gebeten, mir doch weitere Zahlscheine zu zuschicken.
Mit der gestrigen Post kam dann, wortlos, diese kuriose
Erklärung...unfassbar...
Ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben und werde nun erst einmal, ebenfalls wortlos, nicht auf dieses Schreiben reagieren...
Schauen wir mal was passiert.
 
Hallo, dieser Beitrag ist zwar schon einige Jahre alt, doch habe ich genau hierzu eine Frage.

Ich bin ebenfalls eine Weile krankgeschrieben und beziehe Krankengeld über der AOK. Jetzt ist es so, dass mich die AOK des öfteren telefonisch kontaktiert um mich nach meinem Wohlbefinden und der derzeitigen Situation ausfragt. Gelesen habe ich bei einer Verbraucherzentrale, dass die Krankenkasse nur möchte, dass man natürlich so schnell es geht wieder arbeiten geht, dass sie von weiteren Zahlungen absehen können.

Nur meine Frage.. kann es sein, dass die Krankenkasse mich nur kontaktiert, da ich zu Beginn des Krankengeldes denen folgendes Formular unterschrieben zurück gesandt hatte?
"Einwilligungserklärung zur Inanspruchnahme individueller Beratung und Hilfestellung
zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Einwilligungserklärung in die

damit verbundene Datenverarbeitung (Datenerhebung, -verarbeitung, -speicherung, -übermittlung und -nutzung) durch die AOK PLUS sowie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)"

Falls ja, kann ich dieses Widerrufen und wie (Email, postalisch), käme es dann zum Wegfall des Krankengeldes und hätte es sonstige Folgen für mich? Würde die Krankenkasse mich dann mit solch fragen in ruhe lassen?
Ich hoffe, dass mir jemand behilflich sein kann.

Die Dokumente habe ich im Anhang beigefügt.
Danke

Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Angeldus,

grundsätzlich kannst Du alles widerrufen und bittest um schriftliche Bestätigung.

Aber es kann auch sehr gut sein, seine Krankenkasse, in Deinem Fall die AOK als Partner und Verbündeten an der Seite zu haben.

Dies ist wichtig bei dem Hintergrund Deiner Erkrankung bzw. hier im Unfallopfer-Forum - bei dem was Dir passiert ist.

Z. B. Wegeunfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

oder unverschuldeter Unfall! Dann hast Du Regress-Ansprüche und auch Deine KK die mit den Solidaritätsbeiträgen Deine Behandlungen bezahlt und natürlich im Sinne der Solidarität rein gesetzlich sich die Kosten vom Unfallverursacher zurück holt.

Je nach Alter, Beruf und weiteren Behinderungen stehen Dir Umschulungen und Kostenerstattungen zu. Aber hier ist zu bedenken, je nach Unfallgeschen geht es ins Zivilrecht (Haftpflicht des Unfallverursachers und Deiner privaten Zusatzversicherungen PUV und BUV) und ins Sozialrecht übergehend (Wege-Arbeitsunfall / BK und Festellung GdB).

Du siehst, Deine Frage was ist gut oder was ist richtig kann man so nicht einfach beantworten!!!

Somit kann ich Dir auch im Sinne der Datenschutzverordnung keine Antwort oder Empfehlung geben!

Da musst Du Dich schon etwas mehr öffnen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

ich danke dir zunächst herzlich für deine Antwort!
Da dies der einzigste Beitrag war, welchen ich gefunden habe, wollte ich mich einfach mal mit einbringen.
Ich wurde an der Bandscheibe operiert, was allerdings nicht auf ein Unfall beruht.
Bei der Reha-Klinik gehörte ich zu den Leuten, welche dort über die Rentenversicherung auch die Lohnfortzahlung erhalten hat.
Über die Krankenkasse erhalte ich jetzt lediglich das Krankengeld. Eine Umschulung etc. würde in meinem Fall dann über die Rentenversicherung laufen, wenn ich sie beantragen würde.
Nur ruft die AOK mich alle 3-4 Wochen an und drängt schon förmlich mich langsam wieder eingliedern zu müssen, obwohl mein Arzt als auch ich der Meinung sind, dass es derweil noch nicht möglich ist.
 
Hallo @Angeldus,

demnach bist Du kein Unfallopfer - sondern - wie im normalen Leben "ein ist passiert BSV" ohne Auslöser / direkte Ursache.

Nun schreibst Du, Du bist operiert und in Reha gewesen sowie
obwohl mein Arzt als auch ich der Meinung sind, dass es derweil noch nicht möglich ist.

Welchen Facharztstatus hat Dein Arzt? Neurochirurg oder Hausarzt?

Und wie wird es begründet`?

Fakt ist, dass Krankengeld endet dann bei Dir nach 78 Wochen und Du wirst ausgesteuert.

Nun weiß ich nicht, wann Dein BSV war, Deine OP und Reha.

Ich denke, Deine KK möchte eine Begründung vom Arzt; wann Du wieder mit einer Wiedereingliederung anfangen kannst, bzw. was als weitere Therapie ansteht und die KK möchte wissen, ob Du in der allgm. Abschätzung wieder in Deinem Beruf arbeiten kannst.

Je nach Diagnose und Aussicht Deines Neurologen kommt dann der weitere Schritt, ist für Dich eine Umschulung angezeigt? Wenn ja, was ist möglich, welche Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, Erwerbsminderungsrente befristet? EU?

Was sagt der Reha-Entlass-Bericht aus? Arbeitsfähig oder nicht oder ab wann mit welchen Erleichterungen oder ohne?

Wie siehst Du Deine Genesung und Deine weitere Arbeitsaufnahme?

Hast Du einen GdB? Wenn ja in welcher Höhe?

Was machst Du beruflich und wie alt bist Du?

Welche Prognose hat Dein Neurochirug bei Dir?

Unzählige Fragen.....

Jeder Fall ist individuell und Deine Fragen lassen sich nicht so einfach beantworten!

Viele Grüße

Kasandra
 
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